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	Kommentare zu: 250	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/250/#comment-3317</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 07:24:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 250: Wem die Korporation gehört

Wir kennen die drei Stände. Welcher braucht die Korporation?

Der Bauer nicht. Er hat sein Allgemeines schon in der Familie und im Leben mit der Natur.

Der Beamte auch nicht. Er arbeitet ohnehin für das Allgemeine. Das ist sein Beruf.

Der Stand des Gewerbes aber steht in der Mitte. Er ist vor allem auf das Besondere gerichtet, auf den eigenen Gewinn. Darum gehört die Korporation vor allem zu ihm.

Zusammenfassung: Bauern und Beamte haben ihr Allgemeines schon. Der Stand des Gewerbes ist auf das Besondere gerichtet. Darum braucht vor allem er die Korporation.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 250: Wem die Korporation gehört</p>
<p>Wir kennen die drei Stände. Welcher braucht die Korporation?</p>
<p>Der Bauer nicht. Er hat sein Allgemeines schon in der Familie und im Leben mit der Natur.</p>
<p>Der Beamte auch nicht. Er arbeitet ohnehin für das Allgemeine. Das ist sein Beruf.</p>
<p>Der Stand des Gewerbes aber steht in der Mitte. Er ist vor allem auf das Besondere gerichtet, auf den eigenen Gewinn. Darum gehört die Korporation vor allem zu ihm.</p>
<p>Zusammenfassung: Bauern und Beamte haben ihr Allgemeines schon. Der Stand des Gewerbes ist auf das Besondere gerichtet. Darum braucht vor allem er die Korporation.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/250/#comment-2938</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:27:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Von den drei Ständen hat der eine sein &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt&quot; title=&quot;Konkret heißt bei Hegel: zusammengewachsen, reich an Bestimmungen — und damit das Wahre. Abstrakt ist das Arme.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;konkretes&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Allgemeines&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unmittelbar&quot; title=&quot;Unmittelbar heißt: ohne Voraussetzung, einfach vorgefunden, noch nicht durch anderes hindurch. Bei Hegel kennzeichnet das einen Anfang, der noch nichts weiß.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;unmittelbar&lt;/a&gt;-&lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-substanz&quot; title=&quot;Substanz ist das Tragende, das nicht neben seinen Bestimmungen steht, sondern nur in ihnen ist.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;substantiell&lt;/a&gt;, der andere das Allgemeine &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;Für sich heißt: gewußt, gewollt, ausdrücklich gesetzt — im Unterschied zu dem, was etwas erst an sich ist.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;für sich&lt;/a&gt; zum Zweck; dem mittleren, auf das &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Besondere&lt;/a&gt; gerichteten Stand ist daher vornehmlich die Korporation eigentümlich.&lt;/em&gt;

