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	Kommentare zu: 64	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/64/#comment-3079</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 17:04:33 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 64: Verjährung

Ein Zaun, ein Zeichen, eine bearbeitete Form: Das alles bleibt äußerlich. Es bedeutet nur etwas, solange ein Wille dahintersteht. Dieser Wille muss sich zeigen, und zwar immer wieder. Das geschieht, indem ich die Sache nutze oder pflege.

Was, wenn das aufhört?

Dann ist die Sache von meinem Willen verlassen. Sie wird herrenlos. Auf diese Weise kann ich Eigentum verlieren. Und ein anderer kann es gewinnen. Das nennt man Verjährung.

Ein Beispiel: Ein Koffer steht dreißig Jahre auf dem Dachboden eines Mietshauses. Niemand fragt danach. Irgendwann ist klar, dass es keinem mehr gehört.

Nur eine praktische Regel?

Viele meinen, die Verjährung sei nur eine Notlösung. Sie solle alten Streit verhindern. Das trifft es nicht. Die Verjährung folgt aus dem Wesen des Eigentums. Wer etwas haben will, muss diesen Willen auch äußern.

Denkmäler und Kunstwerke:

Ein Denkmal gehört einem Volk, solange es lebendig ist. Es lebt durch Erinnerung und Ehre. Stirbt diese Erinnerung, wird es herrenlos. So erging es griechischen und ägyptischen Kunstwerken im Osmanischen Reich. Man verwendete alte Marmorfiguren sogar als Baustoff. Ähnlich ging es in der Reformation mit Stiftungen für Messen. Der alte Glaube war verschwunden, und man vergab sie neu.

Bücher:

Auch das Recht der Erben an den Werken eines Autors endet. Danach gehören die Werke allen. Dann darf jeder sie drucken.

Und für immer ungenutztes Land?

Manchmal soll ein Stück Land auf ewig unberührt bleiben. Darin steckt nur ein leerer Wille ohne Gegenwart. Wer ihn verletzt, verletzt nichts Wirkliches. Darum kann das Recht ihn auch nicht dauerhaft schützen.

Zusammenfassung: Eigentum braucht einen Willen, der sich zeigt. Hört er auf, wird die Sache herrenlos. Die Verjährung folgt daraus und ist keine bloße Notlösung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 64: Verjährung</p>
<p>Ein Zaun, ein Zeichen, eine bearbeitete Form: Das alles bleibt äußerlich. Es bedeutet nur etwas, solange ein Wille dahintersteht. Dieser Wille muss sich zeigen, und zwar immer wieder. Das geschieht, indem ich die Sache nutze oder pflege.</p>
<p>Was, wenn das aufhört?</p>
<p>Dann ist die Sache von meinem Willen verlassen. Sie wird herrenlos. Auf diese Weise kann ich Eigentum verlieren. Und ein anderer kann es gewinnen. Das nennt man Verjährung.</p>
<p>Ein Beispiel: Ein Koffer steht dreißig Jahre auf dem Dachboden eines Mietshauses. Niemand fragt danach. Irgendwann ist klar, dass es keinem mehr gehört.</p>
<p>Nur eine praktische Regel?</p>
<p>Viele meinen, die Verjährung sei nur eine Notlösung. Sie solle alten Streit verhindern. Das trifft es nicht. Die Verjährung folgt aus dem Wesen des Eigentums. Wer etwas haben will, muss diesen Willen auch äußern.</p>
<p>Denkmäler und Kunstwerke:</p>
<p>Ein Denkmal gehört einem Volk, solange es lebendig ist. Es lebt durch Erinnerung und Ehre. Stirbt diese Erinnerung, wird es herrenlos. So erging es griechischen und ägyptischen Kunstwerken im Osmanischen Reich. Man verwendete alte Marmorfiguren sogar als Baustoff. Ähnlich ging es in der Reformation mit Stiftungen für Messen. Der alte Glaube war verschwunden, und man vergab sie neu.</p>
<p>Bücher:</p>
<p>Auch das Recht der Erben an den Werken eines Autors endet. Danach gehören die Werke allen. Dann darf jeder sie drucken.</p>
<p>Und für immer ungenutztes Land?</p>
<p>Manchmal soll ein Stück Land auf ewig unberührt bleiben. Darin steckt nur ein leerer Wille ohne Gegenwart. Wer ihn verletzt, verletzt nichts Wirkliches. Darum kann das Recht ihn auch nicht dauerhaft schützen.</p>
<p>Zusammenfassung: Eigentum braucht einen Willen, der sich zeigt. Hört er auf, wird die Sache herrenlos. Die Verjährung folgt daraus und ist keine bloße Notlösung.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/64/#comment-2752</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:06:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Die Objektivität des Willens in der Sache ist die Fortdauer seines Äußerns in der Zeit; das Ausbleiben dieser Äußerung hebt das &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-dasein&quot; title=&quot;Dasein ist bestimmtes Sein — Sein, das eine Grenze und damit eine Gestalt in der Welt hat.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Dasein&lt;/a&gt; des Eigentums auf.&lt;/em&gt;

