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	Kommentare zu: 311	</title>
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		<title>
		Von: Querverweis		</title>
		<link>https://grundlinien.de/311/#comment-3820</link>

		<dc:creator><![CDATA[Querverweis]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Sep 2026 17:57:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Querverweis:&lt;/em&gt;
Aus Hegels weiteren Schriften auf dieser Seite gehört hierher:

&lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/ueber-die-englische-reformbill/4/#rb-s86&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Über die englische Reformbill (1831), S. 86&lt;/a&gt; – die Anomalie der englischen Wahlrechte, an der Hegel zeigt, was eine Wahl leisten soll.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Querverweis:</em><br />
Aus Hegels weiteren Schriften auf dieser Seite gehört hierher:</p>
<p><a href="https://grundlinien.de/ueber-die-englische-reformbill/4/#rb-s86" rel="ugc">Über die englische Reformbill (1831), S. 86</a> – die Anomalie der englischen Wahlrechte, an der Hegel zeigt, was eine Wahl leisten soll.</p>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/311/#comment-3378</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 10:59:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 311: Vertreter der großen Interessen

Die Abgeordneten sollen die Bedürfnisse und Interessen ihres Kreises kennen. Sie sollen selbst dazugehören.

Wie erreicht man das?

Wenn die Korporationen selbst ihre Abgeordneten schicken, ergibt sich das von selbst. Wählen ist dann entweder überflüssig oder ein kleines Spiel von Meinung und Willkür.

Wer soll vertreten sein?

Für jeden großen Zweig der Gesellschaft soll es Abgeordnete geben, die ihn gründlich kennen. Für den Handel, für die Fabriken und so fort. Jeder Zweig hat das gleiche Recht darauf. Bei einer losen Wahl bleibt das dem Zufall überlassen.

Was heißt vertreten?

Nicht, dass einer an der Stelle vieler Einzelner steht. Sondern dass ein großes Interesse selbst in der Versammlung gegenwärtig ist.

Die Wahl der Vielen:

In großen Staaten wird der Einzelne gleichgültig. Seine Stimme bewirkt in der Menge wenig. Darum gehen viele nicht zur Wahl, wie hoch man ihr Recht auch preist. Die Folge: Die Wahl fällt in die Hand weniger, einer Partei. Das Gegenteil dessen geschieht, was man wollte.

Zusammenfassung: Abgeordnete sollen die großen Zweige der Gesellschaft vertreten. Eine Wahl durch viele Einzelne führt zu Gleichgültigkeit. Am Ende entscheiden dann wenige, eine Partei.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 311: Vertreter der großen Interessen</p>
<p>Die Abgeordneten sollen die Bedürfnisse und Interessen ihres Kreises kennen. Sie sollen selbst dazugehören.</p>
<p>Wie erreicht man das?</p>
<p>Wenn die Korporationen selbst ihre Abgeordneten schicken, ergibt sich das von selbst. Wählen ist dann entweder überflüssig oder ein kleines Spiel von Meinung und Willkür.</p>
<p>Wer soll vertreten sein?</p>
<p>Für jeden großen Zweig der Gesellschaft soll es Abgeordnete geben, die ihn gründlich kennen. Für den Handel, für die Fabriken und so fort. Jeder Zweig hat das gleiche Recht darauf. Bei einer losen Wahl bleibt das dem Zufall überlassen.</p>
<p>Was heißt vertreten?</p>
<p>Nicht, dass einer an der Stelle vieler Einzelner steht. Sondern dass ein großes Interesse selbst in der Versammlung gegenwärtig ist.</p>
<p>Die Wahl der Vielen:</p>
<p>In großen Staaten wird der Einzelne gleichgültig. Seine Stimme bewirkt in der Menge wenig. Darum gehen viele nicht zur Wahl, wie hoch man ihr Recht auch preist. Die Folge: Die Wahl fällt in die Hand weniger, einer Partei. Das Gegenteil dessen geschieht, was man wollte.</p>
<p>Zusammenfassung: Abgeordnete sollen die großen Zweige der Gesellschaft vertreten. Eine Wahl durch viele Einzelne führt zu Gleichgültigkeit. Am Ende entscheiden dann wenige, eine Partei.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/311/#comment-2999</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:33:49 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Repräsentation als Gegenwart des &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Allgemeinen&lt;/a&gt; in seinem &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Besonderen&lt;/a&gt; — nicht Stellvertretung von Einzelnen, sondern &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff&quot; title=&quot;Wirklichkeit ist enger als alles, was es gibt: wirklich ist, was der Begriff selbst hervorgebracht hat.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Wirklichkeit&lt;/a&gt; einer Sphäre in ihrem Vertreter.&lt;/em&gt;

