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	Kommentare zu: 38	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/38/#comment-3053</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 16:34:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 38: Das Recht verbietet nur

Wir sind noch auf der ersten, dünnsten Stufe. Das Recht dieser Stufe kennt nur die Person und ihre Sachen. Was folgt daraus für unser Handeln?

Eine Erlaubnis, kein Befehl:

Wenn wir wirklich handeln, geht es um viel mehr als um dieses Recht. Es geht um Freundschaft, um Pflicht, um das Wohl der anderen. Daneben ist das bloße Recht nur eine Möglichkeit. Es sagt: Du darfst. Es sagt nicht: Du musst. Ich darf ein Recht geltend machen, ich darf es auch aufgeben. Nur eines kann ich nicht aufgeben: dass ich überhaupt Rechte haben kann.

Was ist dann notwendig?

Notwendig ist hier nur etwas Verneinendes. Die Person und was ihr gehört, darf niemand verletzen. Mehr verlangt dieses Recht nicht.

Darum gibt es auf dieser Stufe nur Verbote. Es gibt zwar auch Gebote, die positiv klingen, etwa: Bezahle deine Schulden. Aber im Kern steckt auch darin ein Verbot. Es heißt: Behalte nicht, was einem anderen zusteht.

Zusammenfassung: Das erste Recht erlaubt, aber es befiehlt nicht. Notwendig ist nur, die Person nicht zu verletzen. Jedes Rechtsgebot ist darum im Kern ein Verbot.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 38: Das Recht verbietet nur</p>
<p>Wir sind noch auf der ersten, dünnsten Stufe. Das Recht dieser Stufe kennt nur die Person und ihre Sachen. Was folgt daraus für unser Handeln?</p>
<p>Eine Erlaubnis, kein Befehl:</p>
<p>Wenn wir wirklich handeln, geht es um viel mehr als um dieses Recht. Es geht um Freundschaft, um Pflicht, um das Wohl der anderen. Daneben ist das bloße Recht nur eine Möglichkeit. Es sagt: Du darfst. Es sagt nicht: Du musst. Ich darf ein Recht geltend machen, ich darf es auch aufgeben. Nur eines kann ich nicht aufgeben: dass ich überhaupt Rechte haben kann.</p>
<p>Was ist dann notwendig?</p>
<p>Notwendig ist hier nur etwas Verneinendes. Die Person und was ihr gehört, darf niemand verletzen. Mehr verlangt dieses Recht nicht.</p>
<p>Darum gibt es auf dieser Stufe nur Verbote. Es gibt zwar auch Gebote, die positiv klingen, etwa: Bezahle deine Schulden. Aber im Kern steckt auch darin ein Verbot. Es heißt: Behalte nicht, was einem anderen zusteht.</p>
<p>Zusammenfassung: Das erste Recht erlaubt, aber es befiehlt nicht. Notwendig ist nur, die Person nicht zu verletzen. Jedes Rechtsgebot ist darum im Kern ein Verbot.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/38/#comment-2726</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:06:23 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;&lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung&quot; title=&quot;Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Bestimmung&lt;/a&gt; des &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt&quot; title=&quot;Abstrakt heißt bei Hegel nicht schwer verständlich, sondern arm: aus dem Zusammenhang herausgerissen, einseitig.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;abstrakten&lt;/a&gt; Rechts als bloße Möglichkeit gegenüber dem &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt&quot; title=&quot;Konkret heißt bei Hegel: zusammengewachsen, reich an Bestimmungen — und damit das Wahre. Abstrakt ist das Arme.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;konkreten&lt;/a&gt; Inhalt — daraus seine nur &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-negativitaet&quot; title=&quot;Negation meint nicht Verneinung im Streit, sondern Begrenzung: bestimmt sein heißt, nicht alles andere zu sein. Und weil sie die Negation von diesem ist, bleibt ein bestimmtes Ergebnis zurück, nicht nichts.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;negative&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit&quot; title=&quot;Notwendig heißt bei Hegel nicht: es muss so kommen, sondern: es folgt aus dem Begriff.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Notwendigkeit&lt;/a&gt;: Erlaubnis, Befugnis, Verbot.&lt;/em&gt;

