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	Kommentare zu: 100	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Mar 2026 17:17:10 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/100-2/#comment-1769</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 10:02:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[zu] § 100. Es ist hier auch der subjektive Wille vorhanden; und dieser zu berücksichtigen. 
Strafe Gebiet der Freiheit - Mit seinem Willen
Nicht nur Begriff der Sache, sondern von ihm selbst gesetzt;
- sein subjektiver Wille. 
Seine Tat ist
α) Verletzung des Willens
β) ist er vernünftiges Allgemeines - hat das Gesetz aufgestellt.* 

[zu § 100 Anm.]
Beccaria: Ich habe einen Teil meiner natürlichen Freiheit eingelegt - für Erhaltung meiner Freiheit und der Freiheit Aller, - über den die anderen, der Staat zu disponieren hat, aber nicht das Leben -
subjektive Freiheit - ohne Rücksicht auf Inhalt - heut Prinzip überhaupt - auch Theologie - nicht Wahrheit -
Seine Einwilligung ist allerdings vorhanden, - nämlich in seiner Tat. 
Einwilligung - als dieses Subjekt -
Einwilligung als Überzeugung ausdrücken - moralisch noch verschieden von Tat als eines Denkenden, - der Sache nach eingewilligt - gesetzt -
Ehre d. h. als Wille, den er gehabt, noch hat, - nach dessen Wirklichkeit, - behandelt - Rücksicht der Besserung ist Änderung des Willens - 

*[hierunter mit Bleistift:] Diese Tat ... [?] an sich nichtig, β) als nichtig gesetzt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu] § 100. Es ist hier auch der subjektive Wille vorhanden; und dieser zu berücksichtigen.<br />
Strafe Gebiet der Freiheit &#8211; Mit seinem Willen<br />
Nicht nur Begriff der Sache, sondern von ihm selbst gesetzt;<br />
&#8211; sein subjektiver Wille.<br />
Seine Tat ist<br />
α) Verletzung des Willens<br />
β) ist er vernünftiges Allgemeines &#8211; hat das Gesetz aufgestellt.* </p>
<p>[zu § 100 Anm.]<br />
Beccaria: Ich habe einen Teil meiner natürlichen Freiheit eingelegt &#8211; für Erhaltung meiner Freiheit und der Freiheit Aller, &#8211; über den die anderen, der Staat zu disponieren hat, aber nicht das Leben &#8211;<br />
subjektive Freiheit &#8211; ohne Rücksicht auf Inhalt &#8211; heut Prinzip überhaupt &#8211; auch Theologie &#8211; nicht Wahrheit &#8211;<br />
Seine Einwilligung ist allerdings vorhanden, &#8211; nämlich in seiner Tat.<br />
Einwilligung &#8211; als dieses Subjekt &#8211;<br />
Einwilligung als Überzeugung ausdrücken &#8211; moralisch noch verschieden von Tat als eines Denkenden, &#8211; der Sache nach eingewilligt &#8211; gesetzt &#8211;<br />
Ehre d. h. als Wille, den er gehabt, noch hat, &#8211; nach dessen Wirklichkeit, &#8211; behandelt &#8211; Rücksicht der Besserung ist Änderung des Willens &#8211; </p>
<p>*[hierunter mit Bleistift:] Diese Tat &#8230; [?] an sich nichtig, β) als nichtig gesetzt</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/100-2/#comment-1568</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:17:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=821#comment-1568</guid>

					<description><![CDATA[Was Beccaria verlangt, daß der Mensch nämlich seine Einwilligung zur Bestrafung geben müsse, ist ganz richtig, aber der Verbrecher erteilt sie schon durch seine Tat. Es ist ebensowohl die Natur des Verbrechens wie der eigene Wille des Verbrechers, daß die von ihm ausgehende Verletzung aufgehoben werde. Trotzdem hat diese Bemühung Beccarias, die Todesstrafe aufheben zu lassen, vorteilhafte Wirkungen hervorgebracht. Wenn auch weder Joseph II. noch die Franzosen die gänzliche Abschaffung derselben jemals haben durchsetzen können, so hat man doch einzusehen angefangen, was todeswürdige Verbrechen seien und was nicht. Die Todesstrafe ist dadurch seltener geworden, wie diese höchste Spitze der Strafe es auch verdient.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was Beccaria verlangt, daß der Mensch nämlich seine Einwilligung zur Bestrafung geben müsse, ist ganz richtig, aber der Verbrecher erteilt sie schon durch seine Tat. Es ist ebensowohl die Natur des Verbrechens wie der eigene Wille des Verbrechers, daß die von ihm ausgehende Verletzung aufgehoben werde. Trotzdem hat diese Bemühung Beccarias, die Todesstrafe aufheben zu lassen, vorteilhafte Wirkungen hervorgebracht. Wenn auch weder Joseph II. noch die Franzosen die gänzliche Abschaffung derselben jemals haben durchsetzen können, so hat man doch einzusehen angefangen, was todeswürdige Verbrechen seien und was nicht. Die Todesstrafe ist dadurch seltener geworden, wie diese höchste Spitze der Strafe es auch verdient.</p>
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