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	Kommentare zu: 229	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/229/#comment-3296</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 07:12:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 229: Über das Gericht hinaus

In der bürgerlichen Gesellschaft sorgt jeder für sich. Das Allgemeine scheint verloren. Im Gericht kommt es zurück. Hier treffen das allgemeine Recht und der einzelne Mensch wieder zusammen.

Genügt das?

Nein. Das Gericht schützt nur, was ich habe. Mein Eigentum, meine Person. Ob es mir gut geht, kümmert das Recht als solches nicht.

Aber ich bin ganz in dieses Netz von Arbeit und Bedürfnissen verflochten. Darum habe ich ein Recht, auch für mein Wohl Sorge zu verlangen. Gute Gesetze und freies Eigentum sind viel. Aber es braucht mehr.

Was folgt?

Das Allgemeine muss sich über das ganze Feld des Lebens ausdehnen. Das geschieht auf zwei Wegen. Die Polizei sorgt im weiten Umfang, aber nur äußerlich. Die Korporation sorgt in einem engeren Kreis, dafür aber umfassend.

Zusammenfassung: Das Gericht schützt nur Eigentum und Person. Doch jeder hat auch ein Recht darauf, dass man sein Wohl beachtet. Dafür sorgen Polizei und Korporation.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 229: Über das Gericht hinaus</p>
<p>In der bürgerlichen Gesellschaft sorgt jeder für sich. Das Allgemeine scheint verloren. Im Gericht kommt es zurück. Hier treffen das allgemeine Recht und der einzelne Mensch wieder zusammen.</p>
<p>Genügt das?</p>
<p>Nein. Das Gericht schützt nur, was ich habe. Mein Eigentum, meine Person. Ob es mir gut geht, kümmert das Recht als solches nicht.</p>
<p>Aber ich bin ganz in dieses Netz von Arbeit und Bedürfnissen verflochten. Darum habe ich ein Recht, auch für mein Wohl Sorge zu verlangen. Gute Gesetze und freies Eigentum sind viel. Aber es braucht mehr.</p>
<p>Was folgt?</p>
<p>Das Allgemeine muss sich über das ganze Feld des Lebens ausdehnen. Das geschieht auf zwei Wegen. Die Polizei sorgt im weiten Umfang, aber nur äußerlich. Die Korporation sorgt in einem engeren Kreis, dafür aber umfassend.</p>
<p>Zusammenfassung: Das Gericht schützt nur Eigentum und Person. Doch jeder hat auch ein Recht darauf, dass man sein Wohl beachtet. Dafür sorgen Polizei und Korporation.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/229/#comment-2917</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:24:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;In der Rechtspflege führt sich die in die &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Besonderheit&lt;/a&gt; verlorene bürgerliche Gesellschaft zu ihrem &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff&quot; title=&quot;Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Begriff&lt;/a&gt; zurück — zur Einheit des &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;an sich&lt;/a&gt; seienden &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Allgemeinen&lt;/a&gt; mit der subjektiven Besonderheit —, jedoch nur im einzelnen Fall und nur als &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt&quot; title=&quot;Abstrakt heißt bei Hegel nicht schwer verständlich, sondern arm: aus dem Zusammenhang herausgerissen, einseitig.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;abstraktes&lt;/a&gt; Recht; die Ausdehnung dieser Einheit auf den ganzen Umfang der Besonderheit ergibt Polizei und Korporation.&lt;/em&gt;

