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	Kommentare zu: 126	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/126/#comment-3141</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 18:06:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 126: Gute Absicht rechtfertigt kein Unrecht

Mein Wohl und das Wohl der anderen sind nur deshalb berechtigt, weil wir freie Menschen sind. Die Freiheit ist ihr Grund. Darum dürfen sie sich nicht gegen die Freiheit richten.

Was heißt das?

Eine gute Absicht rechtfertigt keine unrechte Tat. Auch nicht, wenn sie dem Wohl anderer dienen soll.

Ein berühmtes Beispiel:

Der heilige Crispinus soll Leder gestohlen haben, um den Armen Schuhe zu machen. Seine Absicht war gut. Trotzdem war die Tat Unrecht. Moralisch gemeint und rechtlich falsch.

Oder ein Schreiber verfasste bösartige Schmähschriften. Er entschuldigte sich: „Ich muss doch leben!“ Man antwortete ihm: „Das sehe ich nicht ein.“

Eine schlechte Mode:

Heute ist es beliebt, sich für den guten Kern eines Täters zu begeistern. Rührende Theaterstücke zeigen Verbrecher mit einem guten Herzen. Noch weiter geht die Lehre, die Begeisterung selbst mache alles gut. Dann wäre jede törichte Tat vortrefflich, wenn sie nur von Herzen kommt. Das ist eine verdorbene Ansicht.

Eine Einschränkung:

Hier geht es um das private Wohl und das einfache Recht. Das Wohl des Staates ist eine ganz andere Ebene. Dort treten beide zurück.

Zusammenfassung: Das Wohl beruht auf der Freiheit und darf sich nicht gegen das Recht richten. Eine gute Absicht macht aus Unrecht kein Recht. Das Herz allein ist kein Maßstab.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 126: Gute Absicht rechtfertigt kein Unrecht</p>
<p>Mein Wohl und das Wohl der anderen sind nur deshalb berechtigt, weil wir freie Menschen sind. Die Freiheit ist ihr Grund. Darum dürfen sie sich nicht gegen die Freiheit richten.</p>
<p>Was heißt das?</p>
<p>Eine gute Absicht rechtfertigt keine unrechte Tat. Auch nicht, wenn sie dem Wohl anderer dienen soll.</p>
<p>Ein berühmtes Beispiel:</p>
<p>Der heilige Crispinus soll Leder gestohlen haben, um den Armen Schuhe zu machen. Seine Absicht war gut. Trotzdem war die Tat Unrecht. Moralisch gemeint und rechtlich falsch.</p>
<p>Oder ein Schreiber verfasste bösartige Schmähschriften. Er entschuldigte sich: „Ich muss doch leben!“ Man antwortete ihm: „Das sehe ich nicht ein.“</p>
<p>Eine schlechte Mode:</p>
<p>Heute ist es beliebt, sich für den guten Kern eines Täters zu begeistern. Rührende Theaterstücke zeigen Verbrecher mit einem guten Herzen. Noch weiter geht die Lehre, die Begeisterung selbst mache alles gut. Dann wäre jede törichte Tat vortrefflich, wenn sie nur von Herzen kommt. Das ist eine verdorbene Ansicht.</p>
<p>Eine Einschränkung:</p>
<p>Hier geht es um das private Wohl und das einfache Recht. Das Wohl des Staates ist eine ganz andere Ebene. Dort treten beide zurück.</p>
<p>Zusammenfassung: Das Wohl beruht auf der Freiheit und darf sich nicht gegen das Recht richten. Eine gute Absicht macht aus Unrecht kein Recht. Das Herz allein ist kein Maßstab.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/126/#comment-2814</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:15:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Rückführung des Rechts der &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Besonderheit&lt;/a&gt; auf seine &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-substanz&quot; title=&quot;Substanz ist das Tragende, das nicht neben seinen Bestimmungen steht, sondern nur in ihnen ist.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;substantielle&lt;/a&gt; Grundlage, die Freiheit, gegen die es sich nicht ohne &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-negativitaet&quot; title=&quot;Ein Widerspruch ist bei Hegel kein Denkfehler, sondern die Stelle, an der eine Bestimmung nicht hält, was sie verspricht — und dadurch weitertreibt.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Widerspruch&lt;/a&gt; behaupten kann.&lt;/em&gt;

