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	Kommentare zu: 126	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Mar 2026 17:26:56 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/126-2/#comment-1789</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 13:50:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=765#comment-1789</guid>

					<description><![CDATA[[zu § 126]
Wohl ist ein Ganzes - Allgemeines. Trieb α) etwas Einzel[nes] - β) in einem Ganzen. - Dies Ganze selbst meine Einzelheit, - nur das Allgemeine derselben. 
Mein Wohl erweitert sich von selbst sogleich zum Wohl Anderer, da mein Wohl nicht bestehen kann ohne das Wohl Anderer - so eigennützig, - aber diese Allgemeinheit des Wohls selbst Zweck für sich, weil jener Zusammenhang vernünftig; Wohl Anderer mit Zurücksetzung, Aufopferung meiner, - eben Inneres, Besonderes geht in den Charakter der Allgemeinheit - Negation meiner Einzelheit über. 
Allgemeine Menschenliebe - Allgemeine leer - denn Menschen konkret einzelne. - Wohl der Individuen, insofern ich es mir zum Zwecke machen kann, etwas ganz Beschränktes, denn im Staate, sittlichem Zustande, im Objektiven gegründet, nicht im subjektiven Meinen. 
Dies heißt vorzugsweise eine dem Inhalte nach moralische Handlung als gut für sich. Was sonst moralisch oder ein moralischer Mensch heißt wie ein rechtschaffener Mann, der das Recht will, behauptet und tut - seine Stands- und Amtspflichten gehörig ausübt - hier Moralität im Sinne des Formellen, - es ist an sich recht, tue es mit dem bestimmten Bewußtsein, daß es an sich recht ist - Aber Wohl Anderer ist nicht an sich mir absolut zum Zwecke bestimmt - Inhalt das Wohl überhaupt (- im Staat ein anderes - aber beim Individuum Sache der Zufälligkeit, Willkür, seines eigenen besondern Entschlusses) - Es ist Besonderheit, von mir unterschiedene Besonderheit, andere Besonderheit - Generosität, die was übrig hat. - Ein anderes ist unbefangen Dienste dem Andern tun, da ist es eben nicht der Rede wert. Aber sowie die Sache in die Reflexion tritt, wird sie als Sache der Wahl bestimmt, weil der Gegenstand hier wesentlich seiner Bestimmung nach, als Besonderes bestimmt ist. - Mein Wohl kann ich hintansetzen, - nichts an und für sich Notwendiges, - ebenso das Wohl Anderer, und noch mehr - denn Ich soll zunächst für mein Wohl sorgen, ebenso die Andern für das ihrige; - nur weil sie es versäumt nicht können, kurz äußerliche, zufällige Not oder eigne Schuld, der ich abzuhelfen habe. -
Wohl ist erst bestimmt durch das Partikulare, Meinen - es ist die Sache eines jeden insbesondere, worin er sein Wohl setzt. 
Besondere Zwecke, - Besonderheit überhaupt [gegenüber] dem Allgemeinen überhaupt, dem an und für sich bestimmten - Recht. 
Wohl ist nur Inhalt, gegen Recht; - dies Persönlichkeit als solche - jenes Interesse der besonderen Individualität. 
Wohl - ein so viel gestaltetes, vielfach wendbares - 
Strenges Recht einseitig - wie der bloße moralische Zweck. Rechthaberei - Verstecken hinter formellem Recht. 
Allgemeines Beste - wenn Staatszweck so bestimmt - ebenso Willkür, Einfälle, Despotismus. 
Menschen sind geneigter zu wohlwollenden Handlungen, Generosität - als z. B. die Schulden zu bezahlen, - Unrecht, - doch wieder ein anderes Unrecht als z. B. das des heiligen Crispin - Leder zu stehlen - um [Schuhe] der Armen zu machen - hat ins Zuchthaus gehört. - Schulden - Zutrauen betrügen, - doch ein anderes als Stehlen - Zutrauen Anderer, meine eigene Absicht, Berechnung, Möglichkeit, sie zu bezahlen. - Zutrauen stellt seine Sache auf Meinung - er hat sich selber getäuscht. 
