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	Kommentare zu: 113	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/113/#comment-3128</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 18:06:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=792#comment-3128</guid>

					<description><![CDATA[§ 113: Was eine Handlung ist

Jetzt können wir sagen, was eine Handlung ist. Eine Handlung ist die Äußerung des moralischen Willens.

Drei Merkmale gehören dazu. Ich weiß die Tat als meine. Sie steht unter der Frage, ob sie richtig ist. Und sie betrifft den Willen anderer.

Warum erst jetzt?

Im Recht gab es noch keine Handlungen in diesem Sinn. Wer Eigentum nahm, tat einfach etwas. Nach seinem Inneren fragte niemand. Das Recht verbot nur. Im Vertrag und im Unrecht kamen zwar andere Menschen ins Spiel. Aber nur so, dass jeder das Seine behalten sollte.

Beim Verbrechen fragen wir jetzt neu. Nicht nur: Was ist geschehen? Sondern: Was ging im Täter vor? Was wollte er?

Ein Unterschied:

Wenn jemand vor Gericht klagt, nennt man das auch eine Handlung. Aber was dabei zu tun ist, schreiben die Vorschriften vor. Mit einer moralischen Handlung hat das nur wenig gemeinsam.

Zusammenfassung: Eine Handlung ist die Äußerung des moralischen Willens. Ich weiß sie als meine, sie soll richtig sein, und sie betrifft andere. Das gibt es erst auf dem Standpunkt der Moral.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 113: Was eine Handlung ist</p>
<p>Jetzt können wir sagen, was eine Handlung ist. Eine Handlung ist die Äußerung des moralischen Willens.</p>
<p>Drei Merkmale gehören dazu. Ich weiß die Tat als meine. Sie steht unter der Frage, ob sie richtig ist. Und sie betrifft den Willen anderer.</p>
<p>Warum erst jetzt?</p>
<p>Im Recht gab es noch keine Handlungen in diesem Sinn. Wer Eigentum nahm, tat einfach etwas. Nach seinem Inneren fragte niemand. Das Recht verbot nur. Im Vertrag und im Unrecht kamen zwar andere Menschen ins Spiel. Aber nur so, dass jeder das Seine behalten sollte.</p>
<p>Beim Verbrechen fragen wir jetzt neu. Nicht nur: Was ist geschehen? Sondern: Was ging im Täter vor? Was wollte er?</p>
<p>Ein Unterschied:</p>
<p>Wenn jemand vor Gericht klagt, nennt man das auch eine Handlung. Aber was dabei zu tun ist, schreiben die Vorschriften vor. Mit einer moralischen Handlung hat das nur wenig gemeinsam.</p>
<p>Zusammenfassung: Eine Handlung ist die Äußerung des moralischen Willens. Ich weiß sie als meine, sie soll richtig sein, und sie betrifft andere. Das gibt es erst auf dem Standpunkt der Moral.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/113/#comment-2801</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:12:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=792#comment-2801</guid>

					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Zusammenfassung der drei &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-moment&quot; title=&quot;Ein Moment ist kein Zeitpunkt und kein Teil, sondern eine unterscheidbare Seite eines Ganzen, die für sich allein nicht bestehen kann und im Ganzen aufbewahrt bleibt.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Momente&lt;/a&gt; in einer &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung&quot; title=&quot;Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Bestimmung&lt;/a&gt; — die Äußerung des subjektiven oder moralischen Willens ist Handlung, und nur sie.&lt;/em&gt;

