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	Kommentare zu: 75	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Mar 2026 17:04:41 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/75-2/#comment-1751</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 09:40:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=873#comment-1751</guid>

					<description><![CDATA[Der ganze Übergang - der älteren in die neue Zeit - dreht sich hier herum - die Revolution in der Welt - d. h. nicht bloß etwa die laute, - Revolution, die alle Staaten mitgemacht haben. 
Staat, Allgemeines, Gedanke, Zweck, der an und für sich ist. - Nicht mehr fürstliches Privateigentum, fürstliches Privatrecht - philosophischer König - Domänen sind Staatseigentum geworden - Gerechtigkeit - nicht patrimoniale Gerichtsbarkeit: Einzelne sich in Schutz begeben - Abgaben auf Verträgen der Einzelnen: Zinsen, Gilten, - sondern allgemeiner Maßstab. Verteilung des Allgemeinen, nicht besondere Verbindlichkeit des Adels - sondern Aller. 
Friedrich II. - philosophischer König - nicht die besonderen Rechte und Privilegien zu respektieren - Deutsche Reichskonstitution - Hr. von Haller dagegen - bei Friedrich II. hat es als Einfall, Schöngeisterei, Despotismus usf. gegolten, haben ihn gefürchtet - imponiert durch seine Taten, und durch Charakter. - Ganz neuer Gesichtspunkt in der Welt, - in der Wirklichkeit aufgestellt. 
- Vorher deduct. Besitz -
In neuen Zeiten den Vertrag ändern; - einseitiger Wille, kein Recht - sondern Gewalt - jener Vertrag längst gemacht - Nein, sagten sie, es ist kein Vertrag, sondern Gewalt - erst jetzt das Vertragsverhältnis festsetzen - Alter - bindet uns nicht - Allerdings über Sachen auch die Nachkommen - Jetzt Vertrag, nicht Sache des besonderen Willens, ob gehorchen - sogleich widerlegt in Unterwerfung unter Majorität.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der ganze Übergang &#8211; der älteren in die neue Zeit &#8211; dreht sich hier herum &#8211; die Revolution in der Welt &#8211; d. h. nicht bloß etwa die laute, &#8211; Revolution, die alle Staaten mitgemacht haben.<br />
Staat, Allgemeines, Gedanke, Zweck, der an und für sich ist. &#8211; Nicht mehr fürstliches Privateigentum, fürstliches Privatrecht &#8211; philosophischer König &#8211; Domänen sind Staatseigentum geworden &#8211; Gerechtigkeit &#8211; nicht patrimoniale Gerichtsbarkeit: Einzelne sich in Schutz begeben &#8211; Abgaben auf Verträgen der Einzelnen: Zinsen, Gilten, &#8211; sondern allgemeiner Maßstab. Verteilung des Allgemeinen, nicht besondere Verbindlichkeit des Adels &#8211; sondern Aller.<br />
Friedrich II. &#8211; philosophischer König &#8211; nicht die besonderen Rechte und Privilegien zu respektieren &#8211; Deutsche Reichskonstitution &#8211; Hr. von Haller dagegen &#8211; bei Friedrich II. hat es als Einfall, Schöngeisterei, Despotismus usf. gegolten, haben ihn gefürchtet &#8211; imponiert durch seine Taten, und durch Charakter. &#8211; Ganz neuer Gesichtspunkt in der Welt, &#8211; in der Wirklichkeit aufgestellt.<br />
&#8211; Vorher deduct. Besitz &#8211;<br />
In neuen Zeiten den Vertrag ändern; &#8211; einseitiger Wille, kein Recht &#8211; sondern Gewalt &#8211; jener Vertrag längst gemacht &#8211; Nein, sagten sie, es ist kein Vertrag, sondern Gewalt &#8211; erst jetzt das Vertragsverhältnis festsetzen &#8211; Alter &#8211; bindet uns nicht &#8211; Allerdings über Sachen auch die Nachkommen &#8211; Jetzt Vertrag, nicht Sache des besonderen Willens, ob gehorchen &#8211; sogleich widerlegt in Unterwerfung unter Majorität.</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/75-2/#comment-1745</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 May 2024 15:35:44 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In neuerer Zeit ist es sehr beliebt gewesen, den Staat als Vertrag aller mit allen anzusehen. Alle schlössen, sagt man, mit dem Fürsten einen Vertrag und dieser wieder mit den Untertanen. Diese Ansicht kommt daher, daß man oberflächlicherweise nur an eine Einheit verschiedener Willen denkt. Im Vertrage aber sind zwei identische Willen, die beide Personen sind und Eigentümer bleiben wollen; der Vertrag geht also von der Willkür der Person aus, und diesen Ausgangspunkt hat die Ehe ebenfalls mit dem Vertrage gemein. Beim Staat aber ist dies gleich anders, denn es liegt nicht in der Willkür der Individuen, sich vom Staate zu trennen, da man schon Bürger desselben nach der Naturseite hin ist. Die vernünftige Bestimmung des Menschen ist, im Staate zu leben, und ist noch kein Staat da, so ist die Forderung der Vernunft vorhanden, daß er gegründet werde. Ein Staat muß eben die Erlaubnis dazu geben, daß man in ihn trete oder ihn verlasse; dies ist also nicht von der Willkür der Einzelnen abhängig, und der Staat beruht somit nicht auf Vertrag, der Willkür voraussetzt. Es ist falsch, wenn man sagt, es sei in der Willkür aller, einen Staat zu gründen: es ist vielmehr für jeden absolut notwendig, daß er im Staate sei. Der große Fortschritt des Staats in neuerer Zeit ist, daß derselbe Zweck an und für sich bleibt und nicht jeder in Beziehung auf denselben, wie im Mittelalter, nach seiner Privatstipulation verfahren darf.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In neuerer Zeit ist es sehr beliebt gewesen, den Staat als Vertrag aller mit allen anzusehen. Alle schlössen, sagt man, mit dem Fürsten einen Vertrag und dieser wieder mit den Untertanen. Diese Ansicht kommt daher, daß man oberflächlicherweise nur an eine Einheit verschiedener Willen denkt. Im Vertrage aber sind zwei identische Willen, die beide Personen sind und Eigentümer bleiben wollen; der Vertrag geht also von der Willkür der Person aus, und diesen Ausgangspunkt hat die Ehe ebenfalls mit dem Vertrage gemein. Beim Staat aber ist dies gleich anders, denn es liegt nicht in der Willkür der Individuen, sich vom Staate zu trennen, da man schon Bürger desselben nach der Naturseite hin ist. Die vernünftige Bestimmung des Menschen ist, im Staate zu leben, und ist noch kein Staat da, so ist die Forderung der Vernunft vorhanden, daß er gegründet werde. Ein Staat muß eben die Erlaubnis dazu geben, daß man in ihn trete oder ihn verlasse; dies ist also nicht von der Willkür der Einzelnen abhängig, und der Staat beruht somit nicht auf Vertrag, der Willkür voraussetzt. Es ist falsch, wenn man sagt, es sei in der Willkür aller, einen Staat zu gründen: es ist vielmehr für jeden absolut notwendig, daß er im Staate sei. Der große Fortschritt des Staats in neuerer Zeit ist, daß derselbe Zweck an und für sich bleibt und nicht jeder in Beziehung auf denselben, wie im Mittelalter, nach seiner Privatstipulation verfahren darf.</p>
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