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	Kommentare zu: 119	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/119/#comment-3134</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 18:06:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 119: Die Absicht

Eine Tat berührt die Welt zuerst nur an einem Punkt. Wer ein Streichholz an einen Holzstoß hält, entzündet nur ein kleines Stück Holz. Aber er weiß, was Feuer tut. Es breitet sich aus.

Was folgt daraus?

Wer denkt, weiß immer mehr als den einzelnen Punkt. Er kennt die allgemeine Natur dessen, was er tut. Darum wird aus dem Vorsatz eine Absicht. Die Absicht umfasst das Allgemeine der Tat.

Ein harter Fall:

Wer einen Menschen ersticht, trifft nicht nur ein Stück Fleisch. Er trifft das Leben. Im Lebendigen hängt alles zusammen. Wer zusticht, kann nicht sagen: Ich wollte nur die Haut verletzen, nicht das Leben.

Ein Wort über das Wort:

„Absicht“ kommt von „absehen“. Man sieht von vielem ab und hebt eine Seite heraus. Darin liegt eine Gefahr. Wer sich mit seiner Absicht verteidigt, greift oft eine einzige Seite der Tat heraus. Er erklärt sie zum Eigentlichen und lässt den Rest weg.

Ein altes Sprichwort sagt: Der Stein, der aus der Hand ist, gehört dem Teufel. Wer handelt, setzt sich dem aus, was daraus folgt.

Zusammenfassung: Die Absicht umfasst die allgemeine Natur einer Tat, nicht nur den einzelnen Punkt. Wer denkt, weiß, was seine Tat im Ganzen bedeutet. Darum kann er sich nicht auf einen kleinen Teil zurückziehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 119: Die Absicht</p>
<p>Eine Tat berührt die Welt zuerst nur an einem Punkt. Wer ein Streichholz an einen Holzstoß hält, entzündet nur ein kleines Stück Holz. Aber er weiß, was Feuer tut. Es breitet sich aus.</p>
<p>Was folgt daraus?</p>
<p>Wer denkt, weiß immer mehr als den einzelnen Punkt. Er kennt die allgemeine Natur dessen, was er tut. Darum wird aus dem Vorsatz eine Absicht. Die Absicht umfasst das Allgemeine der Tat.</p>
<p>Ein harter Fall:</p>
<p>Wer einen Menschen ersticht, trifft nicht nur ein Stück Fleisch. Er trifft das Leben. Im Lebendigen hängt alles zusammen. Wer zusticht, kann nicht sagen: Ich wollte nur die Haut verletzen, nicht das Leben.</p>
<p>Ein Wort über das Wort:</p>
<p>„Absicht“ kommt von „absehen“. Man sieht von vielem ab und hebt eine Seite heraus. Darin liegt eine Gefahr. Wer sich mit seiner Absicht verteidigt, greift oft eine einzige Seite der Tat heraus. Er erklärt sie zum Eigentlichen und lässt den Rest weg.</p>
<p>Ein altes Sprichwort sagt: Der Stein, der aus der Hand ist, gehört dem Teufel. Wer handelt, setzt sich dem aus, was daraus folgt.</p>
<p>Zusammenfassung: Die Absicht umfasst die allgemeine Natur einer Tat, nicht nur den einzelnen Punkt. Wer denkt, weiß, was seine Tat im Ganzen bedeutet. Darum kann er sich nicht auf einen kleinen Teil zurückziehen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/119/#comment-2807</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:12:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Die Wahrheit des Einzelnen ist das &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Allgemeine&lt;/a&gt; — der Vorsatz enthält, als von einem Denkenden ausgehend, &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit&quot; title=&quot;Notwendig heißt bei Hegel nicht: es muss so kommen, sondern: es folgt aus dem Begriff.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;notwendig&lt;/a&gt; die allgemeine Seite der Handlung: die Absicht.&lt;/em&gt;

