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	Kommentare zu: 112	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Mar 2026 17:21:41 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/112-2/#comment-1778</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 13:38:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Objektivität - ist hier allgemeine Subjektivität -
Äußerliches Dasein des Subjekts wesentlich sogleich Wille Anderer
- Sein für Anderes - d. i. subjektiver Wille
Voraussetzung, Material - Andere Subjektivität
bedingtes Tun - Hervorbringung einer Veränderung des Daseins d. i. eine Bestimmtheit, die auf den Willen Anderer Beziehung hat -]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Objektivität &#8211; ist hier allgemeine Subjektivität &#8211;<br />
Äußerliches Dasein des Subjekts wesentlich sogleich Wille Anderer<br />
&#8211; Sein für Anderes &#8211; d. i. subjektiver Wille<br />
Voraussetzung, Material &#8211; Andere Subjektivität<br />
bedingtes Tun &#8211; Hervorbringung einer Veränderung des Daseins d. i. eine Bestimmtheit, die auf den Willen Anderer Beziehung hat &#8211;</p>
]]></content:encoded>
		
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		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/112-2/#comment-1576</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:21:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Beim formellen Rechte war gesagt worden, daß es nur Verbote enthalte, daß die streng rechtliche Handlung also eine nur negative Bestimmung in Rücksicht des Willens anderer habe. Im Moralischen dagegen ist die Bestimmung meines Willens in Beziehung auf den Willen anderer positiv, das heißt der subjektive Wille hat in dem, was er realisiert, den an sich seienden Willen als ein Innerliches. Es ist hier eine Hervorbringung oder eine Veränderung des Daseins vorhanden, und dieses hat eine Beziehung auf den Willen anderer. Der Begriff der Moralität ist das innerliche Verhalten des Willens zu sich selbst. Aber hier ist nicht nur ein Wille, sondern die Objektivierung hat zugleich, die Bestimmung in sich, daß der einzelne Wille in derselben sich aufhebt und damit also eben, indem die Bestimmung der Einseitigkeit wegfällt, zwei Willen und eine positive Beziehung derselben aufeinander gesetzt sind. Im Rechte kommt es nicht darauf an, ob der Wille der anderen etwas möchte in Beziehung auf meinen Willen, der sich Dasein im Eigentum gibt. Im Moralischen dagegen handelt es sich um das Wohl auch anderer, und diese positive Beziehung kann erst hier eintreten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beim formellen Rechte war gesagt worden, daß es nur Verbote enthalte, daß die streng rechtliche Handlung also eine nur negative Bestimmung in Rücksicht des Willens anderer habe. Im Moralischen dagegen ist die Bestimmung meines Willens in Beziehung auf den Willen anderer positiv, das heißt der subjektive Wille hat in dem, was er realisiert, den an sich seienden Willen als ein Innerliches. Es ist hier eine Hervorbringung oder eine Veränderung des Daseins vorhanden, und dieses hat eine Beziehung auf den Willen anderer. Der Begriff der Moralität ist das innerliche Verhalten des Willens zu sich selbst. Aber hier ist nicht nur ein Wille, sondern die Objektivierung hat zugleich, die Bestimmung in sich, daß der einzelne Wille in derselben sich aufhebt und damit also eben, indem die Bestimmung der Einseitigkeit wegfällt, zwei Willen und eine positive Beziehung derselben aufeinander gesetzt sind. Im Rechte kommt es nicht darauf an, ob der Wille der anderen etwas möchte in Beziehung auf meinen Willen, der sich Dasein im Eigentum gibt. Im Moralischen dagegen handelt es sich um das Wohl auch anderer, und diese positive Beziehung kann erst hier eintreten.</p>
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