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	Kommentare zu: 217	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/217/#comment-3288</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 07:10:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 217: Formen und Urkunden

In der bürgerlichen Gesellschaft erkennen alle auch mein Eigentum öffentlich an. Es genügt nicht mehr, dass ich etwas habe. Die anderen müssen es als meines anerkennen.

Wie geschieht das?

Durch feste Formen. Man setzt Grenzsteine. Man trägt Grundstücke in ein Grundbuch ein. Man schließt Verträge vor dem Notar. Das meiste Eigentum beruht nun auf solchen Verträgen.

Braucht es das wirklich?

Manche ärgern sich über solche Förmlichkeiten. Sie meinen, das diene nur dem Staat zum Geldverdienen. Oder es sei ein Zeichen des Misstrauens: Früher galt doch ein Mann, ein Wort.

Aber die Form hat einen Sinn. Durch sie wird mein Recht fest und sicher. Es hängt nicht mehr an der Laune oder am Gedächtnis eines Einzelnen.

Ein Blick zurück:

Am Anfang der Rechtsgeschichte waren die Formen umständlich. Man hielt die Zeremonie oft für die Sache selbst. Im römischen Recht sind viele solche alten Formeln stehen geblieben.

Zusammenfassung: In der Gesellschaft braucht Eigentum feste Formen wie Verträge und Register. Sie sind kein Zeichen des Misstrauens. Sie machen das Recht sicher und anerkannt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 217: Formen und Urkunden</p>
<p>In der bürgerlichen Gesellschaft erkennen alle auch mein Eigentum öffentlich an. Es genügt nicht mehr, dass ich etwas habe. Die anderen müssen es als meines anerkennen.</p>
<p>Wie geschieht das?</p>
<p>Durch feste Formen. Man setzt Grenzsteine. Man trägt Grundstücke in ein Grundbuch ein. Man schließt Verträge vor dem Notar. Das meiste Eigentum beruht nun auf solchen Verträgen.</p>
<p>Braucht es das wirklich?</p>
<p>Manche ärgern sich über solche Förmlichkeiten. Sie meinen, das diene nur dem Staat zum Geldverdienen. Oder es sei ein Zeichen des Misstrauens: Früher galt doch ein Mann, ein Wort.</p>
<p>Aber die Form hat einen Sinn. Durch sie wird mein Recht fest und sicher. Es hängt nicht mehr an der Laune oder am Gedächtnis eines Einzelnen.</p>
<p>Ein Blick zurück:</p>
<p>Am Anfang der Rechtsgeschichte waren die Formen umständlich. Man hielt die Zeremonie oft für die Sache selbst. Im römischen Recht sind viele solche alten Formeln stehen geblieben.</p>
<p>Zusammenfassung: In der Gesellschaft braucht Eigentum feste Formen wie Verträge und Register. Sie sind kein Zeichen des Misstrauens. Sie machen das Recht sicher und anerkannt.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/217/#comment-2905</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:24:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Wie das Recht &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;an sich&lt;/a&gt; zum Gesetz wird, so geht das &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unmittelbar&quot; title=&quot;Unmittelbar heißt: ohne Voraussetzung, einfach vorgefunden, noch nicht durch anderes hindurch. Bei Hegel kennzeichnet das einen Anfang, der noch nichts weiß.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;unmittelbare&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt&quot; title=&quot;Abstrakt heißt bei Hegel nicht schwer verständlich, sondern arm: aus dem Zusammenhang herausgerissen, einseitig.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;abstrakte&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-dasein&quot; title=&quot;Dasein ist bestimmtes Sein — Sein, das eine Grenze und damit eine Gestalt in der Welt hat.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Dasein&lt;/a&gt; meines einzelnen Rechts in das Anerkanntsein im &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;allgemeinen&lt;/a&gt; Willen und Wissen über — Eigentum beruht nun auf Vertrag und Förmlichkeit.&lt;/em&gt;

