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	Kommentare zu: 306	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/306/#comment-3373</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 10:59:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 306: Das unveräußerliche Erbgut

Damit dieser Stand seine politische Aufgabe erfüllen kann, muss sein Vermögen unabhängig sein.

Unabhängig wovon?

Vom Staatsvermögen. Von der Unsicherheit des Gewerbes und der Gier nach Gewinn. Von der Gunst der Regierung und von der Gunst der Menge. Sogar von der eigenen Willkür.

Wie geht das?

Die Berufenen verzichten auf zwei Rechte, die andere Bürger haben. Sie dürfen über ihr Eigentum nicht frei verfügen. Und sie dürfen es nicht gleichmäßig an ihre Kinder vererben. Das Gut geht ungeteilt an den Erstgeborenen. Es ist ein Majorat, ein unveräußerliches Erbgut.

Ein Opfer:

Das Majorat ist nur aus politischen Gründen wünschenswert. Es verlangt ein Opfer, damit der Erstgeborene unabhängig leben kann. Der Staat soll nicht nur auf eine mögliche Gesinnung bauen. Wer eigenes Vermögen hat, kann frei für den Staat handeln. Fehlen aber die politischen Einrichtungen, ist das Majorat nur eine Fessel.

Zusammenfassung: Das Vermögen dieses Standes soll ganz unabhängig sein. Darum ist es ein unveräußerliches Erbgut für den Erstgeborenen. Das ist ein Opfer für den politischen Zweck.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 306: Das unveräußerliche Erbgut</p>
<p>Damit dieser Stand seine politische Aufgabe erfüllen kann, muss sein Vermögen unabhängig sein.</p>
<p>Unabhängig wovon?</p>
<p>Vom Staatsvermögen. Von der Unsicherheit des Gewerbes und der Gier nach Gewinn. Von der Gunst der Regierung und von der Gunst der Menge. Sogar von der eigenen Willkür.</p>
<p>Wie geht das?</p>
<p>Die Berufenen verzichten auf zwei Rechte, die andere Bürger haben. Sie dürfen über ihr Eigentum nicht frei verfügen. Und sie dürfen es nicht gleichmäßig an ihre Kinder vererben. Das Gut geht ungeteilt an den Erstgeborenen. Es ist ein Majorat, ein unveräußerliches Erbgut.</p>
<p>Ein Opfer:</p>
<p>Das Majorat ist nur aus politischen Gründen wünschenswert. Es verlangt ein Opfer, damit der Erstgeborene unabhängig leben kann. Der Staat soll nicht nur auf eine mögliche Gesinnung bauen. Wer eigenes Vermögen hat, kann frei für den Staat handeln. Fehlen aber die politischen Einrichtungen, ist das Majorat nur eine Fessel.</p>
<p>Zusammenfassung: Das Vermögen dieses Standes soll ganz unabhängig sein. Darum ist es ein unveräußerliches Erbgut für den Erstgeborenen. Das ist ein Opfer für den politischen Zweck.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/306/#comment-2994</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:33:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Realisierung der Selbständigkeit durch Ausschließung der &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit&quot; title=&quot;Zufällig ist, was auch anders sein könnte, ohne dass der Begriff das entschiede. Hegel erklärt das nicht weg, sondern weist ihm einen Ort zu.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Zufälligkeit&lt;/a&gt; — die Unabhängigkeit dieses Standes wird erst wirklich, indem sein Vermögen auch gegen die eigene Willkür festgestellt ist.&lt;/em&gt;

