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	Kommentare zu: 103	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/103/#comment-3118</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 17:37:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=813#comment-3118</guid>

					<description><![CDATA[§ 103: Strafen statt rächen

Die Rache hat einen Fehler. Der Einzelne straft nach seinem eigenen Gefühl. Darum braucht es etwas anderes.

Was brauchen wir?

Eine Gerechtigkeit, die nicht rächt, sondern straft. Sie fragt nicht: Wie sehr bin ich gekränkt? Sie fragt: Was ist recht? Sie hängt nicht davon ab, wer gerade stärker ist.

Denken wir an einen Richter. Auch er ist ein einzelner Mensch. Aber er urteilt nicht in eigener Sache. Er will nichts in die Strafe legen, was nicht in der Tat liegt.

Daraus folgt noch mehr:

Hier braucht es einen ganz neuen Willen. Einen Willen, der als einzelner Mensch das Allgemeine will. Der nicht fragt: Was nützt mir? Sondern: Was ist gut und richtig? Diesen Willen nennen wir den moralischen Willen.

Er ist nicht bloß ein frommer Wunsch. Er ist aus dem ganzen Weg, den wir gegangen sind, selbst hervorgegangen.

Zusammenfassung: Gegen die Rache brauchen wir eine strafende Gerechtigkeit. Sie verlangt einen Willen, der das Allgemeine will. Das ist der Beginn der Moral.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 103: Strafen statt rächen</p>
<p>Die Rache hat einen Fehler. Der Einzelne straft nach seinem eigenen Gefühl. Darum braucht es etwas anderes.</p>
<p>Was brauchen wir?</p>
<p>Eine Gerechtigkeit, die nicht rächt, sondern straft. Sie fragt nicht: Wie sehr bin ich gekränkt? Sie fragt: Was ist recht? Sie hängt nicht davon ab, wer gerade stärker ist.</p>
<p>Denken wir an einen Richter. Auch er ist ein einzelner Mensch. Aber er urteilt nicht in eigener Sache. Er will nichts in die Strafe legen, was nicht in der Tat liegt.</p>
<p>Daraus folgt noch mehr:</p>
<p>Hier braucht es einen ganz neuen Willen. Einen Willen, der als einzelner Mensch das Allgemeine will. Der nicht fragt: Was nützt mir? Sondern: Was ist gut und richtig? Diesen Willen nennen wir den moralischen Willen.</p>
<p>Er ist nicht bloß ein frommer Wunsch. Er ist aus dem ganzen Weg, den wir gegangen sind, selbst hervorgegangen.</p>
<p>Zusammenfassung: Gegen die Rache brauchen wir eine strafende Gerechtigkeit. Sie verlangt einen Willen, der das Allgemeine will. Das ist der Beginn der Moral.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/103/#comment-2791</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:12:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=813#comment-2791</guid>

					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Aus dem &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-negativitaet&quot; title=&quot;Ein Widerspruch ist bei Hegel kein Denkfehler, sondern die Stelle, an der eine Bestimmung nicht hält, was sie verspricht — und dadurch weitertreibt.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Widerspruch&lt;/a&gt; der Rache geht die Forderung eines Willens hervor, der als &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;besonderer&lt;/a&gt; subjektiver das &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Allgemeine&lt;/a&gt; als solches will — und dieser &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff&quot; title=&quot;Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Begriff&lt;/a&gt; der Moralität ist nicht nur gefordert, sondern in der Bewegung selbst hervorgegangen.&lt;/em&gt;

