<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: 120	</title>
	<atom:link href="https://grundlinien.de/120/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://grundlinien.de/120/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 24 Sep 2026 09:42:39 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.3</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/120/#comment-3135</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 18:06:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=777#comment-3135</guid>

					<description><![CDATA[§ 120: Das Recht der Absicht

Die Absicht hat ein Recht. Die allgemeine Bedeutung meiner Tat soll mir bekannt gewesen sein. Nur dann gehört sie wirklich mir.

Es gibt auch die andere Seite. Die Tat hat ein Recht gegen mich. Sie darf von mir verlangen, dass ich als denkender Mensch wusste, was ich tat. Ich kann mich nicht dumm stellen.

Wer ist davon ausgenommen?

Kinder können die Folgen ihres Tuns oft nicht überblicken. Darum rechnet man ihnen ihre Taten nicht oder nur zum Teil zu. Ebenso Menschen, deren Denken durch eine schwere geistige Krankheit aufgehoben ist.

Aber nur solche deutlichen Fälle zählen. Sonst gilt: Man behandelt jeden Erwachsenen als denkenden Menschen. Das ist seine Ehre. Man nimmt ihn ernst als einen, der weiß, was er will. Eine schwache Stunde hebt diese Ehre nicht auf.

Zusammenfassung: Die Absicht hat das Recht, dass nur Gewusstes zählt. Die Tat hat das Recht, dass ein denkender Mensch sie gewusst hat. Ausnahmen gelten nur für Kinder und für schwere Krankheit.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 120: Das Recht der Absicht</p>
<p>Die Absicht hat ein Recht. Die allgemeine Bedeutung meiner Tat soll mir bekannt gewesen sein. Nur dann gehört sie wirklich mir.</p>
<p>Es gibt auch die andere Seite. Die Tat hat ein Recht gegen mich. Sie darf von mir verlangen, dass ich als denkender Mensch wusste, was ich tat. Ich kann mich nicht dumm stellen.</p>
<p>Wer ist davon ausgenommen?</p>
<p>Kinder können die Folgen ihres Tuns oft nicht überblicken. Darum rechnet man ihnen ihre Taten nicht oder nur zum Teil zu. Ebenso Menschen, deren Denken durch eine schwere geistige Krankheit aufgehoben ist.</p>
<p>Aber nur solche deutlichen Fälle zählen. Sonst gilt: Man behandelt jeden Erwachsenen als denkenden Menschen. Das ist seine Ehre. Man nimmt ihn ernst als einen, der weiß, was er will. Eine schwache Stunde hebt diese Ehre nicht auf.</p>
<p>Zusammenfassung: Die Absicht hat das Recht, dass nur Gewusstes zählt. Die Tat hat das Recht, dass ein denkender Mensch sie gewusst hat. Ausnahmen gelten nur für Kinder und für schwere Krankheit.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/120/#comment-2808</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:12:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=777#comment-2808</guid>

					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Doppeltes Recht — die &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;allgemeine&lt;/a&gt; Qualität der Handlung soll nicht nur &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;an sich&lt;/a&gt; sein, sondern gewußt werden, und umgekehrt darf sie sich vom Subjekte als Denkendem als gewußt und gewollt behaupten.&lt;/em&gt;

