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	Kommentare zu: 120	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/120-2/#comment-1785</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 13:46:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[zu § 119/120]
Absicht gehört zur Vollständigkeit der Handlung. - Im Vorsatz - Schuld - als Entwicklung der Folge - die Notwendigkeit der Folgen ist die Natur des Handelns, weil an sich [?] ein allgemeines - (Schuldig oder Unschuldig - Inneres und Äußeres der Handlung - unterscheidet sich.) - Das Schuldigsein als Entwicklung der notwendigen Folge macht den Übergang zu Vorsatz aus. - Handlung teilt sich in den Folgen, - in einzelne äußerliche und allgemeine. - Diese Teilung ist α) an der Handlung als solcher, nach dem Vorsatz selbst, s. oben - β) verschieden - das Innere und das Ganze der Handlung; - Inneres ist Absicht, und Handlung Mittel, Zweck, - Orest a) tötet, b) rächt den Vater. - Mord, Vorsatz; Richter fragt noch, welchem Zweck, in welchem Interesse? - scheint gleichgültig, - jenes genug - zunächst; ob Verschwörung, allgemeiner Zweck;
Absicht die subjektive Wesentlichkeit, wovon die Handlung eine Folge. In α) die Handlung hat Folgen, ihre Allgemeinheit an ihr als ein Ganzes - β) sie selbst ist auch Folge, nach der Bestimmung der Äußerlichkeit, die sie an ihr hat. - γ) Absicht, besond[ere,] welcher Inhalt αα) Formell, Interesse, ββ)56)  Inhalt, Neigung, Befriedigung. Zunächst meine Besonderheit. δ) Gegensatz gegen Recht -
Handlung teilt sich in Allgemeinheit und Besonderheit. 
α) Handlung der Einzelheit nach hat eine Natur überhaupt - Äußerl[iche,] unmittelbare Allgemeinheit. Möglichkeit, die darin liegt, - eben die Möglichkeit selbst, daß sich Zufälligkeiten daran anknüpfen. 
β) Was gewinne ich bei der Handlung - ihr näherer Inhalt - äußerliche Veränderung; - nicht äußerliche Sache zu der meinigen machen, - sondern (Veränderung in Beziehung auf den Willen anderer) - nicht Erwerben eines Eigentums (kann dabei sein, aber nicht als Erwerb, Eigentum, das Wesentliche) sondern als Inhalt meiner Subjektivität geltend machen - Essen (in Besitz nehmen und verbrauchen) und Hungern (ist [?] die [?] mor[alische?] Seite); - etwas als das Meinige - Inhalt ein Subjektives: was erreiche ich? d. h. befriedige ich mich? - d. i. mein besonderes Interesse - § 121-122. Ist die Seele der Handlung, das Allgemeine, das Ich will -
αα) Nähere Bestimmung - aus meiner natürlichen Besonderheit - Subjekt noch nicht allgemein (gut) noch konkret in sich bestimmt. 
ββ) Wohl, das Gesamte meiner subjektiven besonderen Befriedigung. Die Menschen wollen, daß es ihnen wohl werde. - Wohl - volo - dies ist es, was ihr Wollen ist - In Sprache so dies zusammenhängend, Wohl zum wesentlichen Willen gemacht. 
γγ) Wohl - Anderer. Heißt vornehmlich moralisch. 
δδ) Wohl im Gegensatz gegen Recht - Besonderes gegen Allgemeines - Freiheit als solche selbst. Solcher moralische Zweck betrifft nur immer Besonderes. 
Dolus indirectus - Gefährlichkeit der Handlung - Leben verwirkt. α) Diebstahl, Raub, Verwundung - ein Teil, Äußerliches verletzt - nicht das Leben, der unendliche Umfang alles Äußerlichen. β) aber allgemeine Natur der Handlung - in der Gesellschaft, - macht die ganze Gesellschaft unsicher, verletzt den ganzen Zusammenhang; - mein Eigentum hier nicht einzelner Besitz, Wechselunterschrift ist nicht bloß schwarz auf weiß, sondern allg[emeiner] Natur in der Gesellschaft. Mein Eigentum hat dieselbe Garantie als alles Eigentum in der Gesellschaft - allgemeiner Besitz, gesellschaftliches Besitzen, Sicherheit ist Haben als allgemeine Gültigkeit; - diese allgemeine Existenz ist verletzt. 
Erste - Handlung α) konkret - überhaupt das Meinige
Die andere Form der Zurechnungsfähigkeit β) ihre allgemeine Natur jedoch nur nächste Gattung. 
Die dritte ist das Gute - 

[zu § 120 Anm.]