Der Paragraph bestimmt um, was „vertreten“ heißt. Stellvertretung im gewöhnlichen Sinn &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen&quot; title=&quot;Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;setzt&lt;/a&gt; Einzelne voraus, für die ein anderer an ihrer Stelle handelt — dann bleibt das Vertretene draußen und der Vertreter ist bloß ein Ersatz. Hegel setzt dagegen: Der Abgeordnete gehört dem Zweig, den er vertritt, selbst an, und darum ist das Interesse in ihm „wirklich gegenwärtig“; das Allgemeine der Sphäre existiert in ihm, statt durch ihn nur ausgerichtet zu werden. Aus dieser &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung&quot; title=&quot;Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Bestimmung&lt;/a&gt; folgt die Kritik am freien Wählen: Wo die Gliederung nicht mehr trägt, entscheidet der Zufall darüber, ob Sachkunde vertreten ist, und die Gleichgültigkeit der vielen Einzelnen liefert die Wahl gerade jenem besonderen Interesse aus, das sie neutralisieren sollte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Repräsentation als Gegenwart des <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">Allgemeinen</a> in seinem <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Besonderheit ist der Gegenschritt: sich auf diesen Inhalt festlegen, eine Schranke setzen. Für sich allein genommen ist auch sie nichts." rel="ugc">Besonderen</a> — nicht Stellvertretung von Einzelnen, sondern <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff" title="Wirklichkeit ist enger als alles, was es gibt: wirklich ist, was der Begriff selbst hervorgebracht hat." rel="ugc">Wirklichkeit</a> einer Sphäre in ihrem Vertreter.</em></p>
<p>Der Paragraph bestimmt um, was „vertreten“ heißt. Stellvertretung im gewöhnlichen Sinn <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-setzen" title="Setzen heißt: hervorbringen, und zwar so, dass das Hervorgebrachte als das eigene erkennbar bleibt. Was ich mir selbst setze, bindet mich nicht wie eine fremde Schranke — ich kann es zurücknehmen." rel="ugc">setzt</a> Einzelne voraus, für die ein anderer an ihrer Stelle handelt — dann bleibt das Vertretene draußen und der Vertreter ist bloß ein Ersatz. Hegel setzt dagegen: Der Abgeordnete gehört dem Zweig, den er vertritt, selbst an, und darum ist das Interesse in ihm „wirklich gegenwärtig“; das Allgemeine der Sphäre existiert in ihm, statt durch ihn nur ausgerichtet zu werden. Aus dieser <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung" title="Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll." rel="ugc">Bestimmung</a> folgt die Kritik am freien Wählen: Wo die Gliederung nicht mehr trägt, entscheidet der Zufall darüber, ob Sachkunde vertreten ist, und die Gleichgültigkeit der vielen Einzelnen liefert die Wahl gerade jenem besonderen Interesse aus, das sie neutralisieren sollte.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Karl Marx		</title>
		<link>https://grundlinien.de/311/#comment-1511</link>

		<dc:creator><![CDATA[Karl Marx]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Aug 1843 06:17:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Zunächst knüpft Hegel die Abordnung in ihrer Bestimmung als »gesetzgebende Gewalt« (§ 309, 310) an die Abordnung »als von der bürgerlichen Gesellschaft ausgehend«, d.h. an ihre repräsentative Bestimmung, durch ein einfaches »ferner« an. Die ungeheuren Widersprüche, die in diesem »ferner« liegen, spricht er ebenso gedankenlos aus.

Nach § 309 sollen die Abordnenden »nicht das besondere Interesse einer Gemeinde, Korporation gegen das allgemeine, sondern wesentlich dieses geltend machen«.

