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	Kommentare zu: 132	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/132/#comment-3147</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 18:07:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 132: Das Recht der Einsicht

Der moralische Wille hat ein hohes Recht. Er muss nur anerkennen, was er selbst als gut einsieht. Und man soll ihm seine Tat danach zurechnen, was er über ihren Wert wusste.

Das ist das höchste Recht des Menschen:

Nichts anzuerkennen, was ich nicht als vernünftig einsehe. Das Gute ist nur im Denken zu fassen. Wer sagt, der Mensch könne die Wahrheit nicht erkennen, nimmt ihm seine Würde. Wer sagt, das Denken schade dem guten Willen, ebenso.

Aber es gibt eine Grenze:

Meine Einsicht kann wahr sein. Sie kann aber auch Irrtum sein. Darum gilt auch das Recht des Vernünftigen gegen mich. Wer in der Welt handelt, unterwirft sich ihren Gesetzen. Er kann nicht sagen: Das Gesetz gilt nicht, weil ich es nicht einsehe.

Vor Gericht:

Auch vor Gericht zählt nicht nur, was jemand selbst für richtig hielt. Und keine Ausrede hebt die Schuld auf: nicht das schlechte Vorbild, nicht die Wut, nicht der Rausch. Wer so urteilt, behandelt den Täter nicht als Menschen. Er macht ihn zu einem Tier, das man nur unschädlich machen kann. Der Mensch ist mehr als seine augenblickliche Laune.

Zusammenfassung: Der Mensch hat das Recht, nur das anzuerkennen, was er als gut einsieht. Doch seine Einsicht kann irren. Darum bleibt auch das Recht des Vernünftigen gegen ihn bestehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 132: Das Recht der Einsicht</p>
<p>Der moralische Wille hat ein hohes Recht. Er muss nur anerkennen, was er selbst als gut einsieht. Und man soll ihm seine Tat danach zurechnen, was er über ihren Wert wusste.</p>
<p>Das ist das höchste Recht des Menschen:</p>
<p>Nichts anzuerkennen, was ich nicht als vernünftig einsehe. Das Gute ist nur im Denken zu fassen. Wer sagt, der Mensch könne die Wahrheit nicht erkennen, nimmt ihm seine Würde. Wer sagt, das Denken schade dem guten Willen, ebenso.</p>
<p>Aber es gibt eine Grenze:</p>
<p>Meine Einsicht kann wahr sein. Sie kann aber auch Irrtum sein. Darum gilt auch das Recht des Vernünftigen gegen mich. Wer in der Welt handelt, unterwirft sich ihren Gesetzen. Er kann nicht sagen: Das Gesetz gilt nicht, weil ich es nicht einsehe.</p>
<p>Vor Gericht:</p>
<p>Auch vor Gericht zählt nicht nur, was jemand selbst für richtig hielt. Und keine Ausrede hebt die Schuld auf: nicht das schlechte Vorbild, nicht die Wut, nicht der Rausch. Wer so urteilt, behandelt den Täter nicht als Menschen. Er macht ihn zu einem Tier, das man nur unschädlich machen kann. Der Mensch ist mehr als seine augenblickliche Laune.</p>
<p>Zusammenfassung: Der Mensch hat das Recht, nur das anzuerkennen, was er als gut einsieht. Doch seine Einsicht kann irren. Darum bleibt auch das Recht des Vernünftigen gegen ihn bestehen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/132/#comment-2820</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:15:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Erweiterung des Rechts der Einsicht auf den Wert der Handlung als guter oder böser, wobei die Einsicht ihrer subjektiven &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung&quot; title=&quot;Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Bestimmung&lt;/a&gt; nach &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form&quot; title=&quot;Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;formell&lt;/a&gt; bleibt und das Recht der Objektivität dagegen fest stehenbleibt.&lt;/em&gt;