Blödsinnige, Kinder wissen wohl daß sie zuschlagen, brennen, aber nicht, daß sie damit töten, töten können - Diese Möglichkeit ist das Allgemeine der Handlung - Im Vorsatze kann nur gelegen haben, zuzuschlagen - 100-mal bei Schlägereien - Stuhl, Bierkanne auf den Kopf schlagen - mit bewaffneter Hand - Aber Recht der Absicht an den denkenden Menschen, die Natur der Handlung zu kennen, zu wissen, daß sie eine Möglichkeit der Tötung ist. 
Wenn auch nicht diese bestimmte Handlung - Mord - in diesem Augenblicke im Vorsatz bewußt vorhanden war, - so weiß er, daß in solchem Benehmen solches liegt. 
b) Eigentümlicher Inhalt. - Gutes ist absoluter Inhalt -
Bestimmter Gegensatz: Meine Subjektivität ist die einfache, in sich reflektierte Besonderheit. - Leben, zusammengesetzte Besonderheit. -
Handlung überhaupt ein Bestimmtes - daß Bestimmtheit aus mir, von mir ausgehe - Objektiv. Ausführung der Handlung, Ausführung meines von mir selbst bestimmten Zweckes. 
Mord, Brand, Diebstahl - allgemeine Prädikate - Aber Gattung der Handlung als äußerliches Dasein - nicht mein Inhalt, das meinige als solches - Jenes geht äußerlich von mir vor - Ich hab es gewollt; Wille hat irgendeinen Inhalt, nicht Subjektivität selbst ist der Inhalt - Brand um des Brandes, Mord um des Mordes willen? - Ich befriedigt; das ist mein Inhalt - Allgemeinheit ist meine Form; aber noch nicht mein Inhalt. Äußere Handlung nur Mittel. 
Handlung kümmert uns nur ihrem Inhalt nach - Beweggrund - unterschieden von dem ihr eigentümlichen, aber äußerlichen [?] - Im engeren Sinne moralisch.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu § 119/120]<br />
Absicht gehört zur Vollständigkeit der Handlung. &#8211; Im Vorsatz &#8211; Schuld &#8211; als Entwicklung der Folge &#8211; die Notwendigkeit der Folgen ist die Natur des Handelns, weil an sich [?] ein allgemeines &#8211; (Schuldig oder Unschuldig &#8211; Inneres und Äußeres der Handlung &#8211; unterscheidet sich.) &#8211; Das Schuldigsein als Entwicklung der notwendigen Folge macht den Übergang zu Vorsatz aus. &#8211; Handlung teilt sich in den Folgen, &#8211; in einzelne äußerliche und allgemeine. &#8211; Diese Teilung ist α) an der Handlung als solcher, nach dem Vorsatz selbst, s. oben &#8211; β) verschieden &#8211; das Innere und das Ganze der Handlung; &#8211; Inneres ist Absicht, und Handlung Mittel, Zweck, &#8211; Orest a) tötet, b) rächt den Vater. &#8211; Mord, Vorsatz; Richter fragt noch, welchem Zweck, in welchem Interesse? &#8211; scheint gleichgültig, &#8211; jenes genug &#8211; zunächst; ob Verschwörung, allgemeiner Zweck;<br />
Absicht die subjektive Wesentlichkeit, wovon die Handlung eine Folge. In α) die Handlung hat Folgen, ihre Allgemeinheit an ihr als ein Ganzes &#8211; β) sie selbst ist auch Folge, nach der Bestimmung der Äußerlichkeit, die sie an ihr hat. &#8211; γ) Absicht, besond[ere,] welcher Inhalt αα) Formell, Interesse, ββ)56)  Inhalt, Neigung, Befriedigung. Zunächst meine Besonderheit. δ) Gegensatz gegen Recht &#8211;<br />
Handlung teilt sich in Allgemeinheit und Besonderheit.<br />
α) Handlung der Einzelheit nach hat eine Natur überhaupt &#8211; Äußerl[iche,] unmittelbare Allgemeinheit. Möglichkeit, die darin liegt, &#8211; eben die Möglichkeit selbst, daß sich Zufälligkeiten daran anknüpfen.<br />
β) Was gewinne ich bei der Handlung &#8211; ihr näherer Inhalt &#8211; äußerliche Veränderung; &#8211; nicht äußerliche Sache zu der meinigen machen, &#8211; sondern (Veränderung in Beziehung auf den Willen anderer) &#8211; nicht Erwerben eines Eigentums (kann dabei sein, aber nicht als Erwerb, Eigentum, das Wesentliche) sondern als Inhalt meiner Subjektivität geltend machen &#8211; Essen (in Besitz nehmen und verbrauchen) und Hungern (ist [?] die [?] mor[alische?] Seite); &#8211; etwas als das Meinige &#8211; Inhalt ein Subjektives: was erreiche ich? d. h. befriedige ich mich? &#8211; d. i. mein besonderes Interesse &#8211; § 121-122. Ist die Seele der Handlung, das Allgemeine, das Ich will &#8211;<br />
