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	Kommentare zu: 282	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/282-2/#comment-1677</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 14:12:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Begnadigung ist die Erlassung der Strafe, die aber das Recht nicht aufhebt. Dieses bleibt vielmehr, und der Begnadigte ist nach wie vor ein Verbrecher; die Gnade spricht nicht aus, daß er kein Verbrechen begangen habe. Diese Aufhebung der Strafe kann durch die Religion vor sich gehen, denn das Geschehen kann vom Geist im Geist ungeschehen gemacht werden. Insofern dieses in der Welt vollbracht wird, hat es seinen Ort aber nur in der Majestät und kann nur der grundlosen Entscheidung zukommen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Begnadigung ist die Erlassung der Strafe, die aber das Recht nicht aufhebt. Dieses bleibt vielmehr, und der Begnadigte ist nach wie vor ein Verbrecher; die Gnade spricht nicht aus, daß er kein Verbrechen begangen habe. Diese Aufhebung der Strafe kann durch die Religion vor sich gehen, denn das Geschehen kann vom Geist im Geist ungeschehen gemacht werden. Insofern dieses in der Welt vollbracht wird, hat es seinen Ort aber nur in der Majestät und kann nur der grundlosen Entscheidung zukommen.</p>
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		Von: Karl Marx		</title>
		<link>https://grundlinien.de/282-2/#comment-1475</link>

		<dc:creator><![CDATA[Karl Marx]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jan 2023 08:47:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Begnadigungsrecht ist das Recht der Gnade, Die Gnade ist der höchste Ausdruck der zufälligen Willkür, die Hegel sinnvoll zum eigentlichen Attribut des Monarchen macht. Hegel bestimmt im Zusatz selbst als ihren Ursprung »die grundlose Entscheidung«.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Begnadigungsrecht ist das Recht der Gnade, Die Gnade ist der höchste Ausdruck der zufälligen Willkür, die Hegel sinnvoll zum eigentlichen Attribut des Monarchen macht. Hegel bestimmt im Zusatz selbst als ihren Ursprung »die grundlose Entscheidung«.</p>
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