Dies ist der Scharnierschritt des ganzen ersten Teils. Der Widerspruch von § 102 verlangt eine Gerechtigkeit, die weder vom Interesse noch von der &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit&quot; title=&quot;Zufällig ist, was auch anders sein könnte, ohne dass der Begriff das entschiede. Hegel erklärt das nicht weg, sondern weist ihm einen Ort zu.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;zufälligen&lt;/a&gt; Macht des Einzelnen abhängt; das &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen&quot; title=&quot;Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;setzt&lt;/a&gt; einen Willen voraus, der zwar dieser besondere, subjektive Wille ist, aber gerade das Allgemeine will. Hegel hebt eigens hervor, dass dies kein Postulat ist, das von außen an die Sache herangetragen wird: Der Fortgang von Verbrechen, &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben&quot; title=&quot;Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Aufhebung&lt;/a&gt; und Rache hat diesen Willen bereits erzeugt. Deshalb ist der &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-uebergang&quot; title=&quot;Ein Übergang ist die Stelle, an der eine Gestalt an ihrer eigenen Unzulänglichkeit zerbricht und die nächste hervortreibt.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Übergang&lt;/a&gt; zur Moralität nicht gefordert, sondern vollzogen — sie ist Ergebnis des &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt&quot; title=&quot;Abstrakt heißt bei Hegel nicht schwer verständlich, sondern arm: aus dem Zusammenhang herausgerissen, einseitig.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;abstrakten&lt;/a&gt; Rechts, nicht dessen Ergänzung von außen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Aus dem <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-negativitaet" title="Ein Widerspruch ist bei Hegel kein Denkfehler, sondern die Stelle, an der eine Bestimmung nicht hält, was sie verspricht — und dadurch weitertreibt." rel="ugc">Widerspruch</a> der Rache geht die Forderung eines Willens hervor, der als <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts." rel="ugc">besonderer</a> subjektiver das <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">Allgemeine</a> als solches will — und dieser <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff" title="Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen." rel="ugc">Begriff</a> der Moralität ist nicht nur gefordert, sondern in der Bewegung selbst hervorgegangen.</em></p>
<p>Dies ist der Scharnierschritt des ganzen ersten Teils. Der Widerspruch von § 102 verlangt eine Gerechtigkeit, die weder vom Interesse noch von der <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit" title="Zufällig ist, was auch anders sein könnte, ohne dass der Begriff das entschiede. Hegel erklärt das nicht weg, sondern weist ihm einen Ort zu." rel="ugc">zufälligen</a> Macht des Einzelnen abhängt; das <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen" title="Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen." rel="ugc">setzt</a> einen Willen voraus, der zwar dieser besondere, subjektive Wille ist, aber gerade das Allgemeine will. Hegel hebt eigens hervor, dass dies kein Postulat ist, das von außen an die Sache herangetragen wird: Der Fortgang von Verbrechen, <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben" title="Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden." rel="ugc">Aufhebung</a> und Rache hat diesen Willen bereits erzeugt. Deshalb ist der <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-uebergang" title="Ein Übergang ist die Stelle, an der eine Gestalt an ihrer eigenen Unzulänglichkeit zerbricht und die nächste hervortreibt." rel="ugc">Übergang</a> zur Moralität nicht gefordert, sondern vollzogen — sie ist Ergebnis des <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt" title="Abstrakt heißt bei Hegel nicht schwer verständlich, sondern arm: aus dem Zusammenhang herausgerissen, einseitig." rel="ugc">abstrakten</a> Rechts, nicht dessen Ergänzung von außen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1830)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/103/#comment-2371</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1830)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 1830 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=813#comment-2371</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 501:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 501.