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	Kommentare zu: 46	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/46/#comment-1711</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Dec 2023 14:46:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nähere Bestimmung. 
Ich als Einzelner; - Gemeinschaft nur Willkür - So tritt jeder in den Staat - als Freier - als an sich Idee - absolute Voraussetzung jedes Staats - Einz[elne] Gesellschaft von Freien - meine Wirklichkeit ist Privateigentum - Staat hat sich nicht zu bekümmern um Absicht - sonst - -Familien-Fideikommisse, Vormundschaft - ins Ewige - freier Wille der Individuen - W. [?] - so wird sie durch die Willkür von einem Individuum zerrissen - Tote Hand, Gemeinde, Kirche, hat Privateigentum, ist anerkannt
Ich Privateigentümer - mein Recht als Person
Aufgeben der Person - nicht kein Privateigentum zu haben - sondern höheres -

α) Privateigentum, weil Person einzeln und Ich, als solches sein, dasein soll -
β) Familieneigentum, wenn und solange reale patriarchalische Familie, nicht wenn sie auseinandergetreten -
γ) Gemeinde - Kirchen, Klöster - wesentlich anerkannt vom Staate. - Gemeinde ist Gemeinschaft - der Brunnen, Weiden - nicht unveräußerlich - Abhängigkeit von Zwecken, der Bestimmung - eben dem Moralischen der Person. Englische Kirche - besonders in Irland - Bemessen des Besitzes nach dem Zwecke, nicht nach abstrakter Persönlichkeit - Dieser Zweck unterliegt höherer Beurteilung und Bestimmung. 
α) Zweck unterliegt einer Kontrolle, β) Ausführung dieses Zwecks
Englische [Kirche] kein Privateigentum - Eigentum warum? weil ihr vom König William gegeben worden
So selbst nicht verfahren. 
Sklaven, Leibeigene - sind gut versorgt - Ehemals öffentliche Magazine - s. Gagliani

Zur Entwicklung - wahrhafte Realität, Wirklichkeit der Freiheit - daß ihre Idee Begriff und Realität - selbst freigeworden seien. 
Vom Begriff für sich (hier noch nicht) - Realität ist Persönlichkeit
Mensch was er ist, durch seinen subjektiven Willen - subjektiver Wille ist der der Person - Persönlichkeit ist nur wirklicher Wille -subjektiver Wille ist nur wirklicher Wille als Eigentümer. 
Eigentum: Kollision, Neid, Feindschaft, Streit, Kriege
Elend (außer andern Leidenschaften) - wegfallen - Menschen in Frieden und Liebe - und alle Brüder [?] bedürfen des Eigentums. Friede - nur des Geistes - aus unendlichem Gegensatze sich hervorbringen[d].]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nähere Bestimmung.<br />
Ich als Einzelner; &#8211; Gemeinschaft nur Willkür &#8211; So tritt jeder in den Staat &#8211; als Freier &#8211; als an sich Idee &#8211; absolute Voraussetzung jedes Staats &#8211; Einz[elne] Gesellschaft von Freien &#8211; meine Wirklichkeit ist Privateigentum &#8211; Staat hat sich nicht zu bekümmern um Absicht &#8211; sonst &#8211; -Familien-Fideikommisse, Vormundschaft &#8211; ins Ewige &#8211; freier Wille der Individuen &#8211; W. [?] &#8211; so wird sie durch die Willkür von einem Individuum zerrissen &#8211; Tote Hand, Gemeinde, Kirche, hat Privateigentum, ist anerkannt<br />
Ich Privateigentümer &#8211; mein Recht als Person<br />
Aufgeben der Person &#8211; nicht kein Privateigentum zu haben &#8211; sondern höheres &#8211;</p>
<p>α) Privateigentum, weil Person einzeln und Ich, als solches sein, dasein soll &#8211;<br />
β) Familieneigentum, wenn und solange reale patriarchalische Familie, nicht wenn sie auseinandergetreten &#8211;<br />
γ) Gemeinde &#8211; Kirchen, Klöster &#8211; wesentlich anerkannt vom Staate. &#8211; Gemeinde ist Gemeinschaft &#8211; der Brunnen, Weiden &#8211; nicht unveräußerlich &#8211; Abhängigkeit von Zwecken, der Bestimmung &#8211; eben dem Moralischen der Person. Englische Kirche &#8211; besonders in Irland &#8211; Bemessen des Besitzes nach dem Zwecke, nicht nach abstrakter Persönlichkeit &#8211; Dieser Zweck unterliegt höherer Beurteilung und Bestimmung.<br />
α) Zweck unterliegt einer Kontrolle, β) Ausführung dieses Zwecks<br />
Englische [Kirche] kein Privateigentum &#8211; Eigentum warum? weil ihr vom König William gegeben worden<br />
So selbst nicht verfahren.<br />
Sklaven, Leibeigene &#8211; sind gut versorgt &#8211; Ehemals öffentliche Magazine &#8211; s. Gagliani</p>
<p>Zur Entwicklung &#8211; wahrhafte Realität, Wirklichkeit der Freiheit &#8211; daß ihre Idee Begriff und Realität &#8211; selbst freigeworden seien.<br />
Vom Begriff für sich (hier noch nicht) &#8211; Realität ist Persönlichkeit<br />
Mensch was er ist, durch seinen subjektiven Willen &#8211; subjektiver Wille ist der der Person &#8211; Persönlichkeit ist nur wirklicher Wille -subjektiver Wille ist nur wirklicher Wille als Eigentümer.<br />
Eigentum: Kollision, Neid, Feindschaft, Streit, Kriege<br />
Elend (außer andern Leidenschaften) &#8211; wegfallen &#8211; Menschen in Frieden und Liebe &#8211; und alle Brüder [?] bedürfen des Eigentums. Friede &#8211; nur des Geistes &#8211; aus unendlichem Gegensatze sich hervorbringen[d].</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/46/#comment-1534</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:03:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Im Eigentum ist mein Wille persönlich, die Person ist aber ein Dieses; also wird das Eigentum das Persönliche dieses Willens. Da ich meinem Willen Dasein durch das Eigentum gebe, so muß das Eigentum auch die Bestimmung haben, das Diese, das Meine zu sein. Dies ist die wichtige Lehre von der Notwendigkeit des Privateigentums. Wenn Ausnahmen durch den Staat gemacht werden können, so ist es doch dieser allein, der sie machen kann: häufig ist aber von demselben, namentlich in unserer Zeit, das Privateigentum wieder hergestellt worden. So haben z. B. viele Staaten mit Recht die Klöster aufgehoben, weil ein Gemeinwesen letztlich kein solches Recht am Eigentum hat als die Person.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Eigentum ist mein Wille persönlich, die Person ist aber ein Dieses; also wird das Eigentum das Persönliche dieses Willens. Da ich meinem Willen Dasein durch das Eigentum gebe, so muß das Eigentum auch die Bestimmung haben, das Diese, das Meine zu sein. Dies ist die wichtige Lehre von der Notwendigkeit des Privateigentums. Wenn Ausnahmen durch den Staat gemacht werden können, so ist es doch dieser allein, der sie machen kann: häufig ist aber von demselben, namentlich in unserer Zeit, das Privateigentum wieder hergestellt worden. So haben z. B. viele Staaten mit Recht die Klöster aufgehoben, weil ein Gemeinwesen letztlich kein solches Recht am Eigentum hat als die Person.</p>
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