Die in § 125 offengelassene Kollision wird entschieden, und zwar nicht durch Abwägung, sondern durch Rückgang auf den Grund. Meine Besonderheit ist überhaupt nur deshalb ein Recht, weil ich ein Freies bin; sie ist also ein Abgeleitetes. Ein Abgeleitetes kann sich nicht gegen das behaupten, woraus es sein Recht hat — das wäre der Widerspruch, denselben Grund zugleich in Anspruch zu nehmen und aufzuheben. Deshalb kann die gute Absicht, auf das eigene oder auf fremdes Wohl gerichtet, eine unrechtliche Handlung nicht rechtfertigen; die bloße &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form&quot; title=&quot;Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Form&lt;/a&gt; der Besonderheit — Gemüt, Begeisterung — taugt nicht zum Kriterium des Rechten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Rückführung des Rechts der <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts." rel="ugc">Besonderheit</a> auf seine <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-substanz" title="Substanz ist das Tragende, das nicht neben seinen Bestimmungen steht, sondern nur in ihnen ist." rel="ugc">substantielle</a> Grundlage, die Freiheit, gegen die es sich nicht ohne <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-negativitaet" title="Ein Widerspruch ist bei Hegel kein Denkfehler, sondern die Stelle, an der eine Bestimmung nicht hält, was sie verspricht — und dadurch weitertreibt." rel="ugc">Widerspruch</a> behaupten kann.</em></p>
<p>Die in § 125 offengelassene Kollision wird entschieden, und zwar nicht durch Abwägung, sondern durch Rückgang auf den Grund. Meine Besonderheit ist überhaupt nur deshalb ein Recht, weil ich ein Freies bin; sie ist also ein Abgeleitetes. Ein Abgeleitetes kann sich nicht gegen das behaupten, woraus es sein Recht hat — das wäre der Widerspruch, denselben Grund zugleich in Anspruch zu nehmen und aufzuheben. Deshalb kann die gute Absicht, auf das eigene oder auf fremdes Wohl gerichtet, eine unrechtliche Handlung nicht rechtfertigen; die bloße <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form" title="Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch." rel="ugc">Form</a> der Besonderheit — Gemüt, Begeisterung — taugt nicht zum Kriterium des Rechten.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/126/#comment-1585</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 13:31:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hierher gehört die berühmte Antwort, die dem Libellisten, der sich mit einem il &lt;em&gt;faut donc que je vive&lt;/em&gt; entschuldigte, gegeben wurde: &lt;em&gt;je n&#039;en vois pas la nécessité&lt;/em&gt;*) . Das Leben ist nicht notwendig gegen das Höhere der Freiheit. Wenn der heilige Crispinus Leder zu Schuhen für die Armen stiehlt, so ist die Handlung moralisch und unrechtlich und somit ungültig.

* vgl. Rousseau, &lt;em&gt;Emile&lt;/em&gt; III, ed. Garnier 1964, S. 223]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hierher gehört die berühmte Antwort, die dem Libellisten, der sich mit einem il <em>faut donc que je vive</em> entschuldigte, gegeben wurde: <em>je n&#8217;en vois pas la nécessité</em>*) . Das Leben ist nicht notwendig gegen das Höhere der Freiheit. Wenn der heilige Crispinus Leder zu Schuhen für die Armen stiehlt, so ist die Handlung moralisch und unrechtlich und somit ungültig.</p>
<p>* vgl. Rousseau, <em>Emile</em> III, ed. Garnier 1964, S. 223</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1830)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/126/#comment-2405</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1830)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 1830 23:06:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 506:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 506.&lt;/strong&gt; Aber die Wesentlichkeit der Absicht ist zunächst die abstrakte Form der Allgemeinheit, und an der empirisch-konkreten Handlung kann die Reflexion diese und jene besondere Seite in diese Form setzen und damit als wesentlich zur Absicht machen oder die Absicht auf sie einschränken, wodurch die gemeinte Wesentlichkeit der Absicht und die wahrhafte der Handlung in den größten Widerspruch (wie eine gute Absicht bei einem Verbrechen) gesetzt werden können. - Ebenso ist das Wohl abstrakt und kann in dies oder jenes gesetzt werden; es ist als &lt;em&gt;diesem&lt;/em&gt; Subjekte angehörig überhaupt etwas Besonderes.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 506:</em></p>
<p><strong>§ 506.</strong> Aber die Wesentlichkeit der Absicht ist zunächst die abstrakte Form der Allgemeinheit, und an der empirisch-konkreten Handlung kann die Reflexion diese und jene besondere Seite in diese Form setzen und damit als wesentlich zur Absicht machen oder die Absicht auf sie einschränken, wodurch die gemeinte Wesentlichkeit der Absicht und die wahrhafte der Handlung in den größten Widerspruch (wie eine gute Absicht bei einem Verbrechen) gesetzt werden können. &#8211; Ebenso ist das Wohl abstrakt und kann in dies oder jenes gesetzt werden; es ist als <em>diesem</em> Subjekte angehörig überhaupt etwas Besonderes.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1827)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/126/#comment-2403</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1827)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 1827 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=765#comment-2403</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 506:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 506.&lt;/strong&gt; Aber die Wesentlichkeit der Absicht ist zunächst die abstracte Form der Allgemeinheit, und an der empirisch-concreten Handlung kann diese und jene besondere Seite in diese Form gesetzt und damit als wesentlich zur Absicht gemacht oder die Absicht auf sie eingeschränkt werden. Ebenso ist das Wohl abstract, und kann in dies oder jenes gesetzt werden; es ist als diesem Subjecte angehörig überhaupt etwas Besonderes.