Das Recht der Einsicht, das § 117 nur auf die Handlung und ihre äußeren Umstände bezogen hatte, wird auf den Wert ausgedehnt, den die Handlung in der Objektivität hat: gut oder böse, gesetzlich oder ungesetzlich. Damit stehen sich zwei Rechte gegenüber. Weil die Einsicht subjektiv ist, ist sie nur der Form nach Einsicht und darum ebensogut wahr wie bloße Meinung und Irrtum — aus ihr allein folgt nichts über ihren Inhalt. Deshalb hebt das Recht der Einsicht das Recht der Objektivität nicht auf: wer in der wirklichen Welt handeln will, hat sich mit dem Handeln selbst schon dem unterworfen, was in ihr gilt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Erweiterung des Rechts der Einsicht auf den Wert der Handlung als guter oder böser, wobei die Einsicht ihrer subjektiven <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung" title="Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll." rel="ugc">Bestimmung</a> nach <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form" title="Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch." rel="ugc">formell</a> bleibt und das Recht der Objektivität dagegen fest stehenbleibt.</em></p>
<p>Das Recht der Einsicht, das § 117 nur auf die Handlung und ihre äußeren Umstände bezogen hatte, wird auf den Wert ausgedehnt, den die Handlung in der Objektivität hat: gut oder böse, gesetzlich oder ungesetzlich. Damit stehen sich zwei Rechte gegenüber. Weil die Einsicht subjektiv ist, ist sie nur der Form nach Einsicht und darum ebensogut wahr wie bloße Meinung und Irrtum — aus ihr allein folgt nichts über ihren Inhalt. Deshalb hebt das Recht der Einsicht das Recht der Objektivität nicht auf: wer in der wirklichen Welt handeln will, hat sich mit dem Handeln selbst schon dem unterworfen, was in ihr gilt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1830)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/132/#comment-2417</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1830)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 1830 23:06:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 508:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 508.&lt;/strong&gt; Aber das &lt;em&gt;Gute&lt;/em&gt; ist zwar das an ihm selbst bestimmte Allgemeine des Willens und schließt so die Besonderheit in sich; insofern jedoch diese zunächst selbst noch abstrakt ist, ist kein Prinzip der Bestimmung vorhanden; das Bestimmen tritt auch außerhalb jenes Allgemeinen auf, und als Bestimmen des freien, gegen dasselbe &lt;em&gt;für sich&lt;/em&gt; seienden Willens erwacht hier der tiefste Widerspruch. a) Um des unbestimmten Bestimmens des Guten willen gibt es überhaupt &lt;em&gt;mancherlei&lt;/em&gt; Gutes und &lt;em&gt;vielerlei Pflichten,&lt;/em&gt; deren Verschiedenheit dialektisch gegeneinander ist und sie in &lt;em&gt;Kollision&lt;/em&gt; bringt. Zugleich &lt;em&gt;sollen&lt;/em&gt; sie in Übereinstimmung stehen um der Einheit des Guten willen, und dennoch ist jede, ob sie schon eine besondere ist, als Pflicht und als Gut absolut. Das Subjekt &lt;em&gt;soll&lt;/em&gt; die Dialektik sein, welche eine Verbindung derselben mit Ausschließung der anderen und sonach mit Aufheben dieses absoluten Geltens &lt;em&gt;beschließe.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 508:</em></p>
<p><strong>§ 508.</strong> Aber das <em>Gute</em> ist zwar das an ihm selbst bestimmte Allgemeine des Willens und schließt so die Besonderheit in sich; insofern jedoch diese zunächst selbst noch abstrakt ist, ist kein Prinzip der Bestimmung vorhanden; das Bestimmen tritt auch außerhalb jenes Allgemeinen auf, und als Bestimmen des freien, gegen dasselbe <em>für sich</em> seienden Willens erwacht hier der tiefste Widerspruch. a) Um des unbestimmten Bestimmens des Guten willen gibt es überhaupt <em>mancherlei</em> Gutes und <em>vielerlei Pflichten,</em> deren Verschiedenheit dialektisch gegeneinander ist und sie in <em>Kollision</em> bringt. Zugleich <em>sollen</em> sie in Übereinstimmung stehen um der Einheit des Guten willen, und dennoch ist jede, ob sie schon eine besondere ist, als Pflicht und als Gut absolut. Das Subjekt <em>soll</em> die Dialektik sein, welche eine Verbindung derselben mit Ausschließung der anderen und sonach mit Aufheben dieses absoluten Geltens <em>beschließe.</em></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1827)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/132/#comment-2415</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1827)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 1827 23:06:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 508:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 508.&lt;/strong&gt; Das Gute ist α) zwar das an ihm selbst bestimmte Allgemeine des Willens, und schließt so die Besonderheit in sich. Aber in sofern diese zunächst selbst noch abstract ist, ist kein Princip ihrer Bestimmung vorhanden. Es gibt deswegen überhaupt mancherlei Gutes und vielerlei Pflichten, deren Verschiedenheit dialektisch gegen einander ist, und sie in Collision bringt. Zugleich sollen sie in Uebereinstimmung stehen um der Einheit des Guten willen, und zugleich ist jede als Pflicht und als Gut absolut. Das Subject soll die Dialektik seyn, welche eine Verbindung derselben mit Ausschließung der andern und damit [mit] Aufheben ihres absoluten Geltens beschließe.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 508:</em></p>
<p><strong>§ 508.</strong> Das Gute ist α) zwar das an ihm selbst bestimmte Allgemeine des Willens, und schließt so die Besonderheit in sich. Aber in sofern diese zunächst selbst noch abstract ist, ist kein Princip ihrer Bestimmung vorhanden. Es gibt deswegen überhaupt mancherlei Gutes und vielerlei Pflichten, deren Verschiedenheit dialektisch gegen einander ist, und sie in Collision bringt. Zugleich sollen sie in Uebereinstimmung stehen um der Einheit des Guten willen, und zugleich ist jede als Pflicht und als Gut absolut. Das Subject soll die Dialektik seyn, welche eine Verbindung derselben mit Ausschließung der andern und damit [mit] Aufheben ihres absoluten Geltens beschließe.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/132/#comment-1795</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jan 1823 08:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=751#comment-1795</guid>

