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	Kommentare zu: 215	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/215/#comment-3280</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 07:08:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 215: Gesetze müssen bekannt sein

Wer ein Gesetz befolgen soll, muss es kennen. Das ist sein Recht.

Zwei gleiche Unrechte:

Der Tyrann Dionysios ließ die Gesetze so hoch aufhängen, dass niemand sie lesen konnte. Das ist das eine Unrecht.

Das andere: Man vergräbt die Gesetze in dicken gelehrten Büchern, in fremder Sprache. Nur Fachleute finden sich darin zurecht. Das ist genau dasselbe Unrecht.

Wer hilft?

Herrscher, die ihrem Volk ein klares Gesetzbuch gegeben haben, sind große Wohltäter. Sie haben eine große Tat der Gerechtigkeit vollbracht.

Nur für Fachleute?

Juristen halten die Kenntnis der Gesetze oft für ihr Vorrecht. Doch man muss kein Schuster sein, um zu wissen, ob einem die Schuhe passen. Das Recht betrifft die Freiheit, das Heiligste des Menschen. Darum muss jeder es kennen können.

Zusammenfassung: Gesetze müssen allen bekannt und verständlich sein. Sie unzugänglich zu machen, ist Unrecht. Ein klares Gesetzbuch ist eine große Tat der Gerechtigkeit.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 215: Gesetze müssen bekannt sein</p>
<p>Wer ein Gesetz befolgen soll, muss es kennen. Das ist sein Recht.</p>
<p>Zwei gleiche Unrechte:</p>
<p>Der Tyrann Dionysios ließ die Gesetze so hoch aufhängen, dass niemand sie lesen konnte. Das ist das eine Unrecht.</p>
<p>Das andere: Man vergräbt die Gesetze in dicken gelehrten Büchern, in fremder Sprache. Nur Fachleute finden sich darin zurecht. Das ist genau dasselbe Unrecht.</p>
<p>Wer hilft?</p>
<p>Herrscher, die ihrem Volk ein klares Gesetzbuch gegeben haben, sind große Wohltäter. Sie haben eine große Tat der Gerechtigkeit vollbracht.</p>
<p>Nur für Fachleute?</p>
<p>Juristen halten die Kenntnis der Gesetze oft für ihr Vorrecht. Doch man muss kein Schuster sein, um zu wissen, ob einem die Schuhe passen. Das Recht betrifft die Freiheit, das Heiligste des Menschen. Darum muss jeder es kennen können.</p>
<p>Zusammenfassung: Gesetze müssen allen bekannt und verständlich sein. Sie unzugänglich zu machen, ist Unrecht. Ein klares Gesetzbuch ist eine große Tat der Gerechtigkeit.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/215/#comment-2903</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:21:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Das Gesetz hat &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-dasein&quot; title=&quot;Dasein ist bestimmtes Sein — Sein, das eine Grenze und damit eine Gestalt in der Welt hat.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Dasein&lt;/a&gt; nur als &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;allgemein&lt;/a&gt; gewußtes; die Pflicht zur Bekanntmachung folgt darum nicht aus Zweckmäßigkeit, sondern aus dem Recht des Selbstbewusstseins (§ 132).&lt;/em&gt;

