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	Kommentare zu: 82	</title>
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	<description>G.W.F. Hegel - &#34;Grundlinien der Philosophie des Rechts&#34;</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Mar 2026 17:08:26 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Hegel (Notizen)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/82-2/#comment-1757</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hegel (Notizen)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 May 2024 09:48:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Sich-gelten-Machen des Rechts an sich - 
Ich bleibe Eigentümer gegen Unrecht - Ich empirisch habe diese Bestimmung gleichsam als eine zufällige - ihre Natur aber ist jenes; wesentliches Subjekt ist jetzt [nicht] die einzelne Persönlichkeit, sondern Recht an sich -
Besonderer Wille, weil Wille auch Recht - Dasein des Willens, der Freiheit. 
Besonderheit - notwendig - fällt in zufälligen, Willkür - Punkt, wo Moralität, Schuld anhebt -
Notwendigkeit nicht der Schuld entgegengesetzt - sie ausschließend. 
Schein - Gesetztwerden des Allgemeinen - als ein Besonderes -
sich bewährendes, durch Aufheben des besonderen Willens zu sich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Sich-gelten-Machen des Rechts an sich &#8211;<br />
Ich bleibe Eigentümer gegen Unrecht &#8211; Ich empirisch habe diese Bestimmung gleichsam als eine zufällige &#8211; ihre Natur aber ist jenes; wesentliches Subjekt ist jetzt [nicht] die einzelne Persönlichkeit, sondern Recht an sich &#8211;<br />
Besonderer Wille, weil Wille auch Recht &#8211; Dasein des Willens, der Freiheit.<br />
Besonderheit &#8211; notwendig &#8211; fällt in zufälligen, Willkür &#8211; Punkt, wo Moralität, Schuld anhebt &#8211;<br />
Notwendigkeit nicht der Schuld entgegengesetzt &#8211; sie ausschließend.<br />
Schein &#8211; Gesetztwerden des Allgemeinen &#8211; als ein Besonderes &#8211;<br />
sich bewährendes, durch Aufheben des besonderen Willens zu sich.</p>
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		<title>
		Von: Eduard Gans (Zusatz)		</title>
		<link>https://grundlinien.de/82-2/#comment-1556</link>

		<dc:creator><![CDATA[Eduard Gans (Zusatz)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Nov 2023 13:11:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://grundlinien.de/?p=859#comment-1556</guid>

					<description><![CDATA[Das Recht an sich, der allgemeine Wille, als wesentlich bestimmt durch den besonderen, ist in Beziehung auf ein Unwesentliches. Es ist das Verhältnis des Wesens zu seiner Erscheinung. Ist die Erscheinung auch dem Wesen gemäß, so ist sie von anderer Seite angesehen demselben wieder nicht gemäß, denn die Erscheinung ist die Stufe der Zufälligkeit, das Wesen in Beziehung auf Unwesentliches. Im Unrecht aber geht die Erscheinung zum Scheine fort. Schein ist Dasein, das dem Wesen unangemessen ist, das leere Abtrennen und Gesetztsein des Wesens, so daß an beiden der Unterschied als Verschiedenheit ist. Der Schein ist daher das Unwahre, welches verschwindet, indem es für sich sein will, und an diesem Verschwinden hat das Wesen sich als Wesen, das heißt als Macht des Scheins gezeigt. Das Wesen hat die Negation seiner negiert und ist so das Bekräftigte. Das Unrecht ist ein solcher Schein, und durch das Verschwinden desselben erhält das Recht die Bestimmung eines Festen und Geltenden. Was wir eben Wesen nannten, ist das Recht an sich, dem gegenüber der besondere Wille als unwahr sich aufhebt. Wenn es früher nur ein unmittelbares Sein hatte, so wird es jetzt wirklich, indem es aus seiner Negation zurückkehrt; denn Wirklichkeit ist das, was wirkt und sich in seinem Anderssein erhält, während das Unmittelbare noch für die Negation empfänglich ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Recht an sich, der allgemeine Wille, als wesentlich bestimmt durch den besonderen, ist in Beziehung auf ein Unwesentliches. Es ist das Verhältnis des Wesens zu seiner Erscheinung. Ist die Erscheinung auch dem Wesen gemäß, so ist sie von anderer Seite angesehen demselben wieder nicht gemäß, denn die Erscheinung ist die Stufe der Zufälligkeit, das Wesen in Beziehung auf Unwesentliches. Im Unrecht aber geht die Erscheinung zum Scheine fort. Schein ist Dasein, das dem Wesen unangemessen ist, das leere Abtrennen und Gesetztsein des Wesens, so daß an beiden der Unterschied als Verschiedenheit ist. Der Schein ist daher das Unwahre, welches verschwindet, indem es für sich sein will, und an diesem Verschwinden hat das Wesen sich als Wesen, das heißt als Macht des Scheins gezeigt. Das Wesen hat die Negation seiner negiert und ist so das Bekräftigte. Das Unrecht ist ein solcher Schein, und durch das Verschwinden desselben erhält das Recht die Bestimmung eines Festen und Geltenden. Was wir eben Wesen nannten, ist das Recht an sich, dem gegenüber der besondere Wille als unwahr sich aufhebt. Wenn es früher nur ein unmittelbares Sein hatte, so wird es jetzt wirklich, indem es aus seiner Negation zurückkehrt; denn Wirklichkeit ist das, was wirkt und sich in seinem Anderssein erhält, während das Unmittelbare noch für die Negation empfänglich ist.</p>
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