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	Kommentare zu: 118	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/118-2/#comment-1783</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 13:43:04 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[zu § 118]
Aus den Folgen eine Handlung beurteilen. -
α) Mensch muß nicht zu ängstlich und peinlich in Rücksicht auf die Folgen sein - er kann sie überwinden - peinlichen Menschen - kann dies und unzähliges folgen -
β) Auch vorsichtig, wenn auch nur, um bösen Schein zu vermeiden - keine Bravour darein legen - unbefangen tausend Verdrießlichkeiten. 
Dolus indirectus
Vorsatz behauptet das Einzelne, daran sich Knüpfendes als ein Anderes, im Vorsatze nicht Enthaltenes - Ich weise so die Handlung als ein Allgemeines von mir -
Das ganz Unmittelbare der Handlung, - und die Natur derselben -
Alles Einzelne ist nicht in äußerlichem Zusammenhang mit anderen - sondern ist für sich selbst ein Allgemeines. 

Konsequenz um des Grundsatzes willen, - Robespierre - Sklaverei - Grundsatz und der konkrete Zustand - Ist nicht ein einseitiges Tun - sondern es gehört zur Ausführung das gegenseitige Selbstbewußtsein; Bildung - Erziehung, Umstände sind konkret - einen Haufen seiner Ordnung entbinden - man muß wissen, was man tut - Abstrakter Grundsatz
- Schuld oder Unschuld - in Beziehung auf Übel - und des Übels auf Schuld. - Leiden überhaupt, - auch Strafe darunter, - als eine Folge überhaupt der Handlung - oder auch nicht - Beziehung, Forderung eines Zusammenhangs für Leiden, mit Willen einer besonderen Handlung oder des allgemeinen Charakters überhaupt - dies mehr unverdientes. 
α) Oberflächlich [:] dem Guten soll es gut gehen - dem Bösen übel - hängt teils mit Begriffen über die Vorsehung zusammen, - eine Abhandlung, die hierher nicht gehört, - teils auf der Welt in dieser Allgemeinheit ist der Staat die Natur, daß der Rechtschaffene bei seiner Eigentümlichkeit Früchte seines Fleißes, Beschäftigung und Befriedigung für seine Talente usf. ungefähr findet - aber immer als Einzelner. Zufälligkeit auch darin, - Coterie. - Aber Schuld und Unschuld näher auf den Willen - und durch den Willen eines Andern - (nicht durch Natur, - unschuldig leiden durch Sturm, Erdbeben) - unschuldig leiden durch den Willen eines Andern, durch Komplikation von Umständen, die im Willen liegen - erweckt großes Interesse. α) Unberechtigter Wille, Roheit, Leidenschaft - ist kein sittliches Interesse, - ebenfalls zufällige Gewalt, der Begierde, des sinnlichen Willens, - gleichgültig, ob äußere Natur oder als innerliche Zufälligkeit. 

[zu § 118 Anm.]
Dramatisches Interesse. α) Handlung - Erfolge als Resultate des Willens - β) beider - denn beide sind Willen - wesentlich, - γ) des substantiellen Willens, - berechtigt; - dies der Idee gemäß, dramatisch nicht bloß interessieren, rühren, - Mitleiden, sondern wesentliches Interesse, - unter Menschen - als wirklichen - Handeln. - Das wahrhafte Interesse hier nicht unschuldig leiden, sondern α) Ehre des Willens dessen, der leidet; was ihm widerfährt durch seine Schuld - β) was er getan, woran er Schuld hat, - dazu berechtigt - zugleich substantieller Wille - also unschuldig; - der Substanz nach - schuldig der Form nach - γ) nicht ein Zufall, sondern αα) Wille eines Andern - hat diese Verkehrung der Folgen, die für das Subjekt übel, negativ sind, gemacht, - β) oder für sich schon zum Voraus die Lage so - so Aufopferung für einen Zweck gewollt haben, freiwillig über sich nehmen - nicht unschuldig leiden - in Gefahr begeben - Pflicht tun - Militär - in αα) Wille des Andern, - um wesentlich zu sein - gleichfalls berechtigt - Orest: Strafe, Verletzung - Höhere Kollision der sittlichen Mächte der ... [?] - Orest - bestraft den Aigisthos nicht nur, auch die Mutter - diese gegen ihn (- selbst gegen Agamemnon) ungeheuer berechtigt: dies sittlich interessant, weil ihr Wille wesentlich ist. - In moderner &quot;Schuld&quot; ein niederträchtiger, böser Wille - wie affirmatives Interesse an ihm? - Das Gehörige ist einfach, daß er gehängt wird - was er nicht will - dies allein ist die mögliche Handlung unter solchen Umständen - Feindliche Brüder, Schicksal - altes Schicksal innere wahrhafte sittliche Notwendigkeit - modern Zufall - blinde Notwendigkeit. - Schicksal der Familie innere Wildheit der Zustände. Brüder, Leid. Für ein Mädchen, zufällige, nicht sittliche Notwendigkeit - und rohes Aufbrausen, momentan im Andern, zum Mord - das Übrige (Mutter) - sehr überflüssige Verbrämung. - In mod[ernen Zeiten] α) Stände, [?] - gegen den Willen - kein würdiges Schauspiel, unglücklich, aber nicht tragisch, β) Böser Wille wird schuldig - und gestraft; - Kriminaljustiz - 

Drama. Handlungen wesentlich. 
