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	Kommentare zu: 137	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/137-2/#comment-1798</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 13:57:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[zu § 137]
γ) zu α) Verhältnis, β) Inhalt - γ) Gewissen - Bestimmend - αα) Gewissen ββ) dialektisch, Böse - (§ 132) Recht des subjektiven Willens - daß es wisse, was das Gute sei - Gewissen - als Willkür, als entscheidend. 
Recht der Pflicht, des Guten, an das Gewissen - du hättest dies wissen sollen - absolut, nicht nur äußere Umstände - 
δ) kein Prinzip der Bestimmung als die Subjektivität d. i. die Objektivität ist die allgemeine Besonderheit (Subjektivität), das Bestimmen, Unterschiedsetzen. 
Gewissen ist das Gute, als bestimmend, wollend, sich entschließend. Das Gute in Identität mit Gewißheit seiner selbst - Ich, - Lebendigkeit. - Das Innerste, Substantielle. 
Gewißheit seiner selbst - als Gew[ißheit] Wissen von dem Guten - Sein und Setzen - Mysterium der Freiheit - daß es seine Selbstbestimmung ist, - an sich - Begriff. 
Wahrhaftes Gewissen ist formell, d. i. setzt voraus die Pflichten - das bestimmte Gute - drückt aus, daß Ich denselben gemäß bin, meine Subjektivität - Gewißheit meiner selbst an sich bin - [sie] mir so sind als die sichere Gewißheit meiner selbst. Ich kann dies nicht tun. 
Ein gewissenhafter Mann, der seine Pflichten tut - aber nicht sie erst aus sich macht - Sie sind, ewig - (niemand weiß, von wannen sie gekommen) - die ewigen Gesetze der Götter
Sein - sie sind - unterschieden vom Gesetz[t]sein. 
Dies System der Pflichten hier noch nicht vorhanden, denn wir sind auf dem Standpunkte der Reflexion, die zwar die Idee des Guten vor sich hat, aber nimmt demselben die Bestimmtheit, - oder vielmehr die Bestimmtheit ist nur noch abstrakt aufgefaßt. 
Dies ist wider mein Gewissen, Gewissen erlaubt es nicht - handle nach dem Gewissen - in Kollision von Vorteilen und Pflichten - solchen Vorteil mir zu machen, oder dir - Vorteil auf Kosten eines andern, - gegen Gewissen - Vorteil für sich, wenn keiner Pflicht entgegen und nicht ungerecht, - wäre für sich wohl erlaubt - nur ein Böses - als gegen Recht und Pflicht -
Es gibt freilich Kollisionen, wo Pflicht gegen Pflicht - Wohl gegen Wohl - außerordentliche Fälle - an solche hält die spitzfindige Reflexion sich gern - teils um der leeren Spitzfindigkeit willen - Ich weiß nicht zu entscheiden - Herabstoßen vom Brett seinen [?] Komplicen auch gut - teils um sich aus dem Außerordentlichen, der Ausnahme, eine allgemeine Losbindung von Pflicht und Recht zu erklügeln. Wenn ich sage, das Recht mußt du respektieren - und welchen allgemeinen Satz dieser Art - so kann mir eine Instanz dagegen gebracht werden. - In außerordentlichen Fällen, wo das Objektive verschwindet, - Allgemeines in sich, - und für alle Fälle ist sehr unterschieden - wie die Bestimmtheit des Vogels und Fisches, - obgleich fliegende Fische. 

[zu § 137 Anm.]
