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	Kommentare zu: 201	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/201/#comment-3268</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 06:57:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 201: Die Stände

Die unzähligen Tätigkeiten der Gesellschaft ordnen sich zu großen Gruppen. Menschen mit ähnlicher Arbeit, ähnlichen Bedürfnissen, ähnlicher Bildung bilden einen Stand.

Wie wichtig ist das?

Sehr wichtig. Die Familie ist die erste Grundlage des Staates. Die Stände sind die zweite. Denn in ihnen verbindet sich der Eigennutz mit dem Allgemeinen. Wer einem Stand angehört, sorgt nicht mehr nur für sich. Er gehört zu einem größeren Ganzen.

Zusammenfassung: Die Tätigkeiten der Gesellschaft ordnen sich zu Ständen. Sie sind nach der Familie die zweite Grundlage des Staates. In ihnen verbindet sich der Eigennutz mit dem Allgemeinen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 201: Die Stände</p>
<p>Die unzähligen Tätigkeiten der Gesellschaft ordnen sich zu großen Gruppen. Menschen mit ähnlicher Arbeit, ähnlichen Bedürfnissen, ähnlicher Bildung bilden einen Stand.</p>
<p>Wie wichtig ist das?</p>
<p>Sehr wichtig. Die Familie ist die erste Grundlage des Staates. Die Stände sind die zweite. Denn in ihnen verbindet sich der Eigennutz mit dem Allgemeinen. Wer einem Stand angehört, sorgt nicht mehr nur für sich. Er gehört zu einem größeren Ganzen.</p>
<p>Zusammenfassung: Die Tätigkeiten der Gesellschaft ordnen sich zu Ständen. Sie sind nach der Familie die zweite Grundlage des Staates. In ihnen verbindet sich der Eigennutz mit dem Allgemeinen.</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/201/#comment-2889</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:21:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Die dem Inhalt inwohnende &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Allgemeinheit&lt;/a&gt; sammelt und unterscheidet die &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unendlich&quot; title=&quot;Wahrhaft unendlich ist, was in seinem Anderen bei sich selbst ist — nicht das, was immer so weitergeht.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;unendliche&lt;/a&gt; Mannigfaltigkeit der Mittel in allgemeine Massen — der Zusammenhang gliedert sich zu &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;besonderen&lt;/a&gt; Systemen: den Ständen.&lt;/em&gt;