&lt;/strong&gt; Das sich Geltendmachen des Rechts-an-sich ist vermittelt a) dadurch, daß ein besonderer Wille, der Richter, dem Rechte angemessen ist und gegen das Verbrechen sich zu richten das Interesse hat (was zunächst in der Rache zufällig ist), und ß) durch die (zunächst gleichfalls zufällige) Macht der Ausführung, die durch den Verbrecher gesetzte Negation des Rechts zu negieren. Diese Negation des Rechts hat im Willen des Verbrechers ihre Existenz; die Rache oder Strafe wendet sich daher 1. an die &lt;em&gt;Person&lt;/em&gt; oder das &lt;em&gt;Eigentum&lt;/em&gt; des Verbrechers, 2. und übt &lt;em&gt;Zwang&lt;/em&gt; gegen denselben aus. Der Zwang findet in dieser Sphäre des Rechts überhaupt, schon gegen die Sache in der Ergreifung und in Behauptung derselben gegen die Ergreifung eines anderen, statt, da in dieser Sphäre der Wille sein Dasein unmittelbar in einer &lt;em&gt;äußerlichen Sache&lt;/em&gt; (als solcher oder der Leiblichkeit) hat und nur an dieser ergriffen werden kann. - Mehr nicht als &lt;em&gt;möglich&lt;/em&gt; aber ist der Zwang, insofern ich mich als frei aus jeder Existenz, ja aus dem Umfange derselben, dem Leben, herausziehen kann. Rechtlich ist er nur als das Aufheben eines ersten, unmittelbaren Zwangs.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 501:</em></p>
<p><strong>§ 501.</strong> Das sich Geltendmachen des Rechts-an-sich ist vermittelt a) dadurch, daß ein besonderer Wille, der Richter, dem Rechte angemessen ist und gegen das Verbrechen sich zu richten das Interesse hat (was zunächst in der Rache zufällig ist), und ß) durch die (zunächst gleichfalls zufällige) Macht der Ausführung, die durch den Verbrecher gesetzte Negation des Rechts zu negieren. Diese Negation des Rechts hat im Willen des Verbrechers ihre Existenz; die Rache oder Strafe wendet sich daher 1. an die <em>Person</em> oder das <em>Eigentum</em> des Verbrechers, 2. und übt <em>Zwang</em> gegen denselben aus. Der Zwang findet in dieser Sphäre des Rechts überhaupt, schon gegen die Sache in der Ergreifung und in Behauptung derselben gegen die Ergreifung eines anderen, statt, da in dieser Sphäre der Wille sein Dasein unmittelbar in einer <em>äußerlichen Sache</em> (als solcher oder der Leiblichkeit) hat und nur an dieser ergriffen werden kann. &#8211; Mehr nicht als <em>möglich</em> aber ist der Zwang, insofern ich mich als frei aus jeder Existenz, ja aus dem Umfange derselben, dem Leben, herausziehen kann. Rechtlich ist er nur als das Aufheben eines ersten, unmittelbaren Zwangs.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1827)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/103/#comment-2369</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1827)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 1827 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=813#comment-2369</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 501:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 501.&lt;/strong&gt; Das sich Geltendmachen des Rechts &lt;em&gt;an sich&lt;/em&gt; ist vermittelt α) durch das affirmative Verhalten des besondern Willens (des Richters) zum Recht, – was zunächst zufällig ist, und β) durch die Negation des gegen das Recht eben sowohl auch negativ sich verhalten könnenden besondern Willens, – durch den Zwang, welcher in dem Rechte des allgemeinen Willens, des Rechts &lt;em&gt;an sich&lt;/em&gt;, gegen den particulären begründet, und dadurch möglich ist, daß der Wille sein Daseyn in einer äußerlichen Sache hat. Mehr nicht als möglich aber ist der Zwang, in sofern Ich mich als frei aus jeder Existenz, ja aus dem Umfange derselben, dem Leben, herausziehen kann. Rechtlich aber ist der Zwang nur als das Aufheben eines ersten, unmittelbaren Zwangs.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 501:</em></p>
<p><strong>§ 501.</strong> Das sich Geltendmachen des Rechts <em>an sich</em> ist vermittelt α) durch das affirmative Verhalten des besondern Willens (des Richters) zum Recht, – was zunächst zufällig ist, und β) durch die Negation des gegen das Recht eben sowohl auch negativ sich verhalten könnenden besondern Willens, – durch den Zwang, welcher in dem Rechte des allgemeinen Willens, des Rechts <em>an sich</em>, gegen den particulären begründet, und dadurch möglich ist, daß der Wille sein Daseyn in einer äußerlichen Sache hat. Mehr nicht als möglich aber ist der Zwang, in sofern Ich mich als frei aus jeder Existenz, ja aus dem Umfange derselben, dem Leben, herausziehen kann. Rechtlich aber ist der Zwang nur als das Aufheben eines ersten, unmittelbaren Zwangs.</p>
]]></content:encoded>
		
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