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	Kommentare zu: 100	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/100/#comment-3115</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 17:37:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 100: Die Strafe ist das Recht des Täters

Die Strafe ist gerecht. Das haben wir gesehen. Aber sie ist noch mehr. Sie ist das eigene Recht des Täters.

Wie kann das sein?

Der Täter ist ein vernünftiger Mensch. Was er tut, hat eine allgemeine Seite. Wer stiehlt, sagt mit seiner Tat: „Man darf nehmen, was einem nicht gehört.“ Er stellt damit ein Gesetz auf. Und dieses Gesetz hat er selbst anerkannt. Also darf man es auf ihn anwenden.

Darin liegt eine Ehre:

Wer die Strafe so begründet, ehrt den Täter. Er nimmt ihn ernst als Menschen, der weiß, was er tut. Anders ist es, wenn man ihn nur als gefährliches Tier sieht, das man unschädlich machen muss. Oder nur als jemanden, den man abschrecken oder bessern will.

Und die Todesstrafe?

Beccaria, ein italienischer Rechtsgelehrter, hat dem Staat das Recht zur Todesstrafe abgesprochen. Sein Grund: Niemand hat im Vertrag der Gesellschaft zugestimmt, sich töten zu lassen. Doch der Staat ist gar kein Vertrag, das wissen wir schon. Er ist auch nicht nur dazu da, Leben und Eigentum der Einzelnen zu schützen. Er ist das Höhere. Er kann sogar fordern, dass Einzelne ihr Leben opfern.

Und was die Zustimmung betrifft: Die hat der Täter schon gegeben. Durch seine Tat.

Trotzdem hatte Beccarias Einsatz eine gute Wirkung. Man begann zu fragen, welche Verbrechen den Tod verdienen und welche nicht. Seitdem ist die Todesstrafe seltener geworden, wie es dieser äußersten Strafe zukommt.

Zusammenfassung: In seiner Tat stellt der Täter ein Gesetz auf, das ihn selbst trifft. Darum ist die Strafe sein eigenes Recht. So ehrt sie ihn als vernünftigen Menschen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 100: Die Strafe ist das Recht des Täters</p>
<p>Die Strafe ist gerecht. Das haben wir gesehen. Aber sie ist noch mehr. Sie ist das eigene Recht des Täters.</p>
<p>Wie kann das sein?</p>
<p>Der Täter ist ein vernünftiger Mensch. Was er tut, hat eine allgemeine Seite. Wer stiehlt, sagt mit seiner Tat: „Man darf nehmen, was einem nicht gehört.“ Er stellt damit ein Gesetz auf. Und dieses Gesetz hat er selbst anerkannt. Also darf man es auf ihn anwenden.</p>
<p>Darin liegt eine Ehre:</p>
<p>Wer die Strafe so begründet, ehrt den Täter. Er nimmt ihn ernst als Menschen, der weiß, was er tut. Anders ist es, wenn man ihn nur als gefährliches Tier sieht, das man unschädlich machen muss. Oder nur als jemanden, den man abschrecken oder bessern will.</p>
<p>Und die Todesstrafe?</p>
<p>Beccaria, ein italienischer Rechtsgelehrter, hat dem Staat das Recht zur Todesstrafe abgesprochen. Sein Grund: Niemand hat im Vertrag der Gesellschaft zugestimmt, sich töten zu lassen. Doch der Staat ist gar kein Vertrag, das wissen wir schon. Er ist auch nicht nur dazu da, Leben und Eigentum der Einzelnen zu schützen. Er ist das Höhere. Er kann sogar fordern, dass Einzelne ihr Leben opfern.</p>
<p>Und was die Zustimmung betrifft: Die hat der Täter schon gegeben. Durch seine Tat.</p>
<p>Trotzdem hatte Beccarias Einsatz eine gute Wirkung. Man begann zu fragen, welche Verbrechen den Tod verdienen und welche nicht. Seitdem ist die Todesstrafe seltener geworden, wie es dieser äußersten Strafe zukommt.</p>
<p>Zusammenfassung: In seiner Tat stellt der Täter ein Gesetz auf, das ihn selbst trifft. Darum ist die Strafe sein eigenes Recht. So ehrt sie ihn als vernünftigen Menschen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/100/#comment-2788</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:12:26 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Umkehrung des Verhältnisses — die Strafe ist nicht nur &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;an sich&lt;/a&gt; gerecht, sondern als in der Handlung des Verbrechers selbst &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen&quot; title=&quot;Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;gesetztes&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Allgemeines&lt;/a&gt; dessen eigenes Recht.&lt;/em&gt;