Der Paragraph zieht die Folge aus der Abstraktheit. Gegenüber einer wirklichen Handlung, die immer auch moralisch und sittlich bestimmt ist, gibt das abstrakte Recht nur an, was möglich ist, nicht was geschehen soll; es erlaubt und befugt, es gebietet nichts. Weil es keinen eigenen Inhalt hat, bleibt ihm nur das eine: die Persönlichkeit und was aus ihr folgt nicht zu verletzen. Deshalb sind seine Sätze ihrem letzten Gehalt nach immer Verbote, auch wo sie sprachlich als Gebote auftreten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmung" title="Bestimmung ist die Bestimmtheit als das Eigene eines Dinges: was es an sich ist und an ihm sein soll." rel="ugc">Bestimmung</a> des <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt" title="Abstrakt heißt bei Hegel nicht schwer verständlich, sondern arm: aus dem Zusammenhang herausgerissen, einseitig." rel="ugc">abstrakten</a> Rechts als bloße Möglichkeit gegenüber dem <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-abstrakt" title="Konkret heißt bei Hegel: zusammengewachsen, reich an Bestimmungen — und damit das Wahre. Abstrakt ist das Arme." rel="ugc">konkreten</a> Inhalt — daraus seine nur <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-negativitaet" title="Negation meint nicht Verneinung im Streit, sondern Begrenzung: bestimmt sein heißt, nicht alles andere zu sein. Und weil sie die Negation von diesem ist, bleibt ein bestimmtes Ergebnis zurück, nicht nichts." rel="ugc">negative</a> <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-zufaelligkeit" title="Notwendig heißt bei Hegel nicht: es muss so kommen, sondern: es folgt aus dem Begriff." rel="ugc">Notwendigkeit</a>: Erlaubnis, Befugnis, Verbot.</em></p>
<p>Der Paragraph zieht die Folge aus der Abstraktheit. Gegenüber einer wirklichen Handlung, die immer auch moralisch und sittlich bestimmt ist, gibt das abstrakte Recht nur an, was möglich ist, nicht was geschehen soll; es erlaubt und befugt, es gebietet nichts. Weil es keinen eigenen Inhalt hat, bleibt ihm nur das eine: die Persönlichkeit und was aus ihr folgt nicht zu verletzen. Deshalb sind seine Sätze ihrem letzten Gehalt nach immer Verbote, auch wo sie sprachlich als Gebote auftreten.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/38/#comment-1703</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Nov 1822 08:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=949#comment-1703</guid>