Der Paragraph wiederholt die Operation von § 211 auf der Ebene des einzelnen Rechts: was dort mit dem Recht überhaupt geschah, geschieht hier mit meinem Recht. Unmittelbar war der Besitz dadurch mein, dass ich die Sache ergriffen und bezeichnet hatte (§§ 54 ff.); dieses Verhältnis reicht nicht mehr, sobald mein Recht nur gilt, indem es in einem allgemeinen Wissen existiert. An die Stelle der Unmittelbarkeit tritt deshalb die &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unmittelbar&quot; title=&quot;Vermittelt heißt: durch anderes hindurchgegangen und dadurch bestimmt.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Vermittlung&lt;/a&gt; durch Formen — Vertrag, Beweisbarkeit, Solennität —, und diese sind nicht äußerlicher Zusatz zur Sache, sondern die Weise, in der die Sache überhaupt Dasein für andere hat. Zugleich ist die &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form&quot; title=&quot;Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Form&lt;/a&gt; nur Zeichen des Gedankens: eine noch unentwickelte Rechtsbildung nimmt die Förmlichkeit für die Sache selbst, während die Bildung darauf hinarbeitet, für den Inhalt den einfachen, ihm gemäßen Ausdruck zu finden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Wie das Recht <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst." rel="ugc">an sich</a> zum Gesetz wird, so geht das <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unmittelbar" title="Unmittelbar heißt: ohne Voraussetzung, einfach vorgefunden, noch nicht durch anderes hindurch. Bei Hegel kennzeichnet das einen Anfang, der noch nichts weiß." rel="ugc">unmittelbare</a> und <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt" title="Abstrakt heißt bei Hegel nicht schwer verständlich, sondern arm: aus dem Zusammenhang herausgerissen, einseitig." rel="ugc">abstrakte</a> <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-dasein" title="Dasein ist bestimmtes Sein — Sein, das eine Grenze und damit eine Gestalt in der Welt hat." rel="ugc">Dasein</a> meines einzelnen Rechts in das Anerkanntsein im <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">allgemeinen</a> Willen und Wissen über — Eigentum beruht nun auf Vertrag und Förmlichkeit.</em></p>
<p>Der Paragraph wiederholt die Operation von § 211 auf der Ebene des einzelnen Rechts: was dort mit dem Recht überhaupt geschah, geschieht hier mit meinem Recht. Unmittelbar war der Besitz dadurch mein, dass ich die Sache ergriffen und bezeichnet hatte (§§ 54 ff.); dieses Verhältnis reicht nicht mehr, sobald mein Recht nur gilt, indem es in einem allgemeinen Wissen existiert. An die Stelle der Unmittelbarkeit tritt deshalb die <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unmittelbar" title="Vermittelt heißt: durch anderes hindurchgegangen und dadurch bestimmt." rel="ugc">Vermittlung</a> durch Formen — Vertrag, Beweisbarkeit, Solennität —, und diese sind nicht äußerlicher Zusatz zur Sache, sondern die Weise, in der die Sache überhaupt Dasein für andere hat. Zugleich ist die <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form" title="Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch." rel="ugc">Form</a> nur Zeichen des Gedankens: eine noch unentwickelte Rechtsbildung nimmt die Förmlichkeit für die Sache selbst, während die Bildung darauf hinarbeitet, für den Inhalt den einfachen, ihm gemäßen Ausdruck zu finden.</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/217/#comment-1642</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 14:01:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Gesetz ist das Recht, als das gesetzt, was es an sich war. Ich besitze etwas, habe ein Eigentum, das ich als herrenlos ergriffen habe: dies muß nun noch als das meinige anerkannt und gesetzt werden. In der Gesellschaft kommen deswegen in Beziehung auf das Eigentum &lt;em&gt;Förmlichkeiten&lt;/em&gt; vor: man setzt Grenzsteine zum Zeichen für das Anerkenntnis anderer, man legt Hypothekenbücher, Verzeichnisse des Eigentums an. Das meiste Eigentum in der bürgerlichen Gesellschaft beruht auf Vertrag, dessen Förmlichkeiten fest und bestimmt sind. Man kann nun gegen solche Förmlichkeiten einen Widerwillen haben und meinen, sie seien nur da, um der Obrigkeit Geld einzubringen; man kann sie sogar als etwas Beleidigendes und als Zeichen des Mißtrauens ansehen, indem der Satz nicht mehr gelte, ein Mann ein Wort; aber das Wesentliche der Form ist, daß das, was an sich Recht ist, auch als solches gesetzt sei. Mein Wille ist ein vernünftiger, er gilt, und dies Gelten soll von dem anderen anerkannt sein. Hier muß nun meine Subjektivität und die des anderen hinwegfallen, und der Wille muß eine Sicherheit, Festigkeit und Objektivität erlangen, welche er nur durch die Form erhalten kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Gesetz ist das Recht, als das gesetzt, was es an sich war. Ich besitze etwas, habe ein Eigentum, das ich als herrenlos ergriffen habe: dies muß nun noch als das meinige anerkannt und gesetzt werden. In der Gesellschaft kommen deswegen in Beziehung auf das Eigentum <em>Förmlichkeiten</em> vor: man setzt Grenzsteine zum Zeichen für das Anerkenntnis anderer, man legt Hypothekenbücher, Verzeichnisse des Eigentums an. Das meiste Eigentum in der bürgerlichen Gesellschaft beruht auf Vertrag, dessen Förmlichkeiten fest und bestimmt sind. Man kann nun gegen solche Förmlichkeiten einen Widerwillen haben und meinen, sie seien nur da, um der Obrigkeit Geld einzubringen; man kann sie sogar als etwas Beleidigendes und als Zeichen des Mißtrauens ansehen, indem der Satz nicht mehr gelte, ein Mann ein Wort; aber das Wesentliche der Form ist, daß das, was an sich Recht ist, auch als solches gesetzt sei. Mein Wille ist ein vernünftiger, er gilt, und dies Gelten soll von dem anderen anerkannt sein. Hier muß nun meine Subjektivität und die des anderen hinwegfallen, und der Wille muß eine Sicherheit, Festigkeit und Objektivität erlangen, welche er nur durch die Form erhalten kann.</p>
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