Die beiden Seiten, die § 119 auseinandergelegt hat, treten hier in ein Verhältnis zueinander. Von der einen Seite gilt das Recht der Absicht: Was die Handlung ihrer allgemeinen Natur nach ist, muss auch im subjektiven Willen gelegen haben, sonst wird ein bloßes Ereignis zugerechnet. Von der anderen Seite gilt ebenso ein Recht der Objektivität — weil das Subjekt ein Denkendes ist, darf die Handlung darauf bestehen, als gewußt und gewollt zu gelten, und der Handelnde kann sich nicht nachträglich auf Unkenntnis dessen zurückziehen, was in seinem Tun allgemein liegt. Nur wo das Denkendsein selbst &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben&quot; title=&quot;Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;aufgehoben&lt;/a&gt; ist, bei Kindern und in entschiedenen Zuständen der Unzurechnungsfähigkeit, entfällt das zweite Recht; dieser Wegfall ist zugleich die Versagung der Ehre, als Denkendes und als Wille genommen zu werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Doppeltes Recht — die <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">allgemeine</a> Qualität der Handlung soll nicht nur <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst." rel="ugc">an sich</a> sein, sondern gewußt werden, und umgekehrt darf sie sich vom Subjekte als Denkendem als gewußt und gewollt behaupten.</em></p>
<p>Die beiden Seiten, die § 119 auseinandergelegt hat, treten hier in ein Verhältnis zueinander. Von der einen Seite gilt das Recht der Absicht: Was die Handlung ihrer allgemeinen Natur nach ist, muss auch im subjektiven Willen gelegen haben, sonst wird ein bloßes Ereignis zugerechnet. Von der anderen Seite gilt ebenso ein Recht der Objektivität — weil das Subjekt ein Denkendes ist, darf die Handlung darauf bestehen, als gewußt und gewollt zu gelten, und der Handelnde kann sich nicht nachträglich auf Unkenntnis dessen zurückziehen, was in seinem Tun allgemein liegt. Nur wo das Denkendsein selbst <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben" title="Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden." rel="ugc">aufgehoben</a> ist, bei Kindern und in entschiedenen Zuständen der Unzurechnungsfähigkeit, entfällt das zweite Recht; dieser Wegfall ist zugleich die Versagung der Ehre, als Denkendes und als Wille genommen zu werden.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/120/#comment-1785</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Jan 1823 08:08:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=777#comment-1785</guid>

					<description><![CDATA[[zu § 119/120]
Absicht gehört zur Vollständigkeit der Handlung, siehe unten. - Im Vorsatz - Schuld - &lt;em&gt;als Entwicklung der Folge&lt;/em&gt; - die Notwendigkeit der Folgen ist die Natur des Handelns, weil Zusammenhang, allgemeines - (&lt;em&gt;Schuldig&lt;/em&gt; oder &lt;em&gt;Unschuldig - Inneres&lt;/em&gt; und Äußeres der Handlung - unterscheidet sich.) - Das &lt;em&gt;Schuldigsein&lt;/em&gt; als Entwicklung der notwendigen Folge macht den &lt;em&gt;Übergang&lt;/em&gt; zu &lt;em&gt;Vorsatz&lt;/em&gt; aus. - Handlung teilt sich in den Folgen, - in einzelne äußerliche und allgemeine. - Diese Teilung ist α) an der Handlung als solcher, nach dem Vorsatz selbst, s. oben - β) &lt;em&gt;verschieden&lt;/em&gt; - das Innere und das Ganze der Handlung; - Inneres ist Absicht, und Handlung Mittel, Zweck, - Orest a) tötet, b) rächt den Vater. - Mord, Vorsatz; Richter fragt noch, welchem Zweck, in welchem Interesse? - scheint gleichgültig, - jenes genug - zunächst; ob Verschwörung, allgemeiner Zweck;