Der Schritt von der Schuld zur Absicht ist ein logischer, kein psychologischer. Äußerlich betrachtet berührt jede Handlung nur einen einzelnen Punkt — die Brandstiftung entzündet ein Stück Holz —, und wer bei dieser Vereinzelung stehenbleibt, erhält, wie Hegel sagt, nur einen Satz und noch kein &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-schluss&quot; title=&quot;Das Urteil ist bei Hegel die ursprüngliche Teilung des Begriffs in seine Momente, nicht eine Meinung.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Urteil&lt;/a&gt;. Aber ein Einzelnes hat seine Wahrheit an dem Allgemeinen, das in ihm gegenwärtig ist: Wie im Lebendigen das Einzelne nicht Teil, sondern Organ ist, in dem das Ganze da ist, so wird beim Morde nicht ein Stück Fleisch, sondern das Leben selbst verletzt. Deshalb enthält der Vorsatz eines Denkenden immer schon mehr als die berührte &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Einzelnheit ist nicht das Dritte neben Allgemeinheit und Besonderheit, sondern beides in einem: sich beschränken und dabei bei sich bleiben. Das ist Hegels Begriff der Freiheit. Die Form mit n ist Hegels eigene; eine Einzelheit im heutigen Sinn — ein Detail — ist nie gemeint.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Einzelnheit&lt;/a&gt;, und diese allgemeine Seite heißt Absicht. Die Anmerkung wendet das gegen zwei Fehler zugleich: gegen die Rechtfertigung durch Herausgreifen einer einzelnen Seite und gegen die Zersplitterung der Tat in Einzelheiten und Folgen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die Wahrheit des Einzelnen ist das <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">Allgemeine</a> — der Vorsatz enthält, als von einem Denkenden ausgehend, <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit" title="Notwendig heißt bei Hegel nicht: es muss so kommen, sondern: es folgt aus dem Begriff." rel="ugc">notwendig</a> die allgemeine Seite der Handlung: die Absicht.</em></p>
<p>Der Schritt von der Schuld zur Absicht ist ein logischer, kein psychologischer. Äußerlich betrachtet berührt jede Handlung nur einen einzelnen Punkt — die Brandstiftung entzündet ein Stück Holz —, und wer bei dieser Vereinzelung stehenbleibt, erhält, wie Hegel sagt, nur einen Satz und noch kein <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-schluss" title="Das Urteil ist bei Hegel die ursprüngliche Teilung des Begriffs in seine Momente, nicht eine Meinung." rel="ugc">Urteil</a>. Aber ein Einzelnes hat seine Wahrheit an dem Allgemeinen, das in ihm gegenwärtig ist: Wie im Lebendigen das Einzelne nicht Teil, sondern Organ ist, in dem das Ganze da ist, so wird beim Morde nicht ein Stück Fleisch, sondern das Leben selbst verletzt. Deshalb enthält der Vorsatz eines Denkenden immer schon mehr als die berührte <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Einzelnheit ist nicht das Dritte neben Allgemeinheit und Besonderheit, sondern beides in einem: sich beschränken und dabei bei sich bleiben. Das ist Hegels Begriff der Freiheit. Die Form mit n ist Hegels eigene; eine Einzelheit im heutigen Sinn — ein Detail — ist nie gemeint." rel="ugc">Einzelnheit</a>, und diese allgemeine Seite heißt Absicht. Die Anmerkung wendet das gegen zwei Fehler zugleich: gegen die Rechtfertigung durch Herausgreifen einer einzelnen Seite und gegen die Zersplitterung der Tat in Einzelheiten und Folgen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/119/#comment-1581</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 13:29:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Es ist allerdings der Fall, daß bei einer Handlung mehr oder weniger Umstände zuschlagen können: es kann bei einer Brandstiftung das Feuer nicht auskommen oder auf der anderen Seite dasselbe weiter greifen, als der Täter es wollte. Trotzdem ist hier keine Unterscheidung von Glück und Unglück zu machen, denn der Mensch muß sich handelnd mit der Äußerlichkeit abgeben. Ein altes Sprichwort sagt mit Recht: der Stein, der aus der Hand geworfen wird, ist des Teufels. Indem ich handele, setze ich mich selbst dem Unglück aus, dieses hat also ein Recht an mich und ist ein Dasein meines eigenen Wollens.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist allerdings der Fall, daß bei einer Handlung mehr oder weniger Umstände zuschlagen können: es kann bei einer Brandstiftung das Feuer nicht auskommen oder auf der anderen Seite dasselbe weiter greifen, als der Täter es wollte. Trotzdem ist hier keine Unterscheidung von Glück und Unglück zu machen, denn der Mensch muß sich handelnd mit der Äußerlichkeit abgeben. Ein altes Sprichwort sagt mit Recht: der Stein, der aus der Hand geworfen wird, ist des Teufels. Indem ich handele, setze ich mich selbst dem Unglück aus, dieses hat also ein Recht an mich und ist ein Dasein meines eigenen Wollens.