Der Paragraph verteilt die &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-moment&quot; title=&quot;Ein Moment ist kein Zeitpunkt und kein Teil, sondern eine unterscheidbare Seite eines Ganzen, die für sich allein nicht bestehen kann und im Ganzen aufbewahrt bleibt.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Momente&lt;/a&gt; des Begriffs auf die Stände und zieht daraus, wo die Korporation ihren Ort hat. Der ackerbauende Stand lebt in einem Allgemeinen, das er nicht erst wollen muss, weil Familie und Naturleben es ihm vorgeben; der allgemeine Stand hat das Allgemeine ausdrücklich zum Gegenstand und Boden seiner Tätigkeit. Der Gewerbestand steht als &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-schluss&quot; title=&quot;Der Schluss ist die Figur, in der zwei Seiten durch eine Mitte zusammengehalten werden. Mitte heißt nie Mittelmaß.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Mitte&lt;/a&gt; dazwischen: Sein Zweck ist wesentlich das Besondere, und gerade deshalb ist ihm das Allgemeine weder von der Natur gegeben noch zum Beruf gemacht — es muss ihm in einer eigenen Einrichtung erst entstehen, weshalb Hegel ihm die Korporation nicht als einzigem zuspricht, wohl aber als demjenigen, dem sie vornehmlich eigentümlich ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Von den drei Ständen hat der eine sein <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt" title="Konkret heißt bei Hegel: zusammengewachsen, reich an Bestimmungen — und damit das Wahre. Abstrakt ist das Arme." rel="ugc">konkretes</a> <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">Allgemeines</a> <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unmittelbar" title="Unmittelbar heißt: ohne Voraussetzung, einfach vorgefunden, noch nicht durch anderes hindurch. Bei Hegel kennzeichnet das einen Anfang, der noch nichts weiß." rel="ugc">unmittelbar</a>&#8211;<a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-substanz" title="Substanz ist das Tragende, das nicht neben seinen Bestimmungen steht, sondern nur in ihnen ist." rel="ugc">substantiell</a>, der andere das Allgemeine <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="Für sich heißt: gewußt, gewollt, ausdrücklich gesetzt — im Unterschied zu dem, was etwas erst an sich ist." rel="ugc">für sich</a> zum Zweck; dem mittleren, auf das <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts." rel="ugc">Besondere</a> gerichteten Stand ist daher vornehmlich die Korporation eigentümlich.</em></p>
<p>Der Paragraph verteilt die <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-moment" title="Ein Moment ist kein Zeitpunkt und kein Teil, sondern eine unterscheidbare Seite eines Ganzen, die für sich allein nicht bestehen kann und im Ganzen aufbewahrt bleibt." rel="ugc">Momente</a> des Begriffs auf die Stände und zieht daraus, wo die Korporation ihren Ort hat. Der ackerbauende Stand lebt in einem Allgemeinen, das er nicht erst wollen muss, weil Familie und Naturleben es ihm vorgeben; der allgemeine Stand hat das Allgemeine ausdrücklich zum Gegenstand und Boden seiner Tätigkeit. Der Gewerbestand steht als <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-schluss" title="Der Schluss ist die Figur, in der zwei Seiten durch eine Mitte zusammengehalten werden. Mitte heißt nie Mittelmaß." rel="ugc">Mitte</a> dazwischen: Sein Zweck ist wesentlich das Besondere, und gerade deshalb ist ihm das Allgemeine weder von der Natur gegeben noch zum Beruf gemacht — es muss ihm in einer eigenen Einrichtung erst entstehen, weshalb Hegel ihm die Korporation nicht als einzigem zuspricht, wohl aber als demjenigen, dem sie vornehmlich eigentümlich ist.</p>
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		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1830)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/250/#comment-2543</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1830)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 1830 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=512#comment-2543</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 534:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 534.