<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: 80	</title>
	<atom:link href="https://grundlinien.de/80/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://grundlinien.de/80/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 24 Sep 2026 09:42:36 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.3</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Hegel (einfach)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/80/#comment-3095</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (einfach)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 17:36:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=863#comment-3095</guid>

					<description><![CDATA[§ 80: Welche Arten von Verträgen es gibt

Wie teilt man Verträge sinnvoll ein? Nicht nach äußeren Merkmalen. Sondern nach dem, was im Vertrag selbst liegt. Wichtig sind drei Unterschiede. Gibt nur einer, oder geben beide? Geht es um Eigentum oder nur um Gebrauch? Geht es um eine bestimmte Sache oder um ihren Wert?

So ergibt sich folgende Ordnung.

A. Schenken:

Erstens die Schenkung einer Sache. Die Tante schenkt ihrer Nichte ein Buch.

Zweitens das Verleihen ohne Gegenleistung. Ich leihe dem Nachbarn meine Leiter. Er darf sie nutzen. Mir gehört sie weiter. Auch Geld kann man so leihen, ohne Zinsen.

Drittens eine Hilfe ohne Lohn. Ich passe auf die Katze auf, solange die Freunde im Urlaub sind.

Ein Testament gehört nicht hierher. Denn wer stirbt, ist ohnehin nicht mehr Eigentümer. Das Erbe setzt schon Gesetze und eine bürgerliche Ordnung voraus.

B. Tauschen:

Erstens der Tausch selbst. Entweder Sache gegen Sache, etwa Kartoffeln gegen Eier. Oder Sache gegen Geld, also Kauf und Verkauf. Geld ist dabei reiner Wert.

Zweitens die Miete. Ich überlasse den Gebrauch für eine Zeit und bekomme Geld dafür. Das kann eine Wohnung sein. Oder es ist Geld selbst. Dann ist es ein Kredit mit Zinsen.

Drittens der Lohnvertrag. Ich arbeite für eine begrenzte Zeit und bekomme dafür Lohn. Mein ganzes Leben darf ich ja nicht verkaufen.

Ein Sonderfall sind Dienste, die auf Vertrauen oder großem Können beruhen. Etwa beim Arzt oder Anwalt. Ihre Leistung lässt sich nicht genau in Geld messen. Darum heißt die Bezahlung hier Honorar, nicht Lohn.

C. Absichern:

Manchmal gehört mir eine Sache schon, aber ich habe sie noch nicht. Dann will ich wenigstens ihren Wert sicher haben. Dazu dient ein Pfand. Wer im Pfandhaus eine Uhr abgibt, bekommt Geld. Die Uhr sichert den Wert. Auch Hypothek und Bürgschaft gehören hierher. Bei der Bürgschaft steht eine Person mit ihrem Wort ein.

Das Pfand ist kein eigener Vertrag. Es ergänzt einen Vertrag.

Zusammenfassung: Es gibt drei Gruppen von Verträgen: Schenken, Tauschen und Absichern. Die Ordnung folgt aus dem Wesen des Vertrags, nicht aus äußeren Merkmalen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 80: Welche Arten von Verträgen es gibt</p>
<p>Wie teilt man Verträge sinnvoll ein? Nicht nach äußeren Merkmalen. Sondern nach dem, was im Vertrag selbst liegt. Wichtig sind drei Unterschiede. Gibt nur einer, oder geben beide? Geht es um Eigentum oder nur um Gebrauch? Geht es um eine bestimmte Sache oder um ihren Wert?</p>
<p>So ergibt sich folgende Ordnung.</p>
<p>A. Schenken:</p>
<p>Erstens die Schenkung einer Sache. Die Tante schenkt ihrer Nichte ein Buch.</p>
<p>Zweitens das Verleihen ohne Gegenleistung. Ich leihe dem Nachbarn meine Leiter. Er darf sie nutzen. Mir gehört sie weiter. Auch Geld kann man so leihen, ohne Zinsen.</p>
<p>Drittens eine Hilfe ohne Lohn. Ich passe auf die Katze auf, solange die Freunde im Urlaub sind.</p>
<p>Ein Testament gehört nicht hierher. Denn wer stirbt, ist ohnehin nicht mehr Eigentümer. Das Erbe setzt schon Gesetze und eine bürgerliche Ordnung voraus.</p>
<p>B. Tauschen:</p>
<p>Erstens der Tausch selbst. Entweder Sache gegen Sache, etwa Kartoffeln gegen Eier. Oder Sache gegen Geld, also Kauf und Verkauf. Geld ist dabei reiner Wert.</p>
<p>Zweitens die Miete. Ich überlasse den Gebrauch für eine Zeit und bekomme Geld dafür. Das kann eine Wohnung sein. Oder es ist Geld selbst. Dann ist es ein Kredit mit Zinsen.</p>
<p>Drittens der Lohnvertrag. Ich arbeite für eine begrenzte Zeit und bekomme dafür Lohn. Mein ganzes Leben darf ich ja nicht verkaufen.</p>
<p>Ein Sonderfall sind Dienste, die auf Vertrauen oder großem Können beruhen. Etwa beim Arzt oder Anwalt. Ihre Leistung lässt sich nicht genau in Geld messen. Darum heißt die Bezahlung hier Honorar, nicht Lohn.</p>
<p>C. Absichern:</p>
<p>Manchmal gehört mir eine Sache schon, aber ich habe sie noch nicht. Dann will ich wenigstens ihren Wert sicher haben. Dazu dient ein Pfand. Wer im Pfandhaus eine Uhr abgibt, bekommt Geld. Die Uhr sichert den Wert. Auch Hypothek und Bürgschaft gehören hierher. Bei der Bürgschaft steht eine Person mit ihrem Wort ein.</p>
<p>Das Pfand ist kein eigener Vertrag. Es ergänzt einen Vertrag.</p>
<p>Zusammenfassung: Es gibt drei Gruppen von Verträgen: Schenken, Tauschen und Absichern. Die Ordnung folgt aus dem Wesen des Vertrags, nicht aus äußeren Merkmalen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Die logische Entwicklung		</title>
		<link>https://grundlinien.de/80/#comment-2768</link>

