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	Kommentare zu: 102	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/102/#comment-3117</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 17:37:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 102: Rache

Solange es keinen Richter gibt, nimmt der Verletzte die Sache selbst in die Hand. Die Aufhebung des Verbrechens ist dann Rache.

Ist Rache gerecht?

Dem Inhalt nach kann sie es sein. Sie vergilt, was geschehen ist. Aber der Form nach ist sie die Tat eines einzelnen Menschen. Und der Verletzte ist selten ein ruhiger Richter. Ihm erscheint die Kränkung grenzenlos. Er vergilt leicht zu viel. Ob seine Rache gerecht ausfällt, ist Zufall.

Was folgt daraus?

Für den anderen ist die Rache nur ein neuer Angriff. Also rächt er sich wieder. Und dann rächt sich der Erste. So geht es endlos weiter. Zwei Familien bekriegen sich über Generationen. Keiner weiß mehr, wer angefangen hat. Die Rache vererbt sich von den Eltern auf die Kinder.

Reste davon:

Wo der Staat Verbrechen nur auf Klage des Opfers verfolgt, steckt noch ein Stück Rache darin. So war es im alten Rom beim Diebstahl. So ist es bei manchen Delikten bis heute. Der Verletzte entscheidet, ob er vor Gericht geht.

Anders ist die Rache der Heroen und fahrenden Ritter. Sie gehört in die Zeit, in der Staaten erst entstehen.

Zusammenfassung: Rache kann dem Inhalt nach gerecht sein. Aber sie ist die Tat eines Einzelnen und darum zufällig. Sie erzeugt neue Rache, ohne Ende.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 102: Rache</p>
<p>Solange es keinen Richter gibt, nimmt der Verletzte die Sache selbst in die Hand. Die Aufhebung des Verbrechens ist dann Rache.</p>
<p>Ist Rache gerecht?</p>
<p>Dem Inhalt nach kann sie es sein. Sie vergilt, was geschehen ist. Aber der Form nach ist sie die Tat eines einzelnen Menschen. Und der Verletzte ist selten ein ruhiger Richter. Ihm erscheint die Kränkung grenzenlos. Er vergilt leicht zu viel. Ob seine Rache gerecht ausfällt, ist Zufall.</p>
<p>Was folgt daraus?</p>
<p>Für den anderen ist die Rache nur ein neuer Angriff. Also rächt er sich wieder. Und dann rächt sich der Erste. So geht es endlos weiter. Zwei Familien bekriegen sich über Generationen. Keiner weiß mehr, wer angefangen hat. Die Rache vererbt sich von den Eltern auf die Kinder.</p>
<p>Reste davon:</p>
<p>Wo der Staat Verbrechen nur auf Klage des Opfers verfolgt, steckt noch ein Stück Rache darin. So war es im alten Rom beim Diebstahl. So ist es bei manchen Delikten bis heute. Der Verletzte entscheidet, ob er vor Gericht geht.</p>
<p>Anders ist die Rache der Heroen und fahrenden Ritter. Sie gehört in die Zeit, in der Staaten erst entstehen.</p>
<p>Zusammenfassung: Rache kann dem Inhalt nach gerecht sein. Aber sie ist die Tat eines Einzelnen und darum zufällig. Sie erzeugt neue Rache, ohne Ende.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/102/#comment-2790</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:12:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Trennung von Inhalt und &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form&quot; title=&quot;Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Form&lt;/a&gt; — die Rache ist dem Inhalte nach Wiedervergeltung, der Form nach Handlung eines &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;besonderen&lt;/a&gt; Willens und darum selbst neue Verletzung im Progreß ins Unendliche.&lt;/em&gt;