					<description><![CDATA[[zu § 132]
Verhältnis. α) Wissen - Gutes - als bestimmt, vorhanden, gegeben. Das Gute als feststehend. - Formell - Vorausgesetzt, als an und für sich bestimmt - Ewige Gesetze der Götter - ungeschriebenes Recht - Staatsgesetze
&lt;em&gt;Dritte Zurechnungsfähigkeit - Hängen alle vom Wissen ab - wie die Wirklichkeit für mich&lt;/em&gt; - im Wissen, Bewußtsein ist - theoretisch - (sonst nur Tier) - nicht wie ich fühle - sondern &lt;em&gt;weiß&lt;/em&gt; - Freiheit, Subjekt im Wissen -
mein Interesse aber, &lt;em&gt;wie beschaffen&lt;/em&gt; - Rückkehr zur Freiheit, zum Begriff. 
a) Das Gute soll subjektiv, mein Wissen sein - Denn das Gute ist eben dies, &lt;em&gt;die&lt;/em&gt; Subjektivität als solche in sich, an ihr sein Dasein zu haben - Ich bin Denkendes - frei - in dem an und für sich Seienden soll ich bei mir sein - Überzeugung so Form das Subjektive - Gute an und für sich - es die substantielle Grundlage. Dies Formelle isoliert, ist der Standpunkt der Einsicht für sich, s. folg. Seite [§ 135]. 
α) Einsicht am Anfang des formellen Rechts ganz äußerlich - &lt;em&gt;Recht - Zwangsrecht - ist geboten oder verboten - gesetzt&lt;/em&gt; als gut - Später Natur der Gesetze
β) &lt;em&gt;moralisch&lt;/em&gt; aus meinem Inhalt - ist Pflicht Besonderes 

[zu § 132 Anm.]
Wissen als &lt;em&gt;an sich - Anerkennung&lt;/em&gt; überhaupt - das Übrige gehört der Zufälligkeit des Subjekts an - Glauben. Zuerst gegen Meinungen, jeder seine besondere Einsicht, Überzeugung - Einheit, Zusammenhalt, ein fremder Wille, fremdes Gutes - so Gewalt -
Ich kann irren, aber die Gesetze, Regenten auch -
Recht des Subjekts zur Einsicht, Überzeugung - ist formell, einseitig - Es kann etwas sehr wahr sein und doch von einem Individuum nicht eingesehen werden. Man betrachtet Recht der subjektiven Einsicht als ein Unendliches, absolutes, wovon es &lt;em&gt;allein&lt;/em&gt; abhängen soll, ob Ich zu etwas verpflichtet sei oder nicht, - d. h. nicht bloß äußerlich, sondern innerlich - Nun muß α) die Möglichkeit des Irrtums eingeräumt werden - und es ergibt sich bald, daß der eine so, der andere anders überzeugt ist. - Also Zufälligkeit der Einsicht und der Überzeugung, und doch soll für mich - weil für mich - dies Zufällige das Letzte sein - Ich selbst so ein Zufälliges, das auf seiner Zufälligkeit beharrt. Das Gute, die Gründe selbst, ist aber dasjenige, worin die Zufälligkeit verschwunden sein soll, - ein Allgemeines. 
Einsicht, Überzeugung - jenes Beharren als ein Zufälliges wegzuräumen - geht das Besondere ins Allgemeine zu erheben, die Bildung, an; - Eitelkeit, Hochmut, sonstige Sinnesweise - will sich nicht überzeugen lassen, zur Einsicht gebracht werden - es ist das Sublimste, Schmeichelhafteste - &lt;em&gt;ich brauche nur meiner Einsicht zu folgen&lt;/em&gt; -

