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	Kommentare zu: 320	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 14:19:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wir haben die Subjektivität schon einmal als die Spitze des Staates im Monarchen betrachtet. Die andere Seite ist, wie sie willkürlich in der öffentlichen Meinung als der äußersten Erscheinung sich zeigt. Die Subjektivität des Monarchen ist an sich abstrakt, aber sie soll ein Konkretes und als solches die Idealität sein, die sich über das Ganze ausgießt. Der Staat des Friedens ist der, wo alle Zweige des bürgerlichen Lebens bestehen, aber dieses Bestehen neben- und außereinander aus der Idee des Ganzen hervorgehend haben. Dieses Hervorgehen muß auch als die Idealität des Ganzen zur Erscheinung kommen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben die Subjektivität schon einmal als die Spitze des Staates im Monarchen betrachtet. Die andere Seite ist, wie sie willkürlich in der öffentlichen Meinung als der äußersten Erscheinung sich zeigt. Die Subjektivität des Monarchen ist an sich abstrakt, aber sie soll ein Konkretes und als solches die Idealität sein, die sich über das Ganze ausgießt. Der Staat des Friedens ist der, wo alle Zweige des bürgerlichen Lebens bestehen, aber dieses Bestehen neben- und außereinander aus der Idee des Ganzen hervorgehend haben. Dieses Hervorgehen muß auch als die Idealität des Ganzen zur Erscheinung kommen.</p>
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