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	Kommentare zu: 55	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
	<lastBuildDate>Fri, 27 Feb 2026 17:03:43 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/55/#comment-1720</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Dec 2023 14:56:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die äußerliche Besitznahme ist unvollkommen, unvollständig überhaupt. - Mensch nimmt in Besitz, hat Eigentum - als denkender Mensch. - Was er als denkender will, ist das Ganze, Allgemeine - auch nicht für jetzt - als hier in diesem Platze (meiner Hand -) wie ich einen Stab nur an einer Stelle in der Hand habe. Was Ich als allgemeine Sache in Besitz habe, kann ich nur durch allgemeinen Willen - Ich werde subjektiv als allgemeiner Wille bestimmt - Übergang in den Vertrag -
Alles Einzelne sogleich ein weiterreichendes - äußerlicher Zusammenhang -oder organischer - Foetura - Obst - Junge von Tieren. 
Ferner habe ich die Sache in Besitz - mit dem ganzen Umfange der Bedingungen ihres Gebrauchs - servitus luminum - ein Acker mitten unter anderen - muß einen Weg haben - ein äußerlicher Zusammenhang, in welchem sie allein brauchbar ist, denn Gebrauch ist Hauptsache, - s. nachher - eigentliche Folge der Notwendigkeit des Gebrauchs.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die äußerliche Besitznahme ist unvollkommen, unvollständig überhaupt. &#8211; Mensch nimmt in Besitz, hat Eigentum &#8211; als denkender Mensch. &#8211; Was er als denkender will, ist das Ganze, Allgemeine &#8211; auch nicht für jetzt &#8211; als hier in diesem Platze (meiner Hand -) wie ich einen Stab nur an einer Stelle in der Hand habe. Was Ich als allgemeine Sache in Besitz habe, kann ich nur durch allgemeinen Willen &#8211; Ich werde subjektiv als allgemeiner Wille bestimmt &#8211; Übergang in den Vertrag &#8211;<br />
Alles Einzelne sogleich ein weiterreichendes &#8211; äußerlicher Zusammenhang -oder organischer &#8211; Foetura &#8211; Obst &#8211; Junge von Tieren.<br />
Ferner habe ich die Sache in Besitz &#8211; mit dem ganzen Umfange der Bedingungen ihres Gebrauchs &#8211; servitus luminum &#8211; ein Acker mitten unter anderen &#8211; muß einen Weg haben &#8211; ein äußerlicher Zusammenhang, in welchem sie allein brauchbar ist, denn Gebrauch ist Hauptsache, &#8211; s. nachher &#8211; eigentliche Folge der Notwendigkeit des Gebrauchs.</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/55/#comment-1541</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:05:26 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Besitznahme ist ganz vereinzelter Art: ich nehme nicht mehr in Besitz, als ich mit meinem Körper berühre, aber das Zweite ist sogleich, daß die äußeren Dinge eine weitere Ausdehnung haben, als ich fassen kann. Indem ich so etwas in Besitz habe, ist auch damit ein anderes in Verbindung. Ich übe die Besitznahme durch die Hand, aber der Bereich derselben kann erweitert werden. Die Hand ist dieses große Organ, das kein Tier hat, und was ich mit ihr fasse, kann selbst ein Mittel werden, womit ich weiter greife. Wenn ich etwas besitze, so geht der Verstand gleich dahin über, daß nicht bloß das unmittelbar Besessene, sondern das damit Zusammenhängende mein sei. Hier muß das positive Recht seine Feststellungen machen, denn aus dem Begriffe läßt sich nichts weiter herleiten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Besitznahme ist ganz vereinzelter Art: ich nehme nicht mehr in Besitz, als ich mit meinem Körper berühre, aber das Zweite ist sogleich, daß die äußeren Dinge eine weitere Ausdehnung haben, als ich fassen kann. Indem ich so etwas in Besitz habe, ist auch damit ein anderes in Verbindung. Ich übe die Besitznahme durch die Hand, aber der Bereich derselben kann erweitert werden. Die Hand ist dieses große Organ, das kein Tier hat, und was ich mit ihr fasse, kann selbst ein Mittel werden, womit ich weiter greife. Wenn ich etwas besitze, so geht der Verstand gleich dahin über, daß nicht bloß das unmittelbar Besessene, sondern das damit Zusammenhängende mein sei. Hier muß das positive Recht seine Feststellungen machen, denn aus dem Begriffe läßt sich nichts weiter herleiten.</p>
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