Der Paragraph antwortet auf die Unendlichkeit, in die §§ 191 und 195 geführt hatten: die grenzenlose Vervielfältigung bleibt nicht formlos, sondern schlägt Klumpen. Sammeln und Unterscheiden sind dabei eine Bewegung — indem sich Verwandtes zusammenzieht, sondert es sich zugleich vom anderen ab. Wichtig ist, dass Hegel diese Gliederung nicht von außen ansetzt, sondern der Allgemeinheit zuschreibt, die im Inhalt der Bedürfnisse selbst liegt; die Stände sind ihm daher keine Einteilung nach Rang, sondern die Gestalt, in der die Bedürfnissphäre sich selbst ordnet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die dem Inhalt inwohnende <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">Allgemeinheit</a> sammelt und unterscheidet die <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unendlich" title="Wahrhaft unendlich ist, was in seinem Anderen bei sich selbst ist — nicht das, was immer so weitergeht." rel="ugc">unendliche</a> Mannigfaltigkeit der Mittel in allgemeine Massen — der Zusammenhang gliedert sich zu <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts." rel="ugc">besonderen</a> Systemen: den Ständen.</em></p>
<p>Der Paragraph antwortet auf die Unendlichkeit, in die §§ 191 und 195 geführt hatten: die grenzenlose Vervielfältigung bleibt nicht formlos, sondern schlägt Klumpen. Sammeln und Unterscheiden sind dabei eine Bewegung — indem sich Verwandtes zusammenzieht, sondert es sich zugleich vom anderen ab. Wichtig ist, dass Hegel diese Gliederung nicht von außen ansetzt, sondern der Allgemeinheit zuschreibt, die im Inhalt der Bedürfnisse selbst liegt; die Stände sind ihm daher keine Einteilung nach Rang, sondern die Gestalt, in der die Bedürfnissphäre sich selbst ordnet.</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/201/#comment-1632</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 13:57:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Art und Weise der Teilnahme am allgemeinen Vermögen ist jeder Besonderheit der Individuen überlassen, aber die allgemeine Verschiedenheit der Besonderung der bürgerlichen Gesellschaft ist ein Notwendiges. Wenn die erste Basis des Staats die Familie ist, so sind die Stände die zweite. Diese ist um dessentwillen so wichtig, weil die Privatpersonen, obgleich selbstsüchtig, die Notwendigkeit haben, nach anderen sich herauszuwenden. Hier ist also die Wurzel, durch die die Selbstsucht sich an das Allgemeine, an den Staat knüpft, dessen Sorge es sein muß, daß dieser Zusammenhang ein gediegener und fester sei.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Art und Weise der Teilnahme am allgemeinen Vermögen ist jeder Besonderheit der Individuen überlassen, aber die allgemeine Verschiedenheit der Besonderung der bürgerlichen Gesellschaft ist ein Notwendiges. Wenn die erste Basis des Staats die Familie ist, so sind die Stände die zweite. Diese ist um dessentwillen so wichtig, weil die Privatpersonen, obgleich selbstsüchtig, die Notwendigkeit haben, nach anderen sich herauszuwenden. Hier ist also die Wurzel, durch die die Selbstsucht sich an das Allgemeine, an den Staat knüpft, dessen Sorge es sein muß, daß dieser Zusammenhang ein gediegener und fester sei.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1830)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/201/#comment-2513</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1830)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 1830 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=610#comment-2513</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 527:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 527.&lt;/strong&gt; 3. Die konkrete Teilung aber des allgemeinen Vermögens, das ebenso ein allgemeines Geschäft ist, in die besonderen, nach den Momenten des Begriffs bestimmten Massen, welche eine eigentümliche Subsistenzbasis und im Zusammenhange damit entsprechende Weisen der Arbeit, der Bedürfnisse und der Mittel ihrer Befriedigung, ferner der Zwecke und Interessen sowie der geistigen Bildung und Gewohnheit besitzen, macht den &lt;em&gt;Unterschied der Stände.&lt;/em&gt; - Die Individuen teilen sich denselben nach natürlichem Talent, nach Geschicklichkeit, Willkür und Zufall zu. Solcher bestimmten, festen Sphäre angehörig, haben sie ihre wirkliche Existenz, welche als Existenz wesentlich eine besondere ist, und in derselben ihre &lt;em&gt;Sittlichkeit&lt;/em&gt; als &lt;em&gt;Rechtschaffenheit,&lt;/em&gt; ihr Anerkanntsein und ihre &lt;em&gt;Ehre.&lt;/em&gt; Wo bürgerliche Gesellschaft und damit Staat vorhanden ist, treten die Stände in ihrem Unterschiede ein; denn die allgemeine Substanz als lebendig &lt;em&gt;existiert&lt;/em&gt; nur, insofern sie sich organisch &lt;em&gt;besondert;&lt;/em&gt; die Geschichte der Verfassungen ist die Geschichte der Ausbildung dieser Stände, der rechtlichen Verhältnisse der Individuen zu denselben und ihrer zueinander und zu ihrem Mittelpunkte.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 527:</em></p>
<p><strong>§ 527.</strong> 3. Die konkrete Teilung aber des allgemeinen Vermögens, das ebenso ein allgemeines Geschäft ist, in die besonderen, nach den Momenten des Begriffs bestimmten Massen, welche eine eigentümliche Subsistenzbasis und im Zusammenhange damit entsprechende Weisen der Arbeit, der Bedürfnisse und der Mittel ihrer Befriedigung, ferner der Zwecke und Interessen sowie der geistigen Bildung und Gewohnheit besitzen, macht den <em>Unterschied der Stände.</em> &#8211; Die Individuen teilen sich denselben nach natürlichem Talent, nach Geschicklichkeit, Willkür und Zufall zu. Solcher bestimmten, festen Sphäre angehörig, haben sie ihre wirkliche Existenz, welche als Existenz wesentlich eine besondere ist, und in derselben ihre <em>Sittlichkeit</em> als <em>Rechtschaffenheit,</em> ihr Anerkanntsein und ihre <em>Ehre.</em> Wo bürgerliche Gesellschaft und damit Staat vorhanden ist, treten die Stände in ihrem Unterschiede ein; denn die allgemeine Substanz als lebendig <em>existiert</em> nur, insofern sie sich organisch <em>besondert;</em> die Geschichte der Verfassungen ist die Geschichte der Ausbildung dieser Stände, der rechtlichen Verhältnisse der Individuen zu denselben und ihrer zueinander und zu ihrem Mittelpunkte.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1827)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/201/#comment-2511</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1827)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 1827 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=610#comment-2511</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 527:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 527.&lt;/strong&gt; Die concrete Theilung aber des allgemeinen Vermögens, das ebenso ein allgemeines Geschäft ist, in die besondern nach den Momenten des Begriffs bestimmten Massen, die eine besondere Subsistenzbasis und im Zusammenhange damit entsprechende Weisen der Arbeit, der Mittel der Befriedigung der Bedürfnisse, ferner der Zwecke und Interessen so wie der geistigen Bildung und Gewohnheit bilden, macht den &lt;em&gt;Unterschied der Stände&lt;/em&gt;. – Die Individuen theilen sich denselben nach natürlichem Talent, nach Geschicklichkeit, Willkühr und Zufall zu. Solcher bestimmten, festen Sphäre angehörig, haben sie ihre wesentliche Existenz, als welche nur als etwas Besonderes ist, und in derselben ihre &lt;em&gt;Sittlichkeit&lt;/em&gt; als &lt;em&gt;Rechtschaffenheit&lt;/em&gt;, ihr &lt;em&gt;Anerkanntseyn&lt;/em&gt; und ihre &lt;em&gt;Ehre&lt;/em&gt;.

