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	Kommentare zu: 260	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/260/#comment-3326</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 09:03:48 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 260: Konkrete Freiheit

Der Staat ist die Wirklichkeit der konkreten Freiheit. Was heißt das?

Zwei Dinge gehören zusammen.

Erstens: Der Einzelne und seine besonderen Interessen entfalten sich voll. In Familie und Gesellschaft haben sie ihr Recht.

Zweitens: Die Einzelnen gehen von selbst in das Allgemeine über. Sie erkennen es mit Wissen und Willen als ihr eigenes Wesen an. Und sie wirken dafür als für ihren Endzweck.

Keines ohne das andere:

Das Allgemeine gilt nicht ohne das besondere Interesse und Wissen der Einzelnen. Und die Einzelnen leben nicht nur als Privatleute. Sie wollen zugleich das Allgemeine.

Die Stärke des modernen Staates:

Die alten Staaten kannten schon das Allgemeine. Aber sie ließen den Einzelnen noch nicht frei. Der moderne Staat lässt die Freiheit des Einzelnen bis zum Äußersten gehen. Und er holt sie zugleich in die Einheit zurück. Darin liegt seine ungeheure Stärke und Tiefe.

Zusammenfassung: Konkrete Freiheit heißt: Der Einzelne entfaltet sich voll und will zugleich das Allgemeine. Der moderne Staat hat die Kraft, beides zu verbinden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 260: Konkrete Freiheit</p>
<p>Der Staat ist die Wirklichkeit der konkreten Freiheit. Was heißt das?</p>
<p>Zwei Dinge gehören zusammen.</p>
<p>Erstens: Der Einzelne und seine besonderen Interessen entfalten sich voll. In Familie und Gesellschaft haben sie ihr Recht.</p>
<p>Zweitens: Die Einzelnen gehen von selbst in das Allgemeine über. Sie erkennen es mit Wissen und Willen als ihr eigenes Wesen an. Und sie wirken dafür als für ihren Endzweck.</p>
<p>Keines ohne das andere:</p>
<p>Das Allgemeine gilt nicht ohne das besondere Interesse und Wissen der Einzelnen. Und die Einzelnen leben nicht nur als Privatleute. Sie wollen zugleich das Allgemeine.</p>
<p>Die Stärke des modernen Staates:</p>
<p>Die alten Staaten kannten schon das Allgemeine. Aber sie ließen den Einzelnen noch nicht frei. Der moderne Staat lässt die Freiheit des Einzelnen bis zum Äußersten gehen. Und er holt sie zugleich in die Einheit zurück. Darin liegt seine ungeheure Stärke und Tiefe.</p>
<p>Zusammenfassung: Konkrete Freiheit heißt: Der Einzelne entfaltet sich voll und will zugleich das Allgemeine. Der moderne Staat hat die Kraft, beides zu verbinden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/260/#comment-2948</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:27:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;&lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt&quot; title=&quot;Konkret heißt bei Hegel: zusammengewachsen, reich an Bestimmungen — und damit das Wahre. Abstrakt ist das Arme.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Konkrete&lt;/a&gt; Freiheit ist die Einheit, in der die persönliche &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Besonderheit&lt;/a&gt; sich zum selbständigen Extreme vollendet und eben darin in die &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-substanz&quot; title=&quot;Substanz ist das Tragende, das nicht neben seinen Bestimmungen steht, sondern nur in ihnen ist.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;substantielle&lt;/a&gt; Einheit zurückgeführt bleibt.&lt;/em&gt;