					<description><![CDATA[Nicht Einigkeit des Willens; nur für sich, negativ. 
&lt;em&gt;Erlaubnis&lt;/em&gt;, weil Bestimmtheit nur für mich eine äußerliche Sache ist, nicht identisch mit Recht selbst; für den andern bin ich da in der Sache; also keine bloße Möglichkeit für ihn - 
α) Konkrete [Handlung] noch etwas ganz anderes - Hier sogleich seine &lt;em&gt;Möglichkeit&lt;/em&gt;, - Reflexion auf höhere Verhältnisse - kann so oder auch so - kann dies Recht oder jenes aufgeben, aber nicht die Rechtsfähigkeit, d. i. selbst &lt;em&gt;diese Möglichkeit&lt;/em&gt;. Im einzelnen Recht auch das Allgemeine. 
Positives &lt;em&gt;Tun&lt;/em&gt; ist Hervorbringen einer &lt;em&gt;Gegenständlichkeit&lt;/em&gt; und eines &lt;em&gt;Inhalts&lt;/em&gt;. 
β) Rechtsgebot - Im Verhältnis zu[m] Andern, - Übergehen von dem Meinigen an ihn
&lt;em&gt;Leisten&lt;/em&gt; - scheint positiv - ein Tun - aus Vertrag - Vertrag allerdings Verwicklung mit Anderen - eine Identität mit ihnen - nicht bloß sie gehen lassen -
Es geht überhaupt so, - nur das Allererste ist ganz dem Begriff gemäß
Bin in der Vermittlung, handle wesentlich in Beziehung auf einen Andern, d. i. ich setze etwas - aus Grund der Gemeinsamkeit. 
Ich tue &lt;em&gt;für ihn&lt;/em&gt; - ein &lt;em&gt;Soll&lt;/em&gt;, das ihm von mir zugute kommt, ihm von mir wird. 
α) ich &lt;em&gt;kann&lt;/em&gt; den Vertrag eingehen oder nicht
β) Leistung ist, in Besitz den Andern setzen, in sein Eigentum. 
β) Betrifft Verhältnis, Rücksicht auf Andere - die streng noch nicht hierher gehört; - aber diese Beziehung auf Andere gehört überhaupt (wie später Vertrag und Unrecht) zur Realität, die weiter bestimmt ist - In § 37 in &lt;em&gt;meinem&lt;/em&gt; Interesse - Rücksicht auf Andere ist, in &lt;em&gt;ihrem&lt;/em&gt;, für &lt;em&gt;ihr&lt;/em&gt; Interesse tätig sein, es wahren u. dgl.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht Einigkeit des Willens; nur für sich, negativ.<br />
<em>Erlaubnis</em>, weil Bestimmtheit nur für mich eine äußerliche Sache ist, nicht identisch mit Recht selbst; für den andern bin ich da in der Sache; also keine bloße Möglichkeit für ihn &#8211;<br />
α) Konkrete [Handlung] noch etwas ganz anderes &#8211; Hier sogleich seine <em>Möglichkeit</em>, &#8211; Reflexion auf höhere Verhältnisse &#8211; kann so oder auch so &#8211; kann dies Recht oder jenes aufgeben, aber nicht die Rechtsfähigkeit, d. i. selbst <em>diese Möglichkeit</em>. Im einzelnen Recht auch das Allgemeine.<br />
Positives <em>Tun</em> ist Hervorbringen einer <em>Gegenständlichkeit</em> und eines <em>Inhalts</em>.<br />
β) Rechtsgebot &#8211; Im Verhältnis zu[m] Andern, &#8211; Übergehen von dem Meinigen an ihn<br />
<em>Leisten</em> &#8211; scheint positiv &#8211; ein Tun &#8211; aus Vertrag &#8211; Vertrag allerdings Verwicklung mit Anderen &#8211; eine Identität mit ihnen &#8211; nicht bloß sie gehen lassen &#8211;<br />
Es geht überhaupt so, &#8211; nur das Allererste ist ganz dem Begriff gemäß<br />
Bin in der Vermittlung, handle wesentlich in Beziehung auf einen Andern, d. i. ich setze etwas &#8211; aus Grund der Gemeinsamkeit.<br />
Ich tue <em>für ihn</em> &#8211; ein <em>Soll</em>, das ihm von mir zugute kommt, ihm von mir wird.<br />
α) ich <em>kann</em> den Vertrag eingehen oder nicht<br />
β) Leistung ist, in Besitz den Andern setzen, in sein Eigentum.<br />
β) Betrifft Verhältnis, Rücksicht auf Andere &#8211; die streng noch nicht hierher gehört; &#8211; aber diese Beziehung auf Andere gehört überhaupt (wie später Vertrag und Unrecht) zur Realität, die weiter bestimmt ist &#8211; In § 37 in <em>meinem</em> Interesse &#8211; Rücksicht auf Andere ist, in <em>ihrem</em>, für <em>ihr</em> Interesse tätig sein, es wahren u. dgl.</p>
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