		<dc:creator><![CDATA[Die logische Entwicklung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 06:09:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=863#comment-2768</guid>

					<description><![CDATA[&lt;em&gt;Einteilung der Vertragsarten aus den im &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff&quot; title=&quot;Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;Begriff&lt;/a&gt; des Vertrags selbst liegenden Unterschieden — &lt;a href=&quot;https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form&quot; title=&quot;Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch.&quot; rel=&quot;ugc&quot;&gt;formell&lt;/a&gt; und reell, Eigentum und Gebrauch, Wert und spezifische Sache — statt aus äußerlichen Umständen.&lt;/em&gt;

Der Paragraph vollzieht keinen neuen logischen Schritt, sondern trägt die schon gewonnenen Unterschiede (§§ 63, 76, 77) als Einteilungsgrund an das überlieferte Vertragsrecht heran und ordnet Schenkung, Tausch und Verpfändung danach.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Einteilung der Vertragsarten aus den im <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-begriff" title="Der Begriff ist nicht die Vorstellung, die wir uns machen, sondern das, was die Sache selbst treibt. Deshalb kann eine Sache ihrem Begriff auch nicht entsprechen." rel="ugc">Begriff</a> des Vertrags selbst liegenden Unterschieden — <a href="https://grundlinien.de/grammatik-der-logischen-begriffe/#op-form" title="Form ist nicht das Äußerliche gegenüber dem Inhalt, sondern die Weise, in der der Inhalt sich gliedert. Bloß formell heißt: die Weise ist da, der Inhalt fehlt noch." rel="ugc">formell</a> und reell, Eigentum und Gebrauch, Wert und spezifische Sache — statt aus äußerlichen Umständen.</em></p>
<p>Der Paragraph vollzieht keinen neuen logischen Schritt, sondern trägt die schon gewonnenen Unterschiede (§§ 63, 76, 77) als Einteilungsgrund an das überlieferte Vertragsrecht heran und ordnet Schenkung, Tausch und Verpfändung danach.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/80/#comment-1746</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 May 1833 09:12:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=863#comment-1746</guid>

					<description><![CDATA[Beim Vertrage wurde der Unterschied gemacht, daß durch die Übereinkunft (Stipulation) zwar das Eigentum mein wird, ich aber den Besitz nicht habe und diesen durch Leistung erst erhalten soll. Bin ich nun schon von Hause aus Eigentümer der Sache, so ist die Absicht der Verpfändung, daß ich zu gleicher Zeit auch in den Besitz des Wertes des Eigentums komme und somit schon in der Übereinkunft die Leistung gesichert werde. Eine besondere Art der Verpfändung ist die Bürgschaft, bei welcher jemand sein Versprechen, seinen Kredit für meine Leistung einsetzt. Hier wird durch die Person bewirkt, was bei der Verpfändung nur sachlich geschieht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beim Vertrage wurde der Unterschied gemacht, daß durch die Übereinkunft (Stipulation) zwar das Eigentum mein wird, ich aber den Besitz nicht habe und diesen durch Leistung erst erhalten soll. Bin ich nun schon von Hause aus Eigentümer der Sache, so ist die Absicht der Verpfändung, daß ich zu gleicher Zeit auch in den Besitz des Wertes des Eigentums komme und somit schon in der Übereinkunft die Leistung gesichert werde. Eine besondere Art der Verpfändung ist die Bürgschaft, bei welcher jemand sein Versprechen, seinen Kredit für meine Leistung einsetzt. Hier wird durch die Person bewirkt, was bei der Verpfändung nur sachlich geschieht.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/80/#comment-1755</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Dec 1822 08:08:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=863#comment-1755</guid>