Nach § 311 gehn sie von den Korporationen aus, repräsentieren diese besondern Interessen und Bedürfnisse und lassen sich nicht durch »Abstraktionen« stören, als wenn das »allgemeine Interesse« nicht auch eine solche Abstraktion wäre, eine Abstraktion eben von ihren Korporations- etc. Interessen.

Nach § 310 wird verlangt, »daß sie durch wirkliche Geschäftsführung etc. sich obrigkeitlichen Sinn und den Sinn des Staats« erworben und bewährt haben. Im § 311 wird Korporations- und bürgerlicher Sinn verlangt.

In dem Zusatz zu § 309 heißt es: »Repräsentation gründet sich auf Zutrauen.« Nach § 311 ist »Wählen«, diese Realisierung des Zutrauens, diese Betätigung, Erscheinung desselben, »entweder überhaupt etwas Überflüssiges oder reduziert sich auf ein geringes Spiel der Meinung und der Willkür«.

Das, worauf sich die Repräsentation gründet, ihr Wesen, ist also der Repräsentation »entweder überhaupt etwas Überflüssiges« etc. Hegel stellt also in einem Atem die absoluten Widersprüche auf: Die Repräsentation gründet sich auf Zutrauen, auf das Vertrauen des Menschen zum Menschen, und sie gründet sich nicht auf das Zutrauen. Das ist vielmehr eine bloße formelle Spielerei.

Das besondere Interesse ist nicht das Objekt der Vertretung, sondern der Mensch und sein Staatsbürgertum, das allgemeine Interesse. Andrerseits: Das besondere Interesse ist der Stoff der Vertretung, der Geist dieses Interesses ist der Geist des Repräsentanten.

In der Anmerkung zu diesem Paragraphen, den wir nun betrachten, werden diese Widersprüche noch greller durchgeführt. Das eine Mal ist die Repräsentation die Vertretung des Menschen, das andere Mal des besonderen Interesses, des besonderen Stoffes.

»Es bietet sich von selbst das Interesse dar, daß unter den Abgeordneten sich für jeden besonderen großen Zweig der Gesellschaft, z.B. für den Handel, für die Fabriken usf. Individuen befinden, die ihn gründlich kennen und ihm selbst angehören; - in der Vorstellung eines losen, unbestimmten Wählens ist dieser wichtige Umstand nur der Zufälligkeit preisgegeben. Jeder solcher Zweig hat aber gegen den andern gleiches Recht, repräsentiert zu werden. Wenn die Abgeordneten als Repräsentanten betrachtet werden, so hat dies einen organisch vernünftigen Sinn nur dann, daß sie nicht Repräsentanten als von Einzelnen, von einer Menge seien, sondern Repräsentanten einer der wesentlichen Sphären der Gesellschaft, Repräsentanten ihrer großen Interessen. Das Repräsentieren hat damit auch nicht mehr die Bedeutung, daß Einer an der Stelle eines Andern sei, sondern das Interesse selbst ist in seinem Repräsentanten wirklich gegenwärtig, so wie der Repräsentant für sein eigenes objektives Element da ist.