Bildung, oft ganz von vorne anfangen, durch Zucht, &lt;em&gt;lernen&lt;/em&gt; und &lt;em&gt;gewöhnt&lt;/em&gt; werden, seine Einsicht für ein Zufälliges, das nicht gilt, nicht ausgeht, zu nehmen - der räsonierende Verstand ist unbezwinglich - oder Eigensinn: Ich sehe es eben nicht ein - Die Idee, die jener Zucht zugrunde liegt, ist das Gute selbst, - die Idee, daß das Rechte ist, gilt. Meine von allem, was gilt, abweichende oder noch nicht dahingekommene Überzeugung ist nur &lt;em&gt;eine&lt;/em&gt; Autorität - subjektives Beruhen auf Gründen, - die anderen, Staat, Welt auch Autorität, ungeheure Autorität - es ist nur &lt;em&gt;meine&lt;/em&gt; Autorität, die ich jener entgegensetze. Die Empfindung des &lt;em&gt;Höheren solcher&lt;/em&gt; Autorität gegen meine - ist Ehrfurcht, Achtung überhaupt - diese verschwindet gegen jene Subjektivität, - Scheu vor dem Allgemeinen, Furcht für seine Besonderheit. 
Was ist das Heilige? - was die Menschen zusammenhält, wär es auch nur leicht, wie die Binse den Kranz - was das Heiligste? was auf ewig die Geister einig und einiger macht*  - wirklich substantielles Band - worin eben jene sich isolierende Subjektivität, die ich mir erhalten will, untergegangen und absolut befriedigt ist - so unendlich mächtig in sich, daß Ich selbst ganz darin bin. 

Leere Vorstellung, ich hänge nur von meiner Überzeugung und Einsicht - als einem Besonderen - ab. Jene Gründe, Vorstellungen (sind solche triviale, bekannte Vorstellungsweisen sein, daß) sind, näher besehen, selbst als aus dem allgemeinen Strome der Vorstellung geschöpft, und wenn sie in der Tat so außer dem allgemein Gültigen liegen, sind sie aus dem Auskehricht, den ganz obenauf schwimmenden Schlacken und Schäumen abgeschöpft, ein Kind der Zeit, und zwar der oberflächlichsten Gestalt derselben. - Ohnehin, was noch positiv, substantiell in und an mir ist, gehört, danke ich selbst, diesem substantiellen Zusammenhange, dem Heiligen. Völlige rohe, gemeine Bewußtlosigkeit über das, was ich bin, was mein Überzeugtsein, Gründe, Einsicht und dergleichen ist. 
Recht des subjektiven Willens, daß er &lt;em&gt;weiß&lt;/em&gt;, gewußt hat - hat wissen können, - daß etwas gut oder nicht gut - gesetzlich oder nicht rechtlich usf. ist - Hier ist ganz unbestimmt gelassen, von welcher Art und Weise dies Wissen ist - Fordere ich - auf dem Standpunkte der Reflexion -, daß ich aus Gründen überzeugt sei, die Einsicht habe, - so ist das meine Sache, die mir überlassen ist - denn ich stelle mich damit auf den partikulären Standpunkt. Zu wünschen kann es sein, daß die Menschen die Gründe, tiefere Quelle des Rechtes kennen - dies ist objektiv nicht notwendig. Zutrauen, Glauben, gesunde Vernunft, Sitte ist die allgemeine objektive Weise der Begründung. 