&lt;em&gt;Absicht&lt;/em&gt; die subjektive Wesentlichkeit, wovon die Handlung eine Folge. In α) die Handlung hat Folgen, ihre Allgemeinheit an ihr als ein Ganzes - β) sie &lt;em&gt;selbst ist&lt;/em&gt; auch &lt;em&gt;Folge&lt;/em&gt;, nach der Bestimmung der Äußerlichkeit, die sie an ihr hat. - γ) Absicht, &lt;em&gt;besond[ere&lt;/em&gt;,] welcher Inhalt αα) Formell, mein Interesse, ββ) Inhalt, &lt;em&gt;Neigung, Befriedigung&lt;/em&gt; zunächst meiner Besonderheit. δ) Gegensatz gegen Recht -
Handlung teilt sich in Allgemeinheit und Besonderheit. 
α) Handlung der Einzelheit nach hat &lt;em&gt;eine Natur überhaupt&lt;/em&gt; - Äußerl[iche,] unmittelbare Allgemeinheit. Möglichkeit, die darin liegt, - eben die Möglichkeit selbst, daß sich Zufälligkeiten daran anknüpfen. 
β) &lt;em&gt;Was&lt;/em&gt; gewinne ich bei der Handlung - ihr näherer Inhalt - äußerliche Veränderung; - nicht &lt;em&gt;äußerliche&lt;/em&gt; Sache zu der meinigen machen, - sondern (Veränderung in Beziehung auf den Willen anderer) - nicht Erwerben eines Eigentums (kann dabei sein, aber nicht als Erwerb, Eigentum, das Wesentliche) sondern als &lt;em&gt;Inhalt&lt;/em&gt; meiner Subjektivität geltend machen - Essen (in Besitz nehmen und gebrauchen) und &lt;em&gt;Hunger&lt;/em&gt; (dies die moralische Seite); - etwas als das Meinige - Inhalt ein Subjektives: was erreiche ich? d. h. befriedige ich mich? - d. i. &lt;em&gt;mein&lt;/em&gt; besonderes Interesse - § 121-122. Ist die Seele der Handlung, das Allgemeine, das Ich will -
αα) Nähere Bestimmung - aus meiner natürlichen Besonderheit - Subjektives noch nicht allgemein (gut) noch konkret in sich bestimmt. 
ββ) Wohl, das Gesamte meiner subjektiven besonderen Befriedigung. Die Menschen wollen, daß es ihnen wohl werde. - Wohl - volo - dies ist es, was ihr Wollen ist - In Sprache so dies zusammenhängend, Wohl zum wesentlichen Willen gemacht. 
γγ) Wohl - Anderer. Heißt vornehmlich moralisch. 
δδ) Wohl im Gegensatz gegen Recht - Besonderes gegen Allgemeines - Freiheit als solche selbst. Solcher moralische Zweck betrifft nur immer Besonderes. 
&lt;em&gt;Dolus indirectus - Gefährlichkeit&lt;/em&gt; der Handlung - Leben verwirkt. α) Diebstahl, Raub, Verwundung - ein Teil, Äußerliches verletzt - nicht das Leben, der &lt;em&gt;unendliche&lt;/em&gt; Umfang alles Äußerlichen. β) aber allgemeine Natur der Handlung - in der Gesellschaft, - macht die ganze Gesellschaft unsicher, verletzt den ganzen Zusammenhang; - mein Eigentum hier nicht einzelner Besitz, Wechselunterschrift ist nicht bloß schwarz auf weiß, sondern allg[emeiner] Natur in der Gesellschaft. Mein Eigentum hat &lt;em&gt;dieselbe&lt;/em&gt; Garantie als alles Eigentum in der Gesellschaft - allgemeiner Besitz - Besitzen, gesellschaftliche Sicherheit ist Haben als allgemeine Gültigkeit; - diese allgemeine Existenz ist verletzt. 
Erste - Handlung α) konkret - überhaupt das &lt;em&gt;Meinige&lt;/em&gt;
Die &lt;em&gt;andere&lt;/em&gt; Form der Zurechnungsfähigkeit β) ihre &lt;em&gt;allgemeine&lt;/em&gt; Natur jedoch nur nächste Gattung. 
Die dritte ist das &lt;em&gt;Gute&lt;/em&gt; - 

