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	Kommentare zu: 50	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/50/#comment-1715</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Dec 2023 14:48:18 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Unterschied der Zeit - Nicht weil er der Erste ist, sondern weil er es in Besitz genommen hat - Kommt ein Anderer, so ist dieser freilich ein Zweiter und jener ein Erster - äußerliche Bestimmungen - jener ist Eigentümer]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unterschied der Zeit &#8211; Nicht weil er der Erste ist, sondern weil er es in Besitz genommen hat &#8211; Kommt ein Anderer, so ist dieser freilich ein Zweiter und jener ein Erster &#8211; äußerliche Bestimmungen &#8211; jener ist Eigentümer</p>
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		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/50/#comment-1537</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:04:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die bisherigen Bestimmungen betrafen hauptsächlich den Satz, daß die Persönlichkeit Dasein im Eigentum haben müsse. Daß nun der erste Besitzergreifende auch Eigentümer sei, geht aus dem Gesagten hervor. Der Erste ist nicht dadurch rechtlicher Eigentümer, weil er der Erste ist, sondern weil er freier Wille ist, denn erst dadurch, daß ein anderer nach ihm kommt, wird er der Erste.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die bisherigen Bestimmungen betrafen hauptsächlich den Satz, daß die Persönlichkeit Dasein im Eigentum haben müsse. Daß nun der erste Besitzergreifende auch Eigentümer sei, geht aus dem Gesagten hervor. Der Erste ist nicht dadurch rechtlicher Eigentümer, weil er der Erste ist, sondern weil er freier Wille ist, denn erst dadurch, daß ein anderer nach ihm kommt, wird er der Erste.</p>
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