Für besonderes Wohl wird auch Recht verletzt - s. folg. §. 
Vermittlung - im Staate - beide einseitig - abstr[akt;] was läßt sich so im allgemeinen sagen - a) Allg[emeines] - Inhalt des Wohls, Leben, selbst ... [?] und Realität der Persönlichkeit. 
Viel Geschwöge läßt sich hier hin und her machen, oft weiter nichts als Hoffnung oder Beabsichtigung eines großen Gewinns. 

[zu § 126 Anm.]
Das Bedeutende gehört dem sittlichen, allgemeinen Leben an, - und die Fragen, die sich auf diese Gegensätze von Wohl und Recht - auch Notrecht - [beziehen], betreffen nur Fälle einer höchst beschränkten Sphäre; denn für eine solche ist höchst wenig übrig gelassen. Die großen Interessen des Menschen, sein wahres Verhältnis, liegen in der Sphäre der Sittlichkeit - diese moralischen sind nur Abschnitzel.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu § 126]<br />
Wohl ist ein Ganzes &#8211; Allgemeines. Trieb α) etwas Einzel[nes] &#8211; β) in einem Ganzen. &#8211; Dies Ganze selbst meine Einzelheit, &#8211; nur das Allgemeine derselben.<br />
Mein Wohl erweitert sich von selbst sogleich zum Wohl Anderer, da mein Wohl nicht bestehen kann ohne das Wohl Anderer &#8211; so eigennützig, &#8211; aber diese Allgemeinheit des Wohls selbst Zweck für sich, weil jener Zusammenhang vernünftig; Wohl Anderer mit Zurücksetzung, Aufopferung meiner, &#8211; eben Inneres, Besonderes geht in den Charakter der Allgemeinheit &#8211; Negation meiner Einzelheit über.<br />
Allgemeine Menschenliebe &#8211; Allgemeine leer &#8211; denn Menschen konkret einzelne. &#8211; Wohl der Individuen, insofern ich es mir zum Zwecke machen kann, etwas ganz Beschränktes, denn im Staate, sittlichem Zustande, im Objektiven gegründet, nicht im subjektiven Meinen.<br />
Dies heißt vorzugsweise eine dem Inhalte nach moralische Handlung als gut für sich. Was sonst moralisch oder ein moralischer Mensch heißt wie ein rechtschaffener Mann, der das Recht will, behauptet und tut &#8211; seine Stands- und Amtspflichten gehörig ausübt &#8211; hier Moralität im Sinne des Formellen, &#8211; es ist an sich recht, tue es mit dem bestimmten Bewußtsein, daß es an sich recht ist &#8211; Aber Wohl Anderer ist nicht an sich mir absolut zum Zwecke bestimmt &#8211; Inhalt das Wohl überhaupt (- im Staat ein anderes &#8211; aber beim Individuum Sache der Zufälligkeit, Willkür, seines eigenen besondern Entschlusses) &#8211; Es ist Besonderheit, von mir unterschiedene Besonderheit, andere Besonderheit &#8211; Generosität, die was übrig hat. &#8211; Ein anderes ist unbefangen Dienste dem Andern tun, da ist es eben nicht der Rede wert. Aber sowie die Sache in die Reflexion tritt, wird sie als Sache der Wahl bestimmt, weil der Gegenstand hier wesentlich seiner Bestimmung nach, als Besonderes bestimmt ist. &#8211; Mein Wohl kann ich hintansetzen, &#8211; nichts an und für sich Notwendiges, &#8211; ebenso das Wohl Anderer, und noch mehr &#8211; denn Ich soll zunächst für mein Wohl sorgen, ebenso die Andern für das ihrige; &#8211; nur weil sie es versäumt nicht können, kurz äußerliche, zufällige Not oder eigne Schuld, der ich abzuhelfen habe. &#8211;<br />
Wohl ist erst bestimmt durch das Partikulare, Meinen &#8211; es ist die Sache eines jeden insbesondere, worin er sein Wohl setzt.<br />