[zu § 120 Anm.]
Blödsinnige, Kinder wissen wohl daß sie zuschlagen, brennen, aber nicht, daß sie damit töten, töten können - Diese Möglichkeit ist das Allgemeine der Handlung - Im Vorsatze kann nur gelegen haben, zuzuschlagen - 100-mal bei Schlägereien - Stuhl, Bierkanne auf den Kopf schlagen - mit bewaffneter Hand - Aber Recht der Absicht &lt;em&gt;an den denkenden&lt;/em&gt; Menschen, die Natur der Handlung zu kennen, zu wissen, daß sie eine Möglichkeit der Tötung ist. 
Wenn auch nicht das Bestimmte [der] Handlung - Mord - in diesem Augenblicke im Vorsatz bewußt vorhanden war, - so &lt;em&gt;weiß&lt;/em&gt; er als Denkender, daß in solchem Benehmen solches liegt. 
b) &lt;em&gt;Eigentümlicher&lt;/em&gt; Inhalt. - Gutes ist absoluter Inhalt -
&lt;em&gt;Bestimmter&lt;/em&gt; Gegensatz: Meine Subjektivität ist die einfache, in sich reflektierte Besonderheit. - Leben, zusammengesetzte Besonderheit. -
Handlung überhaupt ein Bestimmtes - daß Bestimmtheit &lt;em&gt;aus mir, von mir ausgehe&lt;/em&gt; - Objektivität. Ausführung der Handlung, Ausführung meines von mir selbst bestimmten Zweckes. 
Mord, Brand, Diebstahl - &lt;em&gt;allgemeine Prädikate&lt;/em&gt; - Aber Gattung der Handlung als &lt;em&gt;äußerliches Dasein&lt;/em&gt; - nicht &lt;em&gt;mein&lt;/em&gt; Inhalt, das meinige als solches - Jenes geht äußerlich von mir vor - Ich hab es &lt;em&gt;gewollt&lt;/em&gt;; Wille hat irgendeinen Inhalt, nicht Subjektivität selbst ist der Inhalt - Brand um des Brandes, Mord um des Mordes willen? - Ich befriedigt; das ist mein Inhalt - Allgemeinheit ist &lt;em&gt;meine&lt;/em&gt; Form; aber noch nicht mein Inhalt. Äußere Handlung nur Mittel. 
Handlung kommt &lt;em&gt;uns nur&lt;/em&gt; ihrem &lt;em&gt;Inhalt&lt;/em&gt; nach - &lt;em&gt;Beweggrund&lt;/em&gt; - unterschieden von dem ihr eigentümlichen als äußerlichem - Im engeren Sinne moralisch.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu § 119/120]<br />
Absicht gehört zur Vollständigkeit der Handlung, siehe unten. &#8211; Im Vorsatz &#8211; Schuld &#8211; <em>als Entwicklung der Folge</em> &#8211; die Notwendigkeit der Folgen ist die Natur des Handelns, weil Zusammenhang, allgemeines &#8211; (<em>Schuldig</em> oder <em>Unschuldig &#8211; Inneres</em> und Äußeres der Handlung &#8211; unterscheidet sich.) &#8211; Das <em>Schuldigsein</em> als Entwicklung der notwendigen Folge macht den <em>Übergang</em> zu <em>Vorsatz</em> aus. &#8211; Handlung teilt sich in den Folgen, &#8211; in einzelne äußerliche und allgemeine. &#8211; Diese Teilung ist α) an der Handlung als solcher, nach dem Vorsatz selbst, s. oben &#8211; β) <em>verschieden</em> &#8211; das Innere und das Ganze der Handlung; &#8211; Inneres ist Absicht, und Handlung Mittel, Zweck, &#8211; Orest a) tötet, b) rächt den Vater. &#8211; Mord, Vorsatz; Richter fragt noch, welchem Zweck, in welchem Interesse? &#8211; scheint gleichgültig, &#8211; jenes genug &#8211; zunächst; ob Verschwörung, allgemeiner Zweck;<br />
<em>Absicht</em> die subjektive Wesentlichkeit, wovon die Handlung eine Folge. In α) die Handlung hat Folgen, ihre Allgemeinheit an ihr als ein Ganzes &#8211; β) sie <em>selbst ist</em> auch <em>Folge</em>, nach der Bestimmung der Äußerlichkeit, die sie an ihr hat. &#8211; γ) Absicht, <em>besond[ere</em>,] welcher Inhalt αα) Formell, mein Interesse, ββ) Inhalt, <em>Neigung, Befriedigung</em> zunächst meiner Besonderheit. δ) Gegensatz gegen Recht &#8211;<br />
Handlung teilt sich in Allgemeinheit und Besonderheit.<br />
α) Handlung der Einzelheit nach hat <em>eine Natur überhaupt</em> &#8211; Äußerl[iche,] unmittelbare Allgemeinheit. Möglichkeit, die darin liegt, &#8211; eben die Möglichkeit selbst, daß sich Zufälligkeiten daran anknüpfen.<br />