&lt;/strong&gt; Das Bewußtsein des wesentlichen Zwecks, die Kenntnis der Wirkungsweise der Mächte und wandelbaren Ingredienzien, aus denen jene Notwendigkeit zusammengesetzt ist, und das Festhalten jenes Zwecks in ihr und gegen sie hat &lt;em&gt;einerseits&lt;/em&gt; zum Konkreten der bürgerlichen Gesellschaft das Verhältnis einer &lt;em&gt;äußerlichen&lt;/em&gt; Allgemeinheit; diese Ordnung ist als tätige Macht der äußerliche Staat, welcher, insofern sie in dem Höheren, dem substantiellen Staate wurzelt, als &lt;em&gt;StaatsPolizei&lt;/em&gt; erscheint. &lt;em&gt;Andererseits&lt;/em&gt; bleibt in dieser Sphäre der Besonderheit der Zweck &lt;em&gt;substantieller&lt;/em&gt; Allgemeinheit und deren Betätigung auf das Geschäft besonderer Zweige und Interessen beschränkt; - die &lt;em&gt;Korporation,&lt;/em&gt; in welcher der besondere Bürger als Privatmann die Sicherung seines Vermögens findet, ebensosehr als er darin aus seinem einzelnen Privatinteresse heraustritt und eine bewußte Tätigkeit für einen relativ-allgemeinen Zweck, wie in den rechtlichen und Standespflichten seine Sittlichkeit, hat.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 534:</em></p>
<p><strong>§ 534.</strong> Das Bewußtsein des wesentlichen Zwecks, die Kenntnis der Wirkungsweise der Mächte und wandelbaren Ingredienzien, aus denen jene Notwendigkeit zusammengesetzt ist, und das Festhalten jenes Zwecks in ihr und gegen sie hat <em>einerseits</em> zum Konkreten der bürgerlichen Gesellschaft das Verhältnis einer <em>äußerlichen</em> Allgemeinheit; diese Ordnung ist als tätige Macht der äußerliche Staat, welcher, insofern sie in dem Höheren, dem substantiellen Staate wurzelt, als <em>StaatsPolizei</em> erscheint. <em>Andererseits</em> bleibt in dieser Sphäre der Besonderheit der Zweck <em>substantieller</em> Allgemeinheit und deren Betätigung auf das Geschäft besonderer Zweige und Interessen beschränkt; &#8211; die <em>Korporation,</em> in welcher der besondere Bürger als Privatmann die Sicherung seines Vermögens findet, ebensosehr als er darin aus seinem einzelnen Privatinteresse heraustritt und eine bewußte Tätigkeit für einen relativ-allgemeinen Zweck, wie in den rechtlichen und Standespflichten seine Sittlichkeit, hat.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1827)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/250/#comment-2541</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1827)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 1827 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=512#comment-2541</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 534:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 534.&lt;/strong&gt; Das Bewußtseyn des wesentlichen Zwecks, die Kenntniß der Wirkungsweise der Mächte und wandelbaren Ingredienzien, aus denen jene Nothwendigkeit zusammengesetzt ist, und das Festhalten dieses Zwecks in dem Gange derselben als eines Mittels, hat einerseits zum Concreten der bürgerlichen Gesellschaft das Verhältniß einer äußerlichen Allgemeinheit; diese Ordnung ist als thätige Macht der äußerliche Staat, die &lt;em&gt;Policey&lt;/em&gt;, welche, in sofern sie den substantiellen Staat über sich hat, als &lt;em&gt;Staats-Policey&lt;/em&gt; erscheint; andererseits bleibt der Zweck substantieller Allgemeinheit und dessen Bethätigung in dieser Sphäre der Besonderheit auf das Geschäft besonderer Zweige und Interesse beschränkt – die &lt;em&gt;Corporation&lt;/em&gt;, in welcher der besondere Bürger als Privatmann die Sicherung seines Vermögens findet, eben so sehr als er darin aus seinem einzelnen Privatinteresse heraustritt, und eine bewußte Thätigkeit für einen relativen allgemeinen Zweck, wie in den rechtlichen und Standespflichten seine Sittlichkeit, hat.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 534:</em></p>
<p><strong>§ 534.</strong> Das Bewußtseyn des wesentlichen Zwecks, die Kenntniß der Wirkungsweise der Mächte und wandelbaren Ingredienzien, aus denen jene Nothwendigkeit zusammengesetzt ist, und das Festhalten dieses Zwecks in dem Gange derselben als eines Mittels, hat einerseits zum Concreten der bürgerlichen Gesellschaft das Verhältniß einer äußerlichen Allgemeinheit; diese Ordnung ist als thätige Macht der äußerliche Staat, die <em>Policey</em>, welche, in sofern sie den substantiellen Staat über sich hat, als <em>Staats-Policey</em> erscheint; andererseits bleibt der Zweck substantieller Allgemeinheit und dessen Bethätigung in dieser Sphäre der Besonderheit auf das Geschäft besonderer Zweige und Interesse beschränkt – die <em>Corporation</em>, in welcher der besondere Bürger als Privatmann die Sicherung seines Vermögens findet, eben so sehr als er darin aus seinem einzelnen Privatinteresse heraustritt, und eine bewußte Thätigkeit für einen relativen allgemeinen Zweck, wie in den rechtlichen und Standespflichten seine Sittlichkeit, hat.</p>
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