Dieser Paragraph bilanziert die Rechtspflege und erzeugt aus dem, was ihr fehlt, den nächsten Abschnitt. Die bürgerliche Gesellschaft war dadurch &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmtheit&quot; title=&quot;Bestimmtheit ist die Grenze, durch die etwas dieses und nicht jenes ist; bestimmen heißt, sie setzen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;bestimmt&lt;/a&gt;, dass in ihr die &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff&quot; title=&quot;Die Idee ist der Begriff zusammen mit seiner Verwirklichung — der Gegenstand des ganzen Buches.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Idee&lt;/a&gt; auseinandergefallen ist: jeder verfolgt seinen besonderen Zweck, und das Allgemeine besteht nur noch innerlich, als Zusammenhang hinter dem Rücken der Beteiligten. Im Gericht kommen beide Seiten erstmals wieder ausdrücklich zusammen, denn hier wird das Allgemeine — das Gesetz — an dem besonderen Interesse dieser Partei wirklich. Aber diese Rückführung ist doppelt beschränkt: sie geschieht nur, wenn ein Fall vorliegt, also punktuell, und sie betrifft nur das abstrakte Recht, also Eigentum und Person, nicht das Wohl. Damit ist die Aufgabe gestellt, die den Rest der bürgerlichen Gesellschaft ausmacht: dieselbe Einheit auf den ganzen Umfang der Besonderheit auszudehnen, zunächst nur äußerlich und relativ als Polizei, dann in beschränkter, aber in sich gegliederter Vollständigkeit als Korporation.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>In der Rechtspflege führt sich die in die <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts." rel="ugc">Besonderheit</a> verlorene bürgerliche Gesellschaft zu ihrem <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff" title="Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen." rel="ugc">Begriff</a> zurück — zur Einheit des <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst." rel="ugc">an sich</a> seienden <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">Allgemeinen</a> mit der subjektiven Besonderheit —, jedoch nur im einzelnen Fall und nur als <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt" title="Abstrakt heißt bei Hegel nicht schwer verständlich, sondern arm: aus dem Zusammenhang herausgerissen, einseitig." rel="ugc">abstraktes</a> Recht; die Ausdehnung dieser Einheit auf den ganzen Umfang der Besonderheit ergibt Polizei und Korporation.</em></p>
<p>Dieser Paragraph bilanziert die Rechtspflege und erzeugt aus dem, was ihr fehlt, den nächsten Abschnitt. Die bürgerliche Gesellschaft war dadurch <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmtheit" title="Bestimmtheit ist die Grenze, durch die etwas dieses und nicht jenes ist; bestimmen heißt, sie setzen." rel="ugc">bestimmt</a>, dass in ihr die <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff" title="Die Idee ist der Begriff zusammen mit seiner Verwirklichung — der Gegenstand des ganzen Buches." rel="ugc">Idee</a> auseinandergefallen ist: jeder verfolgt seinen besonderen Zweck, und das Allgemeine besteht nur noch innerlich, als Zusammenhang hinter dem Rücken der Beteiligten. Im Gericht kommen beide Seiten erstmals wieder ausdrücklich zusammen, denn hier wird das Allgemeine — das Gesetz — an dem besonderen Interesse dieser Partei wirklich. Aber diese Rückführung ist doppelt beschränkt: sie geschieht nur, wenn ein Fall vorliegt, also punktuell, und sie betrifft nur das abstrakte Recht, also Eigentum und Person, nicht das Wohl. Damit ist die Aufgabe gestellt, die den Rest der bürgerlichen Gesellschaft ausmacht: dieselbe Einheit auf den ganzen Umfang der Besonderheit auszudehnen, zunächst nur äußerlich und relativ als Polizei, dann in beschränkter, aber in sich gegliederter Vollständigkeit als Korporation.</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/229/#comment-1648</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 14:03:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In der bürgerlichen Gesellschaft ist die Allgemeinheit nur Notwendigkeit: im Verhältnis der Bedürfnisse ist nur das Recht als solches das Feste. Aber dies Recht, ein bloß beschränkter Kreis, bezieht sich nur auf die Beschützung dessen, was ich habe; dem Rechte als solchem ist das Wohl ein Äußerliches. Dieses Wohl ist jedoch in dem System der Bedürfnisse eine wesentliche Bestimmung. Das Allgemeine also, das zunächst nur das Recht ist, hat sich über das ganze Feld der Besonderheit auszudehnen. Die Gerechtigkeit ist ein Großes in der bürgerlichen Gesellschaft: gute Gesetze werden den Staat blühen lassen, und freies Eigentum ist eine Grundbedingung des Glanzes desselben; aber indem ich ganz in die Besonderheit verflochten bin, habe ich ein Recht zu fordern, daß in diesem Zusammenhang auch mein besonderes Wohl gefördert werde. Es soll auf mein Wohl, auf meine Besonderheit Rücksicht genommen werden, und dies geschieht durch die Polizei und Korporation.