Wo bürgerliche Gesellschaft und damit Staat vorhanden ist, treten die Stände in ihrem Unterschiede ein; die Geschichte der Verfassungen ist die Geschichte der Ausbildung dieser Stände, der rechtlichen Verhältnisse der Individuen zu denselben, und ihrer zu einander und zu ihrem Mittelpunkte.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 527:</em></p>
<p><strong>§ 527.</strong> Die concrete Theilung aber des allgemeinen Vermögens, das ebenso ein allgemeines Geschäft ist, in die besondern nach den Momenten des Begriffs bestimmten Massen, die eine besondere Subsistenzbasis und im Zusammenhange damit entsprechende Weisen der Arbeit, der Mittel der Befriedigung der Bedürfnisse, ferner der Zwecke und Interessen so wie der geistigen Bildung und Gewohnheit bilden, macht den <em>Unterschied der Stände</em>. – Die Individuen theilen sich denselben nach natürlichem Talent, nach Geschicklichkeit, Willkühr und Zufall zu. Solcher bestimmten, festen Sphäre angehörig, haben sie ihre wesentliche Existenz, als welche nur als etwas Besonderes ist, und in derselben ihre <em>Sittlichkeit</em> als <em>Rechtschaffenheit</em>, ihr <em>Anerkanntseyn</em> und ihre <em>Ehre</em>.</p>
<p>Wo bürgerliche Gesellschaft und damit Staat vorhanden ist, treten die Stände in ihrem Unterschiede ein; die Geschichte der Verfassungen ist die Geschichte der Ausbildung dieser Stände, der rechtlichen Verhältnisse der Individuen zu denselben, und ihrer zu einander und zu ihrem Mittelpunkte.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1817)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/201/#comment-2509</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1817)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Apr 1817 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=610#comment-2509</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 433:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 433.&lt;/strong&gt; Das allgemeine Werk, welches die Substanz selbst ist, besondert sich und die Arbeit desselben in die Unterschiede, welche die &lt;em&gt;Stände&lt;/em&gt; sind; den allgemeinen, die Bethätigung der Substanz als solcher; den besondern, dessen Werk die Bedürfnisse des besondern Daseyns und dessen nächster Zweck die besondre Subjectivität ist, aber dessen Erreichung die Arbeit aller andern voraussetzt, und in sie ebenso eingreift. Der Stand der Einzelnheit ist die &lt;em&gt;Individualität&lt;/em&gt;, insofern sie für sich eine Totalität, zwar ein natürliches, aber durch die Geistigkeit gleichfalls in die Sittlichkeit erhobenes Ganzes ist, die &lt;em&gt;Familie&lt;/em&gt;.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 433:</em></p>
<p><strong>§ 433.</strong> Das allgemeine Werk, welches die Substanz selbst ist, besondert sich und die Arbeit desselben in die Unterschiede, welche die <em>Stände</em> sind; den allgemeinen, die Bethätigung der Substanz als solcher; den besondern, dessen Werk die Bedürfnisse des besondern Daseyns und dessen nächster Zweck die besondre Subjectivität ist, aber dessen Erreichung die Arbeit aller andern voraussetzt, und in sie ebenso eingreift. Der Stand der Einzelnheit ist die <em>Individualität</em>, insofern sie für sich eine Totalität, zwar ein natürliches, aber durch die Geistigkeit gleichfalls in die Sittlichkeit erhobenes Ganzes ist, die <em>Familie</em>.</p>
]]></content:encoded>
		
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