Zeichen und &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form&quot; title=&quot;Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Form&lt;/a&gt;, die der Besitznahme gegeben wurden, sind &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;Für sich heißt: gewußt, gewollt, ausdrücklich gesetzt — im Unterschied zu dem, was etwas erst an sich ist.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;für sich&lt;/a&gt; bloß äußere Umstände; ihre Bedeutung haben sie allein von der Gegenwart des Willens in ihnen. Diese Gegenwart ist aber nichts Punktuelles, sondern fällt in die Zeit, und in der Zeit heißt objektiv sein nichts anderes als fortdauern. Daraus folgt die Verjährung nicht als praktische Rücksicht auf Rechtsfrieden, sondern aus dem &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff&quot; title=&quot;Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Begriff&lt;/a&gt; selbst: Ein Wille, der sich nicht mehr äußert, hat keine &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff&quot; title=&quot;Wirklichkeit ist enger als alles, was es gibt: wirklich ist, was der Begriff selbst hervorgebracht hat.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Wirklichkeit&lt;/a&gt; mehr, und die Sache wird herrenlos. Die Beispiele der Anmerkung, Denkmale und Schriftstellerrechte, sind Anwendungen desselben Maßstabs.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die Objektivität des Willens in der Sache ist die Fortdauer seines Äußerns in der Zeit; das Ausbleiben dieser Äußerung hebt das <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-dasein" title="Dasein ist bestimmtes Sein — Sein, das eine Grenze und damit eine Gestalt in der Welt hat." rel="ugc">Dasein</a> des Eigentums auf.</em></p>
<p>Zeichen und <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form" title="Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch." rel="ugc">Form</a>, die der Besitznahme gegeben wurden, sind <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="Für sich heißt: gewußt, gewollt, ausdrücklich gesetzt — im Unterschied zu dem, was etwas erst an sich ist." rel="ugc">für sich</a> bloß äußere Umstände; ihre Bedeutung haben sie allein von der Gegenwart des Willens in ihnen. Diese Gegenwart ist aber nichts Punktuelles, sondern fällt in die Zeit, und in der Zeit heißt objektiv sein nichts anderes als fortdauern. Daraus folgt die Verjährung nicht als praktische Rücksicht auf Rechtsfrieden, sondern aus dem <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff" title="Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen." rel="ugc">Begriff</a> selbst: Ein Wille, der sich nicht mehr äußert, hat keine <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff" title="Wirklichkeit ist enger als alles, was es gibt: wirklich ist, was der Begriff selbst hervorgebracht hat." rel="ugc">Wirklichkeit</a> mehr, und die Sache wird herrenlos. Die Beispiele der Anmerkung, Denkmale und Schriftstellerrechte, sind Anwendungen desselben Maßstabs.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/64/#comment-1548</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 13:14:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=897#comment-1548</guid>

					<description><![CDATA[Die Verjährung beruht auf der Vermutung, daß ich aufgehört habe, die Sache als die meinige zu betrachten. Denn dazu, daß etwas das Meinige bleibe, gehört Fortdauer meines Willens, und diese zeigt sich durch Gebrauch oder Aufbewahrung. - Der Verlust des Wertes öffentlicher Denkmale hat sich in der Reformation häufig bei den Meßstiftungen erwiesen. Der Geist der alten Konfession, das heißt der Meßstiftungen, war entflogen, und sie konnten daher als Eigentum in Besitz genommen werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verjährung beruht auf der Vermutung, daß ich aufgehört habe, die Sache als die meinige zu betrachten. Denn dazu, daß etwas das Meinige bleibe, gehört Fortdauer meines Willens, und diese zeigt sich durch Gebrauch oder Aufbewahrung. &#8211; Der Verlust des Wertes öffentlicher Denkmale hat sich in der Reformation häufig bei den Meßstiftungen erwiesen. Der Geist der alten Konfession, das heißt der Meßstiftungen, war entflogen, und sie konnten daher als Eigentum in Besitz genommen werden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/64/#comment-1729</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Nov 1822 08:08:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=897#comment-1729</guid>

					<description><![CDATA[[zu § 64]
Fortdauernde Erklärung des Willens - Sonst angesehen, die Sache derelinquiert zu haben. 
[§] &lt;em&gt;64&lt;/em&gt;. Entäußerung durch Nichtgebrauch - [§] 65 ausdrückliche. 
Wenn er es nur dafür angesehen habe, herrenlos zu sein, - es dies aber nicht wirklich ist? - eben zur Wirklichkeit des Eigentums gehört Äußerung meines Willens. 