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der bürgerlichen Gesellschaft ist die Allgemeinheit nur Notwendigkeit: im Verhältnis der Bedürfnisse ist nur das Recht als solches das Feste. Aber dies Recht, ein bloß beschränkter Kreis, bezieht sich nur auf die Beschützung dessen, was ich habe; dem Rechte als solchem ist das Wohl ein Äußerliches. Dieses Wohl ist jedoch in dem System der Bedürfnisse eine wesentliche Bestimmung. Das Allgemeine also, das zunächst nur das Recht ist, hat sich über das ganze Feld der Besonderheit auszudehnen. Die Gerechtigkeit ist ein Großes in der bürgerlichen Gesellschaft: gute Gesetze werden den Staat blühen lassen, und freies Eigentum ist eine Grundbedingung des Glanzes desselben; aber indem ich ganz in die Besonderheit verflochten bin, habe ich ein Recht zu fordern, daß in diesem Zusammenhang auch mein besonderes Wohl gefördert werde. Es soll auf mein Wohl, auf meine Besonderheit Rücksicht genommen werden, und dies geschieht durch die Polizei und Korporation.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1830)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/229/#comment-2535</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1830)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 1830 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=553#comment-2535</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 532:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 532.&lt;/strong&gt; Die Rechtspflege hat die Bestimmung, nur die abstrakte Seite der Freiheit der Person in der bürgerlichen Gesellschaft zur Notwendigkeit zu betätigen. Aber diese Betätigung beruht zunächst auf der partikulären Subjektivität des Richters, indem deren selbst notwendige Einheit mit dem Recht-an-sich hier noch nicht vorhanden ist. Umgekehrt ist die blinde Notwendigkeit des Systems der Bedürfnisse noch nicht in das Bewußtsein des Allgemeinen erhoben und von solchem aus betätigt.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 532:</em></p>
<p><strong>§ 532.</strong> Die Rechtspflege hat die Bestimmung, nur die abstrakte Seite der Freiheit der Person in der bürgerlichen Gesellschaft zur Notwendigkeit zu betätigen. Aber diese Betätigung beruht zunächst auf der partikulären Subjektivität des Richters, indem deren selbst notwendige Einheit mit dem Recht-an-sich hier noch nicht vorhanden ist. Umgekehrt ist die blinde Notwendigkeit des Systems der Bedürfnisse noch nicht in das Bewußtsein des Allgemeinen erhoben und von solchem aus betätigt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1827)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/229/#comment-2533</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1827)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 1827 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=553#comment-2533</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 532:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 532.&lt;/strong&gt; Die Rechtspflege hat die Bestimmung nur die abstracte Seite der Freiheit in der bürgerlichen Gesellschaft zur Nothwendigkeit zu bethätigen, aber diese Bethätigung beruht zunächst auf der particulären Subjectivität des Richters, deren selbst nothwendige Einheit mit dem Recht-an-sich noch nicht vorhanden ist. Umgekehrt ist die blinde Nothwendigkeit des Systems der Bedürfnisse noch nicht in das Bewußtseyn des Allgemeinen erhoben und von solchem aus bethätigt.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 532:</em></p>
<p><strong>§ 532.</strong> Die Rechtspflege hat die Bestimmung nur die abstracte Seite der Freiheit in der bürgerlichen Gesellschaft zur Nothwendigkeit zu bethätigen, aber diese Bethätigung beruht zunächst auf der particulären Subjectivität des Richters, deren selbst nothwendige Einheit mit dem Recht-an-sich noch nicht vorhanden ist. Umgekehrt ist die blinde Nothwendigkeit des Systems der Bedürfnisse noch nicht in das Bewußtseyn des Allgemeinen erhoben und von solchem aus bethätigt.</p>
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