Kunst - Individ[ualitäten], die das Alles Selbst sind, was sie sind - durch Gegensatz erläutert - moderne Zeiten - Amts- und Bürgerverhältnisse - Sitten - Gewohnheiten - ist allgemeiner Charakter - einer was der Andere, - rechtschaffen, nicht als sein individueller Charakter. 
Im Amt muß ich eine Menge tun, was ich um des Amtes willen tue, um der Ordnung [willen] (Immatrikulieren usf., diese und jene Kollegia hören, von Haus aus weiß man nicht was ist). 
Alte Kunst - freie Indiv[idualität] - Alles sie selbst - ganz aus einem Stück - Also sich nicht einlassen in ihren dramatischen Darstellungen auf die Halbheit, daß einer etwas ist, tut, getan hat und auch nicht getan - seine Wirklichkeit - ohne seinen Willen. - Sie wollen also dessen schuldig sein, was sie getan, und dessen, was sie leiden. 
Leiden, negativ kann es nicht direkt wollen. 
Aber so, daß sie selbst schuld an diesen Leiden sind - d. h. an ihrer eignen Tat nur ergriffen werden -
Sie sind dabei edle, heroische Individualitäten - nicht unschuldig überhaupt. Sie haben etwas getan, wozu hohe Berechtigung - Orest bestraft die Vatermörderin - aber [sie] ist [seine] Mutter - ungeheure Verletzung von etwas ebenso unendlich Berechtigtem - ungetrennt - Antigone erweist dem Bruder die letzte Ehre - verletzt das Staatsgebot, das ebenso unendlich berechtigt ist. - Nicht Unschuld, nicht gewußt, nicht gewollt - Interesse an ihnen, daß sie α) getan, β) was berechtigt ist - oder wenigstens nicht unerlaubt - ... [?] Unglück dabei noch ein anderes verletzt zu haben - Ödipus - der wissende -

Unschuld - nicht tragisch, wenigstens nicht heroisch - von sich so viel möglich abwälzen,
Hat gewollt - Ehre - sich nicht ablösen von seiner Tat, Äußerlichkeit - Wollen sich auch dem unterwerfen, was daraus folgt - es übernehmen - Unglück ebenso groß [?] dort -
Unglücklich, gequält - Ergriffen nicht an seiner Handlung, sondern an seinem Vermögen, Leib, Leben, Familie, Kindern - Umständen, Unvorsichtigkeit, Lage - Nicht notwendig, d. h. nicht vernünftig, nicht Verkehrung seiner Handlung selbst, sondern Verkehrung nur in der unrechten Meinung der Andern. 
Gehört in das Feld natürlicher Roheit und Niederträchtigkeit - eine unberechtigte böse Leidenschaft ergreift die äußerliche Schwäche des Andern - nicht seine sittliche Schwäche, sein Verbrechen oder Einseitigkeit seiner Sittlichkeit - Ist kein sittliches Verhältnis überhaupt - Ganz äußerliche Geschichte - Umstände, die den Schein machen - Menschen, die bösen Willen haben -
Unglück bloß als solches hat kein sittliches Interesse - wie Unrecht, noch Strafe, nicht bloße Übel sind. 
Dramatisch - ist eine Ehre - Ehre, daß es seine Sache, aus seinem Willen entsprossen - Tun und berechtigt Tun - modern - Zufälligkeit des Charakters. 

Übergang von Vorsatz zu Absicht: Vorsatz: Handlung, diese aber in mannigfachem Zusammenhang, Folgen - zufälligen oder notwendigen - So ist natürliches Geschehen auf Reflexionsstandpunkt beschaffen. - Aber Wahrheit dieser gemeinen Notwendigkeit und Zusammenhangs ist das Allgemeine. Ich Denkendes, und dies Allgemeine - sich auf sich Beziehende - das ist das Meinige, damit abgebrochen, in sich zurückgeführt die Folgen. - Reflexion zugleich Gegensatz gegen das Einzelne. - Mensch muß eine Absicht haben im Handeln, nicht nur Vorsatz - weil Denkendes. 
