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	Kommentare zu: 128	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/128-2/#comment-1791</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 13:51:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Recht - muß Leben haben - Wohl zur Allgemeinheit gesteigert - muß sich steigern - eines Denkenden - geht zum Recht über - Gegensatz und Einheit kommt zum Vorschein - 
Übergang -
α) Übergang von Notrecht und Recht Leben - nur Leben als [das] der Person hat, ist ein Recht - An sich - im Begriff nicht entgegengesetzt - im Gegenteil auf dieser höchsten Spitze des Gegensatzes - zur Identität selbst gesteigert - Geist kommt zu sich selbst, kehrt um - findet sich, - Vorrecht des Geistes. 
Recht - allgemeiner Begriff des Willens 
Subjektivität, Besonderheit - Leben
Beide einseitig - Idee ihre Einheit -
β) Form der Absicht als besonderen Inhalts. - Zum Allgemeinen[:] allgemeiner Inhalt ist des Willens geistiger [Inhalt] und näher bestimmt solcher, der den allgemeinen Willen (Begriff - Persönlichkeit) und das Besondere (Moralität) in sich enthält - Konkrete Freiheit. Allgemeinheit - Str[enges] Recht - in sich bestimmt - Besonderheit. 
Zunächst das Gute - Begriff des Willens - was für sich das Recht und Dasein, - Besonderheit, - in seiner r[ealen] Spitze - als das Allgemeine des Willens, das in ihm selbst bestimmt sei - und so, daß diese Bestimmtheit die eigene des Subjektes sei -
Geistige [Bestimmtheit] α) des Allgemeinen, β) Subjektivität, γ) Inhalt durch den Begriff. 
Abstrakt ist noch zunächst das Gute - weil nur abstrakt als Bestimmtheit
Gewissen - Zwecke wissende, bestimmende, denkende Besonderheit - nicht empfangenes
Weder Zweck der Besonderheit für sich - noch abstraktes Recht für sich - sondern Einheit beider - absolutes Recht - absoluter Gegensatz [des] Lebens, Wohls - und abstrakten Rechts. 
Geist erfaßt diese Einheit - faßt sich; theoretischer Übergang. 
- Subjektiv
α) formell, absolutes Recht zu wissen, das Allgemeine der Handlung zu wollen, mein Interesse
β) aber besonderes Wollen - Mißverstand der Besonderheit; nur die allgemeine Besonderheit in der Freiheit.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Recht &#8211; muß Leben haben &#8211; Wohl zur Allgemeinheit gesteigert &#8211; muß sich steigern &#8211; eines Denkenden &#8211; geht zum Recht über &#8211; Gegensatz und Einheit kommt zum Vorschein &#8211;<br />
Übergang &#8211;<br />
α) Übergang von Notrecht und Recht Leben &#8211; nur Leben als [das] der Person hat, ist ein Recht &#8211; An sich &#8211; im Begriff nicht entgegengesetzt &#8211; im Gegenteil auf dieser höchsten Spitze des Gegensatzes &#8211; zur Identität selbst gesteigert &#8211; Geist kommt zu sich selbst, kehrt um &#8211; findet sich, &#8211; Vorrecht des Geistes.<br />
Recht &#8211; allgemeiner Begriff des Willens<br />
Subjektivität, Besonderheit &#8211; Leben<br />
Beide einseitig &#8211; Idee ihre Einheit &#8211;<br />
β) Form der Absicht als besonderen Inhalts. &#8211; Zum Allgemeinen[:] allgemeiner Inhalt ist des Willens geistiger [Inhalt] und näher bestimmt solcher, der den allgemeinen Willen (Begriff &#8211; Persönlichkeit) und das Besondere (Moralität) in sich enthält &#8211; Konkrete Freiheit. Allgemeinheit &#8211; Str[enges] Recht &#8211; in sich bestimmt &#8211; Besonderheit.<br />
Zunächst das Gute &#8211; Begriff des Willens &#8211; was für sich das Recht und Dasein, &#8211; Besonderheit, &#8211; in seiner r[ealen] Spitze &#8211; als das Allgemeine des Willens, das in ihm selbst bestimmt sei &#8211; und so, daß diese Bestimmtheit die eigene des Subjektes sei &#8211;<br />
Geistige [Bestimmtheit] α) des Allgemeinen, β) Subjektivität, γ) Inhalt durch den Begriff.<br />
Abstrakt ist noch zunächst das Gute &#8211; weil nur abstrakt als Bestimmtheit<br />
Gewissen &#8211; Zwecke wissende, bestimmende, denkende Besonderheit &#8211; nicht empfangenes<br />
Weder Zweck der Besonderheit für sich &#8211; noch abstraktes Recht für sich &#8211; sondern Einheit beider &#8211; absolutes Recht &#8211; absoluter Gegensatz [des] Lebens, Wohls &#8211; und abstrakten Rechts.<br />
Geist erfaßt diese Einheit &#8211; faßt sich; theoretischer Übergang.<br />
&#8211; Subjektiv<br />
α) formell, absolutes Recht zu wissen, das Allgemeine der Handlung zu wollen, mein Interesse<br />
β) aber besonderes Wollen &#8211; Mißverstand der Besonderheit; nur die allgemeine Besonderheit in der Freiheit.</p>
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