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	Kommentare zu: 51	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/51/#comment-1716</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Dec 2023 14:48:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nötig - Besitzergreifung - an einem Dinge meinen Willen - darstellig zu machen. Dies hier Erwerben überhaupt. Mein Körper unmittelbar mein - Dinge nicht - Art und Weise, sie mein zu machen
Weise des Daseins.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nötig &#8211; Besitzergreifung &#8211; an einem Dinge meinen Willen &#8211; darstellig zu machen. Dies hier Erwerben überhaupt. Mein Körper unmittelbar mein &#8211; Dinge nicht &#8211; Art und Weise, sie mein zu machen<br />
Weise des Daseins.</p>
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		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/51/#comment-1538</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:04:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Daß die Person ihren Willen in eine Sache legt, ist erst der Begriff des Eigentums, und das Weitere ist eben die Realisation desselben. Mein innerer Willensaktus, welcher sagt, daß etwas mein sei, muß auch für andere erkennbar werden. Mache ich eine Sache zur meinigen, so gebe ich ihr dieses Prädikat, das an ihr in äußerlicher Form erscheinen und nicht bloß in meinem inneren Willen stehenbleiben muß. Unter Kindern pflegt es zu geschehen, daß diese gegen die Besitzergreifung anderer das frühere Wollen hervorheben; für Erwachsene ist aber dieses Wollen nicht hinreichend, denn die Form der Subjektivität muß entfernt werden und sich zur Objektivität herausarbeiten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Daß die Person ihren Willen in eine Sache legt, ist erst der Begriff des Eigentums, und das Weitere ist eben die Realisation desselben. Mein innerer Willensaktus, welcher sagt, daß etwas mein sei, muß auch für andere erkennbar werden. Mache ich eine Sache zur meinigen, so gebe ich ihr dieses Prädikat, das an ihr in äußerlicher Form erscheinen und nicht bloß in meinem inneren Willen stehenbleiben muß. Unter Kindern pflegt es zu geschehen, daß diese gegen die Besitzergreifung anderer das frühere Wollen hervorheben; für Erwachsene ist aber dieses Wollen nicht hinreichend, denn die Form der Subjektivität muß entfernt werden und sich zur Objektivität herausarbeiten.</p>
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