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1830)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/119/#comment-2397</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1830)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 1830 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=780#comment-2397</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 505:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 505.&lt;/strong&gt; Die Handlung hat r. nach ihrem empirisch-konkreten &lt;em&gt;Inhalt&lt;/em&gt; eine Mannigfaltigkeit &lt;em&gt;besonderer&lt;/em&gt; Seiten und Zusammenhänge; das Subjekt muß der Form nach die Handlung nach ihrer &lt;em&gt;wesentlichen,&lt;/em&gt; diese Einzelheiten in sich befassenden Bestimmung gewußt und gewollt haben; - &lt;em&gt;Recht der Absicht.&lt;/em&gt; - Der Vorsatz betrifft nur das unmittelbare Dasein, die Absicht aber das Substantielle und den Zweck desselben. 2. Das Subjekt hat ebenso das Recht, daß die &lt;em&gt;Besonderheit&lt;/em&gt; des Inhalts in der Handlung, der Materie nach, nicht eine ihm äußerliche sei, sondern die eigene Besonderheit des Subjekts, seine Bedürfnisse, Interessen und Zwecke enthalte, welche in &lt;em&gt;einen&lt;/em&gt; Zweck gleichfalls zusammengefaßt, wie in der Glückseligkeit (§ 479), sein &lt;em&gt;Wohl&lt;/em&gt; ausmachen; - das &lt;em&gt;Recht des Wohls.&lt;/em&gt; Die Glückseligkeit ist vom Wohl nur dadurch unterschieden, daß erstere als ein unmittelbares Dasein überhaupt, letzteres aber als berechtigt in Beziehung auf die Moralität vorgestellt wird.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 505:</em></p>
<p><strong>§ 505.</strong> Die Handlung hat r. nach ihrem empirisch-konkreten <em>Inhalt</em> eine Mannigfaltigkeit <em>besonderer</em> Seiten und Zusammenhänge; das Subjekt muß der Form nach die Handlung nach ihrer <em>wesentlichen,</em> diese Einzelheiten in sich befassenden Bestimmung gewußt und gewollt haben; &#8211; <em>Recht der Absicht.</em> &#8211; Der Vorsatz betrifft nur das unmittelbare Dasein, die Absicht aber das Substantielle und den Zweck desselben. 2. Das Subjekt hat ebenso das Recht, daß die <em>Besonderheit</em> des Inhalts in der Handlung, der Materie nach, nicht eine ihm äußerliche sei, sondern die eigene Besonderheit des Subjekts, seine Bedürfnisse, Interessen und Zwecke enthalte, welche in <em>einen</em> Zweck gleichfalls zusammengefaßt, wie in der Glückseligkeit (§ 479), sein <em>Wohl</em> ausmachen; &#8211; das <em>Recht des Wohls.</em> Die Glückseligkeit ist vom Wohl nur dadurch unterschieden, daß erstere als ein unmittelbares Dasein überhaupt, letzteres aber als berechtigt in Beziehung auf die Moralität vorgestellt wird.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1827)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/119/#comment-2395</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1827)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 1827 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=780#comment-2395</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 505:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 505.&lt;/strong&gt; Die Handlung hat nach ihrem besondern Inhalt 1) in ihrer empirisch-concreten Aeußerlichkeit eine Mannichfaltigkeit besonderer Seiten und Zusammenhänge; das Subject muß die Handlung nach ihrer wesentlichen, diese Einzelnheiten in sich befassenden Bestimmung gewußt und gewollt haben; – &lt;em&gt;Recht der Absicht&lt;/em&gt;. 2) Das Subject hat ebenso das Recht, daß die Besonderheit des Inhalts der Materie nach nicht eine äußerliche, sondern dessen eigene Besonderheit, seine Bedürfnisse, Interessen und Zwecke seyen, welche in Einen Zweck gleichfalls zusammengefaßt, sein Wohl ausmachen; – &lt;em&gt;das Recht des Wohls&lt;/em&gt;.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 505:</em></p>
<p><strong>§ 505.</strong> Die Handlung hat nach ihrem besondern Inhalt 1) in ihrer empirisch-concreten Aeußerlichkeit eine Mannichfaltigkeit besonderer Seiten und Zusammenhänge; das Subject muß die Handlung nach ihrer wesentlichen, diese Einzelnheiten in sich befassenden Bestimmung gewußt und gewollt haben; – <em>Recht der Absicht</em>. 2) Das Subject hat ebenso das Recht, daß die Besonderheit des Inhalts der Materie nach nicht eine äußerliche, sondern dessen eigene Besonderheit, seine Bedürfnisse, Interessen und Zwecke seyen, welche in Einen Zweck gleichfalls zusammengefaßt, sein Wohl ausmachen; – <em>das Recht des Wohls</em>.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/119/#comment-1784</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Dec 1824 14:50:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=780#comment-1784</guid>