*: Hier und später spielt Hegel auf Goethes &lt;em&gt;Distichen&lt;/em&gt; 76 und 77 aus den &quot;Jahreszeiten&quot; an:
Was ist heilig? Das ist&#039;s, was viele Seelen zusammen
Bindet; bänd es auch nur &lt;em&gt;leicht, wie&lt;/em&gt; die Binse den Kranz. 
Was ist das Heiligste? Das, was heut und ewig die Geister,
Tiefer und tiefer gefühlt, immer nur einiger macht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu § 132]<br />
Verhältnis. α) Wissen &#8211; Gutes &#8211; als bestimmt, vorhanden, gegeben. Das Gute als feststehend. &#8211; Formell &#8211; Vorausgesetzt, als an und für sich bestimmt &#8211; Ewige Gesetze der Götter &#8211; ungeschriebenes Recht &#8211; Staatsgesetze<br />
<em>Dritte Zurechnungsfähigkeit &#8211; Hängen alle vom Wissen ab &#8211; wie die Wirklichkeit für mich</em> &#8211; im Wissen, Bewußtsein ist &#8211; theoretisch &#8211; (sonst nur Tier) &#8211; nicht wie ich fühle &#8211; sondern <em>weiß</em> &#8211; Freiheit, Subjekt im Wissen &#8211;<br />
mein Interesse aber, <em>wie beschaffen</em> &#8211; Rückkehr zur Freiheit, zum Begriff.<br />
a) Das Gute soll subjektiv, mein Wissen sein &#8211; Denn das Gute ist eben dies, <em>die</em> Subjektivität als solche in sich, an ihr sein Dasein zu haben &#8211; Ich bin Denkendes &#8211; frei &#8211; in dem an und für sich Seienden soll ich bei mir sein &#8211; Überzeugung so Form das Subjektive &#8211; Gute an und für sich &#8211; es die substantielle Grundlage. Dies Formelle isoliert, ist der Standpunkt der Einsicht für sich, s. folg. Seite [§ 135].<br />
α) Einsicht am Anfang des formellen Rechts ganz äußerlich &#8211; <em>Recht &#8211; Zwangsrecht &#8211; ist geboten oder verboten &#8211; gesetzt</em> als gut &#8211; Später Natur der Gesetze<br />
β) <em>moralisch</em> aus meinem Inhalt &#8211; ist Pflicht Besonderes </p>
<p>[zu § 132 Anm.]<br />
Wissen als <em>an sich &#8211; Anerkennung</em> überhaupt &#8211; das Übrige gehört der Zufälligkeit des Subjekts an &#8211; Glauben. Zuerst gegen Meinungen, jeder seine besondere Einsicht, Überzeugung &#8211; Einheit, Zusammenhalt, ein fremder Wille, fremdes Gutes &#8211; so Gewalt &#8211;<br />
Ich kann irren, aber die Gesetze, Regenten auch &#8211;<br />
Recht des Subjekts zur Einsicht, Überzeugung &#8211; ist formell, einseitig &#8211; Es kann etwas sehr wahr sein und doch von einem Individuum nicht eingesehen werden. Man betrachtet Recht der subjektiven Einsicht als ein Unendliches, absolutes, wovon es <em>allein</em> abhängen soll, ob Ich zu etwas verpflichtet sei oder nicht, &#8211; d. h. nicht bloß äußerlich, sondern innerlich &#8211; Nun muß α) die Möglichkeit des Irrtums eingeräumt werden &#8211; und es ergibt sich bald, daß der eine so, der andere anders überzeugt ist. &#8211; Also Zufälligkeit der Einsicht und der Überzeugung, und doch soll für mich &#8211; weil für mich &#8211; dies Zufällige das Letzte sein &#8211; Ich selbst so ein Zufälliges, das auf seiner Zufälligkeit beharrt. Das Gute, die Gründe selbst, ist aber dasjenige, worin die Zufälligkeit verschwunden sein soll, &#8211; ein Allgemeines.<br />
Einsicht, Überzeugung &#8211; jenes Beharren als ein Zufälliges wegzuräumen &#8211; geht das Besondere ins Allgemeine zu erheben, die Bildung, an; &#8211; Eitelkeit, Hochmut, sonstige Sinnesweise &#8211; will sich nicht überzeugen lassen, zur Einsicht gebracht werden &#8211; es ist das Sublimste, Schmeichelhafteste &#8211; <em>ich brauche nur meiner Einsicht zu folgen</em> &#8211;</p>