Über § 99 hinaus wird die Strafe hier nicht mehr nur aus dem &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff&quot; title=&quot;Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Begriff&lt;/a&gt; des Rechts, sondern aus der Tat des Täters selbst abgeleitet. Wer handelt, handelt als Vernünftiges, und das heißt: Er tut nicht bloß dieses Einzelne, sondern stellt in seinem Tun eine allgemeine Regel auf. Diese Regel hat er damit &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;Für sich heißt: gewußt, gewollt, ausdrücklich gesetzt — im Unterschied zu dem, was etwas erst an sich ist.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;für sich&lt;/a&gt; selbst anerkannt, und sie kann nun auf ihn angewandt werden — er wird unter sein eigenes Gesetz subsumiert. Daraus folgt zugleich, warum das Maß der Strafe aus der Tat und nicht aus Zwecken der Abschreckung oder Besserung zu nehmen ist: Nur so wird der Verbrecher als Vernünftiges geehrt und nicht als schädliches Tier behandelt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Umkehrung des Verhältnisses — die Strafe ist nicht nur <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst." rel="ugc">an sich</a> gerecht, sondern als in der Handlung des Verbrechers selbst <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen" title="Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen." rel="ugc">gesetztes</a> <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">Allgemeines</a> dessen eigenes Recht.</em></p>
<p>Über § 99 hinaus wird die Strafe hier nicht mehr nur aus dem <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff" title="Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen." rel="ugc">Begriff</a> des Rechts, sondern aus der Tat des Täters selbst abgeleitet. Wer handelt, handelt als Vernünftiges, und das heißt: Er tut nicht bloß dieses Einzelne, sondern stellt in seinem Tun eine allgemeine Regel auf. Diese Regel hat er damit <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="Für sich heißt: gewußt, gewollt, ausdrücklich gesetzt — im Unterschied zu dem, was etwas erst an sich ist." rel="ugc">für sich</a> selbst anerkannt, und sie kann nun auf ihn angewandt werden — er wird unter sein eigenes Gesetz subsumiert. Daraus folgt zugleich, warum das Maß der Strafe aus der Tat und nicht aus Zwecken der Abschreckung oder Besserung zu nehmen ist: Nur so wird der Verbrecher als Vernünftiges geehrt und nicht als schädliches Tier behandelt.</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/100/#comment-1568</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 13:24:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Was &lt;em&gt;Beccaria&lt;/em&gt; verlangt, daß der Mensch nämlich seine Einwilligung zur Bestrafung geben müsse, ist ganz richtig, aber der Verbrecher erteilt sie schon durch seine Tat. Es ist ebensowohl die Natur des Verbrechens wie der eigene Wille des Verbrechers, daß die von ihm ausgehende Verletzung aufgehoben werde. Trotzdem hat diese Bemühung Beccarias, die Todesstrafe aufheben zu lassen, vorteilhafte Wirkungen hervorgebracht. Wenn auch weder Joseph II. noch die Franzosen die gänzliche Abschaffung derselben jemals haben durchsetzen können, so hat man doch einzusehen angefangen, was todeswürdige Verbrechen seien und was nicht. Die Todesstrafe ist dadurch seltener geworden, wie diese höchste Spitze der Strafe es auch verdient.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was <em>Beccaria</em> verlangt, daß der Mensch nämlich seine Einwilligung zur Bestrafung geben müsse, ist ganz richtig, aber der Verbrecher erteilt sie schon durch seine Tat. Es ist ebensowohl die Natur des Verbrechens wie der eigene Wille des Verbrechers, daß die von ihm ausgehende Verletzung aufgehoben werde. Trotzdem hat diese Bemühung Beccarias, die Todesstrafe aufheben zu lassen, vorteilhafte Wirkungen hervorgebracht. Wenn auch weder Joseph II. noch die Franzosen die gänzliche Abschaffung derselben jemals haben durchsetzen können, so hat man doch einzusehen angefangen, was todeswürdige Verbrechen seien und was nicht. Die Todesstrafe ist dadurch seltener geworden, wie diese höchste Spitze der Strafe es auch verdient.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/100/#comment-1769</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Dec 1822 08:10:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[zu] § 100. Es ist hier auch der &lt;em&gt;subjektive&lt;/em&gt; Wille vorhanden; und dieser zu berücksichtigen. 
Strafe Gebiet der Freiheit - &lt;em&gt;Mit seinem&lt;/em&gt; Willen
Nicht nur Begriff der Sache, sondern von ihm selbst gesetzt;
- sein subjektiver Wille. 
Seine Tat ist
α) Verletzung des Willens
β) ist er vernünftiges Allgemeines - hat das Gesetz aufgestellt.* 