					<description><![CDATA[(letzte Stunde in diesem Jahr)
Hier treten wir auf das Bestimmtere des &lt;em&gt;moralischen Bodens.&lt;/em&gt; 
Differenz&lt;em&gt;, Anderes als die unmittelbare Handlung, zunächst Beurteilung (aber allgemein als Reflexions-Prädikat).&lt;/em&gt; 
Hier &lt;em&gt;Zweck&lt;/em&gt;, als bestimmter &lt;em&gt;Zweck&lt;/em&gt;, im Gegensatz gegen &lt;em&gt;Mittel&lt;/em&gt; im eigentlichen Sinn; - &lt;em&gt;formell&lt;/em&gt;. 
a) &lt;em&gt;Vorsatz&lt;/em&gt; - Subjektivität überhaupt abstraktes &lt;em&gt;Wissen - Vorstellung&lt;/em&gt; überhaupt, - wie in Natur. 
b) &lt;em&gt;Absicht&lt;/em&gt; - Bestimmung der Handlung - aus dem Selbstbewußtsein, aus der Reflexion in sich, aus meinem Wissen von mir. 
Handlung ein Tun (nicht mechanisch wie Tier - nicht bloß rechtlich, - Sphäre meiner Persönlichkeit, - ) als aus mir bestimmt, damit als notwendige Bestimmung. Die Sphäre des Rechts enthält in ihrem Prinzip keine Bestimmtheit, denn es ist das Allgemeine der Freiheit der Persönlichkeit selbst. Deswegen Befugnis, Erlaubnis - aber Bestimmtheit, Besonderung gleichgültig, - kann&#039;s tun, auch lassen, in Besitz zu nehmen, Vertrag zu machen, bin nicht dazu gebunden. Im Moralischen binde ich mich, und finde ich mich, bin gebunden - Moralischer Standpunkt der Bestimmung. - Das Allgemeine des Willens muß bestimmt sein - Bestimmung in Natur des Willens. -
So enthält Handlung ein Positives - eine im Willen positiv gegründete Nötigung, Bestimmung zu dieser oder jener Äußerung. - &lt;em&gt;Pflicht - Ich soll&lt;/em&gt; - in Reflexion Unterscheidung, Wahl. - Ich, das Besondere, unterschieden von dem &lt;em&gt;Allgemeinen&lt;/em&gt;, welches das &lt;em&gt;Substantielle&lt;/em&gt; ist. - Besonderheit wesentliches Moment - also Bestimmen - aber es selbst bestimmt durch das Allgemeine. 

