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	Kommentare zu: 28	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/28/#comment-9</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2015 10:51:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[zu § 26-28]
Der Geist will Idee sein - Begriff und Dasein. 
Im vorhergehenden § [26] ist nach Erläuterung - allgemeiner logischer Bestimmungen - zurückgegangen auf § 21. 
Objektivität - ist ein naiver[?] Sinn derselben - zu γ) im vorhergehenden § - Äußerlichkeit als Besonderheit. Man kann insofern sagen, nur[?] ungebildeter Zustand. Menschen, Völker sind noch subjektiv, was in § 17 u. [§ 26] β) war. 
In § 28 eine Bestimmung herausgehoben, die in § 27 nur 7/79 eingeschoben ist, nämlich diese Weise der Objektivierung des Begriffs - die eine Besonderung, Entwicklung der Begriffsbestimmungen ist. § 32 gehört hierher. 

[zu § 28, &quot;Totalität ihres Systems&quot;]
Nämlich die ganze Wissenschaft - Gebäude der rechtlichen Welt kommt an auf das Setzen, Weise des Daseins - Beim abstrakten Begriff des Willens §§ 6, 8, 9, die Besonderung besteht in Inhalt überhaupt, ob Triebe oder Neigungen zu Bestimmungen übergehen - hier als Bestimmungen der Idee, des Vernünftigen -
Drittes Moment, Beschließen, Wirklichkeit - ist hier selbstbewußter Geist, § 24 (s. folg. S. [81 f.]). 
- es ist erforderlich diese Einheit des subjektiven Zweckes und seiner Realisierung - das Vernünftige ist unabhängig von diesem, - aber als Gegensatz des Bewußtseins -
- formell hier - In den Vernunft-Bestimmungen wird selbst der Gegensatz des Subjekts und des Begriffs - das Selbstbewußtsein des subjektiven Willens gegen seinen Begriff vorkommen -]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu § 26-28]<br />
Der Geist will Idee sein &#8211; Begriff und Dasein.<br />
Im vorhergehenden § [26] ist nach Erläuterung &#8211; allgemeiner logischer Bestimmungen &#8211; zurückgegangen auf § 21.<br />
Objektivität &#8211; ist ein naiver[?] Sinn derselben &#8211; zu γ) im vorhergehenden § &#8211; Äußerlichkeit als Besonderheit. Man kann insofern sagen, nur[?] ungebildeter Zustand. Menschen, Völker sind noch subjektiv, was in § 17 u. [§ 26] β) war.<br />
In § 28 eine Bestimmung herausgehoben, die in § 27 nur 7/79 eingeschoben ist, nämlich diese Weise der Objektivierung des Begriffs &#8211; die eine Besonderung, Entwicklung der Begriffsbestimmungen ist. § 32 gehört hierher. </p>
<p>[zu § 28, &#8222;Totalität ihres Systems&#8220;]<br />
Nämlich die ganze Wissenschaft &#8211; Gebäude der rechtlichen Welt kommt an auf das Setzen, Weise des Daseins &#8211; Beim abstrakten Begriff des Willens §§ 6, 8, 9, die Besonderung besteht in Inhalt überhaupt, ob Triebe oder Neigungen zu Bestimmungen übergehen &#8211; hier als Bestimmungen der Idee, des Vernünftigen &#8211;<br />
Drittes Moment, Beschließen, Wirklichkeit &#8211; ist hier selbstbewußter Geist, § 24 (s. folg. S. [81 f.]).<br />
&#8211; es ist erforderlich diese Einheit des subjektiven Zweckes und seiner Realisierung &#8211; das Vernünftige ist unabhängig von diesem, &#8211; aber als Gegensatz des Bewußtseins &#8211;<br />
&#8211; formell hier &#8211; In den Vernunft-Bestimmungen wird selbst der Gegensatz des Subjekts und des Begriffs &#8211; das Selbstbewußtsein des subjektiven Willens gegen seinen Begriff vorkommen &#8211;</p>
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