Nachdem §§ 110 bis 112 die drei Bestimmungen einzeln entwickelt haben, werden sie hier in einem &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff&quot; title=&quot;Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Begriff&lt;/a&gt; zusammengezogen: Handlung ist die Äußerung, an der alle drei zugleich hängen — dass ich sie in ihrer Äußerlichkeit als die meinige weiß, dass sie sich am Begriffe messen lassen muss, dass sie sich auf den Willen anderer bezieht. Der Gewinn liegt in der Abgrenzung, die die Anmerkung zieht: Das &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-dasein&quot; title=&quot;Dasein ist bestimmtes Sein — Sein, das eine Grenze und damit eine Gestalt in der Welt hat.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Dasein&lt;/a&gt;, das der Wille sich im formellen Rechte gab, war eine &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unmittelbar&quot; title=&quot;Unmittelbar heißt: ohne Voraussetzung, einfach vorgefunden, noch nicht durch anderes hindurch. Bei Hegel kennzeichnet das einen Anfang, der noch nichts weiß.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;unmittelbare&lt;/a&gt; Sache und noch keine Handlung in diesem Sinne, weil ihm die ausdrückliche Beziehung auf den Begriff und die positive Beziehung auf andere fehlten. Auch die gerichtliche actio enthält die Momente der Handlung nur in äußerlicher Weise. Erst mit der Moralität gibt es einen Gegenstand, dem überhaupt zugerechnet werden kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Zusammenfassung der drei <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-moment" title="Ein Moment ist kein Zeitpunkt und kein Teil, sondern eine unterscheidbare Seite eines Ganzen, die für sich allein nicht bestehen kann und im Ganzen aufbewahrt bleibt." rel="ugc">Momente</a> in einer <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung" title="Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll." rel="ugc">Bestimmung</a> — die Äußerung des subjektiven oder moralischen Willens ist Handlung, und nur sie.</em></p>
<p>Nachdem §§ 110 bis 112 die drei Bestimmungen einzeln entwickelt haben, werden sie hier in einem <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff" title="Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen." rel="ugc">Begriff</a> zusammengezogen: Handlung ist die Äußerung, an der alle drei zugleich hängen — dass ich sie in ihrer Äußerlichkeit als die meinige weiß, dass sie sich am Begriffe messen lassen muss, dass sie sich auf den Willen anderer bezieht. Der Gewinn liegt in der Abgrenzung, die die Anmerkung zieht: Das <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-dasein" title="Dasein ist bestimmtes Sein — Sein, das eine Grenze und damit eine Gestalt in der Welt hat." rel="ugc">Dasein</a>, das der Wille sich im formellen Rechte gab, war eine <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unmittelbar" title="Unmittelbar heißt: ohne Voraussetzung, einfach vorgefunden, noch nicht durch anderes hindurch. Bei Hegel kennzeichnet das einen Anfang, der noch nichts weiß." rel="ugc">unmittelbare</a> Sache und noch keine Handlung in diesem Sinne, weil ihm die ausdrückliche Beziehung auf den Begriff und die positive Beziehung auf andere fehlten. Auch die gerichtliche actio enthält die Momente der Handlung nur in äußerlicher Weise. Erst mit der Moralität gibt es einen Gegenstand, dem überhaupt zugerechnet werden kann.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/113/#comment-1779</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Dec 1822 08:08:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=792#comment-1779</guid>

