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	Kommentare zu: 72	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
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		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/72-2/#comment-1749</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 09:39:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Diese Einheit zweier sich anerkennender als freier - erhält selbst Dasein, - Prozeß - Anerkennung ist nur diese abstrakte Einheit - Erwerben, Besitznehmen - innerhalb und vermöge dieses Anerkennens. Anerkennen für sich formell. 
Formell, äußere Vorstellung - 
Erwerb einer Sache, die einem andern freien Willen angehört - So bestimmt hat der Vertrag das Interesse, daß Ich Etwas besitze; - dies das Interesse der Besonderheit -
Vernunftinteresse: α) daß ich Eigentümer bin und bleibe - β) daß mein Dasein, als Eigentum, Objektivität - das freie Selbstbewußtsein eines Andern sei -
- mein Wille als daseiend, d. i. als Allgemeines]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Einheit zweier sich anerkennender als freier &#8211; erhält selbst Dasein, &#8211; Prozeß &#8211; Anerkennung ist nur diese abstrakte Einheit &#8211; Erwerben, Besitznehmen &#8211; innerhalb und vermöge dieses Anerkennens. Anerkennen für sich formell.<br />
Formell, äußere Vorstellung &#8211;<br />
Erwerb einer Sache, die einem andern freien Willen angehört &#8211; So bestimmt hat der Vertrag das Interesse, daß Ich Etwas besitze; &#8211; dies das Interesse der Besonderheit &#8211;<br />
Vernunftinteresse: α) daß ich Eigentümer bin und bleibe &#8211; β) daß mein Dasein, als Eigentum, Objektivität &#8211; das freie Selbstbewußtsein eines Andern sei &#8211;<br />
&#8211; mein Wille als daseiend, d. i. als Allgemeines</p>
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