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	Kommentare zu: 220	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/220/#comment-3281</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 07:08:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 220: Aus Rache wird Strafe

Rache kennen wir schon. Sie ist an sich gerecht, aber sie hat nicht die Form des Rechts. Der Verletzte rächt sich selbst. Das bleibt zufällig. Und es ruft neue Rache hervor.

Was ändert das Gericht?

Nun tritt nicht mehr der Verletzte gegen den Täter auf. Das Allgemeine tritt auf, das verletzte Recht. Es verfolgt das Verbrechen und ahndet es. So wird aus Rache Strafe.

Eine doppelte Versöhnung:

Erstens versöhnt sich das Gesetz mit sich selbst. Das Verbrechen hat es verletzt. Durch die Strafe stellt es sich wieder her. Und es zeigt, dass es wirklich gilt.

Zweitens betrifft die Versöhnung den Verbrecher. Das Gesetz ist auch sein Gesetz. Er kennt es. Es gilt für ihn und schützt ihn. Wenn das Gericht es an ihm vollstreckt, geschieht ihm also nichts Fremdes. Er findet darin die Befriedigung der Gerechtigkeit. Er findet nur die Folge seiner eigenen Tat.

Zusammenfassung: Vor Gericht wird aus zufälliger Rache wirkliche Strafe. Durch sie stellt das Gesetz sich wieder her. Und der Verbrecher erfährt darin nur die Folge seiner eigenen Tat.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 220: Aus Rache wird Strafe</p>
<p>Rache kennen wir schon. Sie ist an sich gerecht, aber sie hat nicht die Form des Rechts. Der Verletzte rächt sich selbst. Das bleibt zufällig. Und es ruft neue Rache hervor.</p>
<p>Was ändert das Gericht?</p>
<p>Nun tritt nicht mehr der Verletzte gegen den Täter auf. Das Allgemeine tritt auf, das verletzte Recht. Es verfolgt das Verbrechen und ahndet es. So wird aus Rache Strafe.</p>
<p>Eine doppelte Versöhnung:</p>
<p>Erstens versöhnt sich das Gesetz mit sich selbst. Das Verbrechen hat es verletzt. Durch die Strafe stellt es sich wieder her. Und es zeigt, dass es wirklich gilt.</p>
<p>Zweitens betrifft die Versöhnung den Verbrecher. Das Gesetz ist auch sein Gesetz. Er kennt es. Es gilt für ihn und schützt ihn. Wenn das Gericht es an ihm vollstreckt, geschieht ihm also nichts Fremdes. Er findet darin die Befriedigung der Gerechtigkeit. Er findet nur die Folge seiner eigenen Tat.</p>
<p>Zusammenfassung: Vor Gericht wird aus zufälliger Rache wirkliche Strafe. Durch sie stellt das Gesetz sich wieder her. Und der Verbrecher erfährt darin nur die Folge seiner eigenen Tat.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/220/#comment-2908</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:24:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Die Rache ist Recht nur &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;an sich&lt;/a&gt;; indem an die Stelle der verletzten Partei das verletzte &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Allgemeine&lt;/a&gt; tritt, hebt sich das Subjektive und Zufällige der Wiedervergeltung auf und verwandelt sich in Strafe — die Versöhnung des Rechts mit sich selbst.&lt;/em&gt;

§ 102 hatte die Rache stehenlassen als etwas, das dem Inhalt nach richtig, der &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form&quot; title=&quot;Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Form&lt;/a&gt; nach aber selbst wieder eine neue Verletzung ist, weil sie von einem &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;besonderen&lt;/a&gt; Willen ausgeht und darum eine &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unendlich&quot; title=&quot;Wahrhaft unendlich ist, was in seinem Anderen bei sich selbst ist — nicht das, was immer so weitergeht.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;unendliche&lt;/a&gt; Kette fortsetzt. Der jetzige Schritt beseitigt nicht die Wiedervergeltung, sondern ihren Träger: verletzt ist das Allgemeine, und das Allgemeine hat im Gericht eine eigene &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff&quot; title=&quot;Wirklichkeit ist enger als alles, was es gibt: wirklich ist, was der Begriff selbst hervorgebracht hat.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Wirklichkeit&lt;/a&gt;, von der aus die Ahndung ausgeht. Damit wird die Strafe nach zwei Seiten zugleich etwas anderes als Rache — objektiv stellt sich das Gesetz, indem es das Verbrechen &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben&quot; title=&quot;Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;aufhebt&lt;/a&gt;, selbst wieder her und erweist sich eben darin als geltend; subjektiv ist das vollstreckte Gesetz das Gesetz, das der Verbrecher selbst weiß und das auch ihn schützt, so dass er in der Strafe nicht fremde Gewalt, sondern die Tat des Seinigen erfährt. „Versöhnung des Rechts mit sich selbst“ heißt genau dies: das Recht kommt aus der Verletzung nicht beschädigt, sondern bestätigt zurück.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die Rache ist Recht nur <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst." rel="ugc">an sich</a>; indem an die Stelle der verletzten Partei das verletzte <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">Allgemeine</a> tritt, hebt sich das Subjektive und Zufällige der Wiedervergeltung auf und verwandelt sich in Strafe — die Versöhnung des Rechts mit sich selbst.</em></p>
<p>§ 102 hatte die Rache stehenlassen als etwas, das dem Inhalt nach richtig, der <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form" title="Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch." rel="ugc">Form</a> nach aber selbst wieder eine neue Verletzung ist, weil sie von einem <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts." rel="ugc">besonderen</a> Willen ausgeht und darum eine <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unendlich" title="Wahrhaft unendlich ist, was in seinem Anderen bei sich selbst ist — nicht das, was immer so weitergeht." rel="ugc">unendliche</a> Kette fortsetzt. Der jetzige Schritt beseitigt nicht die Wiedervergeltung, sondern ihren Träger: verletzt ist das Allgemeine, und das Allgemeine hat im Gericht eine eigene <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff" title="Wirklichkeit ist enger als alles, was es gibt: wirklich ist, was der Begriff selbst hervorgebracht hat." rel="ugc">Wirklichkeit</a>, von der aus die Ahndung ausgeht. Damit wird die Strafe nach zwei Seiten zugleich etwas anderes als Rache — objektiv stellt sich das Gesetz, indem es das Verbrechen <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben" title="Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden." rel="ugc">aufhebt</a>, selbst wieder her und erweist sich eben darin als geltend; subjektiv ist das vollstreckte Gesetz das Gesetz, das der Verbrecher selbst weiß und das auch ihn schützt, so dass er in der Strafe nicht fremde Gewalt, sondern die Tat des Seinigen erfährt. „Versöhnung des Rechts mit sich selbst“ heißt genau dies: das Recht kommt aus der Verletzung nicht beschädigt, sondern bestätigt zurück.</p>
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