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	Kommentare zu: 176	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
	<lastBuildDate>Thu, 30 May 2024 14:55:49 +0000</lastBuildDate>
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		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/176-2/#comment-1830</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 14:55:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Auflösung der Familie, α) sittliche, β) notwendige 
α) Zufälligkeit der Gesinnung
β) Volljährigkeit der Kinder
γ) Natürliche - durch Tod, - Erbschaft - 
Auflösung dieser einzelnen Familie - tritt die allgemeinere, weitere ein, Blutsverwandtschaft - Wo diese einzelne aufgelöst ist - keine allgemeine mehr vorhanden - wohin mit dem Vermögen? 
Das Sittliche, Religiöse zum Bewußtsein bringen, Festhalten desselben gegen Meinungen und zufällige Stimmung]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auflösung der Familie, α) sittliche, β) notwendige<br />
α) Zufälligkeit der Gesinnung<br />
β) Volljährigkeit der Kinder<br />
γ) Natürliche &#8211; durch Tod, &#8211; Erbschaft &#8211;<br />
Auflösung dieser einzelnen Familie &#8211; tritt die allgemeinere, weitere ein, Blutsverwandtschaft &#8211; Wo diese einzelne aufgelöst ist &#8211; keine allgemeine mehr vorhanden &#8211; wohin mit dem Vermögen?<br />
Das Sittliche, Religiöse zum Bewußtsein bringen, Festhalten desselben gegen Meinungen und zufällige Stimmung</p>
]]></content:encoded>
		
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		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/176-2/#comment-1617</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:39:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Weil die Ehe nur auf der subjektiven zufälligen Empfindung beruht, so kann sie geschieden werden. Der Staat dagegen ist der Trennung nicht unterworfen, denn er beruht auf dem Gesetz. Die Ehe soll allerdings unauflöslich sein, aber es bleibt hier auch nur beim Sollen. Indem sie aber etwas Sittliches ist, kann sie nicht durch Willkür, sondern nur durch eine sittliche Autorität geschieden werden, sei diese nun die Kirche oder das Gericht. Ist eine totale Entfremdung wie z. B. durch Ehebruch geschehen, dann muß auch die religiöse Autorität die Ehescheidung erlauben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Weil die Ehe nur auf der subjektiven zufälligen Empfindung beruht, so kann sie geschieden werden. Der Staat dagegen ist der Trennung nicht unterworfen, denn er beruht auf dem Gesetz. Die Ehe soll allerdings unauflöslich sein, aber es bleibt hier auch nur beim Sollen. Indem sie aber etwas Sittliches ist, kann sie nicht durch Willkür, sondern nur durch eine sittliche Autorität geschieden werden, sei diese nun die Kirche oder das Gericht. Ist eine totale Entfremdung wie z. B. durch Ehebruch geschehen, dann muß auch die religiöse Autorität die Ehescheidung erlauben.</p>
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