Der Paragraph macht aus einer bloß vorhandenen Eigenschaft eine &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen&quot; title=&quot;Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;gesetzte&lt;/a&gt;, das heißt eingerichtete &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung&quot; title=&quot;Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Bestimmung&lt;/a&gt;. Unabhängigkeit von Staatskasse, Erwerbsleben und Gunst — der Regierung wie der Menge — bleibt zufällig, solange sie nur faktisch besteht; sie ist erst gesichert, wenn auch der Träger selbst sie nicht auflösen kann. Deshalb wird das Vermögen unveräußerlich und dem Majorat unterworfen: Der Stand entbehrt Rechte, die alle anderen Bürger haben, und gerade dieser Verzicht ist es, der ihm die feste Stellung gibt. Logisch ist das derselbe Schritt, der überall in den Grundlinien wiederkehrt — eine Bestimmung ist erst dann wirklich, wenn sie eine Existenz hat, die von Belieben unabhängig ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Realisierung der Selbständigkeit durch Ausschließung der <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit" title="Zufällig ist, was auch anders sein könnte, ohne dass der Begriff das entschiede. Hegel erklärt das nicht weg, sondern weist ihm einen Ort zu." rel="ugc">Zufälligkeit</a> — die Unabhängigkeit dieses Standes wird erst wirklich, indem sein Vermögen auch gegen die eigene Willkür festgestellt ist.</em></p>
<p>Der Paragraph macht aus einer bloß vorhandenen Eigenschaft eine <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen" title="Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen." rel="ugc">gesetzte</a>, das heißt eingerichtete <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung" title="Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll." rel="ugc">Bestimmung</a>. Unabhängigkeit von Staatskasse, Erwerbsleben und Gunst — der Regierung wie der Menge — bleibt zufällig, solange sie nur faktisch besteht; sie ist erst gesichert, wenn auch der Träger selbst sie nicht auflösen kann. Deshalb wird das Vermögen unveräußerlich und dem Majorat unterworfen: Der Stand entbehrt Rechte, die alle anderen Bürger haben, und gerade dieser Verzicht ist es, der ihm die feste Stellung gibt. Logisch ist das derselbe Schritt, der überall in den Grundlinien wiederkehrt — eine Bestimmung ist erst dann wirklich, wenn sie eine Existenz hat, die von Belieben unabhängig ist.</p>
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			</item>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/306/#comment-1685</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 14:23:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Dieser Stand hat ein mehr für sich bestehendes Wollen. Im ganzen wird der Stand der Güterbesitzer sich in den gebildeten Teil desselben und in den Bauernstand unterscheiden. Indessen beiden Arten steht der Stand des Gewerbes, als der vom Bedürfnis abhängige und darauf hingewiesene, und der allgemeine Stand, als vom Staat wesentlich abhängig, gegenüber. Die Sicherheit und Festigkeit dieses Standes kann noch durch die Institution des Majorats vermehrt werden, welche jedoch nur in politischer Rücksicht wünschenswert ist, denn es ist damit ein Opfer für den politischen Zweck verbunden, daß der Erstgeborene unabhängig leben könne. Die Begründung des Majorats liegt darin, daß der Staat nicht auf bloße Möglichkeit der Gesinnung, sondern auf ein Notwendiges rechnen soll. Nun ist die Gesinnung freilich an ein Vermögen nicht gebunden, aber der relativ notwendige Zusammenhang ist, daß, wer ein selbstständiges Vermögen hat, von äußeren Umständen nicht beschränkt ist und so ungehemmt auftreten und für den Staat handeln kann. Wo indessen politische Institutionen fehlen, ist die Gründung und Begünstigung von Majoraten nichts als eine Fessel, die der Freiheit des Privatrechts angelegt ist, zu welcher entweder der politische Sinn hinzutreten muß, oder die ihrer Auflösung entgegengeht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Stand hat ein mehr für sich bestehendes Wollen. Im ganzen wird der Stand der Güterbesitzer sich in den gebildeten Teil desselben und in den Bauernstand unterscheiden. Indessen beiden Arten steht der Stand des Gewerbes, als der vom Bedürfnis abhängige und darauf hingewiesene, und der allgemeine Stand, als vom Staat wesentlich abhängig, gegenüber. Die Sicherheit und Festigkeit dieses Standes kann noch durch die Institution des Majorats vermehrt werden, welche jedoch nur in politischer Rücksicht wünschenswert ist, denn es ist damit ein Opfer für den politischen Zweck verbunden, daß der Erstgeborene unabhängig leben könne. Die Begründung des Majorats liegt darin, daß der Staat nicht auf bloße Möglichkeit der Gesinnung, sondern auf ein Notwendiges rechnen soll. Nun ist die Gesinnung freilich an ein Vermögen nicht gebunden, aber der relativ notwendige Zusammenhang ist, daß, wer ein selbstständiges Vermögen hat, von äußeren Umständen nicht beschränkt ist und so ungehemmt auftreten und für den Staat handeln kann. Wo indessen politische Institutionen fehlen, ist die Gründung und Begünstigung von Majoraten nichts als eine Fessel, die der Freiheit des Privatrechts angelegt ist, zu welcher entweder der politische Sinn hinzutreten muß, oder die ihrer Auflösung entgegengeht.</p>
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