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	Kommentare zu: 33	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/33/#comment-1699</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Dec 2023 14:36:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=959#comment-1699</guid>

					<description><![CDATA[A. Freiheit überhaupt wendet sich zuerst an unmittelbares 7/88 äußerliches Dasein - in ihm. α) Bestimmtheit - unmittelbare Freiheit - β) Dasein - Sache
B. an ihr selbst - in sich, für sich zu sein - 
In meinem Inneren Wille - Gedanken - ein Allgemeines - Freiheit als Subjekt des Willens mit der Bestimmung der Subjektivität, dasselbe ist sie Dasein - Bestimmung der Momente des Rechts
Recht geht besondere Innerlichkeit - Einsicht, Überzeugung, Vorsatz, Gewissen - nichts an -
Wille - Ich, subjektive Reflexion in mich, Freiheit als Allgemeines, unmittelbarer Begriff -
α) Dasein der Freiheit überhaupt. Ich und Freiheit unmittelbar identisch - unmittelbare Ergreifung - ununterschieden - Ich will, weil Ich will - ich bin besonderes Ich und allgemeines - als frei noch nicht unterschieden. Ich habe Recht - darum, weil ich frei bin. 
β) Persönliche Freiheit d. i. Begriff, Allgemeines, und Ich 
- unterschieden
Trennung in Allgemeinheit und Einzelheit. 
Wesentlichkeit beider Seiten
Allgemeinheit und Einzelheit (subjektive Besonderheit) hat unterschiedene Bestimmungen als
α) Wissen - Einsicht - Überzeugung, Beziehung auf das Gute,
β) Besondere Bedürfnisse werden Gegenstand
αα) Objektivierung des Guten - Pflicht für mich. Recht des Guten an mich - macht mir eine Pflicht
ββ) Subjektives Recht, daß Ich es wisse, überzeugt sei, zustimme - Recht der Subjektivität - des Wissens, meines Wollens, meiner Bedürfnisse, Wohl
β) besonderes Wohl
αα) Allgemeines Wohl - subsumiert unter αα), gut hier nur abstrakt. 
Ist - Wahrheit - d. h. Einheit der beiden Bestimmungen - die bestimmt, unterschieden gesetzt sind. 
Besondere Personen und doch in Einem
Sittlichkeit -
α) Abstraktion, Gedanken α) Gut. - 
β) meine Besonderheit, mein Wille β) Mit diesem Allgemeinen die Besonderheit identisch - guter Wille - zufällige Verbindung 
γ) Unmittelbarkeit - wie Recht γ) Ein substantielles Verhältnis - wirklich - als Verhältnis, Band für sich bestehend.  
Aufgeben - der besonderen Subjektivität des Einzelnen. Nicht mehr meine Willkür in der Empfindung, sondern objektives Band - Daß für mich diese Einheit als seiend, als gültig vorhanden ist, unabhängig von meiner Subjektivität, nicht ein Gedanke in mir nur, in meiner Gewißheit - in meinem Gewissen. 
[C.] Gut, allgemein, in sich wesentlich bestimmt - Bestimmtheit ins Allgemeine aufgenommen - Bestimmtes Gutes
Erscheinung als substantielle Einheit Mehrerer [?] - Selbst als sich aufgegeben - als in Identität - Geist - Sonst kein anderer Inhalt
Die Entwicklung bestimmt den Begriff weiter - verändert daher auch sogleich die erste Gestalt - Hugo wundert sich, daß Weltgeschichte unter Staat [subsumiert wird]*) 
Recht des Geistes - Erst hier Geist - nämlich nicht mehr nur Ich, Vernunft, Einheit des Subjekts und Realität, Begriffs und Ich, - und nicht nur an sich, allgemein - sondern wissendes Selbstbewußtsein. 