					<description><![CDATA[Recht &lt;em&gt;unmittelbares Tun&lt;/em&gt; des freien Willens. 
Moralisches Wollen als etwas, das ich &lt;em&gt;weiß&lt;/em&gt;; es steht vorher in mir, als vor mich gestellt, &lt;em&gt;vor&lt;/em&gt; Äußerung - theoretisch. 
Subjektiver Wille -
α) ist § 110 unendliche Reflexion in sich - für ihn in seiner Äußerung, &lt;em&gt;in sich reflektiert&lt;/em&gt; zu sein - Beziehung - auf &lt;em&gt;Dasein&lt;/em&gt; überhaupt - daß ein &lt;em&gt;Zweck&lt;/em&gt; - Absicht - &lt;em&gt;Vorsatz&lt;/em&gt;, den ich erreicht habe
β) Gegensatz - &lt;em&gt;Allgemeinheit&lt;/em&gt; - § 111 - Unterschied, in &lt;em&gt;Absicht&lt;/em&gt; -
γ) Dasein - Willen Anderer - &lt;em&gt;Subjektiver&lt;/em&gt; Wille äußert sich - er bezieht sich, setzt voraus &lt;em&gt;Anderes&lt;/em&gt; - ist &lt;em&gt;darin&lt;/em&gt; unmittelbar &lt;em&gt;in sich reflektiert&lt;/em&gt; - d. i. dies Vorausgesetzte sind &lt;em&gt;Subjekte&lt;/em&gt; -
Wodurch eine Veränderung am &lt;em&gt;Zustand&lt;/em&gt; Anderer hervorgebracht wird, oder mein Wohl, mein Zustand - Zustand eines &lt;em&gt;Subjekts&lt;/em&gt;. Im Rechte nur Dasein der &lt;em&gt;Persönlichkeit&lt;/em&gt;. Hier Dasein der Besonderheit -
α) und β) ist formell, &lt;em&gt;γ&lt;/em&gt;) Reflexion in mich, als bestimmter Inhalt - nicht abstrakte Persönlichkeit. 
- Das Vorausgesetzte, bestimmt als in sich reflektiert - Subjekt - besonderes Subjekt - d. i. bestimmtes Subjekt - ob Ich oder Anderes Subjekt - subjektive Besonderheit - Besonderheit ist Gegenständlichkeit - im Recht nur Sache - * 
Besonderes - in sich reflektiert - überhaupt Wohl - besonderer Wille - Dasein - in sich reflektierter Wille - Soll gelten

*[am Rand mit Bleistift:] trete in Bestimmtheit, - in sich reflektierte Bestimmtheit.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Recht <em>unmittelbares Tun</em> des freien Willens.<br />
Moralisches Wollen als etwas, das ich <em>weiß</em>; es steht vorher in mir, als vor mich gestellt, <em>vor</em> Äußerung &#8211; theoretisch.<br />
Subjektiver Wille &#8211;<br />
α) ist § 110 unendliche Reflexion in sich &#8211; für ihn in seiner Äußerung, <em>in sich reflektiert</em> zu sein &#8211; Beziehung &#8211; auf <em>Dasein</em> überhaupt &#8211; daß ein <em>Zweck</em> &#8211; Absicht &#8211; <em>Vorsatz</em>, den ich erreicht habe<br />
β) Gegensatz &#8211; <em>Allgemeinheit</em> &#8211; § 111 &#8211; Unterschied, in <em>Absicht</em> &#8211;<br />
γ) Dasein &#8211; Willen Anderer &#8211; <em>Subjektiver</em> Wille äußert sich &#8211; er bezieht sich, setzt voraus <em>Anderes</em> &#8211; ist <em>darin</em> unmittelbar <em>in sich reflektiert</em> &#8211; d. i. dies Vorausgesetzte sind <em>Subjekte</em> &#8211;<br />
Wodurch eine Veränderung am <em>Zustand</em> Anderer hervorgebracht wird, oder mein Wohl, mein Zustand &#8211; Zustand eines <em>Subjekts</em>. Im Rechte nur Dasein der <em>Persönlichkeit</em>. Hier Dasein der Besonderheit &#8211;<br />
α) und β) ist formell, <em>γ</em>) Reflexion in mich, als bestimmter Inhalt &#8211; nicht abstrakte Persönlichkeit.<br />
&#8211; Das Vorausgesetzte, bestimmt als in sich reflektiert &#8211; Subjekt &#8211; besonderes Subjekt &#8211; d. i. bestimmtes Subjekt &#8211; ob Ich oder Anderes Subjekt &#8211; subjektive Besonderheit &#8211; Besonderheit ist Gegenständlichkeit &#8211; im Recht nur Sache &#8211; *<br />
Besonderes &#8211; in sich reflektiert &#8211; überhaupt Wohl &#8211; besonderer Wille &#8211; Dasein &#8211; in sich reflektierter Wille &#8211; Soll gelten</p>
<p>*[am Rand mit Bleistift:] trete in Bestimmtheit, &#8211; in sich reflektierte Bestimmtheit.</p>
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