[zu § 64 Anm.]
Gehört zu &lt;em&gt;Wert&lt;/em&gt; - Verjährung durch Verschwinden des Werts - ebenso Privateigentum der Schriftsteller - Zweierlei Werte - überhaupt Veränderung des Werts. 
α) physikalisch. Marmorstatuen zum Kalkbrennen, Metall, altes Eisen, goldene und silberne Gefäße. 
β) geistiger Wert - Form. 
Verjährung - von &lt;em&gt;Kunstdenkmälern&lt;/em&gt; - haben ihren ursprünglichen Wert, pretium affectionis, nicht mehr, der in dem spezifischen Bedürfnis liegt, das ich darin befriedige - Götterbilder - Palladium, vom Himmel gefallener S[t]ein, ein ἀχειροποίητον [nicht mit Händen Gemachtes] - von unendlichem Wert - an dieses Spezifische ist das Wohl eines Volkes geknüpft -
- Die Nation, deren geistiges Eigentum sie waren, hat sie aufgegeben. 
Wenn diese Bedürfnisse - z. B. auch wissenschaftliche, in Ansehung feiner Instrumente [-] aufgehört haben, haben sie keinen Wert mehr - nicht mehr eine Möglichkeit - Andere, Gajus
Kirchengüter, Messestiftungen &lt;em&gt;- ewiges&lt;/em&gt; Licht - treten in die Bedeutung gewöhnlicher Güter, Dinge zurück - sind kein bestimmtes Privateigentum, sondern der Gemeinde, für den Gebrauch zu deren Bestem
Ein gedrucktes Buch kann von jedem nachgemacht werden - es ist aber ein Verm&lt;em&gt;ögen&lt;/em&gt; § 69 Anm., das der Schriftsteller nicht mit dem einzelnen Exemplar veräußert haben will - mein Manuskript hat mich ganz anderen Aufwand - Zeit, Mühe usf. gekostet als den, der ein Exemplar kauft; - ich verkaufe - und ich will den Wert - in anderer Gestalt, nämlich Geld - erhalten - Dies ist nun unbestimmbar - ohnehin geistig - der Wert wird mir durch Nachdruck entrissen -
Der schlechteste Roman kann insofern mehr Wert haben als das gründlichste Buch - Wert hängt erst vom Verkauf, Geschmack des Publikums ab -
Mein n&lt;em&gt;äheres&lt;/em&gt; (quantitatives) Eigentum - das Meinige darin ist mein Geist, Talent, -
Ich bleibe insofern Herr darüber, es &lt;em&gt;zu verbessern, zu verändern,&lt;/em&gt; - insofern bleibt es noch im Zusammenhange mit meiner &lt;em&gt;eigensten Geistigkeit&lt;/em&gt; - und es so zu vervielfältigen, oder umgearbeitet, ist meine Sache - Solange ich am Leben bin, vermag ich dies -
Zieht ein Publikum eine ältere Ausgabe vor - nachher zu fromm geworden, und der Schriftsteller hat den Eigensinn, nur seine neue zu geben, so kann das Publikum sich mit solchem Mittel seines Bedürfnisses versorgen. Dies wesentlich, daß hier das Bed&lt;em&gt;ürfnis&lt;/em&gt; des Publikums ist, das Recht hat, seine Befriedigung zu verlangen. - Wenn nun bloß Ware, Mittel, das Bedürfnis zu befriedigen, - ohne weiteres Zutun oder Möglichkeit von geistiger Zutat, geistiger Eigentümlichkeit - so ist es eine blo&lt;em&gt;ße Sache&lt;/em&gt; geworden - kommt es neu heraus, beweist [dies], daß ich es jetzt noch billige, meine jetzige Stufe geistiger Ausbildung ist - ich mich jetzt so gebe. Es ist Darstellung &lt;em&gt;meiner&lt;/em&gt; Kunst und Geschicklichkeit&lt;em&gt;*&lt;/em&gt;)  