[zu § 100 Anm.]
Beccaria: Ich habe einen Teil meiner natürlichen Freiheit eingelegt - für Erhaltung meiner Freiheit und der Freiheit Aller, - über den die anderen, der Staat zu disponieren hat, aber nicht das Leben -
subjektive Freiheit - ohne Rücksicht auf Inhalt - heut Prinzip überhaupt - auch Theologie - nicht Wahrheit - ob
&lt;em&gt;Seine Einwilligung&lt;/em&gt; ist allerdings vorhanden, - nämlich in seiner Tat. 
&lt;em&gt;Einwilligung&lt;/em&gt; - als dieses Subjekt -
Einwilligung als Überzeugung ausdrücken - moralisch noch verschieden von &lt;em&gt;Tat&lt;/em&gt; als eines Denkenden, - der Sache nach eingewilligt - &lt;em&gt;gesetzt -&lt;/em&gt;
Ehre &lt;em&gt;d. h. als Wille, den er gehabt, noch hat, - nach dessen Wirklichkeit, - behandelt - Rücksicht der Besserung ist Änderung des Willens -&lt;/em&gt; 

*[hierunter mit Bleistift:] Diese Tat - Verbrechen α) ist an sich nichtig, β) Verbrechen hat nichtig gesetzt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu] § 100. Es ist hier auch der <em>subjektive</em> Wille vorhanden; und dieser zu berücksichtigen.<br />
Strafe Gebiet der Freiheit &#8211; <em>Mit seinem</em> Willen<br />
Nicht nur Begriff der Sache, sondern von ihm selbst gesetzt;<br />
&#8211; sein subjektiver Wille.<br />
Seine Tat ist<br />
α) Verletzung des Willens<br />
β) ist er vernünftiges Allgemeines &#8211; hat das Gesetz aufgestellt.* </p>
<p>[zu § 100 Anm.]<br />
Beccaria: Ich habe einen Teil meiner natürlichen Freiheit eingelegt &#8211; für Erhaltung meiner Freiheit und der Freiheit Aller, &#8211; über den die anderen, der Staat zu disponieren hat, aber nicht das Leben &#8211;<br />
subjektive Freiheit &#8211; ohne Rücksicht auf Inhalt &#8211; heut Prinzip überhaupt &#8211; auch Theologie &#8211; nicht Wahrheit &#8211; ob<br />
<em>Seine Einwilligung</em> ist allerdings vorhanden, &#8211; nämlich in seiner Tat.<br />
<em>Einwilligung</em> &#8211; als dieses Subjekt &#8211;<br />
Einwilligung als Überzeugung ausdrücken &#8211; moralisch noch verschieden von <em>Tat</em> als eines Denkenden, &#8211; der Sache nach eingewilligt &#8211; <em>gesetzt &#8211;</em><br />
Ehre <em>d. h. als Wille, den er gehabt, noch hat, &#8211; nach dessen Wirklichkeit, &#8211; behandelt &#8211; Rücksicht der Besserung ist Änderung des Willens &#8211;</em> </p>
<p>*[hierunter mit Bleistift:] Diese Tat &#8211; Verbrechen α) ist an sich nichtig, β) Verbrechen hat nichtig gesetzt</p>
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