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	Kommentare zu: 219	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/219/#comment-3290</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 07:11:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=574#comment-3290</guid>

					<description><![CDATA[§ 219: Das Gericht

Das Recht steht nun als Gesetz fest. Es gilt für sich, unabhängig davon, was der Einzelne meint oder will. Aber wer setzt es im einzelnen Fall durch?

Nicht der Betroffene selbst. Er ist befangen, weil es um sein Interesse geht. Das Recht braucht eine öffentliche Macht, die keinen eigenen Vorteil sucht. Das ist das Gericht.

Wie ist das Gericht entstanden?

Vielleicht aus der Macht eines Vaters über seinen Stamm. Vielleicht durch Gewalt. Vielleicht durch freie Wahl. Für die Sache selbst ist das gleichgültig. Es zählt, dass Gerichte vernünftig und notwendig sind.

Zwei falsche Ansichten:

Der Staatslehrer Karl Ludwig von Haller meinte: Fürsten sprechen Recht aus bloßer Gnade. Sie könnten es auch lassen. Das ist gedankenlos. Er verwechselt die Frage, wie etwas entstanden ist, mit der Frage, warum es vernünftig ist.

Das andere Extrem ist roh. Zur Zeit des Faustrechts hielt man jedes Gericht für Gewalt und Unterdrückung der Freiheit. Wer stark war, holte sich sein Recht selbst.

Zusammenfassung: Das Recht im einzelnen Fall durchzusetzen, ist Sache einer öffentlichen Macht, des Gerichts. Das ist ihr Recht und ihre Pflicht. Es hängt weder von Gnade noch vom Belieben der Einzelnen ab.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 219: Das Gericht</p>
<p>Das Recht steht nun als Gesetz fest. Es gilt für sich, unabhängig davon, was der Einzelne meint oder will. Aber wer setzt es im einzelnen Fall durch?</p>
<p>Nicht der Betroffene selbst. Er ist befangen, weil es um sein Interesse geht. Das Recht braucht eine öffentliche Macht, die keinen eigenen Vorteil sucht. Das ist das Gericht.</p>
<p>Wie ist das Gericht entstanden?</p>
<p>Vielleicht aus der Macht eines Vaters über seinen Stamm. Vielleicht durch Gewalt. Vielleicht durch freie Wahl. Für die Sache selbst ist das gleichgültig. Es zählt, dass Gerichte vernünftig und notwendig sind.</p>
<p>Zwei falsche Ansichten:</p>
<p>Der Staatslehrer Karl Ludwig von Haller meinte: Fürsten sprechen Recht aus bloßer Gnade. Sie könnten es auch lassen. Das ist gedankenlos. Er verwechselt die Frage, wie etwas entstanden ist, mit der Frage, warum es vernünftig ist.</p>
<p>Das andere Extrem ist roh. Zur Zeit des Faustrechts hielt man jedes Gericht für Gewalt und Unterdrückung der Freiheit. Wer stark war, holte sich sein Recht selbst.</p>
<p>Zusammenfassung: Das Recht im einzelnen Fall durchzusetzen, ist Sache einer öffentlichen Macht, des Gerichts. Das ist ihr Recht und ihre Pflicht. Es hängt weder von Gnade noch vom Belieben der Einzelnen ab.</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/219/#comment-2907</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:24:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Das in der &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form&quot; title=&quot;Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Form&lt;/a&gt; des Gesetzes daseiende Recht ist &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;Für sich heißt: gewußt, gewollt, ausdrücklich gesetzt — im Unterschied zu dem, was etwas erst an sich ist.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;für sich&lt;/a&gt; — es steht dem &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;besonderen&lt;/a&gt; Wollen und Meinen selbständig gegenüber und muss sich als &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Allgemeines&lt;/a&gt; geltend machen, was Erkenntnis und Verwirklichung durch eine öffentliche Macht verlangt.&lt;/em&gt;

Hier fällt der Ausdruck, an dem der Schritt hängt: das Recht ist nicht mehr nur &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;an sich&lt;/a&gt; und auch nicht mehr nur &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen&quot; title=&quot;Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;gesetzt&lt;/a&gt;, sondern für sich, das heißt es hat einen eigenen Stand gegenüber allen Beteiligten und hängt nicht mehr davon ab, ob die Parteien es anerkennen. Genau deshalb kann seine Anwendung im einzelnen Fall nicht mehr Sache der Beteiligten sein, denn diese haben ein besonderes Interesse; es bedarf einer Instanz, die den Fall ohne dieses Interesse erkennt und entscheidet. Dass das Gericht so hervorgeht, ist eine Ableitung aus dem &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff&quot; title=&quot;Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Begriff&lt;/a&gt; der Sache und nicht aus ihrer Geschichte — ob Richteramt aus patriarchalischer Stellung, Gewalt oder Wahl entstanden ist, sagt über seine &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit&quot; title=&quot;Notwendig heißt bei Hegel nicht: es muss so kommen, sondern: es folgt aus dem Begriff.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Notwendigkeit&lt;/a&gt; nichts, und ebensowenig ist es eine Gnade dessen, der es ausübt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Das in der <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form" title="Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch." rel="ugc">Form</a> des Gesetzes daseiende Recht ist <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="Für sich heißt: gewußt, gewollt, ausdrücklich gesetzt — im Unterschied zu dem, was etwas erst an sich ist." rel="ugc">für sich</a> — es steht dem <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts." rel="ugc">besonderen</a> Wollen und Meinen selbständig gegenüber und muss sich als <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">Allgemeines</a> geltend machen, was Erkenntnis und Verwirklichung durch eine öffentliche Macht verlangt.</em></p>
<p>Hier fällt der Ausdruck, an dem der Schritt hängt: das Recht ist nicht mehr nur <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst." rel="ugc">an sich</a> und auch nicht mehr nur <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen" title="Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen." rel="ugc">gesetzt</a>, sondern für sich, das heißt es hat einen eigenen Stand gegenüber allen Beteiligten und hängt nicht mehr davon ab, ob die Parteien es anerkennen. Genau deshalb kann seine Anwendung im einzelnen Fall nicht mehr Sache der Beteiligten sein, denn diese haben ein besonderes Interesse; es bedarf einer Instanz, die den Fall ohne dieses Interesse erkennt und entscheidet. Dass das Gericht so hervorgeht, ist eine Ableitung aus dem <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff" title="Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen." rel="ugc">Begriff</a> der Sache und nicht aus ihrer Geschichte — ob Richteramt aus patriarchalischer Stellung, Gewalt oder Wahl entstanden ist, sagt über seine <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit" title="Notwendig heißt bei Hegel nicht: es muss so kommen, sondern: es folgt aus dem Begriff." rel="ugc">Notwendigkeit</a> nichts, und ebensowenig ist es eine Gnade dessen, der es ausübt.</p>
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