Der Ausdruck „konkrete Freiheit“ nimmt den Wortsinn auf, der schon in § 192 gebraucht war: das in sich Zusammengewachsene im Gegensatz zum Herausgerissenen. Sie liegt darum weder darin, dass das &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Allgemeine&lt;/a&gt; über die Einzelnen verfügt, noch darin, dass die Einzelnen ihr Privatinteresse verfolgen dürfen, sondern darin, dass keines von beiden ohne das andere gilt: Das Allgemeine wird nicht vollbracht ohne Wissen und Wollen der Besonderen, und die Besonderen leben nicht bloß als Privatpersonen. Das Moderne daran ist für Hegel, dass die Besonderheit nicht zurückgehalten wird — sie darf sich bis zum „selbständigen Extreme“ ausbilden — und die Einheit dennoch erhalten bleibt, und zwar in ihr selbst, nicht gegen sie. Die Stärke eines solchen Staates bemisst sich danach, wie viel Selbständigkeit er auszuhalten vermag, ohne auseinanderzufallen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt" title="Konkret heißt bei Hegel: zusammengewachsen, reich an Bestimmungen — und damit das Wahre. Abstrakt ist das Arme." rel="ugc">Konkrete</a> Freiheit ist die Einheit, in der die persönliche <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts." rel="ugc">Besonderheit</a> sich zum selbständigen Extreme vollendet und eben darin in die <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-substanz" title="Substanz ist das Tragende, das nicht neben seinen Bestimmungen steht, sondern nur in ihnen ist." rel="ugc">substantielle</a> Einheit zurückgeführt bleibt.</em></p>
<p>Der Ausdruck „konkrete Freiheit“ nimmt den Wortsinn auf, der schon in § 192 gebraucht war: das in sich Zusammengewachsene im Gegensatz zum Herausgerissenen. Sie liegt darum weder darin, dass das <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">Allgemeine</a> über die Einzelnen verfügt, noch darin, dass die Einzelnen ihr Privatinteresse verfolgen dürfen, sondern darin, dass keines von beiden ohne das andere gilt: Das Allgemeine wird nicht vollbracht ohne Wissen und Wollen der Besonderen, und die Besonderen leben nicht bloß als Privatpersonen. Das Moderne daran ist für Hegel, dass die Besonderheit nicht zurückgehalten wird — sie darf sich bis zum „selbständigen Extreme“ ausbilden — und die Einheit dennoch erhalten bleibt, und zwar in ihr selbst, nicht gegen sie. Die Stärke eines solchen Staates bemisst sich danach, wie viel Selbständigkeit er auszuhalten vermag, ohne auseinanderzufallen.</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/260/#comment-1658</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 14:10:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Idee des Staats in neuer Zeit hat die Eigentümlichkeit, daß der Staat die Verwirklichung der Freiheit nicht nach subjektivem Belieben, sondern nach dem Begriffe des Willens, d. h. nach seiner Allgemeinheit und Göttlichkeit ist. Die unvollkommenen Staaten sind die, in denen die Idee des Staats noch eingehüllt ist und wo die besonderen Bestimmungen derselben nicht zu freier Selbstständigkeit gekommen sind. In den Staaten des klassischen Altertums findet sich allerdings schon die Allgemeinheit vor, aber die Partikularität war noch nicht losgebunden und freigelassen und zur Allgemeinheit, d. h. zum allgemeinen Zweck des Ganzen zurückgeführt. Das Wesen des neuen Staates ist, daß das Allgemeine verbunden sei mit der vollen Freiheit der Besonderheit und dem Wohlergehen der Individuen, daß also das Interesse der Familie und bürgerlichen Gesellschaft sich zum Staate zusammennehmen muß, daß aber die Allgemeinheit des Zwecks nicht ohne das eigene Wissen und Wollen der Besonderheit, die ihr Recht behalten muß, fortschreiten kann. Das Allgemeine muß also betätigt sein, aber die Subjektivität auf der anderen Seite ganz und lebendig entwickelt werden. Nur dadurch, daß beide Momente in ihrer Stärke bestehen, ist der Staat als ein gegliederter und wahrhaft organisierter anzusehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Idee des Staats in neuer Zeit hat die