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	Kommentare zu: 77	</title>
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		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/77/#comment-3092</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 17:36:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[§ 77: Der Wert bleibt gleich

Beim Tausch bekomme ich etwas anderes, als ich hergebe. Ein Fahrrad gegen eine Gitarre. Die Sachen wechseln ihren Besitzer. Aber etwas bleibt bei mir: der Wert. Vorher hatte ich ein Fahrrad im Wert von 200 Euro. Jetzt habe ich eine Gitarre im selben Wert. Im Wert sind die Sachen gleich, so verschieden sie aussehen.

Was, wenn der Tausch sehr ungleich ist?

Das römische Recht kannte eine Regel dafür. Wenn jemand weniger als die Hälfte des Werts bekam, konnte er den Vertrag aufheben. Diese Regel folgt aus dem Wesen des Vertrags. Denn im Vertrag soll ich im Wert derselbe bleiben.

Noch viel schlimmer ist ein Vertrag über etwas, das man gar nicht weggeben darf. Zum Beispiel über die eigene Freiheit. Dieser Schaden ist nicht nur groß, sondern ohne jedes Maß.

Einzelne Zusagen:

Eine einzelne Zusage ist noch nicht der ganze Vertrag. Einer sagt zu, etwas zu leisten. Der andere sagt zu, es anzunehmen. Darum hat man sie einseitige Verträge genannt.

Die Römer haben die Verträge auf viele Arten eingeteilt. Oft nach äußeren Merkmalen, etwa nach ihrer Form. Dabei mischen sie Verschiedenes. Was zum Wesen des Vertrags gehört, steht neben Regeln für das Gericht. Das ist oberflächlich und trübt den Begriff des Rechts.

Zusammenfassung: Im Tausch bleibt jeder Eigentümer desselben Werts. Darum darf ein Tausch nicht grob ungleich sein. Ein Vertrag über Unveräußerliches ist ganz nichtig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 77: Der Wert bleibt gleich</p>
<p>Beim Tausch bekomme ich etwas anderes, als ich hergebe. Ein Fahrrad gegen eine Gitarre. Die Sachen wechseln ihren Besitzer. Aber etwas bleibt bei mir: der Wert. Vorher hatte ich ein Fahrrad im Wert von 200 Euro. Jetzt habe ich eine Gitarre im selben Wert. Im Wert sind die Sachen gleich, so verschieden sie aussehen.</p>
<p>Was, wenn der Tausch sehr ungleich ist?</p>
<p>Das römische Recht kannte eine Regel dafür. Wenn jemand weniger als die Hälfte des Werts bekam, konnte er den Vertrag aufheben. Diese Regel folgt aus dem Wesen des Vertrags. Denn im Vertrag soll ich im Wert derselbe bleiben.</p>
<p>Noch viel schlimmer ist ein Vertrag über etwas, das man gar nicht weggeben darf. Zum Beispiel über die eigene Freiheit. Dieser Schaden ist nicht nur groß, sondern ohne jedes Maß.</p>
<p>Einzelne Zusagen:</p>
<p>Eine einzelne Zusage ist noch nicht der ganze Vertrag. Einer sagt zu, etwas zu leisten. Der andere sagt zu, es anzunehmen. Darum hat man sie einseitige Verträge genannt.</p>
<p>Die Römer haben die Verträge auf viele Arten eingeteilt. Oft nach äußeren Merkmalen, etwa nach ihrer Form. Dabei mischen sie Verschiedenes. Was zum Wesen des Vertrags gehört, steht neben Regeln für das Gericht. Das ist oberflächlich und trübt den Begriff des Rechts.</p>
<p>Zusammenfassung: Im Tausch bleibt jeder Eigentümer desselben Werts. Darum darf ein Tausch nicht grob ungleich sein. Ein Vertrag über Unveräußerliches ist ganz nichtig.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/77/#comment-2765</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:09:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Das im Tausch identisch Bleibende ist das &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich&quot; title=&quot;An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;an sich&lt;/a&gt; seiende Eigentum, das &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit&quot; title=&quot;Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Allgemeine&lt;/a&gt; der getauschten Sachen — der Wert.&lt;/em&gt;