αα) Nähere Bestimmung &#8211; aus meiner natürlichen Besonderheit &#8211; Subjekt noch nicht allgemein (gut) noch konkret in sich bestimmt.<br />
ββ) Wohl, das Gesamte meiner subjektiven besonderen Befriedigung. Die Menschen wollen, daß es ihnen wohl werde. &#8211; Wohl &#8211; volo &#8211; dies ist es, was ihr Wollen ist &#8211; In Sprache so dies zusammenhängend, Wohl zum wesentlichen Willen gemacht.<br />
γγ) Wohl &#8211; Anderer. Heißt vornehmlich moralisch.<br />
δδ) Wohl im Gegensatz gegen Recht &#8211; Besonderes gegen Allgemeines &#8211; Freiheit als solche selbst. Solcher moralische Zweck betrifft nur immer Besonderes.<br />
Dolus indirectus &#8211; Gefährlichkeit der Handlung &#8211; Leben verwirkt. α) Diebstahl, Raub, Verwundung &#8211; ein Teil, Äußerliches verletzt &#8211; nicht das Leben, der unendliche Umfang alles Äußerlichen. β) aber allgemeine Natur der Handlung &#8211; in der Gesellschaft, &#8211; macht die ganze Gesellschaft unsicher, verletzt den ganzen Zusammenhang; &#8211; mein Eigentum hier nicht einzelner Besitz, Wechselunterschrift ist nicht bloß schwarz auf weiß, sondern allg[emeiner] Natur in der Gesellschaft. Mein Eigentum hat dieselbe Garantie als alles Eigentum in der Gesellschaft &#8211; allgemeiner Besitz, gesellschaftliches Besitzen, Sicherheit ist Haben als allgemeine Gültigkeit; &#8211; diese allgemeine Existenz ist verletzt.<br />
Erste &#8211; Handlung α) konkret &#8211; überhaupt das Meinige<br />
Die andere Form der Zurechnungsfähigkeit β) ihre allgemeine Natur jedoch nur nächste Gattung.<br />
Die dritte ist das Gute &#8211; </p>
<p>[zu § 120 Anm.]<br />
Blödsinnige, Kinder wissen wohl daß sie zuschlagen, brennen, aber nicht, daß sie damit töten, töten können &#8211; Diese Möglichkeit ist das Allgemeine der Handlung &#8211; Im Vorsatze kann nur gelegen haben, zuzuschlagen &#8211; 100-mal bei Schlägereien &#8211; Stuhl, Bierkanne auf den Kopf schlagen &#8211; mit bewaffneter Hand &#8211; Aber Recht der Absicht an den denkenden Menschen, die Natur der Handlung zu kennen, zu wissen, daß sie eine Möglichkeit der Tötung ist.<br />
Wenn auch nicht diese bestimmte Handlung &#8211; Mord &#8211; in diesem Augenblicke im Vorsatz bewußt vorhanden war, &#8211; so weiß er, daß in solchem Benehmen solches liegt.<br />
b) Eigentümlicher Inhalt. &#8211; Gutes ist absoluter Inhalt &#8211;<br />
Bestimmter Gegensatz: Meine Subjektivität ist die einfache, in sich reflektierte Besonderheit. &#8211; Leben, zusammengesetzte Besonderheit. &#8211;<br />
Handlung überhaupt ein Bestimmtes &#8211; daß Bestimmtheit aus mir, von mir ausgehe &#8211; Objektiv. Ausführung der Handlung, Ausführung meines von mir selbst bestimmten Zweckes.<br />
Mord, Brand, Diebstahl &#8211; allgemeine Prädikate &#8211; Aber Gattung der Handlung als äußerliches Dasein &#8211; nicht mein Inhalt, das meinige als solches &#8211; Jenes geht äußerlich von mir vor &#8211; Ich hab es gewollt; Wille hat irgendeinen Inhalt, nicht Subjektivität selbst ist der Inhalt &#8211; Brand um des Brandes, Mord um des Mordes willen? &#8211; Ich befriedigt; das ist mein Inhalt &#8211; Allgemeinheit ist meine Form; aber noch nicht mein Inhalt. Äußere Handlung nur Mittel.<br />
Handlung kümmert uns nur ihrem Inhalt nach &#8211; Beweggrund &#8211; unterschieden von dem ihr eigentümlichen, aber äußerlichen [?] &#8211; Im engeren Sinne moralisch.</p>
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