Es gibt einen absoluten Maßstab des Gewissens, und zwar ist er, hat ihn das Gewissen selbst - Ich habe es nicht gewußt, mein Gewissen hat es mir nicht gesagt - eben schlechtes Gewissen - göttliches Gewissen - Gott zum Zeugen - Gott ist der Gott der Wahrheit - nicht nachgeben gegen sich selbst -
Schlechtes Gewissen - dies Urteil geht mich nichts an - es ist eben mein Gewissen, weil Grundsätze des Rechts usf. nicht in meinem Gewissen sind, so haben sie keine Anforderung an mich; Ich nehme nur, was Ich in meinem Gewissen vorfinde, sonst keine Quelle - ein irrendes Gewissen - Damit gibt der Mensch seine Würde, Substantialität auf. Seine Versicherung gilt nichts, sie ist wider seine absolute Ehre - wenn so, wie er sagt - so ist er wie ein schädliches Tier, dessen Natur weiter nichts als böse, zerstörend ist, totzuschlagen, - oder wenigstens wegzuweisen aus der Gesellschaft - solche kann sie nicht brauchen. - Ihr sollt mich auch nicht brauchen; Ich bin für mich, Selbstzweck. - Gut, so sei es - aber für dich, - brauchen, d. h. in rechtlicher, sittlicher Gemeinschaft stehen, - nicht bloß in Vertrag - und selbst Vertrag setzt Zutrauen voraus. Die Handlungen, Äußerungen der Menschen sind solche Einzelheiten gegeneinander, daß wir nur sicher, ruhig dagegen sind, durch die allgemeine Versicherung, Zutrauen, daß sie ernst gemeint, wenigstens unbefangen sind. - Menge Menschen gehen auf der Straße vorüber, spreche mit einer Menge, verlasse mich darauf, daß sie mich nicht plündern, morden usf. wollen, - kommen gegen mich, sind bekleidet (bei Orientalen Kleider durchsuchen). Wenn ich vorauszusetzen hätte, sie wären irrende Gewissen, anerkennten nur das für Recht, was sie nur in ihrem subjektiven Gewissen fänden, so daß sie darin das Gegenteil von allem, was recht und sittlich, fänden, so befände ich mich ärger als unter Räubern, denn von diesen weiß ich, daß sie Räuber sind, - jene aber haben den äußerlichen Anschein und alle Redensarten - selbst der Religion, des Rechts, des Guten, des Gewissens -

Viele Mißverständnisse von seiten der Religion - des Standpunkts des Christlichen - in ihrem ersten Auftreten - Dem Gerechten ist kein Gesetz gegeben. α) Nur dem Gerechten - leicht so verdreht, - daß jeder sich sogleich, schon an und für sich für den Gerechten nimmt - und zwar damit, daß kein Gesetz von ihm anerkannt wird, diese Negativität mache den Gerechten aus; vielmehr
β) das, was der Gerechte tut, - ist das Gesetz selbst - αα) gegeben ist [es] ihm nicht - wie jüdische Gesetze - Polizeigesetze usf. tut jeder Rechtliche - die Menschen oft unwillig darüber, daß solches angeordnet, solches Gesetz gegeben wird, - als ob die Voraussetzung in diesem Anordnen liege, daß sie es nicht tun, unrechtlich usf. seien. ββ) Die Gesetze, allgemeinen Grundsätze sind allerdings beschränkte - um so mehr, je positiver ihr Inhalt ist - Schaubrote essen, [am] Sabbath Ähren ausraufen - aber im Notfall - nicht allgemein - Majestät des Gewissens - aber nur in außerordentlichen Fällen, d. i. selbst gewissenhaft. 
Was die Subjektivität wahrhaft verflüchtigen kann - sind ihre eigenen Taten, ihre Besonderheiten - Geschehenes in sich ungeschehen machen - sich absolvieren - nicht vom Guten, Gesetz, sondern von dem Bösen - diese unendliche Energie, Majestät des Gewissens, Ich als abstraktes, als unendliches, in dem das Endliche verschwindet - aber nur insofern diese Gewißheit mit dem Substantiellen, Wahrhaften identisch ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu § 137]<br />
γ) zu α) Verhältnis, β) Inhalt &#8211; γ) Gewissen &#8211; Bestimmend &#8211; αα) Gewissen ββ) dialektisch, Böse &#8211; (§ 132) Recht des subjektiven Willens &#8211; daß es wisse, was das Gute sei &#8211; Gewissen &#8211; als Willkür, als entscheidend.<br />
Recht der Pflicht, des Guten, an das Gewissen &#8211; du hättest dies wissen sollen &#8211; absolut, nicht nur äußere Umstände &#8211;<br />