a) Erst in Familie konkreter Anfang - sittlich-wirklicher Geist - Penaten
b) Verhältnis vieler Familien zueinander; kann nicht für sich dasein - System der Bedürfnisse, d. i. äußerlicher, ungeistiger Zusammenhang, vermittelte Beziehung- Relativität - Identität Grund - Eigennutz - das Band - Bedürfnisse. Oft versteht man unter Staat - Not als zufällige Notwendigkeit. Auch Beziehung, Verbindung - des Bedürfnisses, der Besonderheit 
c) Geist eines Volks - seine Welt - Sonnensystem. Verhältnis zum Geist der Welt
Recht des Geistes
α) Gesetze 
Recht der Substanz
β) Recht der Individuen; ihr höchstes Recht substantielles Dasein ihrer Freiheit - 

*) vgl. Gustav Hugos Rezension der Rechtsphilosophie in den Göttingischen Gelehrten Anzeigen (61. Stück, 16. April 1821, S. 601 ff.) und Hegels Erwiderung]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>A. Freiheit überhaupt wendet sich zuerst an unmittelbares 7/88 äußerliches Dasein &#8211; in ihm. α) Bestimmtheit &#8211; unmittelbare Freiheit &#8211; β) Dasein &#8211; Sache<br />
B. an ihr selbst &#8211; in sich, für sich zu sein &#8211;<br />
In meinem Inneren Wille &#8211; Gedanken &#8211; ein Allgemeines &#8211; Freiheit als Subjekt des Willens mit der Bestimmung der Subjektivität, dasselbe ist sie Dasein &#8211; Bestimmung der Momente des Rechts<br />
Recht geht besondere Innerlichkeit &#8211; Einsicht, Überzeugung, Vorsatz, Gewissen &#8211; nichts an &#8211;<br />
Wille &#8211; Ich, subjektive Reflexion in mich, Freiheit als Allgemeines, unmittelbarer Begriff &#8211;<br />
α) Dasein der Freiheit überhaupt. Ich und Freiheit unmittelbar identisch &#8211; unmittelbare Ergreifung &#8211; ununterschieden &#8211; Ich will, weil Ich will &#8211; ich bin besonderes Ich und allgemeines &#8211; als frei noch nicht unterschieden. Ich habe Recht &#8211; darum, weil ich frei bin.<br />
β) Persönliche Freiheit d. i. Begriff, Allgemeines, und Ich<br />
&#8211; unterschieden<br />
Trennung in Allgemeinheit und Einzelheit.<br />
Wesentlichkeit beider Seiten<br />
Allgemeinheit und Einzelheit (subjektive Besonderheit) hat unterschiedene Bestimmungen als<br />
α) Wissen &#8211; Einsicht &#8211; Überzeugung, Beziehung auf das Gute,<br />
β) Besondere Bedürfnisse werden Gegenstand<br />
αα) Objektivierung des Guten &#8211; Pflicht für mich. Recht des Guten an mich &#8211; macht mir eine Pflicht<br />
ββ) Subjektives Recht, daß Ich es wisse, überzeugt sei, zustimme &#8211; Recht der Subjektivität &#8211; des Wissens, meines Wollens, meiner Bedürfnisse, Wohl<br />
β) besonderes Wohl<br />
αα) Allgemeines Wohl &#8211; subsumiert unter αα), gut hier nur abstrakt.<br />
Ist &#8211; Wahrheit &#8211; d. h. Einheit der beiden Bestimmungen &#8211; die bestimmt, unterschieden gesetzt sind.<br />
Besondere Personen und doch in Einem<br />
Sittlichkeit &#8211;<br />
α) Abstraktion, Gedanken α) Gut. &#8211;<br />
β) meine Besonderheit, mein Wille β) Mit diesem Allgemeinen die Besonderheit identisch &#8211; guter Wille &#8211; zufällige Verbindung<br />
γ) Unmittelbarkeit &#8211; wie Recht γ) Ein substantielles Verhältnis &#8211; wirklich &#8211; als Verhältnis, Band für sich bestehend.<br />
Aufgeben &#8211; der besonderen Subjektivität des Einzelnen. Nicht mehr meine Willkür in der Empfindung, sondern objektives Band &#8211; Daß für mich diese Einheit als seiend, als gültig vorhanden ist, unabhängig von meiner Subjektivität, nicht ein Gedanke in mir nur, in meiner Gewißheit &#8211; in meinem Gewissen.<br />
[C.] Gut, allgemein, in sich wesentlich bestimmt &#8211; Bestimmtheit ins Allgemeine aufgenommen &#8211; Bestimmtes Gutes<br />
