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	Kommentare zu: 37	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/37/#comment-1702</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Dec 2023 14:38:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Totalität vorhanden, noch nicht aufgenommen - eben Pers[on] unmittelbar - unmittelbare Reflexion, aber abstrakt vermittelt - so selbst in Form der Unmittelbarkeit. 
Dies - Meine, als eines Genießenden, Bedürftigen - Haus, Früchte usf. zu meiner Existenz - mein Wohl, Nutzen, Vergnügen, geistiges Bedürfnis; macht nicht Recht aus - Bei allem Recht ein Interesse - aber nur bei demselben. - Gegen diese Seite zeigt sich dann der Formalismus des Rechts - um mein Recht zu behaupten, wenn auch kein Interesse an der Sache - Rechthaberei; - er verletzt dadurch leicht andere, indem er sich auf diese abstrakte Seite wirft - abstrakten Willen - leeren, inhaltslosen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Totalität vorhanden, noch nicht aufgenommen &#8211; eben Pers[on] unmittelbar &#8211; unmittelbare Reflexion, aber abstrakt vermittelt &#8211; so selbst in Form der Unmittelbarkeit.<br />
Dies &#8211; Meine, als eines Genießenden, Bedürftigen &#8211; Haus, Früchte usf. zu meiner Existenz &#8211; mein Wohl, Nutzen, Vergnügen, geistiges Bedürfnis; macht nicht Recht aus &#8211; Bei allem Recht ein Interesse &#8211; aber nur bei demselben. &#8211; Gegen diese Seite zeigt sich dann der Formalismus des Rechts &#8211; um mein Recht zu behaupten, wenn auch kein Interesse an der Sache &#8211; Rechthaberei; &#8211; er verletzt dadurch leicht andere, indem er sich auf diese abstrakte Seite wirft &#8211; abstrakten Willen &#8211; leeren, inhaltslosen.</p>
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		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/37/#comment-1530</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:00:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Weil die Besonderheit in der Person noch nicht als Freiheit vorhanden ist, so ist alles, was auf die Besonderheit ankommt, hier ein Gleichgültiges. Hat jemand kein Interesse als sein formelles Recht, so kann dieses reiner Eigensinn sein, wie es einem beschränkten Herzen und Gemüte oft zukommt; denn der rohe Mensch [ver]steift sich am meisten auf sein Recht, indes der großartige Sinn darauf sieht, was die Sache sonst noch für Seiten hat. Das abstrakte Recht ist also nur erst bloße Möglichkeit und insofern gegen den ganzen Umfang des Verhältnisses etwas Formelles. Deshalb gibt die rechtliche Bestimmung eine Befugnis, aber es ist nicht absolut notwendig, daß ich mein Recht verfolge, weil es nur eine Seite des ganzen Verhältnisses ist. Möglichkeit ist nämlich Sein, das die Bedeutung hat, auch nicht zu sein.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Weil die Besonderheit in der Person noch nicht als Freiheit vorhanden ist, so ist alles, was auf die Besonderheit ankommt, hier ein Gleichgültiges. Hat jemand kein Interesse als sein formelles Recht, so kann dieses reiner Eigensinn sein, wie es einem beschränkten Herzen und Gemüte oft zukommt; denn der rohe Mensch [ver]steift sich am meisten auf sein Recht, indes der großartige Sinn darauf sieht, was die Sache sonst noch für Seiten hat. Das abstrakte Recht ist also nur erst bloße Möglichkeit und insofern gegen den ganzen Umfang des Verhältnisses etwas Formelles. Deshalb gibt die rechtliche Bestimmung eine Befugnis, aber es ist nicht absolut notwendig, daß ich mein Recht verfolge, weil es nur eine Seite des ganzen Verhältnisses ist. Möglichkeit ist nämlich Sein, das die Bedeutung hat, auch nicht zu sein.</p>
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