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	Kommentare zu: 123	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Mar 2026 17:25:40 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/123-2/#comment-1786</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 13:47:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Subjekt - in Absicht als ein in sich besonderes bestimmt - eigentümlicher Inhalt 
α) Interesse, - daß Ich dabei gewesen, dabei tätig - 
Goethe: Wir tanzen schon 3 Tag und Nacht - an die Braut hat keiner gedacht -
Napoleons Soldaten: Plünderung, Avancement - Ruhm - Ehrgeiz. 
β) Ich als konkretes Subjekt. - Habe nur als solches Existenz. 
Ich bin
α) die formelle Tätigkeit - aber Idee nicht als solche Abstraktion das Bestimmende, als Innerliches ist die Bestimmung nicht nur das Meinige, sondern gilt auch als das Meinige; im abstrakten Recht bin Ich nur Persönlichkeit - hier als mich innerlich bestimmend, aus der Besonderheit des Meinigen. Hier, daß die Besonderheit als die meinige ist, fängt die Trennung dem Inhalte nach an; - eigentümlicher Inhalt -
β) meine Befriedigung - in was? absolute Zwecke. - Vergnügen - nur absolute Zwecke, Zweck - 
Weil noch formell abstrakte Subjektivität - abstraktes Bestimmen, nur Aufnehmen der auf natürliche Weise vorhandenen Bestimmungen. Diese abstrakte Subjektivität ist dasselbe, was Kantische praktische Vernunft. - Dies Formelle ist nichts anderes als Interesse, Tätigkeit der Subjektivität überhaupt. Autonomie ist jenes formelle Selbstbestimmen. Heteronomie, Triebe - Nur praktische Vernunft insofern verschieden, als die objektive Form der Allgemeinheit, das ist der formellen Identität die bewußte Bestimmung ist, das, was ich will, die Form der Allgemeinheit für mich haben soll, es als solches weiß - die Bestimmung meines Interesses die Bestimmung z. B. des Erlaubten - Eigentum - ein Allgemeines, sich nicht Widersprechendes. 
β) Diese Bestimmung - Gefühle - wie früher - in der Vernunft ihren Grund. Momente ihrer Entwicklung, aber noch nicht in der Form der Vernünftigkeit - dies erst in der Sittlichkeit. - Diese erst, indem die Subjektivität ihre Einseitigkeit als sich in sich wissende, setzende Einzelheit aufgegeben hat, als Moment ist -
Hier daher Neigungen, Triebe, Inhalt - aber nicht bloß auf natürliche, rohe Weise - seinen Trieben den Lauf lassen, von der Begierde, Neigung als solcher bestimmt sein - unbändig wie Wilde, Rohe - sondern daß ich [mich] verhalte als in mich reflektiertes - formelle Allgemeinheit. - Diese Triebe nicht unmittelbar, sondern auf ein Ganzes, zunächst ihr Ganzes bezogen - reflektierendes Denken, Wohl, Glückseligkeit. - Weiß von ihnen als untergeordneten. Hemmung des Triebes, der Natürlichkeit. 
Es ist erlaubt -
α) sein Wohl zum Zweck zu machen, d. h. dieser Inhalt als solcher nicht der Persönlichkeit entgegen; - (auch Pflicht, im allgemeinen notwendig) - aber nicht strenges Recht, weil zunächst nur als besonderer überhaupt der Empfindung, Liebe - nicht zur Absolutheit erhoben, wie sittlicher Inhalt - eher kann [es] als besondere Sache des Triebs angesehen werden - (so Staat über strengem Recht) - aber Ehe als sittliches Verhältnis Besonderheit, in Vergleichung mit Persönlichkeit aber absolut. 
β) Pflicht - davon beim Guten - Hohles Hinaufschrauben - zur Vortrefflichkeit - Stoiker
Er dieser ist dabei gewesen
Als ob Gegensätze in der Beziehung aufeinander als absolute Gegensätze betrachtet werden müssen - strenge moralische Ansicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Subjekt &#8211; in Absicht als ein in sich besonderes bestimmt &#8211; eigentümlicher Inhalt<br />
α) Interesse, &#8211; daß Ich dabei gewesen, dabei tätig &#8211;<br />
Goethe: Wir tanzen schon 3 Tag und Nacht &#8211; an die Braut hat keiner gedacht &#8211;<br />
Napoleons Soldaten: Plünderung, Avancement &#8211; Ruhm &#8211; Ehrgeiz.<br />
β) Ich als konkretes Subjekt. &#8211; Habe nur als solches Existenz.<br />
Ich bin<br />
α) die formelle Tätigkeit &#8211; aber Idee nicht als solche Abstraktion das Bestimmende, als Innerliches ist die Bestimmung nicht nur das Meinige, sondern gilt auch als das Meinige; im abstrakten Recht bin Ich nur Persönlichkeit &#8211; hier als mich innerlich bestimmend, aus der Besonderheit des Meinigen. Hier, daß die Besonderheit als die meinige ist, fängt die Trennung dem Inhalte nach an; &#8211; eigentümlicher Inhalt &#8211;<br />
β) meine Befriedigung &#8211; in was? absolute Zwecke. &#8211; Vergnügen &#8211; nur absolute Zwecke, Zweck &#8211;<br />