Der unmittelbare Inhalt der Handlung als in sich reflektiert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu § 118]<br />
Aus den Folgen eine Handlung beurteilen. &#8211;<br />
α) Mensch muß nicht zu ängstlich und peinlich in Rücksicht auf die Folgen sein &#8211; er kann sie überwinden &#8211; peinlichen Menschen &#8211; kann dies und unzähliges folgen &#8211;<br />
β) Auch vorsichtig, wenn auch nur, um bösen Schein zu vermeiden &#8211; keine Bravour darein legen &#8211; unbefangen tausend Verdrießlichkeiten.<br />
Dolus indirectus<br />
Vorsatz behauptet das Einzelne, daran sich Knüpfendes als ein Anderes, im Vorsatze nicht Enthaltenes &#8211; Ich weise so die Handlung als ein Allgemeines von mir &#8211;<br />
Das ganz Unmittelbare der Handlung, &#8211; und die Natur derselben &#8211;<br />
Alles Einzelne ist nicht in äußerlichem Zusammenhang mit anderen &#8211; sondern ist für sich selbst ein Allgemeines. </p>
<p>Konsequenz um des Grundsatzes willen, &#8211; Robespierre &#8211; Sklaverei &#8211; Grundsatz und der konkrete Zustand &#8211; Ist nicht ein einseitiges Tun &#8211; sondern es gehört zur Ausführung das gegenseitige Selbstbewußtsein; Bildung &#8211; Erziehung, Umstände sind konkret &#8211; einen Haufen seiner Ordnung entbinden &#8211; man muß wissen, was man tut &#8211; Abstrakter Grundsatz<br />
&#8211; Schuld oder Unschuld &#8211; in Beziehung auf Übel &#8211; und des Übels auf Schuld. &#8211; Leiden überhaupt, &#8211; auch Strafe darunter, &#8211; als eine Folge überhaupt der Handlung &#8211; oder auch nicht &#8211; Beziehung, Forderung eines Zusammenhangs für Leiden, mit Willen einer besonderen Handlung oder des allgemeinen Charakters überhaupt &#8211; dies mehr unverdientes.<br />
α) Oberflächlich [:] dem Guten soll es gut gehen &#8211; dem Bösen übel &#8211; hängt teils mit Begriffen über die Vorsehung zusammen, &#8211; eine Abhandlung, die hierher nicht gehört, &#8211; teils auf der Welt in dieser Allgemeinheit ist der Staat die Natur, daß der Rechtschaffene bei seiner Eigentümlichkeit Früchte seines Fleißes, Beschäftigung und Befriedigung für seine Talente usf. ungefähr findet &#8211; aber immer als Einzelner. Zufälligkeit auch darin, &#8211; Coterie. &#8211; Aber Schuld und Unschuld näher auf den Willen &#8211; und durch den Willen eines Andern &#8211; (nicht durch Natur, &#8211; unschuldig leiden durch Sturm, Erdbeben) &#8211; unschuldig leiden durch den Willen eines Andern, durch Komplikation von Umständen, die im Willen liegen &#8211; erweckt großes Interesse. α) Unberechtigter Wille, Roheit, Leidenschaft &#8211; ist kein sittliches Interesse, &#8211; ebenfalls zufällige Gewalt, der Begierde, des sinnlichen Willens, &#8211; gleichgültig, ob äußere Natur oder als innerliche Zufälligkeit. </p>
<p>[zu § 118 Anm.]<br />
Dramatisches Interesse. α) Handlung &#8211; Erfolge als Resultate des Willens &#8211; β) beider &#8211; denn beide sind Willen &#8211; wesentlich, &#8211; γ) des substantiellen Willens, &#8211; berechtigt; &#8211; dies der Idee gemäß, dramatisch nicht bloß interessieren, rühren, &#8211; Mitleiden, sondern wesentliches Interesse, &#8211; unter Menschen &#8211; als wirklichen &#8211; Handeln. &#8211; Das wahrhafte Interesse hier nicht unschuldig leiden, sondern α) Ehre des Willens dessen, der leidet; was ihm widerfährt durch seine Schuld &#8211; β) was er getan, woran er Schuld hat, &#8211; dazu berechtigt &#8211; zugleich substantieller Wille &#8211; also unschuldig; &#8211; der Substanz nach &#8211; schuldig der Form nach &#8211; γ) nicht ein Zufall, sondern αα) Wille eines Andern &#8211; hat diese Verkehrung der Folgen, die für das Subjekt übel, negativ sind, gemacht, &#8211; β) oder für sich schon