Eigentümlichkeit, daß der Staat die Verwirklichung der Freiheit nicht nach subjektivem Belieben, sondern nach dem Begriffe des Willens, d. h. nach seiner Allgemeinheit und Göttlichkeit ist. Die unvollkommenen Staaten sind die, in denen die Idee des Staats noch eingehüllt ist und wo die besonderen Bestimmungen derselben nicht zu freier Selbstständigkeit gekommen sind. In den Staaten des klassischen Altertums findet sich allerdings schon die Allgemeinheit vor, aber die Partikularität war noch nicht losgebunden und freigelassen und zur Allgemeinheit, d. h. zum allgemeinen Zweck des Ganzen zurückgeführt. Das Wesen des neuen Staates ist, daß das Allgemeine verbunden sei mit der vollen Freiheit der Besonderheit und dem Wohlergehen der Individuen, daß also das Interesse der Familie und bürgerlichen Gesellschaft sich zum Staate zusammennehmen muß, daß aber die Allgemeinheit des Zwecks nicht ohne das eigene Wissen und Wollen der Besonderheit, die ihr Recht behalten muß, fortschreiten kann. Das Allgemeine muß also betätigt sein, aber die Subjektivität auf der anderen Seite ganz und lebendig entwickelt werden. Nur dadurch, daß beide Momente in ihrer Stärke bestehen, ist der Staat als ein gegliederter und wahrhaft organisierter anzusehen.</p>
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		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1830)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/260/#comment-2557</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1830)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 1830 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=490#comment-2557</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 537:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 537.&lt;/strong&gt; Das Wesen des Staates ist das an und für sich Allgemeine, das Vernünftige des Willens, aber als sich wissend und betätigend schlechthin Subjektivität und als Wirklichkeit &lt;em&gt;ein&lt;/em&gt; Individuum. Sein &lt;em&gt;Werk&lt;/em&gt; überhaupt besteht in Beziehung auf das Extrem der Einzelheit als der Menge der Individuen in dem Gedoppelten, &lt;em&gt;einmal&lt;/em&gt; sie als Personen zu erhalten, somit das &lt;em&gt;Recht&lt;/em&gt; zur notwendigen Wirklichkeit zu machen, und dann ihr &lt;em&gt;Wohl,&lt;/em&gt; das zunächst jeder für sich besorgt, das aber schlechthin eine allgemeine Seite hat, zu befördern, die Familie zu schützen und die bürgerliche Gesellschaft zu leiten, - das &lt;em&gt;andere Mal&lt;/em&gt; aber beides und die ganze Gesinnung und Tätigkeit des Einzelnen, als der für sich ein Zentrum zu sein strebt, in das Leben der allgemeinen Substanz zurückzuführen und in diesem Sinne als freie Macht jenen ihr untergeordneten Sphären Abbruch zu tun und sie in substantieller Immanenz zu erhalten.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 537:</em></p>
<p><strong>§ 537.</strong> Das Wesen des Staates ist das an und für sich Allgemeine, das Vernünftige des Willens, aber als sich wissend und betätigend schlechthin Subjektivität und als Wirklichkeit <em>ein</em> Individuum. Sein <em>Werk</em> überhaupt besteht in Beziehung auf das Extrem der Einzelheit als der Menge der Individuen in dem Gedoppelten, <em>einmal</em> sie als Personen zu erhalten, somit das <em>Recht</em> zur notwendigen Wirklichkeit zu machen, und dann ihr <em>Wohl,</em> das zunächst jeder für sich besorgt, das aber schlechthin eine allgemeine Seite hat, zu befördern, die Familie zu schützen und die bürgerliche Gesellschaft zu leiten, &#8211; das <em>andere Mal</em> aber beides und die ganze Gesinnung und Tätigkeit des Einzelnen, als der für sich ein Zentrum zu sein strebt, in das Leben der allgemeinen Substanz zurückzuführen und in diesem Sinne als freie Macht jenen ihr untergeordneten Sphären Abbruch zu tun und sie in substantieller Immanenz zu erhalten.