<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: 164	</title>
	<atom:link href="https://grundlinien.de/164-2/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://grundlinien.de/164-2/</link>
	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
	<lastBuildDate>Sat, 12 Oct 2024 10:02:29 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/164-2/#comment-1820</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 14:50:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=685#comment-1820</guid>

					<description><![CDATA[[zu § 164]
Einigkeit bewußter - Dasein
α) in Sprache - für Willen bindend
β) sittlich, als geistig so ausgesprochen und unterschieden durch solches Dasein. 
Bei simplem Vertrag macht es keinen Unterschied, ob Stipulation oder unmittelbare Übergabe. Hier aber durch jene ihr geistiger Charakter ausgesprochen. Geistige Einheit das Erste - 

[zu § 164 Anm.]
Sophisterei - als Beweis - verlangt - Liebe glaubt - geistiges Bewußtsein - Mädchen gibt ihre Ehre auf, Mann nicht - Denn Mann hat noch ein anderes Feld seiner sittlichen Wirksamkeit, im Staate - Mädchen nicht - sondern ihre Sittlichkeit existiert wesentlich im Verhältnis der Ehe - Ungleich, von Seite des Mannes nicht dieser Beweis. - Liebe - kann verschiedene Forderungen machen als Ehe - 
In Liebe als solcher - ist Alles in Einem - ungesondert - sinnlich und sittlich. Aber eben Ehe stellt das Verhältnis fest, daß das Sinnliche nur als Folge sei - In Einwilligung der Ehe gibt Mädchen dies auch zu - 
Lucinde]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu § 164]<br />
Einigkeit bewußter &#8211; Dasein<br />
α) in Sprache &#8211; für Willen bindend<br />
β) sittlich, als geistig so ausgesprochen und unterschieden durch solches Dasein.<br />
Bei simplem Vertrag macht es keinen Unterschied, ob Stipulation oder unmittelbare Übergabe. Hier aber durch jene ihr geistiger Charakter ausgesprochen. Geistige Einheit das Erste &#8211; </p>
<p>[zu § 164 Anm.]<br />
Sophisterei &#8211; als Beweis &#8211; verlangt &#8211; Liebe glaubt &#8211; geistiges Bewußtsein &#8211; Mädchen gibt ihre Ehre auf, Mann nicht &#8211; Denn Mann hat noch ein anderes Feld seiner sittlichen Wirksamkeit, im Staate &#8211; Mädchen nicht &#8211; sondern ihre Sittlichkeit existiert wesentlich im Verhältnis der Ehe &#8211; Ungleich, von Seite des Mannes nicht dieser Beweis. &#8211; Liebe &#8211; kann verschiedene Forderungen machen als Ehe &#8211;<br />
In Liebe als solcher &#8211; ist Alles in Einem &#8211; ungesondert &#8211; sinnlich und sittlich. Aber eben Ehe stellt das Verhältnis fest, daß das Sinnliche nur als Folge sei &#8211; In Einwilligung der Ehe gibt Mädchen dies auch zu &#8211;<br />
Lucinde</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/164-2/#comment-1610</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:36:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=685#comment-1610</guid>

					<description><![CDATA[Daß die Zeremonie der Schließung der Ehe überflüssig und eine Formalität sei, die weggelassen werden könnte, weil die Liebe das Substantielle ist und sogar durch diese Feierlichkeit an Wert verliert, ist von Friedrich v. Schlegel in der Lucinde und von einem Nachtreter desselben in den Briefen eines Ungenannten (Lübeck und Leipzig 1800)82)  aufgestellt worden. Die sinnliche Hingebung wird dort vorgestellt als gefordert für den Beweis der Freiheit und Innigkeit der Liebe, eine Argumentation, die Verführern nicht fremd ist. Es ist über das Verhältnis von Mann und Frau zu bemerken, daß das Mädchen in der sinnlichen Hingebung ihre Ehre aufgibt, was bei dem Manne, der noch ein anderes Feld seiner sittlichen Tätigkeit als die Familie hat, nicht so der Fall ist. Die Bestimmung des Mädchens besteht wesentlich nur im Verhältnis der Ehe; die Forderung ist also, daß die Liebe die Gestalt der Ehe erhalte und daß die verschiedenen Momente, die in der Liebe sind, ihr wahrhaft vernünftiges Verhältnis zueinander bekommen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Daß die Zeremonie der Schließung der Ehe überflüssig und eine Formalität sei, die weggelassen werden könnte, weil die Liebe das Substantielle ist und sogar durch diese Feierlichkeit an Wert verliert, ist von Friedrich v. Schlegel in der Lucinde und von einem Nachtreter desselben in den Briefen eines Ungenannten (Lübeck und Leipzig 1800)82)  aufgestellt worden. Die sinnliche Hingebung wird dort vorgestellt als gefordert für den Beweis der Freiheit und Innigkeit der Liebe, eine Argumentation, die Verführern nicht fremd ist. Es ist über das Verhältnis von Mann und Frau zu bemerken, daß das Mädchen in der sinnlichen Hingebung ihre Ehre aufgibt, was bei dem Manne, der noch ein anderes Feld seiner sittlichen Tätigkeit als die Familie hat, nicht so der Fall ist. Die Bestimmung des Mädchens besteht wesentlich nur im Verhältnis der Ehe; die Forderung ist also, daß die Liebe die Gestalt der Ehe erhalte und daß die verschiedenen Momente, die in der Liebe sind, ihr wahrhaft vernünftiges Verhältnis zueinander bekommen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