Die Überschrift markiert den &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-uebergang&quot; title=&quot;Ein Übergang ist die Stelle, an der eine Gestalt an ihrer eigenen Unzulänglichkeit zerbricht und die nächste hervortreibt.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Übergang&lt;/a&gt;: nachdem bestimmt ist, was das Gesetz ist, wird gefragt, wie es existiert. Und die Antwort ist streng aus dem Vorigen gezogen — wenn das Gesetz seine &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmtheit&quot; title=&quot;Bestimmtheit ist die Grenze, durch die etwas dieses und nicht jenes ist; bestimmen heißt, sie setzen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Bestimmtheit&lt;/a&gt; dadurch hat, dass es für das Bewusstsein &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen&quot; title=&quot;Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;gesetzt&lt;/a&gt; ist (§ 211), dann ist ein unzugängliches Gesetz kein unvollkommenes Gesetz, sondern in seinem Dasein widersprüchlich. Verbindlichkeit lässt sich nur gegen den behaupten, der wissen konnte, woran er gebunden ist; deshalb steht das Aufhängen der Gesetze außer Lesehöhe auf einer Stufe mit ihrem Vergraben in gelehrten Apparat und fremder Sprache.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Das Gesetz hat <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-dasein" title="Dasein ist bestimmtes Sein — Sein, das eine Grenze und damit eine Gestalt in der Welt hat." rel="ugc">Dasein</a> nur als <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">allgemein</a> gewußtes; die Pflicht zur Bekanntmachung folgt darum nicht aus Zweckmäßigkeit, sondern aus dem Recht des Selbstbewusstseins (§ 132).</em></p>
<p>Die Überschrift markiert den <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-uebergang" title="Ein Übergang ist die Stelle, an der eine Gestalt an ihrer eigenen Unzulänglichkeit zerbricht und die nächste hervortreibt." rel="ugc">Übergang</a>: nachdem bestimmt ist, was das Gesetz ist, wird gefragt, wie es existiert. Und die Antwort ist streng aus dem Vorigen gezogen — wenn das Gesetz seine <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmtheit" title="Bestimmtheit ist die Grenze, durch die etwas dieses und nicht jenes ist; bestimmen heißt, sie setzen." rel="ugc">Bestimmtheit</a> dadurch hat, dass es für das Bewusstsein <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen" title="Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen." rel="ugc">gesetzt</a> ist (§ 211), dann ist ein unzugängliches Gesetz kein unvollkommenes Gesetz, sondern in seinem Dasein widersprüchlich. Verbindlichkeit lässt sich nur gegen den behaupten, der wissen konnte, woran er gebunden ist; deshalb steht das Aufhängen der Gesetze außer Lesehöhe auf einer Stufe mit ihrem Vergraben in gelehrten Apparat und fremder Sprache.</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/215/#comment-1640</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 14:00:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=582#comment-1640</guid>

