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	Kommentare zu: 142	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/142-2/#comment-1803</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Jan 1825 15:45:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[22. 1. 1823; 14. 1. 1825
Formeller Unterschied. Zunächst Idee. Interesse der reinen Subjektivität und des Allgemeinen des Willens. 
Unterschied der Folge - Wirklichkeit und Begriff - weil im Begriff mit Gedanken anfangen - dieser zuerst abstrakt - Ansich, und Fürsich. 
Verhältnis von Recht und Moralität zur Sittlichkeit. 
α) Sittlichkeit begreifen, d. i. die Momente derselben, - als Einheit derselben
β) Diese Momente vorher für sich
αα) in ihren Gestaltungen
ββ) in dieser Bestimmung übergehen - 
α) System der Besonderung des Guten - aus dem Begriff selbst, der er ist, der sich entwickelt, nicht Subsumtion Feste Grundlage die Einheit, § 144/5. - 
β) Subjektivität ferner ist in der Bestimmung des Selbstbewußtseins - Ist Wissen - α) ist sittlich - β) als BewußtseinVerhältnis zu Pflichten: αα) sie sind, substantiell, ββ) gibt Zeugnisse für dasselbe, 
γ) Sitte, Gewohnheit § 151. 
α) Geist eines Volkes αα) Subjekt, ββ) als Welt - γ) Sitte - α) empirische Allgemeinheit, Verhältnis vieler Individuen, Form des konkreten Subjekts, nämlich a) Pflicht - in allgemeiner Form, b) in äußerlicher bewußter Weise, - als vorhandener Geist, zu dem ein Verhältnis ist - d. i. gewußt in andern Menschen - 
A. Was ist Sittlichkeit? Daß mein Wille als dem Begriff gemäß gesetzt sei - seine Subjektivität aufgehoben sei - also α) Recht, das Recht Gegenstand des Willens, β) Subjektivität, Anerkennung des Objektiven, Begriff. 
Die Einigkeit (Wille als in sich allgemein) - daß Ich - denkend - d. i. als Allgemeines - das Allgemeine will - und dieses Wollen des Allgemeinen bin - Im Empirischen - Ehe, Staat - sind die einzigen großen sittlichen Ganzen, - sie die Substanzen - α) Einigkeit in Liebe, β) mit Empfindung - freier Subjektivität - im Sinne [von] solchen Ganzen zu handeln, d. i. des Allgemeinen - nicht besondere Triebe, Interesse - Einessein der Einigen -
Einfache formelle Bestimmung - Freiheit; - Abstraktion 
- α) allgemeiner Wille, und β) unendlich identisch mit sich, - sich diesen darin haben, - Denken. 
Heilig, was die Geister bindet, wär es auch nur leicht wie die Binse den Kranz; Heiligstes, was innig gedacht - ewig die Geister einiger macht -
Nur zwei Seiten, Formen

Dreierlei Bestimmung: α) Begriff, β) Subjektivität als mein Wille, γ) Subjektivität - als allgemeines Sein - Natur, Sitte -
Substantielle Einheit; allgemeiner Wille, höher als Familie, Staat - Stand, Zustand - Wesen, Gott, Penaten -]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>22. 1. 1823; 14. 1. 1825<br />
Formeller Unterschied. Zunächst Idee. Interesse der reinen Subjektivität und des Allgemeinen des Willens.<br />
Unterschied der Folge &#8211; Wirklichkeit und Begriff &#8211; weil im Begriff mit Gedanken anfangen &#8211; dieser zuerst abstrakt &#8211; Ansich, und Fürsich.<br />
Verhältnis von Recht und Moralität zur Sittlichkeit.<br />
α) Sittlichkeit begreifen, d. i. die Momente derselben, &#8211; als Einheit derselben<br />
β) Diese Momente vorher für sich<br />
αα) in ihren Gestaltungen<br />
ββ) in dieser Bestimmung übergehen &#8211;<br />
α) System der Besonderung des Guten &#8211; aus dem Begriff selbst, der er ist, der sich entwickelt, nicht Subsumtion Feste Grundlage die Einheit, § 144/5. &#8211;<br />
β) Subjektivität ferner ist in der Bestimmung des Selbstbewußtseins &#8211; Ist Wissen &#8211; α) ist sittlich &#8211; β) als BewußtseinVerhältnis zu Pflichten: αα) sie sind, substantiell, ββ) gibt Zeugnisse für dasselbe,<br />
γ) Sitte, Gewohnheit § 151.<br />
α) Geist eines Volkes αα) Subjekt, ββ) als Welt &#8211; γ) Sitte &#8211; α) empirische Allgemeinheit, Verhältnis vieler Individuen, Form des konkreten Subjekts, nämlich a) Pflicht &#8211; in allgemeiner Form, b) in äußerlicher bewußter Weise, &#8211; als vorhandener Geist, zu dem ein Verhältnis ist &#8211; d. i. gewußt in andern Menschen &#8211;<br />
A. Was ist Sittlichkeit? Daß mein Wille als dem Begriff gemäß gesetzt sei &#8211; seine Subjektivität aufgehoben sei &#8211; also α) Recht, das Recht Gegenstand des Willens, β) Subjektivität, Anerkennung des Objektiven, Begriff.<br />
Die Einigkeit (Wille als in sich allgemein) &#8211; daß Ich &#8211; denkend &#8211; d. i. als Allgemeines &#8211; das Allgemeine will &#8211; und dieses Wollen des Allgemeinen bin &#8211; Im Empirischen &#8211; Ehe, Staat &#8211; sind die einzigen großen sittlichen Ganzen, &#8211; sie die Substanzen &#8211; α) Einigkeit in Liebe, β) mit Empfindung &#8211; freier Subjektivität &#8211; im Sinne [von] solchen Ganzen zu handeln, d. i. des Allgemeinen &#8211; nicht besondere Triebe, Interesse &#8211; Einessein der Einigen &#8211;<br />
Einfache formelle Bestimmung &#8211; Freiheit; &#8211; Abstraktion<br />
&#8211; α) allgemeiner Wille, und β) unendlich identisch mit sich, &#8211; sich diesen darin haben, &#8211; Denken.<br />
Heilig, was die Geister bindet, wär es auch nur leicht wie die Binse den Kranz; Heiligstes, was innig gedacht &#8211; ewig die Geister einiger macht &#8211;<br />
Nur zwei Seiten, Formen</p>
<p>Dreierlei Bestimmung: α) Begriff, β) Subjektivität als mein Wille, γ) Subjektivität &#8211; als allgemeines Sein &#8211; Natur, Sitte &#8211;<br />
Substantielle Einheit; allgemeiner Wille, höher als Familie, Staat &#8211; Stand, Zustand &#8211; Wesen, Gott, Penaten &#8211;</p>
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