					<description><![CDATA[[zu § 80]
α) &lt;em&gt;formeller&lt;/em&gt; und β) &lt;em&gt;reeller Vertrag&lt;/em&gt;
β) Vertrag über Sache - Eigentum und Besitz oder Gebrauch - oder nur temporär
Sache, die schon ist, - oder die erst als mein Produkt durch mich werden soll - ein Äußerlichmachen von mir
γ) Ich bleibe Eigentümer - bei Verleihung der Benutzung - oder bin Eigentümer geworden - bei kontrahierter Leistung. 

[zu A. Schenkungsvertrag] 
1. Sache überhaupt - 2. Gebrauch einer Sache - Bleibe Eigentümer der Sache im Ganzen - Schenke die Abnutzung α) einer einzelnen Sache als solcher - es geht ein Teil zugrunde, β) Lasse im Haus umsonst wohnen, Acker umsonst bauen - die Benutzung - 3. Dienstleistung - Ich bleibe Eigentümer des &lt;em&gt;Werts&lt;/em&gt;, des Allgemeinen. Entäußerung meiner - ist bei den andern Schenkungen nicht der Fall. 

[zu B. Tauschvertrag]
1. Überlassung des &lt;em&gt;Ganzen&lt;/em&gt;, - im Tausche - Bleibe Besitzer des Werts α) &lt;em&gt;Wert&lt;/em&gt; als zufällig. 
2. Bleibe Eigentümer des Ganzen αα) als spezifischer und zwar einzelner Sache, aber bleibe nicht &lt;em&gt;Besitzer&lt;/em&gt; -
ββ) Benutzung hat auch Wert - dies ist das Allgemeine vom Tauschvertrag - verkaufe die Benutzung -
ββ) nur als des &lt;em&gt;Werts&lt;/em&gt; - als &lt;em&gt;spezifisch&lt;/em&gt; bestimmt in sich: &lt;em&gt;Wucher&lt;/em&gt;, Zins von &lt;em&gt;Geld&lt;/em&gt;, weil sonst als solches nicht brauchbar, nicht als Kapital - heutigentags anders -
z. B. auch Korn, nur Eigentümer des Werts, - und auch der spezifischen Qualität, doch nicht ihrer nach ihrer empirischen Einzelheit - doch wieder besonderes Korn, Gerste, - Art. 
3. Bleibe Eigentümer des &lt;em&gt;absoluten&lt;/em&gt; Werts. 

Thib[aut, l. c.] S. 192. &lt;em&gt;res fungibilis&lt;/em&gt;, Sache, wobei es in der Regel gleichgültig ist, ob man gerade diese Spezies (scheint vielmehr Individuum zu sein) oder eine andere von derselben Gattung hat; &lt;em&gt;res non fungibilis&lt;/em&gt;, wo dies nicht statt hat. Jene sind im Zweifel alle Sachen, die im Handel und Wandel nach Zahl, Maß und Gewicht veräußert zu werden pflegen. - d. h. nicht wichtige für die allgemeine Bestimmung - 