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1827)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/260/#comment-2555</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1827)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 1827 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=490#comment-2555</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 537:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 537.&lt;/strong&gt; Das Wesen des Staates ist das an und für sich Allgemeine, des Wollens, das Vernünftige des Willens, aber als sich wissend und bethätigend schlechthin Subjectivität und als Wirklichkeit Ein Individuum. Sein Werk überhaupt besteht in Beziehung auf das Extrem der Einzelnheit als der Menge der Individuen in dem gedoppelten, &lt;em&gt;einmal&lt;/em&gt; sie als Personen zu erhalten, somit das Recht zur nothwendigen Wirklichkeit zu machen, und dann ihr &lt;em&gt;Wohl&lt;/em&gt;, das zunächst jeder für sich besorgt, aber schlechthin eine allgemeine Seite hat, zu befördern, die Familie zu schützen und die bürgerliche Gesellschaft zu leiten, – das &lt;em&gt;andremal&lt;/em&gt; aber beides und die ganze Gesinnung und Thätigkeit des Einzelnen, als der für sich ein Centrum zu seyn strebt, in das Leben der allgemeinen Substanz zurückzuführen, und in diesem Sinne als freie Macht jenen ihr untergeordneten Sphären Abbruch zu thun.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 537:</em></p>
<p><strong>§ 537.</strong> Das Wesen des Staates ist das an und für sich Allgemeine, des Wollens, das Vernünftige des Willens, aber als sich wissend und bethätigend schlechthin Subjectivität und als Wirklichkeit Ein Individuum. Sein Werk überhaupt besteht in Beziehung auf das Extrem der Einzelnheit als der Menge der Individuen in dem gedoppelten, <em>einmal</em> sie als Personen zu erhalten, somit das Recht zur nothwendigen Wirklichkeit zu machen, und dann ihr <em>Wohl</em>, das zunächst jeder für sich besorgt, aber schlechthin eine allgemeine Seite hat, zu befördern, die Familie zu schützen und die bürgerliche Gesellschaft zu leiten, – das <em>andremal</em> aber beides und die ganze Gesinnung und Thätigkeit des Einzelnen, als der für sich ein Centrum zu seyn strebt, in das Leben der allgemeinen Substanz zurückzuführen, und in diesem Sinne als freie Macht jenen ihr untergeordneten Sphären Abbruch zu thun.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1817)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/260/#comment-2553</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1817)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Apr 1817 23:06:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 436:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 436.&lt;/strong&gt; Das allgemeine Werk der Substanz besteht in Beziehung auf das Extrem der Einzelnheit in der gedoppelten Arbeit, einmal sie als Personen zu erhalten, somit das Recht zur nothwendigen Wirklichkeit und die Rache der unendlichen Verletzung derselben zur Strafe zu machen, und dann ihr Wohl, das zunächst jeder für sich besorgt, aber schlechthin die allgemeine Seite hat, zu befördern, das andremal aber beydes und die ganze Gesinnung und Thätigkeit des Einzelnen, der für sich ein Centrum zu seyn strebt, in das Leben der allgemeinen Substanz zurückzuführen, und in diesem Sinne als freye Macht jenen ersten Sphären auch Abbruch zu thun.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817), § 436:</em></p>
<p><strong>§ 436.</strong> Das allgemeine Werk der Substanz besteht in Beziehung auf das Extrem der Einzelnheit in der gedoppelten Arbeit, einmal sie als Personen zu erhalten, somit das Recht zur nothwendigen Wirklichkeit und die Rache der unendlichen Verletzung derselben zur Strafe zu machen, und dann ihr Wohl, das zunächst jeder für sich besorgt, aber schlechthin die allgemeine Seite hat, zu befördern, das andremal aber beydes und die ganze Gesinnung und Thätigkeit des Einzelnen, der für sich ein Centrum zu seyn strebt, in das Leben der allgemeinen Substanz zurückzuführen, und in diesem Sinne als freye Macht jenen ersten Sphären auch Abbruch zu thun.</p>
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