Besondere Zwecke, &#8211; Besonderheit überhaupt [gegenüber] dem Allgemeinen überhaupt, dem an und für sich bestimmten &#8211; Recht.<br />
Wohl ist nur Inhalt, gegen Recht; &#8211; dies Persönlichkeit als solche &#8211; jenes Interesse der besonderen Individualität.<br />
Wohl &#8211; ein so viel gestaltetes, vielfach wendbares &#8211;<br />
Strenges Recht einseitig &#8211; wie der bloße moralische Zweck. Rechthaberei &#8211; Verstecken hinter formellem Recht.<br />
Allgemeines Beste &#8211; wenn Staatszweck so bestimmt &#8211; ebenso Willkür, Einfälle, Despotismus.<br />
Menschen sind geneigter zu wohlwollenden Handlungen, Generosität &#8211; als z. B. die Schulden zu bezahlen, &#8211; Unrecht, &#8211; doch wieder ein anderes Unrecht als z. B. das des heiligen Crispin &#8211; Leder zu stehlen &#8211; um [Schuhe] der Armen zu machen &#8211; hat ins Zuchthaus gehört. &#8211; Schulden &#8211; Zutrauen betrügen, &#8211; doch ein anderes als Stehlen &#8211; Zutrauen Anderer, meine eigene Absicht, Berechnung, Möglichkeit, sie zu bezahlen. &#8211; Zutrauen stellt seine Sache auf Meinung &#8211; er hat sich selber getäuscht.<br />
Für besonderes Wohl wird auch Recht verletzt &#8211; s. folg. §.<br />
Vermittlung &#8211; im Staate &#8211; beide einseitig &#8211; abstr[akt;] was läßt sich so im allgemeinen sagen &#8211; a) Allg[emeines] &#8211; Inhalt des Wohls, Leben, selbst &#8230; [?] und Realität der Persönlichkeit.<br />
Viel Geschwöge läßt sich hier hin und her machen, oft weiter nichts als Hoffnung oder Beabsichtigung eines großen Gewinns. </p>
<p>[zu § 126 Anm.]<br />
Das Bedeutende gehört dem sittlichen, allgemeinen Leben an, &#8211; und die Fragen, die sich auf diese Gegensätze von Wohl und Recht &#8211; auch Notrecht &#8211; [beziehen], betreffen nur Fälle einer höchst beschränkten Sphäre; denn für eine solche ist höchst wenig übrig gelassen. Die großen Interessen des Menschen, sein wahres Verhältnis, liegen in der Sphäre der Sittlichkeit &#8211; diese moralischen sind nur Abschnitzel.</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/126-2/#comment-1585</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:25:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hierher gehört die berühmte Antwort, die dem Libellisten, der sich mit einem il faut donc que je vive entschuldigte, gegeben wurde: je n&#039;en vois pas la nécessité*) . Das Leben ist nicht notwendig gegen das Höhere der Freiheit. Wenn der heilige Crispinus Leder zu Schuhen für die Armen stiehlt, so ist die Handlung moralisch und unrechtlich und somit ungültig.

* vgl. Rousseau, Emile III, ed. Garnier 1964, S. 223]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hierher gehört die berühmte Antwort, die dem Libellisten, der sich mit einem il faut donc que je vive entschuldigte, gegeben wurde: je n&#8217;en vois pas la nécessité*) . Das Leben ist nicht notwendig gegen das Höhere der Freiheit. Wenn der heilige Crispinus Leder zu Schuhen für die Armen stiehlt, so ist die Handlung moralisch und unrechtlich und somit ungültig.</p>
<p>* vgl. Rousseau, Emile III, ed. Garnier 1964, S. 223</p>
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