An der Rache prüft Hegel, ob die bisher gewonnene &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung&quot; title=&quot;Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Bestimmung&lt;/a&gt; schon ausreicht. Inhaltlich ist die Rache völlig richtig: Sie tut genau das, was die Vergeltung verlangt. Aber sie wird von demselben besonderen Willen vollzogen, der auch verletzen kann; ihre Gerechtigkeit ist deshalb &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit&quot; title=&quot;Zufällig ist, was auch anders sein könnte, ohne dass der Begriff das entschiede. Hegel erklärt das nicht weg, sondern weist ihm einen Ort zu.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;zufällig&lt;/a&gt;, und für den Getroffenen &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-erscheinung&quot; title=&quot;Erscheinung ist die Gestalt, in der ein Wesen heraustritt, aber noch getrennt von ihm — zwischen bloßem Schein und voller Wirklichkeit.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;erscheint&lt;/a&gt; sie nicht als das &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Allgemeine&lt;/a&gt;, sondern als der bloß fremde Einzelwille eines anderen. Damit ist die Rache selbst wieder das, was sie &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben&quot; title=&quot;Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;aufheben&lt;/a&gt; wollte — eine Verletzung —, und dieser &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-negativitaet&quot; title=&quot;Ein Widerspruch ist bei Hegel kein Denkfehler, sondern die Stelle, an der eine Bestimmung nicht hält, was sie verspricht — und dadurch weitertreibt.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Widerspruch&lt;/a&gt; wiederholt sich endlos: Jede Vergeltung ruft die nächste, die Blutrache erbt sich über Geschlechter fort. Diese &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unendlich&quot; title=&quot;Wahrhaft unendlich ist, was in seinem Anderen bei sich selbst ist — nicht das, was immer so weitergeht.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Unendlichkeit&lt;/a&gt; des bloßen Weiter ist kein Mißstand neben der Sache, sondern der Beweis, dass die Form der &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unmittelbar&quot; title=&quot;Unmittelbar heißt: ohne Voraussetzung, einfach vorgefunden, noch nicht durch anderes hindurch. Bei Hegel kennzeichnet das einen Anfang, der noch nichts weiß.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Unmittelbarkeit&lt;/a&gt; dem Inhalte nicht genügt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Trennung von Inhalt und <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form" title="Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch." rel="ugc">Form</a> — die Rache ist dem Inhalte nach Wiedervergeltung, der Form nach Handlung eines <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts." rel="ugc">besonderen</a> Willens und darum selbst neue Verletzung im Progreß ins Unendliche.</em></p>
<p>An der Rache prüft Hegel, ob die bisher gewonnene <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung" title="Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll." rel="ugc">Bestimmung</a> schon ausreicht. Inhaltlich ist die Rache völlig richtig: Sie tut genau das, was die Vergeltung verlangt. Aber sie wird von demselben besonderen Willen vollzogen, der auch verletzen kann; ihre Gerechtigkeit ist deshalb <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit" title="Zufällig ist, was auch anders sein könnte, ohne dass der Begriff das entschiede. Hegel erklärt das nicht weg, sondern weist ihm einen Ort zu." rel="ugc">zufällig</a>, und für den Getroffenen <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-erscheinung" title="Erscheinung ist die Gestalt, in der ein Wesen heraustritt, aber noch getrennt von ihm — zwischen bloßem Schein und voller Wirklichkeit." rel="ugc">erscheint</a> sie nicht als das <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">Allgemeine</a>, sondern als der bloß fremde Einzelwille eines anderen. Damit ist die Rache selbst wieder das, was sie <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben" title="Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden." rel="ugc">aufheben</a> wollte — eine Verletzung —, und dieser <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-negativitaet" title="Ein Widerspruch ist bei Hegel kein Denkfehler, sondern die Stelle, an der eine Bestimmung nicht hält, was sie verspricht — und dadurch weitertreibt." rel="ugc">Widerspruch</a> wiederholt sich endlos: Jede Vergeltung ruft die nächste, die Blutrache erbt sich über Geschlechter fort. Diese <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unendlich" title="Wahrhaft unendlich ist, was in seinem Anderen bei sich selbst ist — nicht das, was immer so weitergeht." rel="ugc">Unendlichkeit</a> des bloßen Weiter ist kein Mißstand neben der Sache, sondern der Beweis, dass die Form der <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unmittelbar" title="Unmittelbar heißt: ohne Voraussetzung, einfach vorgefunden, noch nicht durch anderes hindurch. Bei Hegel kennzeichnet das einen Anfang, der noch nichts weiß." rel="ugc">Unmittelbarkeit</a> dem Inhalte nicht genügt.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/102/#comment-1570</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 13:25:04 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In einem Zustande der Gesellschaft, wo weder Richter noch Gesetze sind, hat die Strafe immer die Form der Rache, und diese bleibt insofern mangelhaft, als sie die Handlung eines subjektiven Willens, also nicht dem Inhalte gemäß ist. Die Personen des Gerichts sind zwar auch Personen, aber ihr Wille ist der allgemeine des Gesetzes, und sie wollen nichts in die Strafe hineinlegen, was nicht in der Natur der Sache sich vorfindet. Dagegen erscheint dem Verletzten das Unrecht nicht in seiner quantitativen und qualitativen Begrenzung, sondern nur als Unrecht überhaupt, und in der Vergeltung kann er sich übernehmen, was wieder zu neuem Unrecht führen würde. Bei ungebildeten Völkern ist die Rache eine unsterbliche, wie bei den Arabern, wo sie nur durch höhere Gewalt oder Unmöglichkeit der Ausübung unterdrückt werden kann, und in mehreren heutigen Gesetzgebungen ist noch ein Rest von Rache übriggeblieben, indem es den Individuen überlassen bleibt, ob sie eine Verletzung vor Gericht bringen wollen oder nicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Zustande der Gesellschaft, wo weder Richter noch Gesetze sind, hat die Strafe immer die Form der Rache, und diese bleibt insofern mangelhaft, als sie die Handlung eines subjektiven Willens, also nicht dem Inhalte gemäß ist. Die Personen des Gerichts sind zwar auch Personen, aber ihr Wille ist der allgemeine des Gesetzes, und sie wollen nichts in die Strafe hineinlegen, was nicht in der Natur der Sache sich vorfindet. Dagegen erscheint dem Verletzten das Unrecht nicht in seiner quantitativen und qualitativen Begrenzung, sondern nur als Unrecht überhaupt, und in der Vergeltung kann er sich übernehmen, was wieder zu neuem Unrecht führen würde. Bei ungebildeten Völkern ist die Rache eine unsterbliche, wie bei den Arabern, wo sie nur durch höhere Gewalt oder Unmöglichkeit der Ausübung unterdrückt werden kann, und in mehreren heutigen Gesetzgebungen ist noch ein Rest von Rache übriggeblieben, indem es den Individuen überlassen bleibt, ob sie eine Verletzung vor Gericht bringen wollen oder nicht.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1830)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/102/#comment-2367</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1830)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 1830 23:06:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 500:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 500.&lt;/strong&gt; Solche Handlung ist als Verletzung des Rechts an und für sich nichtig. Als Wille und Denkendes stellt in ihr der Handelnde ein aber formelles und nur von ihm anerkanntes Gesetz auf, ein Allgemeines, das &lt;em&gt;für ihn&lt;/em&gt; gilt und unter welches er durch seine Handlung zugleich sich selbst subsumiert hat. Die dargestellte Nichtigkeit dieser Handlung, die Ausführung in &lt;em&gt;einem&lt;/em&gt; dieses formellen Gesetzes und des Rechts an sich, zunächst durch einen &lt;em&gt;subjektiven&lt;/em&gt; einzelnen Willen, ist die &lt;em&gt;Rache,&lt;/em&gt; welche, weil sie von dem Interesse &lt;em&gt;unmittelbarer, partikulärer&lt;/em&gt; Persönlichkeit ausgeht, zugleich eine neue Verletzung, &lt;em&gt;ins Unendliche fort,&lt;/em&gt; ist. Dieser Progreß hebt sich gleichfalls in einem dritten Urteil, das ohne Interesse ist, &lt;em&gt;der Strafe,&lt;/em&gt; auf.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 500:</em></p>
