<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: 314	</title>
	<atom:link href="https://grundlinien.de/314/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://grundlinien.de/314/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Wed, 23 Sep 2026 16:57:58 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.3</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/314/#comment-3381</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2026 10:59:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=350#comment-3381</guid>

					<description><![CDATA[§ 314: Öffentliche Verhandlungen

Wozu sind die Stände da? Nicht in erster Linie dafür, dass man den Staat am besten berät. Dazu tragen sie nur etwas bei.

Ihr eigentlicher Sinn:

Die Bürger, die nicht an der Regierung teilhaben, sollen mitwissen, mitberaten und mitbeschließen. So kommt ihre Freiheit zu ihrem Recht.

Was folgt daraus?

Die Verhandlungen der Stände müssen öffentlich sein. Dann können alle davon wissen.

Zusammenfassung: Die Stände geben den Bürgern teil an Wissen, Beratung und Beschluss. Darum müssen ihre Verhandlungen öffentlich sein.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 314: Öffentliche Verhandlungen</p>
<p>Wozu sind die Stände da? Nicht in erster Linie dafür, dass man den Staat am besten berät. Dazu tragen sie nur etwas bei.</p>
<p>Ihr eigentlicher Sinn:</p>
<p>Die Bürger, die nicht an der Regierung teilhaben, sollen mitwissen, mitberaten und mitbeschließen. So kommt ihre Freiheit zu ihrem Recht.</p>
<p>Was folgt daraus?</p>
<p>Die Verhandlungen der Stände müssen öffentlich sein. Dann können alle davon wissen.</p>
<p>Zusammenfassung: Die Stände geben den Bürgern teil an Wissen, Beratung und Beschluss. Darum müssen ihre Verhandlungen öffentlich sein.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/314/#comment-3002</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:33:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=350#comment-3002</guid>

					<description><![CDATA[&lt;em&gt;&lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung&quot; title=&quot;Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Bestimmung&lt;/a&gt; der Stände aus dem Recht der formellen Freiheit — daraus folgt &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unmittelbar&quot; title=&quot;Unmittelbar heißt: ohne Voraussetzung, einfach vorgefunden, noch nicht durch anderes hindurch. Bei Hegel kennzeichnet das einen Anfang, der noch nichts weiß.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;unmittelbar&lt;/a&gt; die Öffentlichkeit der Verhandlungen.&lt;/em&gt;

Hegel grenzt zunächst ab, worin die Stände ihre eigentümliche Bestimmung gerade nicht haben: nicht darin, dass die Staatsgeschäfte durch sie sachlich am besten besorgt würden, denn dazu tragen sie nach § 301 nur einen Zuwachs bei. Ihr Unterscheidendes ist, dass in Mitwissen, Mitberaten und Mitbeschließen das &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-moment&quot; title=&quot;Ein Moment ist kein Zeitpunkt und kein Teil, sondern eine unterscheidbare Seite eines Ganzen, die für sich allein nicht bestehen kann und im Ganzen aufbewahrt bleibt.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Moment&lt;/a&gt; der formellen Freiheit zu seinem Recht kommt — &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form&quot; title=&quot;Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;formell&lt;/a&gt; heißt hier: es kommt nicht auf den Inhalt der Entscheidung an, sondern darauf, dass die Betroffenen als Wissende und Wollende darin vorkommen. Aus dieser Bestimmung ergibt sich die Öffentlichkeit von selbst, denn Mitwissen, das sich auf die Anwesenden beschränkt, ist noch nicht &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;allgemein&lt;/a&gt;; erst die Öffentlichkeit dehnt es auf alle aus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung" title="Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll." rel="ugc">Bestimmung</a> der Stände aus dem Recht der formellen Freiheit — daraus folgt <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-unmittelbar" title="Unmittelbar heißt: ohne Voraussetzung, einfach vorgefunden, noch nicht durch anderes hindurch. Bei Hegel kennzeichnet das einen Anfang, der noch nichts weiß." rel="ugc">unmittelbar</a> die Öffentlichkeit der Verhandlungen.</em></p>
<p>Hegel grenzt zunächst ab, worin die Stände ihre eigentümliche Bestimmung gerade nicht haben: nicht darin, dass die Staatsgeschäfte durch sie sachlich am besten besorgt würden, denn dazu tragen sie nach § 301 nur einen Zuwachs bei. Ihr Unterscheidendes ist, dass in Mitwissen, Mitberaten und Mitbeschließen das <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-moment" title="Ein Moment ist kein Zeitpunkt und kein Teil, sondern eine unterscheidbare Seite eines Ganzen, die für sich allein nicht bestehen kann und im Ganzen aufbewahrt bleibt." rel="ugc">Moment</a> der formellen Freiheit zu seinem Recht kommt — <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form" title="Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch." rel="ugc">formell</a> heißt hier: es kommt nicht auf den Inhalt der Entscheidung an, sondern darauf, dass die Betroffenen als Wissende und Wollende darin vorkommen. Aus dieser Bestimmung ergibt sich die Öffentlichkeit von selbst, denn Mitwissen, das sich auf die Anwesenden beschränkt, ist noch nicht <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">allgemein</a>; erst die Öffentlichkeit dehnt es auf alle aus.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