<p>Bildung, oft ganz von vorne anfangen, durch Zucht, <em>lernen</em> und <em>gewöhnt</em> werden, seine Einsicht für ein Zufälliges, das nicht gilt, nicht ausgeht, zu nehmen &#8211; der räsonierende Verstand ist unbezwinglich &#8211; oder Eigensinn: Ich sehe es eben nicht ein &#8211; Die Idee, die jener Zucht zugrunde liegt, ist das Gute selbst, &#8211; die Idee, daß das Rechte ist, gilt. Meine von allem, was gilt, abweichende oder noch nicht dahingekommene Überzeugung ist nur <em>eine</em> Autorität &#8211; subjektives Beruhen auf Gründen, &#8211; die anderen, Staat, Welt auch Autorität, ungeheure Autorität &#8211; es ist nur <em>meine</em> Autorität, die ich jener entgegensetze. Die Empfindung des <em>Höheren solcher</em> Autorität gegen meine &#8211; ist Ehrfurcht, Achtung überhaupt &#8211; diese verschwindet gegen jene Subjektivität, &#8211; Scheu vor dem Allgemeinen, Furcht für seine Besonderheit.<br />
Was ist das Heilige? &#8211; was die Menschen zusammenhält, wär es auch nur leicht, wie die Binse den Kranz &#8211; was das Heiligste? was auf ewig die Geister einig und einiger macht*  &#8211; wirklich substantielles Band &#8211; worin eben jene sich isolierende Subjektivität, die ich mir erhalten will, untergegangen und absolut befriedigt ist &#8211; so unendlich mächtig in sich, daß Ich selbst ganz darin bin. </p>
<p>Leere Vorstellung, ich hänge nur von meiner Überzeugung und Einsicht &#8211; als einem Besonderen &#8211; ab. Jene Gründe, Vorstellungen (sind solche triviale, bekannte Vorstellungsweisen sein, daß) sind, näher besehen, selbst als aus dem allgemeinen Strome der Vorstellung geschöpft, und wenn sie in der Tat so außer dem allgemein Gültigen liegen, sind sie aus dem Auskehricht, den ganz obenauf schwimmenden Schlacken und Schäumen abgeschöpft, ein Kind der Zeit, und zwar der oberflächlichsten Gestalt derselben. &#8211; Ohnehin, was noch positiv, substantiell in und an mir ist, gehört, danke ich selbst, diesem substantiellen Zusammenhange, dem Heiligen. Völlige rohe, gemeine Bewußtlosigkeit über das, was ich bin, was mein Überzeugtsein, Gründe, Einsicht und dergleichen ist.<br />
Recht des subjektiven Willens, daß er <em>weiß</em>, gewußt hat &#8211; hat wissen können, &#8211; daß etwas gut oder nicht gut &#8211; gesetzlich oder nicht rechtlich usf. ist &#8211; Hier ist ganz unbestimmt gelassen, von welcher Art und Weise dies Wissen ist &#8211; Fordere ich &#8211; auf dem Standpunkte der Reflexion -, daß ich aus Gründen überzeugt sei, die Einsicht habe, &#8211; so ist das meine Sache, die mir überlassen ist &#8211; denn ich stelle mich damit auf den partikulären Standpunkt. Zu wünschen kann es sein, daß die Menschen die Gründe, tiefere Quelle des Rechtes kennen &#8211; dies ist objektiv nicht notwendig. Zutrauen, Glauben, gesunde Vernunft, Sitte ist die allgemeine objektive Weise der Begründung. </p>
<p>*: Hier und später spielt Hegel auf Goethes <em>Distichen</em> 76 und 77 aus den &#8222;Jahreszeiten&#8220; an:<br />
Was ist heilig? Das ist&#8217;s, was viele Seelen zusammen<br />
Bindet; bänd es auch nur <em>leicht, wie</em> die Binse den Kranz.<br />
Was ist das Heiligste? Das, was heut und ewig die Geister,<br />
Tiefer und tiefer gefühlt, immer nur einiger macht.</p>
]]></content:encoded>
		
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