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	Kommentare zu: 221	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/221/#comment-3282</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 07:08:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 221: Vor Gericht stehen

Jedes Mitglied der Gesellschaft hat das Recht, vor Gericht zu gehen. Und es hat die Pflicht, vor Gericht zu erscheinen. Sein Recht im Streit darf es sich nur vom Gericht holen.

Warum beides?

Wer vor Gericht gehen darf, muss die Gesetze kennen können. Sonst nützt ihm das Recht nichts.

Die Pflicht zeigt ein Beispiel aus dem Mittelalter. Damals kam der Mächtige oft nicht, wenn das Gericht ihn rief. Er forderte das Gericht heraus. Er fand es schon unrecht, dass man ihn überhaupt vorlud. Das widerspricht dem, was ein Gericht sein soll.

Und heute?

Heute muss auch der Fürst in privaten Dingen die Gerichte über sich anerkennen. In freien Staaten verliert er seine Prozesse sogar meistens.

Zusammenfassung: Jeder hat das Recht, vor Gericht zu gehen, und die Pflicht, dort zu erscheinen. Sein Recht holt er sich nur vom Gericht. Das gilt auch für die Mächtigen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 221: Vor Gericht stehen</p>
<p>Jedes Mitglied der Gesellschaft hat das Recht, vor Gericht zu gehen. Und es hat die Pflicht, vor Gericht zu erscheinen. Sein Recht im Streit darf es sich nur vom Gericht holen.</p>
<p>Warum beides?</p>
<p>Wer vor Gericht gehen darf, muss die Gesetze kennen können. Sonst nützt ihm das Recht nichts.</p>
<p>Die Pflicht zeigt ein Beispiel aus dem Mittelalter. Damals kam der Mächtige oft nicht, wenn das Gericht ihn rief. Er forderte das Gericht heraus. Er fand es schon unrecht, dass man ihn überhaupt vorlud. Das widerspricht dem, was ein Gericht sein soll.</p>
<p>Und heute?</p>
<p>Heute muss auch der Fürst in privaten Dingen die Gerichte über sich anerkennen. In freien Staaten verliert er seine Prozesse sogar meistens.</p>
<p>Zusammenfassung: Jeder hat das Recht, vor Gericht zu gehen, und die Pflicht, dort zu erscheinen. Sein Recht holt er sich nur vom Gericht. Das gilt auch für die Mächtigen.</p>
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		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/221/#comment-2909</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:24:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Recht und Pflicht fallen hier in eins: das Recht, im Gericht zu stehen, ist zugleich die Pflicht, sich vor Gericht zu stellen und sein streitiges Recht nur von ihm zu nehmen.&lt;/em&gt;

Der Paragraph vollzieht keinen eigenen logischen Schritt, sondern zieht aus dem Für-sich-Sein des Rechts (§ 219) und der Ersetzung der Rache durch das Gericht (§ 220) die Folgerung für den Einzelnen, wobei Berechtigung und Verbindlichkeit hier &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit&quot; title=&quot;Notwendig heißt bei Hegel nicht: es muss so kommen, sondern: es folgt aus dem Begriff.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;notwendig&lt;/a&gt; dieselbe &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung&quot; title=&quot;Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Bestimmung&lt;/a&gt; sind.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Recht und Pflicht fallen hier in eins: das Recht, im Gericht zu stehen, ist zugleich die Pflicht, sich vor Gericht zu stellen und sein streitiges Recht nur von ihm zu nehmen.</em></p>
<p>Der Paragraph vollzieht keinen eigenen logischen Schritt, sondern zieht aus dem Für-sich-Sein des Rechts (§ 219) und der Ersetzung der Rache durch das Gericht (§ 220) die Folgerung für den Einzelnen, wobei Berechtigung und Verbindlichkeit hier <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit" title="Notwendig heißt bei Hegel nicht: es muss so kommen, sondern: es folgt aus dem Begriff." rel="ugc">notwendig</a> dieselbe <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung" title="Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll." rel="ugc">Bestimmung</a> sind.</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/221/#comment-1644</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 14:02:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Weil jedes Individuum das Recht hat, im Gericht zu stehen, muß es auch die Gesetze kennen, denn sonst würde ihm diese Befugnis nichts helfen. Aber das Individuum hat auch die Pflicht, sich vor Gericht zu stellen. Im Feudalzustande stellte oft der Mächtige sich nicht, forderte das Gericht heraus und behandelte es als ein Unrecht des Gerichts, den Mächtigen vor sich zu fordern. Dies sind aber Zustände, die dem, was ein Gericht sein soll, widersprechen. In der neueren Zeit muß der Fürst in Privatsachen die Gerichte über sich erkennen, und gewöhnlich gehen in freien Staaten die Prozesse desselben verloren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Weil jedes Individuum das Recht hat, im Gericht zu stehen, muß es auch die Gesetze kennen, denn sonst würde ihm diese Befugnis nichts helfen. Aber das Individuum hat auch die Pflicht, sich vor Gericht zu stellen. Im Feudalzustande stellte oft der Mächtige sich nicht, forderte das Gericht heraus und behandelte es als ein Unrecht des Gerichts, den Mächtigen vor sich zu fordern. Dies sind aber Zustände, die dem, was ein Gericht sein soll, widersprechen. In der neueren Zeit muß der Fürst in Privatsachen die Gerichte über sich erkennen, und gewöhnlich gehen in freien Staaten die Prozesse desselben verloren.</p>
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