[zu C.]
Eigentümer und Besitzer des Werts. 
[&quot;Bei den Verträgen, wo Ich die Benutzung einer Sache veräußere&quot;] &lt;em&gt;nur&lt;/em&gt; die Benutzung - [bin] nicht im Besitz, aber Eigentümer derselben, der &lt;em&gt;Sache&lt;/em&gt;
Dies ist die vernünftige Einteilung der Verträge - danach abgehandelt - Weitere Umstände, z. B. zwischen Vertrag und Leistung wem der Schaden - Reue -Wirkungen des &lt;em&gt;Verzugs&lt;/em&gt; - und eine unendliche Menge - durch die besondere qualitative Natur der Gegenstände herbeigeführt - oder von &lt;em&gt;Bedingungen&lt;/em&gt; bei Vertrag - (physische - vom Willen abhängige, - ob aufschiebend, auflösend -) an seine Orte eingeschoben
Ebenso zu scheiden reine Verträge - und vermischte, d. h. mit höherem sittlichen Wert - Vertrag &lt;em&gt;auch&lt;/em&gt; bei Ehe, aber nur &lt;em&gt;auch&lt;/em&gt; - die zivile Seite des Vermögens -
&lt;em&gt;Hypothek&lt;/em&gt; - ist formal Pfand
&lt;em&gt;Bürgschaft&lt;/em&gt; - ist Kredit, beim Leihen überhaupt - aber nicht mein Kredit. Bei Bürgschaft bleibt der Verleiher nicht im Besitz des Eigentums]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[zu § 80]<br />
α) <em>formeller</em> und β) <em>reeller Vertrag</em><br />
β) Vertrag über Sache &#8211; Eigentum und Besitz oder Gebrauch &#8211; oder nur temporär<br />
Sache, die schon ist, &#8211; oder die erst als mein Produkt durch mich werden soll &#8211; ein Äußerlichmachen von mir<br />
γ) Ich bleibe Eigentümer &#8211; bei Verleihung der Benutzung &#8211; oder bin Eigentümer geworden &#8211; bei kontrahierter Leistung. </p>
<p>[zu A. Schenkungsvertrag]<br />
1. Sache überhaupt &#8211; 2. Gebrauch einer Sache &#8211; Bleibe Eigentümer der Sache im Ganzen &#8211; Schenke die Abnutzung α) einer einzelnen Sache als solcher &#8211; es geht ein Teil zugrunde, β) Lasse im Haus umsonst wohnen, Acker umsonst bauen &#8211; die Benutzung &#8211; 3. Dienstleistung &#8211; Ich bleibe Eigentümer des <em>Werts</em>, des Allgemeinen. Entäußerung meiner &#8211; ist bei den andern Schenkungen nicht der Fall. </p>
<p>[zu B. Tauschvertrag]<br />
1. Überlassung des <em>Ganzen</em>, &#8211; im Tausche &#8211; Bleibe Besitzer des Werts α) <em>Wert</em> als zufällig.<br />
2. Bleibe Eigentümer des Ganzen αα) als spezifischer und zwar einzelner Sache, aber bleibe nicht <em>Besitzer</em> &#8211;<br />
ββ) Benutzung hat auch Wert &#8211; dies ist das Allgemeine vom Tauschvertrag &#8211; verkaufe die Benutzung &#8211;<br />
ββ) nur als des <em>Werts</em> &#8211; als <em>spezifisch</em> bestimmt in sich: <em>Wucher</em>, Zins von <em>Geld</em>, weil sonst als solches nicht brauchbar, nicht als Kapital &#8211; heutigentags anders &#8211;<br />
z. B. auch Korn, nur Eigentümer des Werts, &#8211; und auch der spezifischen Qualität, doch nicht ihrer nach ihrer empirischen Einzelheit &#8211; doch wieder besonderes Korn, Gerste, &#8211; Art.<br />
3. Bleibe Eigentümer des <em>absoluten</em> Werts. </p>
<p>Thib[aut, l. c.] S. 192. <em>res fungibilis</em>, Sache, wobei es in der Regel gleichgültig ist, ob man gerade diese Spezies (scheint vielmehr Individuum zu sein) oder eine andere von derselben Gattung hat; <em>res non fungibilis</em>, wo dies nicht statt hat. Jene sind im Zweifel alle Sachen, die im Handel und Wandel nach Zahl, Maß und Gewicht veräußert zu werden pflegen. &#8211; d. h. nicht wichtige für die allgemeine Bestimmung &#8211; </p>
<p>[zu C.]<br />
Eigentümer und Besitzer des Werts.<br />
[&#8222;Bei den Verträgen, wo Ich die Benutzung einer Sache veräußere&#8220;] <em>nur</em> die Benutzung &#8211; [bin] nicht im Besitz, aber Eigentümer derselben, der <em>Sache</em><br />
Dies ist die vernünftige Einteilung der Verträge &#8211; danach abgehandelt &#8211; Weitere Umstände, z. B. zwischen Vertrag und Leistung wem der Schaden &#8211; Reue -Wirkungen des <em>Verzugs</em> &#8211; und eine unendliche Menge &#8211; durch die besondere qualitative Natur der Gegenstände herbeigeführt &#8211; oder von <em>Bedingungen</em> bei Vertrag &#8211; (physische &#8211; vom Willen abhängige, &#8211; ob aufschiebend, auflösend -) an seine Orte eingeschoben<br />
Ebenso zu scheiden reine Verträge &#8211; und vermischte, d. h. mit höherem sittlichen Wert &#8211; Vertrag <em>auch</em> bei Ehe, aber nur <em>auch</em> &#8211; die zivile Seite des Vermögens &#8211;<br />
<em>Hypothek</em> &#8211; ist formal Pfand<br />
<em>Bürgschaft</em> &#8211; ist Kredit, beim Leihen überhaupt &#8211; aber nicht mein Kredit. Bei Bürgschaft bleibt der Verleiher nicht im Besitz des Eigentums</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