Von dem Wählen durch die vielen Einzelnen kann noch bemerkt »werden, daß notwendig besonders in großen Staaten die Gleichgültigkeit gegen das Geben seiner Stimme, als die in der Menge eine unbedeutende Wirkung hat, eintritt, und die Stimmberechtigten, diese Berechtigung mag ihnen als etwas noch so Hohes angeschlagen und vorgestellt werden, eben zum Stimmgeben nicht erscheinen: - so daß aus solcher Institution vielmehr das Gegenteil ihrer Bestimmung erfolgt und die Wahl in die Gewalt Weniger, einer Partei, somit des besondern, zufälligen Interesses fällt, das gerade neutralisiert werden sollte.«]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zunächst knüpft Hegel die Abordnung in ihrer Bestimmung als »gesetzgebende Gewalt« (§ 309, 310) an die Abordnung »als von der bürgerlichen Gesellschaft ausgehend«, d.h. an ihre repräsentative Bestimmung, durch ein einfaches »ferner« an. Die ungeheuren Widersprüche, die in diesem »ferner« liegen, spricht er ebenso gedankenlos aus.</p>
<p>Nach § 309 sollen die Abordnenden »nicht das besondere Interesse einer Gemeinde, Korporation gegen das allgemeine, sondern wesentlich dieses geltend machen«.</p>
<p>Nach § 311 gehn sie von den Korporationen aus, repräsentieren diese besondern Interessen und Bedürfnisse und lassen sich nicht durch »Abstraktionen« stören, als wenn das »allgemeine Interesse« nicht auch eine solche Abstraktion wäre, eine Abstraktion eben von ihren Korporations- etc. Interessen.</p>
<p>Nach § 310 wird verlangt, »daß sie durch wirkliche Geschäftsführung etc. sich obrigkeitlichen Sinn und den Sinn des Staats« erworben und bewährt haben. Im § 311 wird Korporations- und bürgerlicher Sinn verlangt.</p>
<p>In dem Zusatz zu § 309 heißt es: »Repräsentation gründet sich auf Zutrauen.« Nach § 311 ist »Wählen«, diese Realisierung des Zutrauens, diese Betätigung, Erscheinung desselben, »entweder überhaupt etwas Überflüssiges oder reduziert sich auf ein geringes Spiel der Meinung und der Willkür«.</p>
<p>Das, worauf sich die Repräsentation gründet, ihr Wesen, ist also der Repräsentation »entweder überhaupt etwas Überflüssiges« etc. Hegel stellt also in einem Atem die absoluten Widersprüche auf: Die Repräsentation gründet sich auf Zutrauen, auf das Vertrauen des Menschen zum Menschen, und sie gründet sich nicht auf das Zutrauen. Das ist vielmehr eine bloße formelle Spielerei.</p>
<p>Das besondere Interesse ist nicht das Objekt der Vertretung, sondern der Mensch und sein Staatsbürgertum, das allgemeine Interesse. Andrerseits: Das besondere Interesse ist der Stoff der Vertretung, der Geist dieses Interesses ist der Geist des Repräsentanten.</p>
<p>In der Anmerkung zu diesem Paragraphen, den wir nun betrachten, werden diese Widersprüche noch greller durchgeführt. Das eine Mal ist die Repräsentation die Vertretung des Menschen, das andere Mal des besonderen Interesses, des besonderen Stoffes.</p>
<p>»Es bietet sich von selbst das Interesse dar, daß unter den Abgeordneten sich für jeden besonderen großen Zweig der Gesellschaft, z.B. für den Handel, für die Fabriken usf. Individuen befinden, die ihn gründlich kennen und ihm selbst angehören; &#8211; in der Vorstellung eines losen, unbestimmten Wählens ist dieser wichtige Umstand nur der Zufälligkeit preisgegeben. Jeder solcher Zweig hat aber gegen den andern gleiches Recht, repräsentiert zu werden. Wenn die Abgeordneten als Repräsentanten betrachtet werden, so hat dies einen organisch vernünftigen Sinn nur dann, daß sie nicht Repräsentanten als von Einzelnen, von einer Menge seien, sondern Repräsentanten einer der wesentlichen Sphären der Gesellschaft, Repräsentanten ihrer großen Interessen. Das Repräsentieren hat damit auch nicht mehr die Bedeutung, daß Einer an der Stelle eines Andern sei, sondern das Interesse selbst ist in seinem Repräsentanten wirklich gegenwärtig, so wie der Repräsentant für sein eigenes objektives Element da ist.</p>
<p>Von dem Wählen durch die vielen Einzelnen kann noch bemerkt »werden, daß notwendig besonders in großen Staaten die Gleichgültigkeit gegen das Geben seiner Stimme, als die in der Menge eine unbedeutende Wirkung hat, eintritt, und die Stimmberechtigten, diese Berechtigung mag ihnen als etwas noch so Hohes angeschlagen und vorgestellt werden, eben zum Stimmgeben nicht erscheinen: &#8211; so daß aus solcher Institution vielmehr das Gegenteil ihrer Bestimmung erfolgt und die Wahl in die Gewalt Weniger, einer Partei, somit des besondern, zufälligen Interesses fällt, das gerade neutralisiert werden sollte.«</p>
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