Erscheinung als substantielle Einheit Mehrerer [?] &#8211; Selbst als sich aufgegeben &#8211; als in Identität &#8211; Geist &#8211; Sonst kein anderer Inhalt<br />
Die Entwicklung bestimmt den Begriff weiter &#8211; verändert daher auch sogleich die erste Gestalt &#8211; Hugo wundert sich, daß Weltgeschichte unter Staat [subsumiert wird]*)<br />
Recht des Geistes &#8211; Erst hier Geist &#8211; nämlich nicht mehr nur Ich, Vernunft, Einheit des Subjekts und Realität, Begriffs und Ich, &#8211; und nicht nur an sich, allgemein &#8211; sondern wissendes Selbstbewußtsein.<br />
a) Erst in Familie konkreter Anfang &#8211; sittlich-wirklicher Geist &#8211; Penaten<br />
b) Verhältnis vieler Familien zueinander; kann nicht für sich dasein &#8211; System der Bedürfnisse, d. i. äußerlicher, ungeistiger Zusammenhang, vermittelte Beziehung- Relativität &#8211; Identität Grund &#8211; Eigennutz &#8211; das Band &#8211; Bedürfnisse. Oft versteht man unter Staat &#8211; Not als zufällige Notwendigkeit. Auch Beziehung, Verbindung &#8211; des Bedürfnisses, der Besonderheit<br />
c) Geist eines Volks &#8211; seine Welt &#8211; Sonnensystem. Verhältnis zum Geist der Welt<br />
Recht des Geistes<br />
α) Gesetze<br />
Recht der Substanz<br />
β) Recht der Individuen; ihr höchstes Recht substantielles Dasein ihrer Freiheit &#8211; </p>
<p>*) vgl. Gustav Hugos Rezension der Rechtsphilosophie in den Göttingischen Gelehrten Anzeigen (61. Stück, 16. April 1821, S. 601 ff.) und Hegels Erwiderung</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/33/#comment-1527</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 12:57:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wenn wir hier vom Rechte sprechen, so meinen wir nicht bloß das bürgerliche Recht, das man gewöhnlich darunter versteht, sondern Moralität, Sittlichkeit und Weltgeschichte, die ebenfalls hierher gehören, weil der Begriff die Gedanken der Wahrheit nach zusammenbringt. Der freie Wille muß sich zunächst, um nicht abstrakt zu bleiben, ein Dasein geben, und das erste sinnliche Material dieses Daseins sind die Sachen, das heißt die äußeren Dinge. Diese erste Weise der Freiheit ist die, welche wir als Eigentum kennen sollen, die Sphäre des formellen und abstrakten Rechts, wozu nicht minder das Eigentum in seiner vermittelten Gestalt als Vertrag und das Recht in seiner Verletzung als Verbrechen und Strafe gehören. Die Freiheit, die wir hier haben, ist das, was wir Person nennen, das heißt das Subjekt, das frei und zwar für sich frei ist und sich in den Sachen ein Dasein gibt. Diese bloße Unmittelbarkeit des Daseins aber ist der Freiheit nicht angemessen, und die Negation dieser Bestimmung ist die Sphäre der Moralität. Ich bin nicht mehr bloß frei in dieser unmittelbaren Sache, sondern ich bin es auch in der aufgehobenen Unmittelbarkeit, das heißt ich bin es in mir selbst, im Subjektiven. In dieser Sphäre ist es, wo es auf meine Einsicht und Absicht und auf meinen Zweck ankommt, indem die Äußerlichkeit als gleichgültig gesetzt wird. Das Gute, das hier der allgemeine Zweck ist, soll aber nicht bloß in meinem Inneren bleiben, sondern es soll sich realisieren. Der subjektive Wille nämlich fordert, daß sein Inneres, das heißt sein Zweck, äußeres Dasein erhalte, daß also das Gute in der äußerlichen Existenz solle vollbracht werden. Die Moralität, wie das frühere Moment des formellen Rechts, sind beide Abstraktionen, deren Wahrheit erst die Sittlichkeit ist. Die Sittlichkeit ist so die Einheit des Willens in seinem Begriffe und des Willens des Einzelnen, das heißt des Subjekts. Ihr erstes Dasein ist wiederum ein Natürliches, in Form der Liebe und Empfindung: die Familie; das Individuum hat hier seine spröde Persönlichkeit aufgehoben und befindet sich mit seinem