β) <em>Was</em> gewinne ich bei der Handlung &#8211; ihr näherer Inhalt &#8211; äußerliche Veränderung; &#8211; nicht <em>äußerliche</em> Sache zu der meinigen machen, &#8211; sondern (Veränderung in Beziehung auf den Willen anderer) &#8211; nicht Erwerben eines Eigentums (kann dabei sein, aber nicht als Erwerb, Eigentum, das Wesentliche) sondern als <em>Inhalt</em> meiner Subjektivität geltend machen &#8211; Essen (in Besitz nehmen und gebrauchen) und <em>Hunger</em> (dies die moralische Seite); &#8211; etwas als das Meinige &#8211; Inhalt ein Subjektives: was erreiche ich? d. h. befriedige ich mich? &#8211; d. i. <em>mein</em> besonderes Interesse &#8211; § 121-122. Ist die Seele der Handlung, das Allgemeine, das Ich will &#8211;<br />
αα) Nähere Bestimmung &#8211; aus meiner natürlichen Besonderheit &#8211; Subjektives noch nicht allgemein (gut) noch konkret in sich bestimmt.<br />
ββ) Wohl, das Gesamte meiner subjektiven besonderen Befriedigung. Die Menschen wollen, daß es ihnen wohl werde. &#8211; Wohl &#8211; volo &#8211; dies ist es, was ihr Wollen ist &#8211; In Sprache so dies zusammenhängend, Wohl zum wesentlichen Willen gemacht.<br />
γγ) Wohl &#8211; Anderer. Heißt vornehmlich moralisch.<br />
δδ) Wohl im Gegensatz gegen Recht &#8211; Besonderes gegen Allgemeines &#8211; Freiheit als solche selbst. Solcher moralische Zweck betrifft nur immer Besonderes.<br />
<em>Dolus indirectus &#8211; Gefährlichkeit</em> der Handlung &#8211; Leben verwirkt. α) Diebstahl, Raub, Verwundung &#8211; ein Teil, Äußerliches verletzt &#8211; nicht das Leben, der <em>unendliche</em> Umfang alles Äußerlichen. β) aber allgemeine Natur der Handlung &#8211; in der Gesellschaft, &#8211; macht die ganze Gesellschaft unsicher, verletzt den ganzen Zusammenhang; &#8211; mein Eigentum hier nicht einzelner Besitz, Wechselunterschrift ist nicht bloß schwarz auf weiß, sondern allg[emeiner] Natur in der Gesellschaft. Mein Eigentum hat <em>dieselbe</em> Garantie als alles Eigentum in der Gesellschaft &#8211; allgemeiner Besitz &#8211; Besitzen, gesellschaftliche Sicherheit ist Haben als allgemeine Gültigkeit; &#8211; diese allgemeine Existenz ist verletzt.<br />
Erste &#8211; Handlung α) konkret &#8211; überhaupt das <em>Meinige</em><br />
Die <em>andere</em> Form der Zurechnungsfähigkeit β) ihre <em>allgemeine</em> Natur jedoch nur nächste Gattung.<br />
Die dritte ist das <em>Gute</em> &#8211; </p>
<p>[zu § 120 Anm.]<br />
Blödsinnige, Kinder wissen wohl daß sie zuschlagen, brennen, aber nicht, daß sie damit töten, töten können &#8211; Diese Möglichkeit ist das Allgemeine der Handlung &#8211; Im Vorsatze kann nur gelegen haben, zuzuschlagen &#8211; 100-mal bei Schlägereien &#8211; Stuhl, Bierkanne auf den Kopf schlagen &#8211; mit bewaffneter Hand &#8211; Aber Recht der Absicht <em>an den denkenden</em> Menschen, die Natur der Handlung zu kennen, zu wissen, daß sie eine Möglichkeit der Tötung ist.<br />
Wenn auch nicht das Bestimmte [der] Handlung &#8211; Mord &#8211; in diesem Augenblicke im Vorsatz bewußt vorhanden war, &#8211; so <em>weiß</em> er als Denkender, daß in solchem Benehmen solches liegt.<br />
b) <em>Eigentümlicher</em> Inhalt. &#8211; Gutes ist absoluter Inhalt &#8211;<br />
<em>Bestimmter</em> Gegensatz: Meine Subjektivität ist die einfache, in sich reflektierte Besonderheit. &#8211; Leben, zusammengesetzte Besonderheit. &#8211;<br />
Handlung überhaupt ein Bestimmtes &#8211; daß Bestimmtheit <em>aus mir, von mir ausgehe</em> &#8211; Objektivität. Ausführung der Handlung, Ausführung meines von mir selbst bestimmten Zweckes.<br />
Mord, Brand, Diebstahl &#8211; <em>allgemeine Prädikate</em> &#8211; Aber Gattung der Handlung als <em>äußerliches Dasein</em> &#8211; nicht <em>mein</em> Inhalt, das meinige als solches &#8211; Jenes geht äußerlich von mir vor &#8211; Ich hab es <em>gewollt</em>; Wille hat irgendeinen Inhalt, nicht Subjektivität selbst ist der Inhalt &#8211; Brand um des Brandes, Mord um des Mordes willen? &#8211; Ich befriedigt; das ist mein Inhalt &#8211; Allgemeinheit ist <em>meine</em> Form; aber noch nicht mein Inhalt. Äußere Handlung nur Mittel.<br />
Handlung kommt <em>uns nur</em> ihrem <em>Inhalt</em> nach &#8211; <em>Beweggrund</em> &#8211; unterschieden von dem ihr eigentümlichen als äußerlichem &#8211; Im engeren Sinne moralisch.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
