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	Kommentare zu: 157	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/157-2/#comment-1813</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 14:47:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Unterschied zwischen Familie und Staat
α) Freie, selbständige Personen, die für sich sorgen - Leibeigne, für die der Herr oder der Staat sorgt
β) Für sie ist das Allg[emeine], ein Zweck, Vaterland, Gesetze, Staat als ein Allgemeines, als der Subjektivität Gebietendes, und zwar als ein Gesetz - Achtung für das Gesetz - nicht Liebe oder Furcht - Gesetz ist nicht der subjektive Wille - das Gleiche für alle und Gemeinschaftliche zwischen dem Gebietenden, dem Gehorchenden - was Pflicht für diesen, ist auch Beschränkung, Recht für denselben - nicht zufälliger Wille, Willkür - sondern fest, Grenze, über welche das Auferlegte nicht hinausgehen darf. 
γ) Teilung der Geschäfte - Alle Momente des Substantiellen und seiner Wirksamkeit machen eigene Körper und Systeme von Gesetzen und Wirksamkeiten aus. 
System - Besonderung des Sittlichen, d. i. das Sittliche in s[einen] Best[immungen] gesetzt - Formen - Jede Form, - Unterschied, - ist die ganze Gattung, Idee; -
a) unmittelbarer Wille; natürlicher Wille, Freiheit - bei sich zu sein - durch Negation des natürlichen Willens, d. i. Erstes ist natürlich
b) Reflexion - Recht, Moralität, abstr[aktes] Moment - Herabfallen in die Besonderheit - Bewußtlose Substanz, - Notwendigkeit, Band -
Dem Partikularen (Abstrakten -) Form der Allgemeinheit - nur Form - Bildung - Selbständigkeit der Person - Heraus aus der natürlichen Einheit - Einigkeit reinigt sich erst im Fürsichsein zweier Wesen -
c) Staat drittes: α) Selbständigkeit der Individuen - 
β) Vereinigung in Gesetzen - Einheit als gewußte, bewußte, ausgesprochene, gedachte Einheit - d. i. als Freiheit als solche -]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unterschied zwischen Familie und Staat<br />
α) Freie, selbständige Personen, die für sich sorgen &#8211; Leibeigne, für die der Herr oder der Staat sorgt<br />
β) Für sie ist das Allg[emeine], ein Zweck, Vaterland, Gesetze, Staat als ein Allgemeines, als der Subjektivität Gebietendes, und zwar als ein Gesetz &#8211; Achtung für das Gesetz &#8211; nicht Liebe oder Furcht &#8211; Gesetz ist nicht der subjektive Wille &#8211; das Gleiche für alle und Gemeinschaftliche zwischen dem Gebietenden, dem Gehorchenden &#8211; was Pflicht für diesen, ist auch Beschränkung, Recht für denselben &#8211; nicht zufälliger Wille, Willkür &#8211; sondern fest, Grenze, über welche das Auferlegte nicht hinausgehen darf.<br />
γ) Teilung der Geschäfte &#8211; Alle Momente des Substantiellen und seiner Wirksamkeit machen eigene Körper und Systeme von Gesetzen und Wirksamkeiten aus.<br />
System &#8211; Besonderung des Sittlichen, d. i. das Sittliche in s[einen] Best[immungen] gesetzt &#8211; Formen &#8211; Jede Form, &#8211; Unterschied, &#8211; ist die ganze Gattung, Idee; &#8211;<br />
a) unmittelbarer Wille; natürlicher Wille, Freiheit &#8211; bei sich zu sein &#8211; durch Negation des natürlichen Willens, d. i. Erstes ist natürlich<br />
b) Reflexion &#8211; Recht, Moralität, abstr[aktes] Moment &#8211; Herabfallen in die Besonderheit &#8211; Bewußtlose Substanz, &#8211; Notwendigkeit, Band &#8211;<br />
Dem Partikularen (Abstrakten -) Form der Allgemeinheit &#8211; nur Form &#8211; Bildung &#8211; Selbständigkeit der Person &#8211; Heraus aus der natürlichen Einheit &#8211; Einigkeit reinigt sich erst im Fürsichsein zweier Wesen &#8211;<br />
c) Staat drittes: α) Selbständigkeit der Individuen &#8211;<br />
β) Vereinigung in Gesetzen &#8211; Einheit als gewußte, bewußte, ausgesprochene, gedachte Einheit &#8211; d. i. als Freiheit als solche &#8211;</p>
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