zum Voraus die Lage so &#8211; so Aufopferung für einen Zweck gewollt haben, freiwillig über sich nehmen &#8211; nicht unschuldig leiden &#8211; in Gefahr begeben &#8211; Pflicht tun &#8211; Militär &#8211; in αα) Wille des Andern, &#8211; um wesentlich zu sein &#8211; gleichfalls berechtigt &#8211; Orest: Strafe, Verletzung &#8211; Höhere Kollision der sittlichen Mächte der &#8230; [?] &#8211; Orest &#8211; bestraft den Aigisthos nicht nur, auch die Mutter &#8211; diese gegen ihn (- selbst gegen Agamemnon) ungeheuer berechtigt: dies sittlich interessant, weil ihr Wille wesentlich ist. &#8211; In moderner &#8222;Schuld&#8220; ein niederträchtiger, böser Wille &#8211; wie affirmatives Interesse an ihm? &#8211; Das Gehörige ist einfach, daß er gehängt wird &#8211; was er nicht will &#8211; dies allein ist die mögliche Handlung unter solchen Umständen &#8211; Feindliche Brüder, Schicksal &#8211; altes Schicksal innere wahrhafte sittliche Notwendigkeit &#8211; modern Zufall &#8211; blinde Notwendigkeit. &#8211; Schicksal der Familie innere Wildheit der Zustände. Brüder, Leid. Für ein Mädchen, zufällige, nicht sittliche Notwendigkeit &#8211; und rohes Aufbrausen, momentan im Andern, zum Mord &#8211; das Übrige (Mutter) &#8211; sehr überflüssige Verbrämung. &#8211; In mod[ernen Zeiten] α) Stände, [?] &#8211; gegen den Willen &#8211; kein würdiges Schauspiel, unglücklich, aber nicht tragisch, β) Böser Wille wird schuldig &#8211; und gestraft; &#8211; Kriminaljustiz &#8211; </p>
<p>Drama. Handlungen wesentlich.<br />
Kunst &#8211; Individ[ualitäten], die das Alles Selbst sind, was sie sind &#8211; durch Gegensatz erläutert &#8211; moderne Zeiten &#8211; Amts- und Bürgerverhältnisse &#8211; Sitten &#8211; Gewohnheiten &#8211; ist allgemeiner Charakter &#8211; einer was der Andere, &#8211; rechtschaffen, nicht als sein individueller Charakter.<br />
Im Amt muß ich eine Menge tun, was ich um des Amtes willen tue, um der Ordnung [willen] (Immatrikulieren usf., diese und jene Kollegia hören, von Haus aus weiß man nicht was ist).<br />
Alte Kunst &#8211; freie Indiv[idualität] &#8211; Alles sie selbst &#8211; ganz aus einem Stück &#8211; Also sich nicht einlassen in ihren dramatischen Darstellungen auf die Halbheit, daß einer etwas ist, tut, getan hat und auch nicht getan &#8211; seine Wirklichkeit &#8211; ohne seinen Willen. &#8211; Sie wollen also dessen schuldig sein, was sie getan, und dessen, was sie leiden.<br />
Leiden, negativ kann es nicht direkt wollen.<br />
Aber so, daß sie selbst schuld an diesen Leiden sind &#8211; d. h. an ihrer eignen Tat nur ergriffen werden &#8211;<br />
Sie sind dabei edle, heroische Individualitäten &#8211; nicht unschuldig überhaupt. Sie haben etwas getan, wozu hohe Berechtigung &#8211; Orest bestraft die Vatermörderin &#8211; aber [sie] ist [seine] Mutter &#8211; ungeheure Verletzung von etwas ebenso unendlich Berechtigtem &#8211; ungetrennt &#8211; Antigone erweist dem Bruder die letzte Ehre &#8211; verletzt das Staatsgebot, das ebenso unendlich berechtigt ist. &#8211; Nicht Unschuld, nicht gewußt, nicht gewollt &#8211; Interesse an ihnen, daß sie α) getan, β) was berechtigt ist &#8211; oder wenigstens nicht unerlaubt &#8211; &#8230; [?] Unglück dabei noch ein anderes verletzt zu haben &#8211; Ödipus &#8211; der wissende &#8211;</p>
<p>Unschuld &#8211; nicht tragisch, wenigstens nicht heroisch &#8211; von sich so viel möglich abwälzen,<br />
Hat gewollt &#8211; Ehre &#8211; sich nicht ablösen von seiner Tat, Äußerlichkeit &#8211; Wollen sich auch dem unterwerfen, was daraus folgt &#8211; es übernehmen &#8211; Unglück ebenso groß [?] dort &#8211;<br />