					<description><![CDATA[Der Juristenstand, der die besondere Kenntnis der Gesetze hat, hält dies oft für sein Monopol, und wer nicht vom Metier ist, soll nicht mitsprechen. So haben die Physiker Goethes Farbenlehre übelgenommen, weil er nicht vom Handwerk war, und noch dazu ein Dichter. Aber sowenig jemand Schuhmacher zu sein braucht, um zu wissen, ob ihm die Schuhe passen, ebensowenig braucht er überhaupt zum Handwerk zu gehören, um über Gegenstände, die von allgemeinem Interesse sind, Kenntnis zu haben. Das Recht betrifft die Freiheit, dies Würdigste und Heiligste im Menschen, was er selbst, insofern es für ihn verbindlich sein soll, kennen muß.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Juristenstand, der die besondere Kenntnis der Gesetze hat, hält dies oft für sein Monopol, und wer nicht vom Metier ist, soll nicht mitsprechen. So haben die Physiker Goethes Farbenlehre übelgenommen, weil er nicht vom Handwerk war, und noch dazu ein Dichter. Aber sowenig jemand Schuhmacher zu sein braucht, um zu wissen, ob ihm die Schuhe passen, ebensowenig braucht er überhaupt zum Handwerk zu gehören, um über Gegenstände, die von allgemeinem Interesse sind, Kenntnis zu haben. Das Recht betrifft die Freiheit, dies Würdigste und Heiligste im Menschen, was er selbst, insofern es für ihn verbindlich sein soll, kennen muß.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1830)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/215/#comment-2527</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1830)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 1830 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=582#comment-2527</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 530:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 530.&lt;/strong&gt; &lt;em&gt;2 .&lt;/em&gt; Die positive Form der Gesetze, als Gesetze &lt;em&gt;ausgesprochen&lt;/em&gt; und &lt;em&gt;bekanntgemacht zu sein,&lt;/em&gt; ist Bedingung der &lt;em&gt;äußerlichen Verbindlichkeit&lt;/em&gt; gegen dieselben, indem sie als Gesetze des strengen Rechts nur den abstrakten (d. i. selbst an sich äußerlichen), nicht den moralischen oder sittlichen Willen betreffen. Die Subjektivität, auf welche der Wille nach dieser Seite ein Recht hat, ist hier nur das Bekanntsein. Dies subjektive Dasein ist als Dasein des Anundfürsichseienden in dieser Sphäre, des Rechts, zugleich äußerlich &lt;em&gt;objektives&lt;/em&gt; Dasein, als allgemeines Gelten und Notwendigkeit. Das Rechtliche des Eigentums und der Privathandlungen über dasselbe erhält nach der Bestimmung, daß das Rechtliche ein Gesetztes, Anerkanntes und dadurch Gültiges sei, durch die &lt;em&gt;Förmlichkeiten&lt;/em&gt; seine &lt;em&gt;allgemeine Garantie.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 530:</em></p>
<p><strong>§ 530.</strong> <em>2 .</em> Die positive Form der Gesetze, als Gesetze <em>ausgesprochen</em> und <em>bekanntgemacht zu sein,</em> ist Bedingung der <em>äußerlichen Verbindlichkeit</em> gegen dieselben, indem sie als Gesetze des strengen Rechts nur den abstrakten (d. i. selbst an sich äußerlichen), nicht den moralischen oder sittlichen Willen betreffen. Die Subjektivität, auf welche der Wille nach dieser Seite ein Recht hat, ist hier nur das Bekanntsein. Dies subjektive Dasein ist als Dasein des Anundfürsichseienden in dieser Sphäre, des Rechts, zugleich äußerlich <em>objektives</em> Dasein, als allgemeines Gelten und Notwendigkeit. Das Rechtliche des Eigentums und der Privathandlungen über dasselbe erhält nach der Bestimmung, daß das Rechtliche ein Gesetztes, Anerkanntes und dadurch Gültiges sei, durch die <em>Förmlichkeiten</em> seine <em>allgemeine Garantie.</em></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1827)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/215/#comment-2525</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1827)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 1827 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=582#comment-2525</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 530:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 530.&lt;/strong&gt; 2) Die positive Form der Gesetze, als Gesetze ausgesprochen und bekannt gemacht zu seyn, ist Bedingung der äußerlichen Verbindlichkeit gegen dieselben, indem sie als Gesetze des strengen Rechts nur den abstracten (d. i. selbst an sich äußerlichen) nicht den moralischen oder sittlichen Willen betreffen. Die Subjectivität, auf welche dieser nach dieser Seite ein Recht hat, ist hier nur das Bekanntseyn. Dies subjective Daseyn ist als Daseyn des An und für sich seyenden in dieser Sphäre, des Rechts, zugleich &lt;em&gt;objectives&lt;/em&gt; Daseyn, als allgemeines Gelten und Nothwendigkeit.

Das Rechtliche des Eigenthums und der Privathandlungen über dasselbe erhält nach der Bestimmung, daß das Rechtliche ein Gesetztes, Anerkanntes und dadurch Gültiges sey, durch die Förmlichkeiten diese Seite allgemeiner Garantie.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 530:</em></p>
<p><strong>§ 530.</strong> 2) Die positive Form der Gesetze, als Gesetze ausgesprochen und bekannt gemacht zu seyn, ist Bedingung der äußerlichen Verbindlichkeit gegen dieselben, indem sie als Gesetze des strengen Rechts nur den abstracten (d. i. selbst an sich äußerlichen) nicht den moralischen oder sittlichen Willen betreffen. Die Subjectivität, auf welche dieser nach dieser Seite ein Recht hat, ist hier nur das Bekanntseyn. Dies subjective Daseyn ist als Daseyn des An und für sich seyenden in dieser Sphäre, des Rechts, zugleich <em>objectives</em> Daseyn, als allgemeines Gelten und Nothwendigkeit.</p>
<p>Das Rechtliche des Eigenthums und der Privathandlungen über dasselbe erhält nach der Bestimmung, daß das Rechtliche ein Gesetztes, Anerkanntes und dadurch Gültiges sey, durch die Förmlichkeiten diese Seite allgemeiner Garantie.</p>
]]></content:encoded>
		
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