γ) Das Gute und das Böse.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 506:</em></p>
<p><strong>§ 506.</strong> Aber die Wesentlichkeit der Absicht ist zunächst die abstracte Form der Allgemeinheit, und an der empirisch-concreten Handlung kann diese und jene besondere Seite in diese Form gesetzt und damit als wesentlich zur Absicht gemacht oder die Absicht auf sie eingeschränkt werden. Ebenso ist das Wohl abstract, und kann in dies oder jenes gesetzt werden; es ist als diesem Subjecte angehörig überhaupt etwas Besonderes.</p>
<p>γ) Das Gute und das Böse.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/126/#comment-1789</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jan 1823 08:06:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[zu § 126]
Wohl ist ein Ganzes - Allgemeines. Trieb α) etwas Einzel[nes] - β) in einem Ganzen. - Dies Ganze selbst &lt;em&gt;meine&lt;/em&gt; Einzelheit, - nur das Allgemeine derselben. 
Mein Wohl erweitert sich von selbst sogleich zum Wohl Anderer, da mein Wohl nicht bestehen kann ohne das Wohl Anderer - so eigennützig, - aber diese Allgemeinheit des Wohls selbst Zweck für sich, weil jener Zusammenhang vernünftig; Wohl Anderer mit Zurücksetzung, Aufopferung meiner, - eben &lt;em&gt;Inneres&lt;/em&gt;, Besonderes geht in den Charakter der Allgemeinheit - Negation meiner Einzelheit über. 
&lt;em&gt;Allgemeine&lt;/em&gt; Menschenliebe - &lt;em&gt;Allgemeine&lt;/em&gt; leer - denn Menschen konkret einzelne. - &lt;em&gt;Wohl&lt;/em&gt; der Individuen, insofern ich es mir zum Zwecke machen kann, etwas ganz Beschränktes, denn im Staate, sittlichem Zustande, im Objektiven gegründet, &lt;em&gt;nicht&lt;/em&gt; im subjektiven Meinen. 
Dies heißt vorzugsweise eine dem Inhalte nach moralische Handlung als gut für sich. Was sonst moralisch oder ein moralischer Mensch heißt wie ein rechtschaffener Mann, der das Recht will, behauptet und tut - seine Stands- und Amtspflichten gehörig ausübt - hier Moralität im Sinne des Formellen, - es ist an sich recht, tue es mit dem bestimmten Bewußtsein, daß es an sich recht ist - Aber Wohl Anderer ist nicht an sich mir absolut zum Zwecke bestimmt - Inhalt das Wohl überhaupt (- im Staat ein anderes - aber beim Individuum Sache der Zufälligkeit, Willkür, seines eigenen besondern Entschlusses) - Es ist &lt;em&gt;Besonderheit&lt;/em&gt;, von mir unterschiedene Besonderheit, andere Besonderheit - &lt;em&gt;Generosität&lt;/em&gt;, die was &lt;em&gt;übrig&lt;/em&gt; hat. - Ein anderes ist unbefangen Dienste dem Andern tun, da ist es &lt;em&gt;eben nicht der Rede wert&lt;/em&gt;. Aber sowie die Sache in die Reflexion tritt, wird sie als Sache der Wahl bestimmt, weil der Gegenstand hier wesentlich seiner Bestimmung nach, als Besonderes bestimmt ist. - Mein Wohl kann ich hintansetzen, - nichts an und für sich Notwendiges, - ebenso das Wohl Anderer, und noch mehr - denn Ich soll zunächst für &lt;em&gt;mein&lt;/em&gt; Wohl sorgen, ebenso die Andern für das ihrige; - nur weil sie es versäumt nicht können, kurz äußerliche, zufällige Not oder eigne Schuld, der ich abzuhelfen habe. -
&lt;em&gt;Wohl&lt;/em&gt; ist erst bestimmt durch das Partikulare, Meinen - es ist die Sache eines jeden insbesondere, worin er sein Wohl setzt. 
&lt;em&gt;Besondere&lt;/em&gt; Zwecke, - Besonderheit überhaupt [gegenüber] dem Allgemeinen überhaupt, dem an und für sich bestimmten - Recht. 
Wohl ist nur &lt;em&gt;Inhalt&lt;/em&gt;, gegen &lt;em&gt;Recht&lt;/em&gt;; - dies Persönlichkeit als solche - jenes Interesse der besonderen Individualität. 
Wohl - ein so viel gestaltetes, vielfach wendbares - 
&lt;em&gt;Strenges Recht&lt;/em&gt; einseitig - wie der bloße moralische Zweck. Rechthaberei - Verstecken hinter formellem Recht. 
&lt;em&gt;Allgemeines Beste&lt;/em&gt; - wenn Staatszweck so bestimmt - ebenso Willkür, Einfälle, Despotismus. 
Menschen sind &lt;em&gt;geneigter&lt;/em&gt; zu &lt;em&gt;wohlwollenden&lt;/em&gt; Handlungen, Generosität - als z. B. die Schulden zu bezahlen, - Unrecht, - doch wieder ein anderes Unrecht als z. B. das des heiligen Crispin - Leder zu stehlen - um den Armen [Schuhe] zu machen - hat ins Zuchthaus gehört. - Schulden - Zutrauen betrügen, - doch ein anderes als Stehlen - Zutrauen Anderer, meine eigene Absicht, Berechnung, Möglichkeit, sie zu bezahlen. - Zutrauen stellt seine Sache auf Meinung - er hat sich selber getäuscht. 
Für besonderes Wohl wird auch &lt;em&gt;Recht&lt;/em&gt; verletzt - s. folg. §. 
Vermittlung - im Staate - beide einseitig - abstr[akt;] was läßt sich so im allgemeinen sagen - a) &lt;em&gt;Allg[emeines&lt;/em&gt;] - Inhalt des Wohls, Leben, selbst unendlich und &lt;em&gt;Realität&lt;/em&gt; der Persönlichkeit. 
Viel Geschwöge läßt sich hier hin und her machen, oft weiter nichts als Hoffnung oder Beabsichtigung eines großen Gewinns. 