<p><strong>§ 500.</strong> Solche Handlung ist als Verletzung des Rechts an und für sich nichtig. Als Wille und Denkendes stellt in ihr der Handelnde ein aber formelles und nur von ihm anerkanntes Gesetz auf, ein Allgemeines, das <em>für ihn</em> gilt und unter welches er durch seine Handlung zugleich sich selbst subsumiert hat. Die dargestellte Nichtigkeit dieser Handlung, die Ausführung in <em>einem</em> dieses formellen Gesetzes und des Rechts an sich, zunächst durch einen <em>subjektiven</em> einzelnen Willen, ist die <em>Rache,</em> welche, weil sie von dem Interesse <em>unmittelbarer, partikulärer</em> Persönlichkeit ausgeht, zugleich eine neue Verletzung, <em>ins Unendliche fort,</em> ist. Dieser Progreß hebt sich gleichfalls in einem dritten Urteil, das ohne Interesse ist, <em>der Strafe,</em> auf.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1827)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/102/#comment-2365</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1827)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 1827 23:06:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 500:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 500.&lt;/strong&gt; Diese Handlung ist als Verletzung des Rechts an und für sich nichtig, und als Wille und Denkendes stellt in ihr der Handelnde ein aber formelles und nur von ihm anerkanntes Gesetz auf, einen Schein, der für ihn gilt, er hat durch sie sich selbst zugleich darunter subsumirt. Die dargestellte Nichtigkeit dieser Handlung, die Ausführung dieses formellen Gesetzes und zugleich des Rechts &lt;em&gt;an sich&lt;/em&gt;, zunächst durch einen subjectiven einzelnen Willen, ist die Rache, welche, weil sie von dem Interesse unmittelbarer particulärer Persönlichkeit ausgeht, zugleich nur neue Verletzung, ins Unendliche fort, ist. Dieser Progreß hebt sich gleichfalls in einem dritten Urtheil, das ohne Interesse ist, der Strafe, auf.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 500:</em></p>
<p><strong>§ 500.</strong> Diese Handlung ist als Verletzung des Rechts an und für sich nichtig, und als Wille und Denkendes stellt in ihr der Handelnde ein aber formelles und nur von ihm anerkanntes Gesetz auf, einen Schein, der für ihn gilt, er hat durch sie sich selbst zugleich darunter subsumirt. Die dargestellte Nichtigkeit dieser Handlung, die Ausführung dieses formellen Gesetzes und zugleich des Rechts <em>an sich</em>, zunächst durch einen subjectiven einzelnen Willen, ist die Rache, welche, weil sie von dem Interesse unmittelbarer particulärer Persönlichkeit ausgeht, zugleich nur neue Verletzung, ins Unendliche fort, ist. Dieser Progreß hebt sich gleichfalls in einem dritten Urtheil, das ohne Interesse ist, der Strafe, auf.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/102/#comment-1771</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Dec 1822 08:08:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=815#comment-1771</guid>

					<description><![CDATA[Verkehrung - gegen den Verbrecher - sein &lt;em&gt;positiver&lt;/em&gt; Wille &lt;em&gt;erscheint&lt;/em&gt;, ist &lt;em&gt;gesetzt&lt;/em&gt; - nur als &lt;em&gt;anderer&lt;/em&gt; positiver Wille - ebenso willkürlicher, zufälliger Wille.* 
Willkür des Individuums, die Sache anhängig zu machen. - Wo kein Kläger, kein Richter; - öffentlicher Ankläger - 

*[dazu &lt;em&gt;mit&lt;/em&gt; Bleistift:] Rache - ein Gebot]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verkehrung &#8211; gegen den Verbrecher &#8211; sein <em>positiver</em> Wille <em>erscheint</em>, ist <em>gesetzt</em> &#8211; nur als <em>anderer</em> positiver Wille &#8211; ebenso willkürlicher, zufälliger Wille.*<br />
Willkür des Individuums, die Sache anhängig zu machen. &#8211; Wo kein Kläger, kein Richter; &#8211; öffentlicher Ankläger &#8211; </p>
<p>*[dazu <em>mit</em> Bleistift:] Rache &#8211; ein Gebot</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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