δ) kein Prinzip der Bestimmung als die Subjektivität d. i. die Objektivität ist die allgemeine Besonderheit (Subjektivität), das Bestimmen, Unterschiedsetzen.<br />
Gewissen ist das Gute, als bestimmend, wollend, sich entschließend. Das Gute in Identität mit Gewißheit seiner selbst &#8211; Ich, &#8211; Lebendigkeit. &#8211; Das Innerste, Substantielle.<br />
Gewißheit seiner selbst &#8211; als Gew[ißheit] Wissen von dem Guten &#8211; Sein und Setzen &#8211; Mysterium der Freiheit &#8211; daß es seine Selbstbestimmung ist, &#8211; an sich &#8211; Begriff.<br />
Wahrhaftes Gewissen ist formell, d. i. setzt voraus die Pflichten &#8211; das bestimmte Gute &#8211; drückt aus, daß Ich denselben gemäß bin, meine Subjektivität &#8211; Gewißheit meiner selbst an sich bin &#8211; [sie] mir so sind als die sichere Gewißheit meiner selbst. Ich kann dies nicht tun.<br />
Ein gewissenhafter Mann, der seine Pflichten tut &#8211; aber nicht sie erst aus sich macht &#8211; Sie sind, ewig &#8211; (niemand weiß, von wannen sie gekommen) &#8211; die ewigen Gesetze der Götter<br />
Sein &#8211; sie sind &#8211; unterschieden vom Gesetz[t]sein.<br />
Dies System der Pflichten hier noch nicht vorhanden, denn wir sind auf dem Standpunkte der Reflexion, die zwar die Idee des Guten vor sich hat, aber nimmt demselben die Bestimmtheit, &#8211; oder vielmehr die Bestimmtheit ist nur noch abstrakt aufgefaßt.<br />
Dies ist wider mein Gewissen, Gewissen erlaubt es nicht &#8211; handle nach dem Gewissen &#8211; in Kollision von Vorteilen und Pflichten &#8211; solchen Vorteil mir zu machen, oder dir &#8211; Vorteil auf Kosten eines andern, &#8211; gegen Gewissen &#8211; Vorteil für sich, wenn keiner Pflicht entgegen und nicht ungerecht, &#8211; wäre für sich wohl erlaubt &#8211; nur ein Böses &#8211; als gegen Recht und Pflicht &#8211;<br />
Es gibt freilich Kollisionen, wo Pflicht gegen Pflicht &#8211; Wohl gegen Wohl &#8211; außerordentliche Fälle &#8211; an solche hält die spitzfindige Reflexion sich gern &#8211; teils um der leeren Spitzfindigkeit willen &#8211; Ich weiß nicht zu entscheiden &#8211; Herabstoßen vom Brett seinen [?] Komplicen auch gut &#8211; teils um sich aus dem Außerordentlichen, der Ausnahme, eine allgemeine Losbindung von Pflicht und Recht zu erklügeln. Wenn ich sage, das Recht mußt du respektieren &#8211; und welchen allgemeinen Satz dieser Art &#8211; so kann mir eine Instanz dagegen gebracht werden. &#8211; In außerordentlichen Fällen, wo das Objektive verschwindet, &#8211; Allgemeines in sich, &#8211; und für alle Fälle ist sehr unterschieden &#8211; wie die Bestimmtheit des Vogels und Fisches, &#8211; obgleich fliegende Fische. </p>
<p>[zu § 137 Anm.]<br />
Es gibt einen absoluten Maßstab des Gewissens, und zwar ist er, hat ihn das Gewissen selbst &#8211; Ich habe es nicht gewußt, mein Gewissen hat es mir nicht gesagt &#8211; eben schlechtes Gewissen &#8211; göttliches Gewissen &#8211; Gott zum Zeugen &#8211; Gott ist der Gott der Wahrheit &#8211; nicht nachgeben gegen sich selbst &#8211;<br />
Schlechtes Gewissen &#8211; dies Urteil geht mich nichts an &#8211; es ist eben mein Gewissen, weil Grundsätze des Rechts usf. nicht in meinem Gewissen sind, so haben sie keine Anforderung an mich; Ich nehme nur, was Ich in meinem Gewissen vorfinde, sonst keine Quelle &#8211; ein irrendes Gewissen &#8211; Damit gibt der Mensch seine Würde, Substantialität auf. Seine Versicherung gilt nichts, sie ist wider seine absolute Ehre &#8211; wenn so, wie er sagt &#8211; so ist er wie ein schädliches Tier, dessen Natur weiter nichts als böse, zerstörend ist, totzuschlagen, &#8211; oder wenigstens wegzuweisen aus der Gesellschaft &#8211; solche kann sie nicht brauchen. &#8211; Ihr sollt mich auch nicht brauchen; Ich bin für mich, Selbstzweck. &#8211; Gut, so sei es &#8211; aber für