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	Kommentare zu: 159	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Mar 2026 17:38:56 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/159-2/#comment-1815</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 14:47:54 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Abstraktes strenges Recht - Kraft der substantiellen Einheit - Gesinnung - Zutrauen, Zucht - Recht an Liebe ein anderes als an strenges Recht, - dieses nur, insofern sie als Personen sind, und was insofern jedem insbesondere, d. i. heraustretend zu seinem Anteil - in Teilung, zukommt - Recht geht nur auf Sachen oder Leistungen von Sachen - Die Glieder müssen existieren. 
Eherecht - Verhältnis zu, gegen Äußerlichkeit - erst unter Voraussetzung - auf Absonderung; - Rücksicht auf mögliche Absonderung - oder Recht gegen Absonderung - Auflösung - dies ist Recht der Ehe selbst, nicht der individuellen Person als solcher -
Recht [kann] nicht an Liebe geltend gemacht werden - weil natürliche Empfindung als eigene Gesinnung: - im Staate, was geleistet werden soll, wird auch in Form strengen Rechts gefordert, - ohne und gegen Gesinnung - d. i. weil allgemeiner Zweck, allgemeine Bestimmungen, auch Abstraktion von der Besonderheit - kalt, d. i. ohne Gefühl, Gemüt - nicht Alle ohne Gemüt, Gesinnung -]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Abstraktes strenges Recht &#8211; Kraft der substantiellen Einheit &#8211; Gesinnung &#8211; Zutrauen, Zucht &#8211; Recht an Liebe ein anderes als an strenges Recht, &#8211; dieses nur, insofern sie als Personen sind, und was insofern jedem insbesondere, d. i. heraustretend zu seinem Anteil &#8211; in Teilung, zukommt &#8211; Recht geht nur auf Sachen oder Leistungen von Sachen &#8211; Die Glieder müssen existieren.<br />
Eherecht &#8211; Verhältnis zu, gegen Äußerlichkeit &#8211; erst unter Voraussetzung &#8211; auf Absonderung; &#8211; Rücksicht auf mögliche Absonderung &#8211; oder Recht gegen Absonderung &#8211; Auflösung &#8211; dies ist Recht der Ehe selbst, nicht der individuellen Person als solcher &#8211;<br />
Recht [kann] nicht an Liebe geltend gemacht werden &#8211; weil natürliche Empfindung als eigene Gesinnung: &#8211; im Staate, was geleistet werden soll, wird auch in Form strengen Rechts gefordert, &#8211; ohne und gegen Gesinnung &#8211; d. i. weil allgemeiner Zweck, allgemeine Bestimmungen, auch Abstraktion von der Besonderheit &#8211; kalt, d. i. ohne Gefühl, Gemüt &#8211; nicht Alle ohne Gemüt, Gesinnung &#8211;</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/159-2/#comment-1606</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:35:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Recht der Familie besteht eigentlich darin, daß ihre Substantialität Dasein haben soll, es ist also ein Recht gegen die Äußerlichkeit und gegen das Heraustreten aus dieser Einheit. Dagegen ist aber wieder die Liebe eine Empfindung, ein Subjektives, gegen das die Einigkeit sich nicht geltend machen kann. Wenn also die Einigkeit gefordert wird, so kann sie es nur in Beziehung auf solche Dinge, die ihrer Natur nach äußerlich sind und nicht durch die Empfindung bedingt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Recht der Familie besteht eigentlich darin, daß ihre Substantialität Dasein haben soll, es ist also ein Recht gegen die Äußerlichkeit und gegen das Heraustreten aus dieser Einheit. Dagegen ist aber wieder die Liebe eine Empfindung, ein Subjektives, gegen das die Einigkeit sich nicht geltend machen kann. Wenn also die Einigkeit gefordert wird, so kann sie es nur in Beziehung auf solche Dinge, die ihrer Natur nach äußerlich sind und nicht durch die Empfindung bedingt werden.</p>
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