Weil noch formell abstrakte Subjektivität &#8211; abstraktes Bestimmen, nur Aufnehmen der auf natürliche Weise vorhandenen Bestimmungen. Diese abstrakte Subjektivität ist dasselbe, was Kantische praktische Vernunft. &#8211; Dies Formelle ist nichts anderes als Interesse, Tätigkeit der Subjektivität überhaupt. Autonomie ist jenes formelle Selbstbestimmen. Heteronomie, Triebe &#8211; Nur praktische Vernunft insofern verschieden, als die objektive Form der Allgemeinheit, das ist der formellen Identität die bewußte Bestimmung ist, das, was ich will, die Form der Allgemeinheit für mich haben soll, es als solches weiß &#8211; die Bestimmung meines Interesses die Bestimmung z. B. des Erlaubten &#8211; Eigentum &#8211; ein Allgemeines, sich nicht Widersprechendes.<br />
β) Diese Bestimmung &#8211; Gefühle &#8211; wie früher &#8211; in der Vernunft ihren Grund. Momente ihrer Entwicklung, aber noch nicht in der Form der Vernünftigkeit &#8211; dies erst in der Sittlichkeit. &#8211; Diese erst, indem die Subjektivität ihre Einseitigkeit als sich in sich wissende, setzende Einzelheit aufgegeben hat, als Moment ist &#8211;<br />
Hier daher Neigungen, Triebe, Inhalt &#8211; aber nicht bloß auf natürliche, rohe Weise &#8211; seinen Trieben den Lauf lassen, von der Begierde, Neigung als solcher bestimmt sein &#8211; unbändig wie Wilde, Rohe &#8211; sondern daß ich [mich] verhalte als in mich reflektiertes &#8211; formelle Allgemeinheit. &#8211; Diese Triebe nicht unmittelbar, sondern auf ein Ganzes, zunächst ihr Ganzes bezogen &#8211; reflektierendes Denken, Wohl, Glückseligkeit. &#8211; Weiß von ihnen als untergeordneten. Hemmung des Triebes, der Natürlichkeit.<br />
Es ist erlaubt &#8211;<br />
α) sein Wohl zum Zweck zu machen, d. h. dieser Inhalt als solcher nicht der Persönlichkeit entgegen; &#8211; (auch Pflicht, im allgemeinen notwendig) &#8211; aber nicht strenges Recht, weil zunächst nur als besonderer überhaupt der Empfindung, Liebe &#8211; nicht zur Absolutheit erhoben, wie sittlicher Inhalt &#8211; eher kann [es] als besondere Sache des Triebs angesehen werden &#8211; (so Staat über strengem Recht) &#8211; aber Ehe als sittliches Verhältnis Besonderheit, in Vergleichung mit Persönlichkeit aber absolut.<br />
β) Pflicht &#8211; davon beim Guten &#8211; Hohles Hinaufschrauben &#8211; zur Vortrefflichkeit &#8211; Stoiker<br />
Er dieser ist dabei gewesen<br />
Als ob Gegensätze in der Beziehung aufeinander als absolute Gegensätze betrachtet werden müssen &#8211; strenge moralische Ansicht.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/123-2/#comment-1583</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:23:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=771#comment-1583</guid>

					<description><![CDATA[Insofern die Bestimmungen der Glückseligkeit vorgefunden sind, sind sie keine wahren Bestimmungen der Freiheit, welche erst in ihrem Selbstzwecke im Guten sich wahrhaft ist. Hier können wir die Frage aufwerfen: hat der Mensch ein Recht, sich solche unfreie Zwecke zu setzen, die allein darauf beruhen, daß das Subjekt ein Lebendiges ist? Daß der Mensch ein Lebendiges ist, ist aber nicht zufällig, sondern vernunftgemäß, und insofern hat er ein Recht, seine Bedürfnisse zu seinem Zweck zu machen. Es ist nichts Herabwürdigendes darin, daß jemand lebt, und ihm steht keine höhere Geistigkeit gegenüber, in der man existieren könnte. Nur das Heraufheben des Vorgefundenen zu einem Aus-sich-Erschaffen gibt den höheren Kreis des Guten, welche Unterschiedenheit indessen keine Unverträglichkeit beider Seiten in sich schließt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Insofern die Bestimmungen der Glückseligkeit vorgefunden sind, sind sie keine wahren Bestimmungen der Freiheit, welche erst in ihrem Selbstzwecke im Guten sich wahrhaft ist. Hier können wir die Frage aufwerfen: hat der Mensch ein Recht, sich solche unfreie Zwecke zu setzen, die allein darauf beruhen, daß das Subjekt ein Lebendiges ist? Daß der Mensch ein Lebendiges ist, ist aber nicht zufällig, sondern vernunftgemäß, und insofern hat er ein Recht, seine Bedürfnisse zu seinem Zweck zu machen. Es ist nichts Herabwürdigendes darin, daß jemand lebt, und ihm steht keine höhere Geistigkeit gegenüber, in der man existieren könnte. Nur das Heraufheben des Vorgefundenen zu einem Aus-sich-Erschaffen gibt den höheren Kreis des Guten, welche Unterschiedenheit indessen keine Unverträglichkeit beider Seiten in sich schließt.</p>
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