[zu § 126 Anm.]
Das Bedeutende gehört dem sittlichen, allgemeinen Leben an, - und die Fragen, die sich auf diese Gegensätze von Wohl und Recht - auch Notrecht - [beziehen], betreffen nur Fälle einer höchst beschränkten Sphäre; denn für eine solche ist höchst wenig übrig gelassen. Die großen Interessen des Menschen, seine wahrhaften Verhältnisse, liegen in der Sphäre der Sittlichkeit - diese moralischen sind nur Abschnitzel.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu § 126]<br />
Wohl ist ein Ganzes &#8211; Allgemeines. Trieb α) etwas Einzel[nes] &#8211; β) in einem Ganzen. &#8211; Dies Ganze selbst <em>meine</em> Einzelheit, &#8211; nur das Allgemeine derselben.<br />
Mein Wohl erweitert sich von selbst sogleich zum Wohl Anderer, da mein Wohl nicht bestehen kann ohne das Wohl Anderer &#8211; so eigennützig, &#8211; aber diese Allgemeinheit des Wohls selbst Zweck für sich, weil jener Zusammenhang vernünftig; Wohl Anderer mit Zurücksetzung, Aufopferung meiner, &#8211; eben <em>Inneres</em>, Besonderes geht in den Charakter der Allgemeinheit &#8211; Negation meiner Einzelheit über.<br />
<em>Allgemeine</em> Menschenliebe &#8211; <em>Allgemeine</em> leer &#8211; denn Menschen konkret einzelne. &#8211; <em>Wohl</em> der Individuen, insofern ich es mir zum Zwecke machen kann, etwas ganz Beschränktes, denn im Staate, sittlichem Zustande, im Objektiven gegründet, <em>nicht</em> im subjektiven Meinen.<br />
Dies heißt vorzugsweise eine dem Inhalte nach moralische Handlung als gut für sich. Was sonst moralisch oder ein moralischer Mensch heißt wie ein rechtschaffener Mann, der das Recht will, behauptet und tut &#8211; seine Stands- und Amtspflichten gehörig ausübt &#8211; hier Moralität im Sinne des Formellen, &#8211; es ist an sich recht, tue es mit dem bestimmten Bewußtsein, daß es an sich recht ist &#8211; Aber Wohl Anderer ist nicht an sich mir absolut zum Zwecke bestimmt &#8211; Inhalt das Wohl überhaupt (- im Staat ein anderes &#8211; aber beim Individuum Sache der Zufälligkeit, Willkür, seines eigenen besondern Entschlusses) &#8211; Es ist <em>Besonderheit</em>, von mir unterschiedene Besonderheit, andere Besonderheit &#8211; <em>Generosität</em>, die was <em>übrig</em> hat. &#8211; Ein anderes ist unbefangen Dienste dem Andern tun, da ist es <em>eben nicht der Rede wert</em>. Aber sowie die Sache in die Reflexion tritt, wird sie als Sache der Wahl bestimmt, weil der Gegenstand hier wesentlich seiner Bestimmung nach, als Besonderes bestimmt ist. &#8211; Mein Wohl kann ich hintansetzen, &#8211; nichts an und für sich Notwendiges, &#8211; ebenso das Wohl Anderer, und noch mehr &#8211; denn Ich soll zunächst für <em>mein</em> Wohl sorgen, ebenso die Andern für das ihrige; &#8211; nur weil sie es versäumt nicht können, kurz äußerliche, zufällige Not oder eigne Schuld, der ich abzuhelfen habe. &#8211;<br />