&lt;em&gt;Beurteilung der&lt;/em&gt; Handlung; - Bestimmung derselben als eines Allgemeinen; &lt;em&gt;Ordnung, Klasse&lt;/em&gt;. 
Handlung Tun des &lt;em&gt;denkenden&lt;/em&gt; Menschen - also eine Allgemeinheit in ihr - dies das Wesentliche. 
a) Absicht - als solche überhaupt. Formeller Unterschied überhaupt - Das Allgemeine irgendeines Inhalts, der noch nicht bestimmt ist. - Der &lt;em&gt;unmittelbare&lt;/em&gt; Inhalt der Handlung als in sich reflektiert. 
b) Bestimmter Gegensatz -
α) αα) &lt;em&gt;meine&lt;/em&gt; (abstrakte) &lt;em&gt;Subjektivität&lt;/em&gt; - u. 
ββ) Sache überhaupt
β) meine bestimmte, &lt;em&gt;konkrete&lt;/em&gt; Subjektivität - Wohl
γ) diese reflektiert - allgemein - auch Wohl anderer 
c) Kollision des Wohl und des Rechts, - des Allgemeinen des Willens. 
Absicht - Allgemeinheit ist die &lt;em&gt;Sache.&lt;/em&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(letzte Stunde in diesem Jahr)<br />
Hier treten wir auf das Bestimmtere des <em>moralischen Bodens.</em><br />
Differenz<em>, Anderes als die unmittelbare Handlung, zunächst Beurteilung (aber allgemein als Reflexions-Prädikat).</em><br />
Hier <em>Zweck</em>, als bestimmter <em>Zweck</em>, im Gegensatz gegen <em>Mittel</em> im eigentlichen Sinn; &#8211; <em>formell</em>.<br />
a) <em>Vorsatz</em> &#8211; Subjektivität überhaupt abstraktes <em>Wissen &#8211; Vorstellung</em> überhaupt, &#8211; wie in Natur.<br />
b) <em>Absicht</em> &#8211; Bestimmung der Handlung &#8211; aus dem Selbstbewußtsein, aus der Reflexion in sich, aus meinem Wissen von mir.<br />
Handlung ein Tun (nicht mechanisch wie Tier &#8211; nicht bloß rechtlich, &#8211; Sphäre meiner Persönlichkeit, &#8211; ) als aus mir bestimmt, damit als notwendige Bestimmung. Die Sphäre des Rechts enthält in ihrem Prinzip keine Bestimmtheit, denn es ist das Allgemeine der Freiheit der Persönlichkeit selbst. Deswegen Befugnis, Erlaubnis &#8211; aber Bestimmtheit, Besonderung gleichgültig, &#8211; kann&#8217;s tun, auch lassen, in Besitz zu nehmen, Vertrag zu machen, bin nicht dazu gebunden. Im Moralischen binde ich mich, und finde ich mich, bin gebunden &#8211; Moralischer Standpunkt der Bestimmung. &#8211; Das Allgemeine des Willens muß bestimmt sein &#8211; Bestimmung in Natur des Willens. &#8211;<br />
So enthält Handlung ein Positives &#8211; eine im Willen positiv gegründete Nötigung, Bestimmung zu dieser oder jener Äußerung. &#8211; <em>Pflicht &#8211; Ich soll</em> &#8211; in Reflexion Unterscheidung, Wahl. &#8211; Ich, das Besondere, unterschieden von dem <em>Allgemeinen</em>, welches das <em>Substantielle</em> ist. &#8211; Besonderheit wesentliches Moment &#8211; also Bestimmen &#8211; aber es selbst bestimmt durch das Allgemeine. </p>
<p><em>Beurteilung der</em> Handlung; &#8211; Bestimmung derselben als eines Allgemeinen; <em>Ordnung, Klasse</em>.<br />
Handlung Tun des <em>denkenden</em> Menschen &#8211; also eine Allgemeinheit in ihr &#8211; dies das Wesentliche.<br />
a) Absicht &#8211; als solche überhaupt. Formeller Unterschied überhaupt &#8211; Das Allgemeine irgendeines Inhalts, der noch nicht bestimmt ist. &#8211; Der <em>unmittelbare</em> Inhalt der Handlung als in sich reflektiert.<br />
b) Bestimmter Gegensatz &#8211;<br />
α) αα) <em>meine</em> (abstrakte) <em>Subjektivität</em> &#8211; u.<br />
ββ) Sache überhaupt<br />
β) meine bestimmte, <em>konkrete</em> Subjektivität &#8211; Wohl<br />
γ) diese reflektiert &#8211; allgemein &#8211; auch Wohl anderer<br />
c) Kollision des Wohl und des Rechts, &#8211; des Allgemeinen des Willens.<br />
Absicht &#8211; Allgemeinheit ist die <em>Sache.</em></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1817)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/119/#comment-2393</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1817)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Apr 1817 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=780#comment-2393</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 419:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 419.&lt;/strong&gt; Die Handlung ist zwar die absolute Bestimmung der gegen das freye Subject selbstlosen Objectivität durch seinen Zweck. Aber da diese auch selbstständig ist, so kann sie die Handlung des Individuums verkehren und Anderes zum Vorschein bringen, als in dieser gelegen hat. Obgleich alle Veränderung als solche welche durch die Thätigkeit des Subjects gesetzt wird, &lt;em&gt;That desselben&lt;/em&gt; ist, so erkennt es dieselbe darum nicht als seine Handlung, sondern nur dasjenige in der That, was in seinem Wissen und Willen lag, &lt;em&gt;als das Seinige&lt;/em&gt; an; – als seine &lt;em&gt;Schuld&lt;/em&gt;; – weil es sich nur als &lt;em&gt;absolut subjectiver und fürsichseyender Wille&lt;/em&gt; gilt.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 419:</em></p>
<p><strong>§ 419.</strong> Die Handlung ist zwar die absolute Bestimmung der gegen das freye Subject selbstlosen Objectivität durch seinen Zweck. Aber da diese auch selbstständig ist, so kann sie die Handlung des Individuums verkehren und Anderes zum Vorschein bringen, als in dieser gelegen hat. Obgleich alle Veränderung als solche welche durch die Thätigkeit des Subjects gesetzt wird, <em>That desselben</em> ist, so erkennt es dieselbe darum nicht als seine Handlung, sondern nur dasjenige in der That, was in seinem Wissen und Willen lag, <em>als das Seinige</em> an; – als seine <em>Schuld</em>; – weil es sich nur als <em>absolut subjectiver und fürsichseyender Wille</em> gilt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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