*[darunter:] m[eine] Einwilligung, so zu erscheinen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu § 64]<br />
Fortdauernde Erklärung des Willens &#8211; Sonst angesehen, die Sache derelinquiert zu haben.<br />
[§] <em>64</em>. Entäußerung durch Nichtgebrauch &#8211; [§] 65 ausdrückliche.<br />
Wenn er es nur dafür angesehen habe, herrenlos zu sein, &#8211; es dies aber nicht wirklich ist? &#8211; eben zur Wirklichkeit des Eigentums gehört Äußerung meines Willens. </p>
<p>[zu § 64 Anm.]<br />
Gehört zu <em>Wert</em> &#8211; Verjährung durch Verschwinden des Werts &#8211; ebenso Privateigentum der Schriftsteller &#8211; Zweierlei Werte &#8211; überhaupt Veränderung des Werts.<br />
α) physikalisch. Marmorstatuen zum Kalkbrennen, Metall, altes Eisen, goldene und silberne Gefäße.<br />
β) geistiger Wert &#8211; Form.<br />
Verjährung &#8211; von <em>Kunstdenkmälern</em> &#8211; haben ihren ursprünglichen Wert, pretium affectionis, nicht mehr, der in dem spezifischen Bedürfnis liegt, das ich darin befriedige &#8211; Götterbilder &#8211; Palladium, vom Himmel gefallener S[t]ein, ein ἀχειροποίητον [nicht mit Händen Gemachtes] &#8211; von unendlichem Wert &#8211; an dieses Spezifische ist das Wohl eines Volkes geknüpft &#8211;<br />
&#8211; Die Nation, deren geistiges Eigentum sie waren, hat sie aufgegeben.<br />
Wenn diese Bedürfnisse &#8211; z. B. auch wissenschaftliche, in Ansehung feiner Instrumente [-] aufgehört haben, haben sie keinen Wert mehr &#8211; nicht mehr eine Möglichkeit &#8211; Andere, Gajus<br />
Kirchengüter, Messestiftungen <em>&#8211; ewiges</em> Licht &#8211; treten in die Bedeutung gewöhnlicher Güter, Dinge zurück &#8211; sind kein bestimmtes Privateigentum, sondern der Gemeinde, für den Gebrauch zu deren Bestem<br />
Ein gedrucktes Buch kann von jedem nachgemacht werden &#8211; es ist aber ein Verm<em>ögen</em> § 69 Anm., das der Schriftsteller nicht mit dem einzelnen Exemplar veräußert haben will &#8211; mein Manuskript hat mich ganz anderen Aufwand &#8211; Zeit, Mühe usf. gekostet als den, der ein Exemplar kauft; &#8211; ich verkaufe &#8211; und ich will den Wert &#8211; in anderer Gestalt, nämlich Geld &#8211; erhalten &#8211; Dies ist nun unbestimmbar &#8211; ohnehin geistig &#8211; der Wert wird mir durch Nachdruck entrissen &#8211;<br />
Der schlechteste Roman kann insofern mehr Wert haben als das gründlichste Buch &#8211; Wert hängt erst vom Verkauf, Geschmack des Publikums ab &#8211;<br />
Mein n<em>äheres</em> (quantitatives) Eigentum &#8211; das Meinige darin ist mein Geist, Talent, &#8211;<br />
Ich bleibe insofern Herr darüber, es <em>zu verbessern, zu verändern,</em> &#8211; insofern bleibt es noch im Zusammenhange mit meiner <em>eigensten Geistigkeit</em> &#8211; und es so zu vervielfältigen, oder umgearbeitet, ist meine Sache &#8211; Solange ich am Leben bin, vermag ich dies &#8211;<br />
Zieht ein Publikum eine ältere Ausgabe vor &#8211; nachher zu fromm geworden, und der Schriftsteller hat den Eigensinn, nur seine neue zu geben, so kann das Publikum sich mit solchem Mittel seines Bedürfnisses versorgen. Dies wesentlich, daß hier das Bed<em>ürfnis</em> des Publikums ist, das Recht hat, seine Befriedigung zu verlangen. &#8211; Wenn nun bloß Ware, Mittel, das Bedürfnis zu befriedigen, &#8211; ohne weiteres Zutun oder Möglichkeit von geistiger Zutat, geistiger Eigentümlichkeit &#8211; so ist es eine blo<em>ße Sache</em> geworden &#8211; kommt es neu heraus, beweist [dies], daß ich es jetzt noch billige, meine jetzige Stufe geistiger Ausbildung ist &#8211; ich mich jetzt so gebe. Es ist Darstellung <em>meiner</em> Kunst und Geschicklichkeit<em>*</em>)  </p>
<p>*[darunter:] m[eine] Einwilligung, so zu erscheinen.</p>
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