<em>Wohl</em> ist erst bestimmt durch das Partikulare, Meinen &#8211; es ist die Sache eines jeden insbesondere, worin er sein Wohl setzt.<br />
<em>Besondere</em> Zwecke, &#8211; Besonderheit überhaupt [gegenüber] dem Allgemeinen überhaupt, dem an und für sich bestimmten &#8211; Recht.<br />
Wohl ist nur <em>Inhalt</em>, gegen <em>Recht</em>; &#8211; dies Persönlichkeit als solche &#8211; jenes Interesse der besonderen Individualität.<br />
Wohl &#8211; ein so viel gestaltetes, vielfach wendbares &#8211;<br />
<em>Strenges Recht</em> einseitig &#8211; wie der bloße moralische Zweck. Rechthaberei &#8211; Verstecken hinter formellem Recht.<br />
<em>Allgemeines Beste</em> &#8211; wenn Staatszweck so bestimmt &#8211; ebenso Willkür, Einfälle, Despotismus.<br />
Menschen sind <em>geneigter</em> zu <em>wohlwollenden</em> Handlungen, Generosität &#8211; als z. B. die Schulden zu bezahlen, &#8211; Unrecht, &#8211; doch wieder ein anderes Unrecht als z. B. das des heiligen Crispin &#8211; Leder zu stehlen &#8211; um den Armen [Schuhe] zu machen &#8211; hat ins Zuchthaus gehört. &#8211; Schulden &#8211; Zutrauen betrügen, &#8211; doch ein anderes als Stehlen &#8211; Zutrauen Anderer, meine eigene Absicht, Berechnung, Möglichkeit, sie zu bezahlen. &#8211; Zutrauen stellt seine Sache auf Meinung &#8211; er hat sich selber getäuscht.<br />
Für besonderes Wohl wird auch <em>Recht</em> verletzt &#8211; s. folg. §.<br />
Vermittlung &#8211; im Staate &#8211; beide einseitig &#8211; abstr[akt;] was läßt sich so im allgemeinen sagen &#8211; a) <em>Allg[emeines</em>] &#8211; Inhalt des Wohls, Leben, selbst unendlich und <em>Realität</em> der Persönlichkeit.<br />
Viel Geschwöge läßt sich hier hin und her machen, oft weiter nichts als Hoffnung oder Beabsichtigung eines großen Gewinns. </p>
<p>[zu § 126 Anm.]<br />
Das Bedeutende gehört dem sittlichen, allgemeinen Leben an, &#8211; und die Fragen, die sich auf diese Gegensätze von Wohl und Recht &#8211; auch Notrecht &#8211; [beziehen], betreffen nur Fälle einer höchst beschränkten Sphäre; denn für eine solche ist höchst wenig übrig gelassen. Die großen Interessen des Menschen, seine wahrhaften Verhältnisse, liegen in der Sphäre der Sittlichkeit &#8211; diese moralischen sind nur Abschnitzel.</p>
]]></content:encoded>
		
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