§ 74 hatte gesagt, dass jeder im Tausch Eigentümer bleibt, obwohl er die Sache aufgibt; hier wird gezeigt, worin er es bleibt. Nicht in dieser oder jener Sache, denn die wechseln, sondern in dem, was beide Sachen bei aller sonstigen Verschiedenheit einander gleich macht. Das ist der Wert des § 63, jetzt als das im Wechsel Identische &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmtheit&quot; title=&quot;Bestimmtheit ist die Grenze, durch die etwas dieses und nicht jenes ist; bestimmen heißt, sie setzen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;bestimmt&lt;/a&gt;. An sich seiendes Eigentum meint dabei kein verborgenes zweites Eigentum, sondern das Eigentum nach der Seite, die im Tausch gerade nicht angetastet wird, weshalb eine Verletzung dieser Gleichheit, die laesio enormis, die eingegangene Verpflichtung &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben&quot; title=&quot;Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;aufheben&lt;/a&gt; kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Das im Tausch identisch Bleibende ist das <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-an-sich" title="An sich heißt: der Sache nach, seinem Begriffe nach, aber noch nicht gewußt und noch nicht verwirklicht. Wo es steht, ist etwas noch nicht eingelöst." rel="ugc">an sich</a> seiende Eigentum, das <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-allgemeinheit" title="Allgemeinheit ist das Vermögen, von allem Bestimmten wegzusehen. Für sich allein genommen ist sie die Freiheit der Leere." rel="ugc">Allgemeine</a> der getauschten Sachen — der Wert.</em></p>
<p>§ 74 hatte gesagt, dass jeder im Tausch Eigentümer bleibt, obwohl er die Sache aufgibt; hier wird gezeigt, worin er es bleibt. Nicht in dieser oder jener Sache, denn die wechseln, sondern in dem, was beide Sachen bei aller sonstigen Verschiedenheit einander gleich macht. Das ist der Wert des § 63, jetzt als das im Wechsel Identische <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-bestimmtheit" title="Bestimmtheit ist die Grenze, durch die etwas dieses und nicht jenes ist; bestimmen heißt, sie setzen." rel="ugc">bestimmt</a>. An sich seiendes Eigentum meint dabei kein verborgenes zweites Eigentum, sondern das Eigentum nach der Seite, die im Tausch gerade nicht angetastet wird, weshalb eine Verletzung dieser Gleichheit, die laesio enormis, die eingegangene Verpflichtung <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-aufheben" title="Aufheben hat bei Hegel ausdrücklich zwei Bedeutungen: aufbewahren und beenden. Das Aufgehobene ist weder weg noch unverändert da — es ist zum Moment geworden." rel="ugc">aufheben</a> kann.</p>
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		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1830)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/77/#comment-2329</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1830)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Sep 1830 23:06:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 494:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 494.&lt;/strong&gt; Wie in der Stipulation sich das &lt;em&gt;Substantielle&lt;/em&gt; des Vertrags von der Leistung als der reellen Äußerung, die zur Folge herabgesetzt ist, unterscheidet, so wird damit an die Sache oder Leistung der Unterschied der unmittelbaren spezifischen Beschaffenheit derselben von dem &lt;em&gt;Substantiellen&lt;/em&gt; derselben, dem &lt;em&gt;Werte,&lt;/em&gt; gesetzt, in welchem jenes Qualitative sich in quantitative Bestimmtheit verändert; ein Eigentum wird &lt;em&gt;so&lt;/em&gt; vergleichbar mit einem anderen und kann qualitativ ganz Heterogenem gleichgesetzt werden. So wird es überhaupt als abstrakte, &lt;em&gt;allgemeine&lt;/em&gt; Sache gesetzt.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1830), § 494:</em></p>
<p><strong>§ 494.</strong> Wie in der Stipulation sich das <em>Substantielle</em> des Vertrags von der Leistung als der reellen Äußerung, die zur Folge herabgesetzt ist, unterscheidet, so wird damit an die Sache oder Leistung der Unterschied der unmittelbaren spezifischen Beschaffenheit derselben von dem <em>Substantiellen</em> derselben, dem <em>Werte,</em> gesetzt, in welchem jenes Qualitative sich in quantitative Bestimmtheit verändert; ein Eigentum wird <em>so</em> vergleichbar mit einem anderen und kann qualitativ ganz Heterogenem gleichgesetzt werden. So wird es überhaupt als abstrakte, <em>allgemeine</em> Sache gesetzt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Enzyklopädie 1827)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/77/#comment-2327</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Enzyklopädie 1827)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 May 1827 23:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=869#comment-2327</guid>

					<description><![CDATA[&lt;p&gt;&lt;em&gt;Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 494:&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;§ 494.&lt;/strong&gt; Wie in der Stipulation sich das Substantielle des Vertrags von der Leistung als dem Aeußerlichen, das zur Folge herabgesetzt ist, unterscheidet, so wird damit an die Sache oder Leistung der Unterschied der unmittelbaren specifischen Beschaffenheit derselben von dem Substantiellen derselben, dem Werthe gesetzt, in welchem jenes Qualitative sich in quantitative Bestimmtheit verändert; ein Eigenthum wird so vergleichbar mit einem andern und kann qualitativ ganz Heterogenem gleichgesetzt werden. So wird es überhaupt als abstracte, allgemeine Sache gesetzt.&lt;/p&gt;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1827), § 494:</em></p>
<p><strong>§ 494.</strong> Wie in der Stipulation sich das Substantielle des Vertrags von der Leistung als dem Aeußerlichen, das zur Folge herabgesetzt ist, unterscheidet, so wird damit an die Sache oder Leistung der Unterschied der unmittelbaren specifischen Beschaffenheit derselben von dem Substantiellen derselben, dem Werthe gesetzt, in welchem jenes Qualitative sich in quantitative Bestimmtheit verändert; ein Eigenthum wird so vergleichbar mit einem andern und kann qualitativ ganz Heterogenem gleichgesetzt werden. So wird es überhaupt als abstracte, allgemeine Sache gesetzt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/77/#comment-1752</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 1822 08:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=869#comment-1752</guid>

					<description><![CDATA[α) Eigentum &lt;em&gt;bleibt&lt;/em&gt; - Allgemeinheit unterschieden von spezifischer Besonderheit. 
β) § 77 Zweierlei Äußerungen des Willens -
&lt;em&gt;Stipulation&lt;/em&gt; wird so unter Vertrag subsumiert - umgekehrt Vertrag auch unter obligatio - diese eingeteilt in 
α) Vertrag aus einer liziten Handlung, β) Verbindlichkeit aus Verbrechen, Unrecht überhaupt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>α) Eigentum <em>bleibt</em> &#8211; Allgemeinheit unterschieden von spezifischer Besonderheit.<br />
β) § 77 Zweierlei Äußerungen des Willens &#8211;<br />
<em>Stipulation</em> wird so unter Vertrag subsumiert &#8211; umgekehrt Vertrag auch unter obligatio &#8211; diese eingeteilt in<br />
α) Vertrag aus einer liziten Handlung, β) Verbindlichkeit aus Verbrechen, Unrecht überhaupt</p>
]]></content:encoded>
		
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