Bewußtsein in einem Ganzen. Aber auf der folgenden Stufe ist der Verlust der eigentlichen Sittlichkeit und der substantiellen Einheit zu sehen: die Familie zerfällt, und die Glieder verhalten sich als selbständige zueinander, indem nur das Band des gegenseitigen Bedürfnisses sie umschlingt. Diese Stufe der bürgerlichen Gesellschaft hat man häufig für den Staat angesehen. Aber der Staat ist erst das Dritte, die Sittlichkeit und der Geist, in welchem die ungeheure Vereinigung der Selbständigkeit der Individualität und der allgemeinen Substantialität stattfindet. Das Recht des Staates ist daher höher als andere Stufen: es ist die Freiheit in ihrer konkretesten Gestaltung, welche nur noch unter die höchste absolute Wahrheit des Weltgeistes fällt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn wir hier vom Rechte sprechen, so meinen wir nicht bloß das bürgerliche Recht, das man gewöhnlich darunter versteht, sondern Moralität, Sittlichkeit und Weltgeschichte, die ebenfalls hierher gehören, weil der Begriff die Gedanken der Wahrheit nach zusammenbringt. Der freie Wille muß sich zunächst, um nicht abstrakt zu bleiben, ein Dasein geben, und das erste sinnliche Material dieses Daseins sind die Sachen, das heißt die äußeren Dinge. Diese erste Weise der Freiheit ist die, welche wir als Eigentum kennen sollen, die Sphäre des formellen und abstrakten Rechts, wozu nicht minder das Eigentum in seiner vermittelten Gestalt als Vertrag und das Recht in seiner Verletzung als Verbrechen und Strafe gehören. Die Freiheit, die wir hier haben, ist das, was wir Person nennen, das heißt das Subjekt, das frei und zwar für sich frei ist und sich in den Sachen ein Dasein gibt. Diese bloße Unmittelbarkeit des Daseins aber ist der Freiheit nicht angemessen, und die Negation dieser Bestimmung ist die Sphäre der Moralität. Ich bin nicht mehr bloß frei in dieser unmittelbaren Sache, sondern ich bin es auch in der aufgehobenen Unmittelbarkeit, das heißt ich bin es in mir selbst, im Subjektiven. In dieser Sphäre ist es, wo es auf meine Einsicht und Absicht und auf meinen Zweck ankommt, indem die Äußerlichkeit als gleichgültig gesetzt wird. Das Gute, das hier der allgemeine Zweck ist, soll aber nicht bloß in meinem Inneren bleiben, sondern es soll sich realisieren. Der subjektive Wille nämlich fordert, daß sein Inneres, das heißt sein Zweck, äußeres Dasein erhalte, daß also das Gute in der äußerlichen Existenz solle vollbracht werden. Die Moralität, wie das frühere Moment des formellen Rechts, sind beide Abstraktionen, deren Wahrheit erst die Sittlichkeit ist. Die Sittlichkeit ist so die Einheit des Willens in seinem Begriffe und des Willens des Einzelnen, das heißt des Subjekts. Ihr erstes Dasein ist wiederum ein Natürliches, in Form der Liebe und Empfindung: die Familie; das Individuum hat hier seine spröde Persönlichkeit aufgehoben und befindet sich mit seinem Bewußtsein in einem Ganzen. Aber auf der folgenden Stufe ist der Verlust der eigentlichen Sittlichkeit und der substantiellen Einheit zu sehen: die Familie zerfällt, und die Glieder verhalten sich als selbständige zueinander, indem nur das Band des gegenseitigen Bedürfnisses sie umschlingt. Diese Stufe der bürgerlichen Gesellschaft hat man häufig für den Staat angesehen. Aber der Staat ist erst das Dritte, die Sittlichkeit und der Geist, in welchem die ungeheure Vereinigung der Selbständigkeit der Individualität und der allgemeinen Substantialität stattfindet. Das Recht des Staates ist daher höher als andere Stufen: es ist die Freiheit in ihrer konkretesten Gestaltung, welche nur noch unter die höchste absolute Wahrheit des Weltgeistes fällt.</p>
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