Unglücklich, gequält &#8211; Ergriffen nicht an seiner Handlung, sondern an seinem Vermögen, Leib, Leben, Familie, Kindern &#8211; Umständen, Unvorsichtigkeit, Lage &#8211; Nicht notwendig, d. h. nicht vernünftig, nicht Verkehrung seiner Handlung selbst, sondern Verkehrung nur in der unrechten Meinung der Andern.<br />
Gehört in das Feld natürlicher Roheit und Niederträchtigkeit &#8211; eine unberechtigte böse Leidenschaft ergreift die äußerliche Schwäche des Andern &#8211; nicht seine sittliche Schwäche, sein Verbrechen oder Einseitigkeit seiner Sittlichkeit &#8211; Ist kein sittliches Verhältnis überhaupt &#8211; Ganz äußerliche Geschichte &#8211; Umstände, die den Schein machen &#8211; Menschen, die bösen Willen haben &#8211;<br />
Unglück bloß als solches hat kein sittliches Interesse &#8211; wie Unrecht, noch Strafe, nicht bloße Übel sind.<br />
Dramatisch &#8211; ist eine Ehre &#8211; Ehre, daß es seine Sache, aus seinem Willen entsprossen &#8211; Tun und berechtigt Tun &#8211; modern &#8211; Zufälligkeit des Charakters. </p>
<p>Übergang von Vorsatz zu Absicht: Vorsatz: Handlung, diese aber in mannigfachem Zusammenhang, Folgen &#8211; zufälligen oder notwendigen &#8211; So ist natürliches Geschehen auf Reflexionsstandpunkt beschaffen. &#8211; Aber Wahrheit dieser gemeinen Notwendigkeit und Zusammenhangs ist das Allgemeine. Ich Denkendes, und dies Allgemeine &#8211; sich auf sich Beziehende &#8211; das ist das Meinige, damit abgebrochen, in sich zurückgeführt die Folgen. &#8211; Reflexion zugleich Gegensatz gegen das Einzelne. &#8211; Mensch muß eine Absicht haben im Handeln, nicht nur Vorsatz &#8211; weil Denkendes.<br />
Der unmittelbare Inhalt der Handlung als in sich reflektiert.</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/118-2/#comment-1580</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:22:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Darin, daß ich nur anerkenne, was meine Vorstellung war, liegt der Übergang zur Absicht. Nur das nämlich, was ich von den Umständen wußte, kann mir zugerechnet werden. Aber es gibt notwendige Folgen, die sich an jede Handlung knüpfen, wenn ich auch nur ein Einzelnes, Unmittelbares hervorbringe, und die insofern das Allgemeine sind, das es in sich hat. Die Folgen, die gehemmt werden könnten, kann ich zwar nicht voraussehen, aber ich muß die allgemeine Natur der einzelnen Tat kennen. Die Sache ist hier nicht das Einzelne, sondern das Ganze, das sich nicht auf das Bestimmte der besonderen Handlung bezieht, sondern auf die allgemeine Natur derselben. Der Übergang vom Vorsatz zur Absicht ist nun, daß ich nicht bloß meine einzelne Handlung, sondern das Allgemeine, das mit ihr zusammenhängt, wissen soll. So auftretend ist das Allgemeine das von mir Gewollte, meine Absicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Darin, daß ich nur anerkenne, was meine Vorstellung war, liegt der Übergang zur Absicht. Nur das nämlich, was ich von den Umständen wußte, kann mir zugerechnet werden. Aber es gibt notwendige Folgen, die sich an jede Handlung knüpfen, wenn ich auch nur ein Einzelnes, Unmittelbares hervorbringe, und die insofern das Allgemeine sind, das es in sich hat. Die Folgen, die gehemmt werden könnten, kann ich zwar nicht voraussehen, aber ich muß die allgemeine Natur der einzelnen Tat kennen. Die Sache ist hier nicht das Einzelne, sondern das Ganze, das sich nicht auf das Bestimmte der besonderen Handlung bezieht, sondern auf die allgemeine Natur derselben. Der Übergang vom Vorsatz zur Absicht ist nun, daß ich nicht bloß meine einzelne Handlung, sondern das Allgemeine, das mit ihr zusammenhängt, wissen soll. So auftretend ist das Allgemeine das von mir Gewollte, meine Absicht.</p>
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