dich, &#8211; brauchen, d. h. in rechtlicher, sittlicher Gemeinschaft stehen, &#8211; nicht bloß in Vertrag &#8211; und selbst Vertrag setzt Zutrauen voraus. Die Handlungen, Äußerungen der Menschen sind solche Einzelheiten gegeneinander, daß wir nur sicher, ruhig dagegen sind, durch die allgemeine Versicherung, Zutrauen, daß sie ernst gemeint, wenigstens unbefangen sind. &#8211; Menge Menschen gehen auf der Straße vorüber, spreche mit einer Menge, verlasse mich darauf, daß sie mich nicht plündern, morden usf. wollen, &#8211; kommen gegen mich, sind bekleidet (bei Orientalen Kleider durchsuchen). Wenn ich vorauszusetzen hätte, sie wären irrende Gewissen, anerkennten nur das für Recht, was sie nur in ihrem subjektiven Gewissen fänden, so daß sie darin das Gegenteil von allem, was recht und sittlich, fänden, so befände ich mich ärger als unter Räubern, denn von diesen weiß ich, daß sie Räuber sind, &#8211; jene aber haben den äußerlichen Anschein und alle Redensarten &#8211; selbst der Religion, des Rechts, des Guten, des Gewissens &#8211;</p>
<p>Viele Mißverständnisse von seiten der Religion &#8211; des Standpunkts des Christlichen &#8211; in ihrem ersten Auftreten &#8211; Dem Gerechten ist kein Gesetz gegeben. α) Nur dem Gerechten &#8211; leicht so verdreht, &#8211; daß jeder sich sogleich, schon an und für sich für den Gerechten nimmt &#8211; und zwar damit, daß kein Gesetz von ihm anerkannt wird, diese Negativität mache den Gerechten aus; vielmehr<br />
β) das, was der Gerechte tut, &#8211; ist das Gesetz selbst &#8211; αα) gegeben ist [es] ihm nicht &#8211; wie jüdische Gesetze &#8211; Polizeigesetze usf. tut jeder Rechtliche &#8211; die Menschen oft unwillig darüber, daß solches angeordnet, solches Gesetz gegeben wird, &#8211; als ob die Voraussetzung in diesem Anordnen liege, daß sie es nicht tun, unrechtlich usf. seien. ββ) Die Gesetze, allgemeinen Grundsätze sind allerdings beschränkte &#8211; um so mehr, je positiver ihr Inhalt ist &#8211; Schaubrote essen, [am] Sabbath Ähren ausraufen &#8211; aber im Notfall &#8211; nicht allgemein &#8211; Majestät des Gewissens &#8211; aber nur in außerordentlichen Fällen, d. i. selbst gewissenhaft.<br />
Was die Subjektivität wahrhaft verflüchtigen kann &#8211; sind ihre eigenen Taten, ihre Besonderheiten &#8211; Geschehenes in sich ungeschehen machen &#8211; sich absolvieren &#8211; nicht vom Guten, Gesetz, sondern von dem Bösen &#8211; diese unendliche Energie, Majestät des Gewissens, Ich als abstraktes, als unendliches, in dem das Endliche verschwindet &#8211; aber nur insofern diese Gewißheit mit dem Substantiellen, Wahrhaften identisch ist.</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/137-2/#comment-1593</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:28:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sprechen wir vom Gewissen, so kann leicht gedacht werden, daß dasselbe um seiner Form willen, welche das abstrakt Innerliche ist, schon an und für sich das Wahrhafte sei. Aber das Gewissen als Wahrhaftes ist diese Bestimmung seiner selbst, das zu wollen, was an und für sich das Gute und die Pflicht ist. Hier aber haben wir erst mit dem abstrakt Guten zu tun, und das Gewissen ist noch ohne diesen objektiven Inhalt, ist nur erst die unendliche Gewißheit seiner selbst.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sprechen wir vom Gewissen, so kann leicht gedacht werden, daß dasselbe um seiner Form willen, welche das abstrakt Innerliche ist, schon an und für sich das Wahrhafte sei. Aber das Gewissen als Wahrhaftes ist diese Bestimmung seiner selbst, das zu wollen, was an und für sich das Gute und die Pflicht ist. Hier aber haben wir erst mit dem abstrakt Guten zu tun, und das Gewissen ist noch ohne diesen objektiven Inhalt, ist nur erst die unendliche Gewißheit seiner selbst.</p>
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