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	Kommentare zu: 223	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/223/#comment-3291</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 07:11:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 223: Wenn das Verfahren ausufert

Das Verfahren zerfällt in immer mehr einzelne Schritte. Jeder Schritt ist ein Recht. Und nichts setzt dem eine Grenze.

Was geschieht dann?

Das Verfahren sollte nur ein Mittel sein. Nun wird es zu etwas Äußerlichem, das seinem Zweck im Weg steht. Ein Prozess zieht sich über Jahre. Wer geschickt ist, nutzt jede Frist und jeden Einspruch. So kann das Verfahren selbst zum Werkzeug des Unrechts werden.

Was hilft?

Das Gericht kann die Parteien verpflichten, sich zuerst an ein einfaches Gericht zu wenden. Etwa an einen Schiedsmann oder ein Friedensgericht. Dort sollen sie einen Vergleich versuchen. Erst danach geht es zum großen Verfahren. So schützt man die Parteien und das Recht selbst.

Und die Billigkeit?

Billigkeit heißt: Man weicht aus moralischen oder anderen Rücksichten vom strengen Recht ab. Ein Gericht der Billigkeit entscheidet nur über den einzelnen Fall. Es hält sich nicht an die Formen des Verfahrens und an die festen Beweismittel. Es entscheidet im Interesse dieses Falls, nicht im Interesse einer allgemeinen Regel.

Zusammenfassung: Das Verfahren kann ausufern und dem Unrecht dienen. Darum soll zuerst ein einfaches Gericht einen Vergleich versuchen. Ein Gericht der Billigkeit entscheidet nur für den einzelnen Fall.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 223: Wenn das Verfahren ausufert</p>
<p>Das Verfahren zerfällt in immer mehr einzelne Schritte. Jeder Schritt ist ein Recht. Und nichts setzt dem eine Grenze.</p>
<p>Was geschieht dann?</p>
<p>Das Verfahren sollte nur ein Mittel sein. Nun wird es zu etwas Äußerlichem, das seinem Zweck im Weg steht. Ein Prozess zieht sich über Jahre. Wer geschickt ist, nutzt jede Frist und jeden Einspruch. So kann das Verfahren selbst zum Werkzeug des Unrechts werden.</p>
<p>Was hilft?</p>
<p>Das Gericht kann die Parteien verpflichten, sich zuerst an ein einfaches Gericht zu wenden. Etwa an einen Schiedsmann oder ein Friedensgericht. Dort sollen sie einen Vergleich versuchen. Erst danach geht es zum großen Verfahren. So schützt man die Parteien und das Recht selbst.</p>
<p>Und die Billigkeit?</p>
<p>Billigkeit heißt: Man weicht aus moralischen oder anderen Rücksichten vom strengen Recht ab. Ein Gericht der Billigkeit entscheidet nur über den einzelnen Fall. Es hält sich nicht an die Formen des Verfahrens und an die festen Beweismittel. Es entscheidet im Interesse dieses Falls, nicht im Interesse einer allgemeinen Regel.</p>
<p>Zusammenfassung: Das Verfahren kann ausufern und dem Unrecht dienen. Darum soll zuerst ein einfaches Gericht einen Vergleich versuchen. Ein Gericht der Billigkeit entscheidet nur für den einzelnen Fall.</p>
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		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/223/#comment-2911</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:24:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Der Rechtsgang, &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;an sich&lt;/a&gt; nur Mittel, verselbständigt sich in der grenzenlosen Zersplitterung seiner Handlungen und tritt dem eigenen Zweck als etwas Äußerliches gegenüber.&lt;/em&gt;

Der vorige Paragraph hatte jeden Verfahrensschritt zum Recht erklärt; hier wird die Kehrseite gezogen. Weil die Zerlegung des Verfahrens in immer weitere Einzelhandlungen in sich keine Grenze hat — jede Handlung lässt sich wieder in Schritte auflösen, deren jeder ein Recht begründet —, wächst das Mittel über den Zweck hinaus und kann sich gegen ihn wenden: gerade das Recht der Partei auf den vollen Formalismus wird zum Werkzeug des Unrechts gegen die Gegenpartei. Der Ausweg ist keine Beschränkung dieses Rechts, sondern die vorgeschaltete Pflicht, zuerst das einfache Gericht und den Vergleich zu versuchen, damit die &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-substanz&quot; title=&quot;Substanz ist das Tragende, das nicht neben seinen Bestimmungen steht, sondern nur in ihnen ist.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;substantielle&lt;/a&gt; Sache — das Recht selbst — gegen ihr eigenes Verfahren geschützt wird. Die Billigkeit ist davon zu unterscheiden: sie &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen&quot; title=&quot;Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;setzt&lt;/a&gt; beim Inhalt des Rechtsstreits an, und ein Billigkeitsgerichtshof löst sich überdies von den Formalitäten des Rechtsgangs und den gesetzlich faßbaren Beweismitteln, um den Fall als diesen einzelnen zu entscheiden, nicht im Blick auf eine &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;allgemein&lt;/a&gt; zu machende Regel.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Der Rechtsgang, <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst." rel="ugc">an sich</a> nur Mittel, verselbständigt sich in der grenzenlosen Zersplitterung seiner Handlungen und tritt dem eigenen Zweck als etwas Äußerliches gegenüber.</em></p>
<p>Der vorige Paragraph hatte jeden Verfahrensschritt zum Recht erklärt; hier wird die Kehrseite gezogen. Weil die Zerlegung des Verfahrens in immer weitere Einzelhandlungen in sich keine Grenze hat — jede Handlung lässt sich wieder in Schritte auflösen, deren jeder ein Recht begründet —, wächst das Mittel über den Zweck hinaus und kann sich gegen ihn wenden: gerade das Recht der Partei auf den vollen Formalismus wird zum Werkzeug des Unrechts gegen die Gegenpartei. Der Ausweg ist keine Beschränkung dieses Rechts, sondern die vorgeschaltete Pflicht, zuerst das einfache Gericht und den Vergleich zu versuchen, damit die <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-substanz" title="Substanz ist das Tragende, das nicht neben seinen Bestimmungen steht, sondern nur in ihnen ist." rel="ugc">substantielle</a> Sache — das Recht selbst — gegen ihr eigenes Verfahren geschützt wird. Die Billigkeit ist davon zu unterscheiden: sie <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen" title="Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen." rel="ugc">setzt</a> beim Inhalt des Rechtsstreits an, und ein Billigkeitsgerichtshof löst sich überdies von den Formalitäten des Rechtsgangs und den gesetzlich faßbaren Beweismitteln, um den Fall als diesen einzelnen zu entscheiden, nicht im Blick auf eine <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">allgemein</a> zu machende Regel.</p>
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